3. In welcher Höhe unterstützt das Land Schleswig-Holstein entsprechend dieser Einigung das Hortessen für bedürftige Kinder? Antwort: Eine Einigung bzgl. einer Weiterförderung durch die Länder wurde im Vermittlungsaus- schuss von Bund und Ländern nicht getroffen. Das Land hat aber die Zweckbindung für nicht abgeflossene BuT-Restmittel aus dem Jahr 2011, die den Kreisen und kreisfreien Städten vom Land bereits zugewiesen wurden und nicht an den Bund zurückfließen müs- sen, dahingehend gelockert, dass Hortmittagessen für Schülerinnen und Schüler, die An- spruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben, daraus finanziert werden können. 4. Ist diese Summe ausreichend, um alle Kinder, die bisher einen Anspruch auf einen Zu- schuss haben, auf dem bisherigen Niveau zu versorgen? Antwort: Die Summe ist ausreichend. Die BuT-Restmittel 2011 belaufen sich insgesamt auf 15,7 Mio. Euro. Hortmittagessen wurde durch Kreise und kreisfreie Städte im Jahr 2013 in Hö- he von rund 251.000 Euro gefördert. 5. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Kinder nicht mehr am Mittagessen in Horteinrichtungen im Rahmen der Gewährung des Existenzminimums teilnehmen kön- nen, weil es für sie keinen Zuschuss durch das Land mehr gibt? Wenn ja, wie viele Kinder sind in welchen Kreisen betroffen? Wie beurteilt die Landesregierung diese Situation? Antwort: Es wurden bisher keine konkreten Fälle an das Land herangetragen. Das Land hat durch die Lockerung der Zweckbindung der BuT-Restmittel aus dem Jahr 2011 Sorge dafür ge- tragen, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, die Förderung von Hortmittag- essen für bis zum 31.12.2013 BuT-anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler fort- zuführen. Darüber hinaus sieht der Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes vor, die Förde- rung von Hortmittagessen aus Landesmitteln dauerhaft sicherzustellen.