Drucksache 19/1668 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 zusammen beantwortet: Mit einer vorhandenen Breite von 7,00 m liegt die Fahrbahn in der OD Kollow 0,50 m über der Regelbreite von 6,50 m für Landesstraßen. Die Mindestbreite von 1,50 m für innerörtliche Gehwege kann in der OD Kollow aufgrund der ört- lichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden. Grundsätzlich ist eine Neuordnung der Verkehrsflächen möglich. Hierdurch würde eine vertraglich zu vereinbarende Gemeinschaftsmaßnahme zwischen Land und Gemeinde Kollow mit einer entsprechenden Finanzierungsverpflich- tung der Gemeinde ausgelöst werden. 5. Mit welchen Maßnahmen gedenkt der LBV.SH die Schulwegsicherheit der GrundschülerInnen und die Sicherheit insbesondere von Senioren auf dem sehr schmalen Gehweg in der Ortsdurchfahrt Kollow zu gewährleisten? Antwort: Für diese Fragestellungen ist die Gemeinde Kollow als Baulastträger für den Gehweg in der OD Kollow zuständig. 6. Warum werden die Synergieeffekte einer für 2021 geplanten Sanierung der Fahrbahn zwischen Kollow (L219) und Lauenburg (B209) auf einer Strecke von 11,2 km plus gleichzeitiger Planung der Ortsdurchfahrt nicht genutzt? Antwort: In Ortsdurchfahrten ist der Vorbereitungsaufwand u.a. für Entwässerungen, Leitungen, Bordsteine, Gehwege, spezielle Wünsche der Gemeinden sehr hoch und erfordert einen deutlich längeren Planungsvorlauf gegenüber der freien Strecke. Innerorts kommen sowohl eine andere technische Ausführung als auch eine andere Baustellen-/Umleitungsverkehrsführung zur Anwendung, so dass keine Synergieeffekte erzielt werden können. 2