SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2742 18. Wahlperiode 2. März 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Entlastung der Kommunen durch die Übernahme der Kosten der Grundsiche- rung durch den Bund In welcher Höhe hätte sich das Land, bei Fortsetzung der bis dahin gängigen Rege- lungen, zur Entlastung der Kommunen an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 215,192 Mio. € im Jahr 2014 beteiligt, wenn der Bund seine Beteiligung an diesen Kosten in den Jahren 2012 bis 2014 nicht stu- fenweise auf 100 Prozent angehoben hätte. Antwort: Das Land stellte bis zum Jahr 2014 nach § 7 Abs. 1 AG-SGB XII den örtlichen Trä- gern Sozialhilfe zur Finanzierung aller Leistungen nach dem SGB XII Landesmittel zur Verfügung. Bei der Bemessung der Höhe der Landesmittel war die durchschnittli- che Ausgabenentwicklung der vorangegangenen drei Jahre für Leistungen in Einrich- tungen zu berücksichtigen. Eine gesonderte prospektive Kalkulation der Ausgaben für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung in Einrichtun- gen, wegen deren Lasten das Land nach Artikel 47 Abs. 2 Landesverfassung aus- gleichspflichtig ist, wurde nicht vorgenommen. Daher kann ein Betrag, mit dem sich das Land an den Kosten der Grundsicherung beteiligt hätte, nicht beziffert werden.