Drucksache 18/2202 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. Kennt die Landesregierung den Vorwurf der AGT, dass es in Schleswig-Holstein seit 2012 ca. 120 vergleichbare Durchsuchungen und teilweise Beschlagnahmungen von Tieren auf Anordnung der Kieler Staatsanwaltschaft gab, bei denen die Staats- anwaltschaft unverhältnismäßig agiert habe? Antwort: Ja. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Trifft es zu, dass Vertreter des Justizministeriums im Anschluss an die Demonstra- tion im April 2014 gegenüber Teilnehmern der Demonstration zugesagt haben, dass die Vorwürfe durch Generalstaatsanwalt sowie Behördenleiter der Staatsanwalt- schaft geprüft und der Justizministerin einen entsprechenden Bericht vorgelegt wer- de? (KN vom 16.4.2014 „Staatsanwälte unter Beschuss“) Antwort: Ja. Wie im Rahmen der Fachaufsicht vorgesehen, hat das Justizministerium das vom AGT übergebene Petitum über den Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig- Holstein zuständigkeitshalber dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Kiel zur Prüfung übermittelt. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kiel wird über das Ergebnis der Prü- fung berichten. 5. Wenn ja, liegt dieser Bericht inzwischen vor und zu welchem Ergebnis kommt er? Antwort: Der Bericht liegt noch nicht vor. 6. Wenn ja, aber der Bericht noch nicht vorliegt, für wann ist dieser zu erwarten? Antwort: Der Bericht ist nach Abschluss der Prüfung zu erwarten. Eine konkretere zeitliche Einschätzung kann nicht abgegeben werden, da das Petitum mehrere bei der Staatsanwaltschaft Kiel anhängige Ermittlungsverfahren betrifft. 2