SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/709 19. Wahlperiode 11.05.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Flemming Meyer (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integrati- on Vorrangflächen für Windkraftanlagen in Gintoft Vorbemerkung des Fragestellers: Auf der Homepage zur Onlinebeteiligung Landesplanung Teilaufstellung Regional- plan I, Sachthema Windenergie unter www.bolapla-sh.de, ist derzeit keine Vorrang- fläche/Potenzialfläche für Windkraftanlagen in der Gemeinde Steinberg, in der Ge- markung Gintoft und Umgebung ausgewiesen. 1. Gehört die Fläche des ehemaligen „Preesterholts“ in der Gemarkung Gintoft oder daran umliegende Flächen, nach der Abholzung des „Preesterholts“ zu den zu überprüfenden Vorrangflächen/Potenzialflächen für Windkraftanlagen? Antwort: Im ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans I zum Sachthema Wind- energie hat eine an das Waldstück angrenzende Fläche die erforderliche Mindest- größe von 15 ha (weiches Tabukriterium) aufgrund des Waldes (hartes Tabukriterium mit 30 m Abstand) und des einzuhaltenden weiteren Waldabstandes bis 100 m (wei- ches Tabukriterium) nicht erreicht. Damit ist dieses Flächenstück nicht Potenzialflä- che des ersten Planentwurfes gewesen. Durch die nach Landeswaldgesetz genehmigte Waldumwandlung des „Preesterholts“ in eine landwirtschaftliche Nutzung ergibt sich bei der Ermittlung der Potenzialflächen nun eine neue Situation. Für den zweiten Entwurf ist lediglich die verbleibende Wald- fläche (Gehölzkorridor entlang eines Baches in einer Größe von 0,26 ha) mit 100 m zu puffern. Das Landeswaldgesetz verbietet die Umwandlung von Waldflächen für Windkraftnutzung. Daher steht die ehemalige Waldfläche für eine Windenergienut-