Auswirkungen der Änderungen am Entwurf der Regionalpläne Windenergie

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                          Drucksache     19/991 19. Wahlperiode                                                          2018-10-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Hölck (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Auswirkungen der Änderungen am Entwurf der der Regionalpläne Windenergie 1. Welche Tabu- und Abwägungskriterien wurden im Rahmen des zweiten Planent- wurfes der Regionalpläne, Sachthema Windenergie, gegenüber dem ersten Pla- nentwurf in welcher Weise verändert und wie begründet sich die Veränderung je- weils sachlich? Bitte synoptisch darstellen! Antwort: Änderungen des Kriterienkataloges sind ausführlich im gesamträumlichen Plan- konzept erläutert, das die Landesregierung unter anderem im Internet unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergie veröffentlicht hat. In Absprache mit den Fachbehörden wurden neben redaktionellen Änderungen die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Änderungen der weichen Tabukri- terien und der Abwägungskriterien im Kriterienkatalog vorgenommen. Die harten Tabukriterien wurden nicht verändert. Gegenübergestellt ist die Definition des ersten Planentwurfes mit der des zweiten Planentwurfes. In der dritten Spalte ist eine kurze Begründung aufgeführt. Weiche Tabukriterien           Weiche Tabukriterien Begründung 1. Entwurf                    2. Entwurf In den Regionalplänen festge- In den Regionalplänen festge-  Entwicklungs- und Entlas- legte Siedlungsachsen und     legte Siedlungsachsen, beson-  tungsorte sollen als eigenstän- besondere Siedlungsräume      dere Siedlungsräume und Ent-   dige regionale Zentren gestärkt wicklungs- und Entlastungsorte und weiterentwickelt werden, um zu einer Entlastung der verdichteten Bereiche im Ord- nungsraum um Hamburg bei-
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Drucksache 19/991               Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode zutragen. Straßenrechtliche Anbaube-      Straßenrechtliche Anbaube-       Anbaubeschränkungszonen an schränkungszonen und plan-      schränkungszonen an Bundes-,     Autobahnen wurden heraus- verfestigte Straßenbauplanun-   Landes- und Kreisstraßen und     genommen und zum Abwä- gen                             vordringlich von Bund und Land   gungskriterium heruntergestuft verfolgte Straßenbauplanungen    (s.u.). Berücksichtigt werden jetzt die im Bundesverkehrswegeplan 2030 und Bedarfsplan des Bundes benannten Projekte, Ausbaumaßnahmen vorhan- dener Straßen des Bundes sowie Neubaumaßnahmen des Landes. Deiche und Küstenschutzanla-    Landesschutz- und Regional-      Mittel- und Binnendeiche wa- gen mit einem Abstand von       deiche mit einem Abstand von     ren bisher unter diesem Krite- 100 m zu Landesschutz- und      100 m                            rium mit erfasst, sind aber jetzt Regionaldeichen                                                  eigenes Abwägungskriterium (s.u.), weil hier im Einzelfall geringere Abstände ausrei- chend sind. Vorranggebiete für die Roh-     entfällt als Tabukriterium, wird Einzelfallbetrachtung wird dem stoffsicherung / Vorranggebie-  Abwägungskriterium, s.u.         Belang besser gerecht und te für den Abbau oberflächen-                                    ermöglicht Ermessensspiel- naher Rohstoffe                                                  räume. 3 bzw. 5 km Abstand zum         3.000 m bzw. 5.000 m Abstand     Anpassung der Tabuabgren- Danewerk / Haithabu (vorge-     zur archäologischen Welterbe-    zung ohne Beeinträchtigung sehenes Weltkulturerbe)         stätte Danewerk / Haithabu       des Kulturerbes aufgrund einer durchgeführten Sichtfeld- studie des Archäologischen Landesamtes. Nordfriesische Inseln und Hal-  Nordfriesische Halligen außer-   Nordfriesische Inseln werden ligen außerhalb des National-   halb des Nationalparks           nicht mehr als weiches parks                                                            Tabukriterium, sondern als Abwägungskriterium berück- sichtigt, um die jeweiligen Ein- zelfälle sowie den Altanlagen- bestand besser berücksichti- gen zu können. Schwerpunktbereiche des         Jetzt Abwägungskriterium, s.u.   Differenziertere Betrachtung, Biotopverbundsystems gem. §                                      um mehr Abwägungsspielräu- 21 BNatSchG                                                      me zu ermöglichen. Bedeutsame Nahrungsgebiete      a) neues Tabukriterium: Interna- Um den Anforderungen des für Gänse (ohne Graugänse       tional bedeutsame Nahrungs-      Artenschutzes und der beson- und Neozoen) und Schwäne        gebiete, Schlafplätze und Flug-  deren Bedeutung Schleswig- (Zwerg- und Singschwäne)        korridore von Zwergschwänen      Holsteins für die Erhaltung der Arten gerecht zu werden, wer- außerhalb von EU-               außerhalb von EU- den neben den international Vogelschutzgebieten sowie       Vogelschutzgebieten bedeutsamen Nahrungsflä- 1.000 m Abstand um Kolonien     b) neues Tabukriterium:          chen und Schlafplätzen auch von Trauerseeschwalben und      1.000 m Abstand um Kolonien      die Flugkorridore zwischen 3.000 m Abstand um die Lach-    von Trauerseeschwalben und       diesen weiterhin als weiches seeschwalben-Kolonie bei        3.000 m Abstand um die Lach-     Ausschlusskriterium aufge- Neufeld                         seeschwalben-Kolonie bei Neu-    nommen. feld                             Bezüglich Abwägungskriteri- c) neues Abwägungskriterium:     um: s. u. 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode              Drucksache 19/991 Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen) und Singschwan außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten Bedeutende Vogelflugkorridore    3.000 m Abstand um landesweit    Dieses und das vorgenannte zwischen Schlafplätzen und       bedeutsame Schlafgewässer        bisherige Tabukriterium wird in Nahrungsflächen von Gänsen       der Kraniche                     weiche Tabukriterien für und Schwänen; 3 km Ab-                                            Zwergschwäne und Lachsee- standsradius um wichtige                                          schwalben sowie in ein Abwä- Schlafgewässer der Kraniche                                       gungskriterium für Gänse (sie- he vorherige Zeile) und in ein weiches Tabu Kraniche ge- gliedert. Die Neustrukturierung der Kriterien sowie die Anpas- sung der Kulisse wird den tat- sächlichen Schutzbelangen besser gerecht und eröffnet in einigen Fällen mehr Abwä- gungsspielräume. Küstenstreifen an der Nordsee    Küstenstreifen an der Nordsee    Definition unverändert, aber und auf Fehmarn mit heraus-      und auf Fehmarn mit herausra-    Abgrenzung angepasst: besse- ragender Bedeutung als Nah-      gender Bedeutung als Nah-        re Berücksichtigung des Altan- rungs- und Rastgebiet außer-     rungs- und Rastgebiet außer-     lagenbestandes im Rahmen halb von EU-Vogelschutz-         halb von EU-Vogelschutz-         der Abwägung. gebieten sowie Helgoland         gebieten sowie Helgoland Umgebungsbereich von 300 m       a) Umgebungsbereich von 200      Eine erneute fachliche Prüfung bei Naturschutzgebieten, Ge-     m bei Naturschutzgebieten und    hat ergeben, dass bei den bieten, die nach § 22            Gebieten, die nach § 22          unter a) genannten Gebietska- BNatSchG in Verbindung mit       BNatSchG in Verbindung mit §     tegorien ein Vorsorgeabstand § 12 Abs. 3 LNatSchG als         12 Abs. 3 LNatSchG als Natur-    von 200 m ausreichend ist. Naturschutzgebiet einstweilig    schutzgebiet einstweilig sicher- sichergestellt sind, dem Natio-  gestellt sind, sowie FFH- nalpark sowie FFH-Gebieten       Gebieten b) Umgebungsbereich von 300 m um den Nationalpark Abwägungskriterien                 Abwägungskriterien Begründung 1. Entwurf                         2. Entwurf Nicht vorhanden                  Abstandspuffer von 800 bis       Das neue Abwägungskriterium 1000 m um Siedlungsbereiche      soll der Freihaltung bislang mit Wohn- oder Erholungsfunk-    unbebauter Räume um Sied- tion, die nach §§ 30 und 34      lungen in besonderem Maße BauGB planungsrechtlich zu       Rechnung tragen, indem das beurteilen sind, sowie um plane- weiche Tabukriterium um Sied- risch verfestigte Siedlungsflä-  lungsbereiche um einen erwei- chenausweisungen, im An-         terten Schutzbereich von 200 schluss an die als weiches Tabu  m ergänzt wird, so dass im eingestufte Abstandszone von     Einzelfall ein unbebauter insgesamt 800 m                  Schutzbereich von insgesamt 1.000 m bestehen kann. Nicht planverfestigte Straßen-   Das Abwägungskriterium ent-      Aufgrund der sehr inhomoge- bauplanungen, Kompensati-        fällt, die Schutzbelange werden  nen Datenlage ist eine lan- onsflächen für den Straßenbau    in der Abwägung im Einzelfall    desweit einheitliche Berück- und weitere Ausgleichsflächen    berücksichtigt.                  sichtigung nicht möglich. Hin- sowie Ökokonto- Flächen                                           weise aus der Straßenbauver- waltung und von anderen 3
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Drucksache 19/991                 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode TÖBs werden gleichwohl ein- bezogen. Vorher weiches Tabu               Straßenrechtliche Anbaube-       Kann im Einzelfall für WKA schränkungszonen an Bundes-      genutzt werden, wenn die Si- autobahnen                       cherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt ist. Beurteilung im Wesentli- chen auf Grundlage von Ge- fährdungsgutachten. Vorher weiches Tabu               Vorranggebiete für die Rohstoff- Einzelfallbetrachtung wird dem sicherung / Vorranggebiete für   Belang besser gerecht und den Abbau oberflächennaher       ermöglicht Ermessensspiel- Rohstoffe                        räume. Zudem liegt derzeit kein einheitlich validierter Da- tensatz vor. Vorher weiches Tabu               Nordfriesische Inseln            Einzelfälle und Altanlagenbe- stand können besser berück- sichtigt werden. Vorher weiches Tabu               Mittel- und Binnendeiche         Abstände können geringer sein als bei Landesschutz- und Regionaldeichen. Sie können im Einzelfall, bezogen auf die jeweilige Vorrangfläche festge- legt werden. Platzrunden und An- und Ab-       Platzrunden und An- und Ab-      Flächen in Platzrunden um flugbereiche um Flugplätze;       flugbereiche um Flugplätze;      Flughäfen, Landeplätze und Bauschutzbereiche um Flug-        Bauschutzbereiche um Flug-       Segelfluggelände können als plätze                            plätze                           Vorranggebiet aufgenommen werden, wenn die Flächen innerhalb dieser Bereiche eine Vorbelastung durch WKA auf- weisen. Vorher weiches Tabu               Schwerpunktbereiche des Bio-     Unterscheidung in Verbund- topverbundsystems gem. § 21      achsen von überregionaler BNatSchG                         Bedeutung und regionaler Bedeutung. Im Gegensatz zu den Schwerpunktbereichen können WKA in Verbundach- sen eher mit den Schutzzielen vereinbar sein. Einzelfallabwä- gung möglich Umfassungswirkung, Riegel-        Umfassungswirkung, Riegelbil-    Das Bewertungsverfahren bildung                           dung                             wurde überarbeitet und ist jetzt methodisch besser nachvoll- ziehbar. Nicht im Kriterienkatalog expli-  Vorbelastete Räume               Sicherung von Freiräumen in zit benannt                                                        durch Windkraft hochbelaste- ten Räumen. Querungshilfen und damit ver-     Querungshilfen und damit ver-    Ein vertiefendes Gutachten bundene Korridore                 bundene Korridore                erlaubt jetzt eine differenzierte- re Betrachtung der betroffenen Bereiche und eröffnet neue Abwägungsspielräume. Potenzielle Beeinträchtigungs-    Potenzielle Beeinträchtigungs-   a) 3 km Radius um Seeadler- bereiche im 3 km Radius um        bereiche im 3.000 m Radius um    horste und Schwarzstorchhors- 4
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode             Drucksache 19/991 Seeadlerhorste außerhalb des     Seeadlerhorste außerhalb des    te bleibt unverändert. Dichtezentrums und um            Dichtezentrums und um           b) im 1 km Radius um Weiß- Schwarzstorchhorste sowie        Schwarzstorchhorste sowie       storchhorste und 1,5 km Radi- Bereiche im 1 km Radius um       Bereiche im 1.000 m Radius um   us um Rotmilanhorste folgende Weißstorchhorste und im 1,5      Weißstorchhorste und im 1.500   Differenzierung zugunsten des km Radius um sicher nachge-      m Radius um Rotmilanhorste      Altanlagenbestandes und grö- wiesene Standorte von Rotmi-                                     ßerer Abwägungsspielräume: lanhorsten                                                       Bei Weißstörchen soll Bereich bis 750 m von Windkraft frei- gehalten werden, Bereich 750 m bis 1.000 m kann im Einzel- fall in Anspruch genommen werden; bei Rotmilanen soll Bereich bis 1.000 m von Wind- kraft freigehalten werden, Be- reich 1.000 m bis 1.500 m kann im Einzelfall in Anspruch genommen werden. Vorher weiches Tabu              Nahrungsgebiete für Gänse       Das Abwägungskriterium um- (ohne Graugänse und Neozoen)    fasst zusätzliche Nahrungsge- und Singschwan außerhalb von    biete überwiegend im Binnen- land. Diese Flächen sind der EU-Vogelschutzgebieten Abwägung zugänglich, da sich im Gegensatz zum Zwerg- schwan, die Bestände der nordischen Gänse und des Singschwans in den letzten Jahren positiv entwickelt ha- ben. Nicht sicher nachgewiesene       Kriterium wird gestrichen       Datenlage für die Begründung Standorte von Rotmilanhorsten                                    auf Regionalplanebene unzu- und deren Umgebungsberei-                                        reichend. Prüfung muss im che (Potenzieller Beeinträchti-                                  Rahmen der konkreten Ge- gungsbereich und Prüfbereich)                                    nehmigungsverfahren erfolgen. 2. Welche jeweiligen Auswirkungen auf die für Vorranggebiete denkbare Gesamtflä- che hatten die einzelnen Änderungen? Bitte für jedes Kriterium einzeln darstellen! Antwort: Die „für Vorranggebiete denkbare Gesamtfläche“ ist gleichzusetzen mit der Po- tenzialfläche, die sich nach Abzug der harten und weichen Tabukriterien ergibt. Insofern haben auch nur Änderungen an den Tabukriterien, nicht jedoch an den Abwägungskriterien, Einfluss auf die Abgrenzung der Potenzialfläche. In der nachfolgenden Tabelle ist aufgeschlüsselt, wie sich die einzelnen in der Antwort zu Frage 1 benannten Änderungen bei den weichen Tabukriterien auf die Poten- zialfläche ausgewirkt haben. Bei den harten Tabukriterien hat es keine Änderun- gen gegeben. Die Gewinne bzw. Verluste beziehen sich jeweils nur auf das ein- zelne Kriterium. Eine Summenbildung mehrerer Kriterien ist nicht möglich, da sich die Kriterienkulissen zum Teil mehrfach überlagern. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Gewinne an Potenzialfläche durch die Verlagerung von Kriterien vom weichen Tabu in die Abwägung sind nicht gleichzusetzen mit einem Gewinn an Vorranggebietsfläche, da der jeweilige Schutzbelang auch in den Abwägung berücksichtigt werden muss. 5
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Drucksache 19/991                Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Eine Berechnung, welche Auswirkungen innerhalb der Potenzialfläche jedes ein- zelne Abwägungskriterium für die Vorranggebietskulisse hatte, ist nicht möglich, weil es sich bei den Abwägungsentscheidungen immer um Einzelfälle im Zu- sammenspiel aller auf der jeweiligen Fläche relevanten Abwägungskriterien han- delt. Gewinn Potenzial-    Verlust Potenzial- Weiches Tabukriterium fläche in ha*         fläche in ha* In den Regionalplänen festgelegte Siedlungsach- sen, besondere Siedlungsräume und Entwicklungs-               -                    326 und Entlastungsorte. Straßenrechtliche Anbaubeschränkungszonen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und vordring- 496                    - lich von Bund und Land verfolgte Straßenbaupla- nungen Landesschutz- und Regionaldeiche mit einem Ab- 0                     0 stand von 100 m Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung / Vor- ranggebiete für den Abbau oberflächennaher Roh-              432                    - stoffe 3.000 m bzw. 5.000 m Abstand zur archäologischen -                    245 Welterbestätte Danewerk / Haithabu Nordfriesische Halligen außerhalb des National- 668                    - parks Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems 6.783                   - gem. § 21 BNatSchG International bedeutsame Nahrungsgebiete, Schlafplätze und Flugkorridore von Zwergschwänen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten -                   4.027 1.000 m Abstand um Kolonien von Trauersee- schwalben und 3.000 m Abstand um die Lachsee- schwalben-Kolonie bei Neufeld 3.000 m Abstand um landesweit bedeutsame 1.076                   - Schlafgewässer der Kraniche Küstenstreifen an der Nordsee und auf Fehmarn                156                    - Umgebungsbereich von 200 m bei Naturschutzge- bieten und Gebieten, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 3 LNatSchG als Natur- 1.494                   - schutzgebiet einstweilig sichergestellt sind, sowie FFH-Gebieten und Umgebungsbereich von 300 m um den Nationalpark *bei den ha-Angaben handelt es sich um Näherungswerte 3. Welche neu vorgesehenen Vorranggebiete sind durch die Änderung der Entwürfe hinzugekommen, die im ersten Entwurf nicht vorgesehen waren? Welche sind komplett oder teilweise entfallen? Antwort: Im zweiten Planentwurf wurden 63 Vorranggebiete in einer Größenordnung von 6
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode    Drucksache 19/991 insgesamt etwa 3.300 ha neu aufgenommen. 144 Vorranggebiete wurden insge- samt um etwa 2.700 ha erweitert. 71 Vorranggebiete mit etwa 2.800 ha sind voll- ständig und an 136 Vorranggebieten sind Teilstücke in einer Größenordnung von insgesamt etwa 3.900 ha entfallen. In 69 Fällen wurden an Vorranggebieten so- wohl Erweiterungen als auch Verkleinerungen vorgenommen. Die Bezeichnungen der betroffenen Flächen sind in der beigefügten Liste im Anhang zu finden. 4. In wie vielen Fällen wurde der Abstand zu Wohnbebauung gegenüber dem ersten Planentwurf tatsächlich erhöht? In wie vielen Fällen gab es keine Veränderung? Antwort: Bei den Vorranggebieten des ersten Planentwurfes wurde an 175 Stellen der Ab- stand zu Siedlungsbereichen von 800 m auf 1.000 m zum zweiten Planentwurf erhöht, an 266 Stellen blieb er unverändert bei 800 m. Von den 63 Vorranggebie- ten, die neu in den zweiten Entwurf aufgenommen worden sind, sind bei 30 Vor- ranggebieten 1.000 m und bei 22 Vorranggebieten 800 m zur Anwendung ge- kommen. Bei den übrigen 11 Vorranggebieten wirken sich die Siedlungsabstände nicht aus. 5. In wie vielen Fällen und an welchen Orten wurden durch die Änderungen Aus- nahmegenehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen ermöglicht und in wie vielen Fällen und wo entfiel durch die Änderung des Entwurfes diese Mög- lichkeit? Antwort: Durch die Änderung der Gebietskulisse zum zweiten Entwurf liegen Standorte von 80 beantragten Windkraftanlagen in 36 Gemeinden erstmalig innerhalb der vorgeschlagenen Vorranggebiete. Es handelt sich um Standorte in den folgenden Gemeinden: Achtrup, Ahrensbök, Bondelum, Bosau, Bramstedtlund, Breitenfelde, Ellhöft, Get- torf, Göhl, Gönnebek, Harmsdorf, Hasenmoor, Hennstedt, Heringsdorf, Hol- lingstedt, Kaiser-Wilhelm-Koog, Krumstedt, Lensahn, Lindewitt, Neufeld, Neukir- chen, Nortorf, Osdorf, Ostenfeld (Husum), Owschlag, Peissen, Ratekau, Schas- hagen, Steinburg, Struvenhütten, Struxdorf, Tensbüttel-Röst, Wangels, Westre, Wiemersdorf, Witzeeze. Damit wäre dort die Erteilung von Ausnahmen gemäß § 18 a Abs. 2 LaplaG im Grundsatz möglich, wenn sich die entsprechenden Flächen nach der Auswertung der zweiten Anhörung erneut bestätigen. Die konkrete Ausnahmeprüfung dieser Anträge erfolgt erst zu diesem späteren Zeitpunkt, aktuell werden Anträge in die- sen Flächen vorläufig zurückgestellt. 84 Standorte von beantragten Windkraftanlagen in 37 Gemeinden liegen nicht mehr innerhalb der Vorranggebiete. Es handelt sich um Standorte in den folgen- den Gemeinden: Ahrensbök, Bendorf, Bondelum, Bordelum, Bosau, Enge-Sande, Fehmarn, Föhr- den-Barl, Gönnebek, Haselund, Haßmoor, Heilshoop, Hörup, Jübek, Krummbek, Lentföhrden, Lexgaard, Lindewitt, Medelby, Ratekau, Reußenköge, Risum- Lindholm, Rügge, Scharbeutz, Schülldorf, Schwartbuck, Sieverstedt, Silberstedt, 7
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Drucksache 19/991            Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Sollwitt, Stockelsdorf, Struvenhütten, Süsel, Timmendorfer Strand, Wasbek, Weddelbrook, Wesselburenerkoog, Wittbek. 8
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode      Drucksache 19/991 Anlage: Flächenänderungen Vorranggebiete vom ersten zum zweiten Planent- wurf Regionalplanung Windenergie Vorranggebiet      Art der Veränderung            Vorranggebiet Art der Veränderung PR1_NFL_002        Flächenerweiterung             PR1_NFL_002      Verkleinerung PR1_NFL_014        Flächenerweiterung             PR1_NFL_014      Verkleinerung PR1_NFL_026        Flächenerweiterung             PR1_NFL_026      Verkleinerung PR1_NFL_028        Flächenerweiterung             PR1_NFL_039      Verkleinerung PR1_NFL_031        Flächenerweiterung             PR1_NFL_045      Verkleinerung PR1_NFL_032        Flächenerweiterung             PR1_NFL_047      Verkleinerung PR1_NFL_036        Flächenerweiterung             PR1_NFL_049      Verkleinerung PR1_NFL_038        Flächenerweiterung             PR1_NFL_056      Verkleinerung PR1_NFL_039        Flächenerweiterung             PR1_NFL_060      Verkleinerung PR1_NFL_043        Flächenerweiterung             PR1_NFL_069      Verkleinerung PR1_NFL_046        Flächenerweiterung             PR1_NFL_074      Verkleinerung PR1_NFL_048        Flächenerweiterung             PR1_NFL_087      Verkleinerung PR1_NFL_056        Flächenerweiterung             PR1_NFL_089      Verkleinerung PR1_NFL_057        Flächenerweiterung             PR1_NFL_090      Verkleinerung PR1_NFL_060        Flächenerweiterung             PR1_NFL_091      Verkleinerung PR1_NFL_062        Flächenerweiterung             PR1_NFL_094      Verkleinerung PR1_NFL_072        Flächenerweiterung             PR1_NFL_096      Verkleinerung PR1_NFL_084        Flächenerweiterung             PR1_NFL_104      Verkleinerung PR1_NFL_085        Flächenerweiterung             PR1_NFL_107      Verkleinerung PR1_NFL_089        Flächenerweiterung             PR1_NFL_113      Verkleinerung PR1_NFL_090        Flächenerweiterung             PR1_NFL_115      Verkleinerung PR1_NFL_095        Flächenerweiterung             PR1_NFL_118      Verkleinerung PR1_NFL_102        Flächenerweiterung             PR1_NFL_120      Verkleinerung PR1_NFL_102        Flächenerweiterung             PR1_NFL_122      Verkleinerung PR1_NFL_113        Flächenerweiterung             PR1_NFL_125      Verkleinerung PR1_NFL_118        Flächenerweiterung             PR1_SLF_003      Verkleinerung PR1_NFL_122        Flächenerweiterung             PR1_SLF_011      Verkleinerung PR1_NFL_125        Flächenerweiterung             PR1_SLF_034      Verkleinerung PR1_NFL_301        Flächenerweiterung             PR1_SLF_040      Verkleinerung PR1_NFL_302        Flächenerweiterung             PR1_SLF_043      Verkleinerung PR1_NFL_309        Flächenerweiterung             PR1_SLF_065      Verkleinerung PR1_SLF_003        Flächenerweiterung             PR1_SLF_074      Verkleinerung PR1_SLF_031        Flächenerweiterung             PR1_SLF_078      Verkleinerung PR1_SLF_058        Flächenerweiterung             PR1_SLF_080      Verkleinerung PR1_SLF_059        Flächenerweiterung             PR1_SLF_102      Verkleinerung PR1_SLF_065        Flächenerweiterung             PR1_SLF_105      Verkleinerung PR1_SLF_066        Flächenerweiterung             PR1_SLF_109      Verkleinerung PR1_SLF_075        Flächenerweiterung             PR1_SLF_112      Verkleinerung PR1_SLF_081        Flächenerweiterung             PR1_SLF_114      Verkleinerung PR1_SLF_102        Flächenerweiterung             PR2_PLO_001      Verkleinerung PR1_SLF_109        Flächenerweiterung             PR2_PLO_002      Verkleinerung PR1_SLF_112        Flächenerweiterung             PR2_PLO_032      Verkleinerung PR1_SLF_114        Flächenerweiterung             PR2_PLO_303      Verkleinerung 9
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Drucksache 19/991        Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Vorranggebiet Art der Veränderung             Vorranggebiet     Art der Veränderung PR2_PLO_001   Flächenerweiterung              PR2_RDE_007           Verkleinerung PR2_PLO_002   Flächenerweiterung              PR2_RDE_009           Verkleinerung PR2_PLO_030   Flächenerweiterung              PR2_RDE_012           Verkleinerung PR2_PLO_032   Flächenerweiterung              PR2_RDE_025           Verkleinerung PR2_RDE_012   Flächenerweiterung              PR2_RDE_033           Verkleinerung PR2_RDE_025   Flächenerweiterung              PR2_RDE_035           Verkleinerung PR2_RDE_038   Flächenerweiterung              PR2_RDE_038           Verkleinerung PR2_RDE_039   Flächenerweiterung              PR2_RDE_040           Verkleinerung PR2_RDE_046   Flächenerweiterung              PR2_RDE_042           Verkleinerung PR2_RDE_055   Flächenerweiterung              PR2_RDE_046           Verkleinerung PR2_RDE_057   Flächenerweiterung              PR2_RDE_055           Verkleinerung PR2_RDE_060   Flächenerweiterung              PR2_RDE_060           Verkleinerung PR2_RDE_074   Flächenerweiterung              PR2_RDE_061           Verkleinerung PR2_RDE_082   Flächenerweiterung              PR2_RDE_068           Verkleinerung PR2_RDE_083   Flächenerweiterung              PR2_RDE_074           Verkleinerung PR2_RDE_086   Flächenerweiterung              PR2_RDE_075           Verkleinerung PR2_RDE_094   Flächenerweiterung              PR2_RDE_080           Verkleinerung PR2_RDE_122   Flächenerweiterung              PR2_RDE_083           Verkleinerung PR2_RDE_130   Flächenerweiterung              PR2_RDE_090           Verkleinerung PR2_RDE_132   Flächenerweiterung              PR2_RDE_100           Verkleinerung PR2_RDE_136   Flächenerweiterung              PR2_RDE_106           Verkleinerung PR2_RDE_139   Flächenerweiterung              PR2_RDE_114           Verkleinerung PR2_RDE_142   Flächenerweiterung              PR2_RDE_117           Verkleinerung PR2_RDE_158   Flächenerweiterung              PR2_RDE_118           Verkleinerung PR2_RDE_159   Flächenerweiterung              PR2_RDE_126           Verkleinerung PR2_RDE_161   Flächenerweiterung              PR2_RDE_130           Verkleinerung PR2_RDE_316   Flächenerweiterung              PR2_RDE_132           Verkleinerung PR3_DIT_007   Flächenerweiterung              PR2_RDE_136           Verkleinerung PR3_DIT_013   Flächenerweiterung              PR2_RDE_139           Verkleinerung PR3_DIT_015   Flächenerweiterung              PR2_RDE_140           Verkleinerung PR3_DIT_018   Flächenerweiterung              PR2_RDE_142           Verkleinerung PR3_DIT_021   Flächenerweiterung              PR2_RDE_143           Verkleinerung PR3_DIT_023   Flächenerweiterung              PR2_RDE_144           Verkleinerung PR3_DIT_025   Flächenerweiterung              PR2_RDE_145           Verkleinerung PR3_DIT_031   Flächenerweiterung              PR2_RDE_149           Verkleinerung PR3_DIT_039   Flächenerweiterung              PR2_RDE_158           Verkleinerung PR3_DIT_040   Flächenerweiterung              PR2_RDE_159           Verkleinerung PR3_DIT_043   Flächenerweiterung              PR2_RDE_161           Verkleinerung PR3_DIT_047   Flächenerweiterung              PR2_RDE_314           Verkleinerung PR3_DIT_049   Flächenerweiterung              PR2_RDE_316           Verkleinerung PR3_DIT_051   Flächenerweiterung              PR3_DIT_020           Verkleinerung PR3_DIT_058   Flächenerweiterung              PR3_DIT_051           Verkleinerung PR3_DIT_061   Flächenerweiterung              PR3_DIT_063           Verkleinerung PR3_DIT_066   Flächenerweiterung              PR3_DIT_083           Verkleinerung PR3_DIT_073   Flächenerweiterung              PR3_DIT_089           Verkleinerung PR3_DIT_094   Flächenerweiterung              PR3_DIT_094           Verkleinerung PR3_DIT_095   Flächenerweiterung              PR3_DIT_099           Verkleinerung 10
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