SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4737 18. Wahlperiode 20.10.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Schwerpunktbereich in der Juristenausbildung 1. Haben sich Schwerpunktbereich und Schwerpunktprüfung aus Sicht der Landesregierung bewährt? 2. Wie steht die Landesregierung zu Vorschlägen, die Bedeutung des Schwerpunktbereichs und/oder der Schwerpunktprüfung im rechtswissenschaftlichen Studium zu verändern oder sie gar zu streichen (bitte begründen)? Antwort zu Frage 1 und 2 Die Fragen betreffen insbesondere bundesgesetzliche Rahmenregelungen zum Schwerpunktbereichsstudium und zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung in §§ 5 ff. DRiG. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder erteilten dem für die Koordinierung der Juristenausbildung zuständigen Ausschuss (KOA) auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und –minister 2014 (JuMiKo) den Auftrag, zur JuMiKo im November 2016 einen Bericht zu Harmonisierungsmöglichkeiten für die durch Ländergesetze ausgestalteten juristischen Prüfungen vorzulegen. Dieser Bericht soll sich u.a. mit den Vor- und Nachteilen und weiteren