SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1535 18. Wahlperiode 2014-02-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Nachrüstung in neuen Streifenwagen Vorbemerkung des Fragestellers: Im „Hamburger Abendblatt“ vom 13. Januar 2014 wurde über die Nach- bzw. Aufrüs- tung der Funkanlage in 25 neu bestellten Streifenwagen berichtet. 1. Aus welchem Grund wurde der Auftrag für die entsprechende Auf- bzw. Nachrüs- tung der Funkanlage nicht an eine Werkstatt vergeben, sondern „polizeiintern“ erle- digt? Antwort: Die Arbeiten wurden in der polizeieigenen Werkstatt durchgeführt, weil dort auch das entsprechende Fachpersonal, insbesondere Funktechniker, vorhanden ist. Bei der Vergabe an eine externe Werkstatt der Daimler AG ist dies nicht gewährleis- tet. Alternativ wäre nur die Erledigung durch Monteure des Ausbaubetriebes, Fa. Cars in Leipzig, in Frage gekommen. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde diese Lö- sung nicht verfolgt, weil der Arbeitsaufwand von ca. 10 – 15 Minuten pro Fahrzeug weder eine Anreise der Monteure noch das Verbringen der Fahrzeuge gerechtfertigt hätte. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage „Beschaffung von Fahrzeugen der Landespolizei“ (Drucksache 18/1450) verwiesen.