SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5012 18. Wahlperiode 2017-01-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Sonderregelung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Anträge im Sinne von § 85a LBO auf Errichtung von Wohngebäuden bis einschließlich Gebäude- klasse 4, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden in mindestens 20 % der Wohnungen des gesamten Gebäudes dienen, bisher gestellt wurden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Genaue Erkenntnisse liegen nicht vor, da im Ministerium für Inneres und Bun- desangelegenheiten keine Genehmigungsstatistiken aus den unteren Bauauf- sichtsbehörden vorliegen. Eine daher durchgeführte Umfrage bei den unteren Bauaufsichtsbehörde hat jedoch ergeben, dass nach in Kraft treten der Rege- lungen keine oder nur wenige Anträge im Sinne des § 85 a LBO gestellt wur- den. Das mag daher rühren, dass zu diesem Zeitpunkt der Zustrom von Asyl- bewerbern und Flüchtlingen schon stark nachgelassen hatte und noch genü- gend Wohnraum zur Verfügung stand bzw. steht. Vor in Kraft treten dieser Verfahrensbeschleunigungsregelung des § 85 a LBO haben die unteren Bau- aufsichtsbehörden Anträge (Neubau, Nutzungsänderungen oder Containeran- lagen) ohnehin zügig, zeitnah und bevorzugt bearbeitet.