Fördermittel für Seehafenbetriebe

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                          Drucksache   18/2997 18. Wahlperiode                                                              15-05-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Hölck und Thomas Rother (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Fördermittel für Seehafenbetriebe 1. In welchem Umfang sind in den letzten fünf Jahren Investitionshilfen an die schleswig- holsteinischen Seehäfen aus Mitteln des Landes gewährt worden? Dabei ist zu differenzieren nach:      Unternehmen      Art der Hilfe (Finanzhilfe, Kredit, Bürgschaft)      Finanzieller Umfang der Hilfe      Zweck der Hilfe      Prozentualer Anteil der jeweiligen Hilfe an den geförderten Investitionsvorha- ben. Antwort: Seehafenbetriebe bzw. Unternehmen erhalten keine Investitionshilfen. Investitionshilfen für Hafenbaumaßnahmen werden gewährt an Kommunen oder kommunale Verbände als Träger kommunaler Hafenbaumaßnahmen. Die Hilfe erfolgt im Wege der Pro- jektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Kredite oder Bürgschaften werden nicht gewährt, ebenso wenig Zuwendungen für die Deckung lau- fender Betriebskosten. Die Förderungen erfolgen regelmäßig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE, aus Mitteln der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ GRW und/oder aus Mitteln des Solidarpaktfortführungs- gesetzes. Nachfolgend werden die Förderungen an die Träger der beiden bedeutendsten kommunalen Seehäfen Schleswig-Holsteins, die Landeshauptstadt Kiel (Kiel) und die Hansestadt Lübeck (Lübeck) der letzten fünf Jahre genannt:
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Drucksache 18/2997              Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Träger       Förderung          Vorhaben                                          F.-quote Kiel           1.900.000,00 €   Landgang u. Gangway Schwedenkai                     50 % Kiel           4.900.000,00 €   Neugestaltung Terminalfl. Schwedenkai               60 % Kiel             900.000,00 €   Nordosterweiterung Norwegenterminal                 60 % Kiel           3.200.000,00 €   Umbau LP 1 Ostuferhafen                             60 % Kiel             300.000,00 €   Seemannsmission Ostseekai                           75 % Lübeck           980.000,00 €   Seelandkai 4. BA                                    40 % Lübeck         6.400.000,00 €   Skandinavienkai Neubau Anl. 7                       50 % Darüber hinaus wurden Hafeninfrastrukturmaßnahmen in den Häfen der Inseln Amrum, Föhr und Helgoland, den Häfen Dagebüll, Flensburg, Rendsburg und Osterrönfeld gefördert. Das Volumen der insgesamt im Betrachtungszeitraum bewilligten Maßnahmen betrug rd. 45 Mio. €. Die Förderquoten betrugen zwischen 40% und 90 %. Es konnten alle gestellten Anträge bedient werden. 2.   Welche Gründe führten zur Ablehnung von Fördermaßnahmen? Antwort: Entfällt, siehe. Antwort zur Frage 1. 2
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