SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4795 18. Wahlperiode 2016-11-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Kennzeichnung und Registrierung von Hunden 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Hundehalter in Schleswig-Holstein derzeit steuerlich erfasst sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Es handelt sich um eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Hunde es in Schles- wig-Holstein derzeit gibt und wie viele hiervon registriert sind? Wenn ja, wel- che? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Wie steht die Landesregierung zu Forderungen, gesetzliche Regelungen be- züglich einer verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen zu schaffen? Bitte begründen. Antwort: Für die Kennzeichnung von Hunden gilt die gesetzliche Pflicht nach § 5 Hun- degesetz. Gefahrenabwehrrechtlich ist eine Registrierung von Hunden nicht erforderlich (vgl. auch Umdruck 18/4200, S. 42). Eine Notwendigkeit zur Kennzeichnung und Registrierung von Katzen wird gefahrenabwehrrechtlich nicht gesehen.