Vorrangflächen für Windkraftanlagen in Gintoft

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                       Drucksache  19/709 19. Wahlperiode                                                    11.05.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Flemming Meyer (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integrati- on Vorrangflächen für Windkraftanlagen in Gintoft Vorbemerkung des Fragestellers: Auf der Homepage zur Onlinebeteiligung Landesplanung Teilaufstellung Regional- plan I, Sachthema Windenergie unter www.bolapla-sh.de, ist derzeit keine Vorrang- fläche/Potenzialfläche für Windkraftanlagen in der Gemeinde Steinberg, in der Ge- markung Gintoft und Umgebung ausgewiesen. 1. Gehört die Fläche des ehemaligen „Preesterholts“ in der Gemarkung Gintoft oder daran umliegende Flächen, nach der Abholzung des „Preesterholts“ zu den zu überprüfenden Vorrangflächen/Potenzialflächen für Windkraftanlagen? Antwort: Im ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans I zum Sachthema Wind- energie hat eine an das Waldstück angrenzende Fläche die erforderliche Mindest- größe von 15 ha (weiches Tabukriterium) aufgrund des Waldes (hartes Tabukriterium mit 30 m Abstand) und des einzuhaltenden weiteren Waldabstandes bis 100 m (wei- ches Tabukriterium) nicht erreicht. Damit ist dieses Flächenstück nicht Potenzialflä- che des ersten Planentwurfes gewesen. Durch die nach Landeswaldgesetz genehmigte Waldumwandlung des „Preesterholts“ in eine landwirtschaftliche Nutzung ergibt sich bei der Ermittlung der Potenzialflächen nun eine neue Situation. Für den zweiten Entwurf ist lediglich die verbleibende Wald- fläche (Gehölzkorridor entlang eines Baches in einer Größe von 0,26 ha) mit 100 m zu puffern. Das Landeswaldgesetz verbietet die Umwandlung von Waldflächen für Windkraftnutzung. Daher steht die ehemalige Waldfläche für eine Windenergienut-
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Drucksache 19/709           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode zung nicht zur Verfügung. Die nach Abzug dieser Flächenteile verbleibende Restflä- che überschreitet mit rd. 19 ha die erforderliche Mindestgröße von 15 ha. Dadurch entsteht ein Potenzialflächenstück, das im Rahmen der landesplanerischen Abwä- gung zu bewerten ist. 2. Was hat gegebenenfalls die Prüfung ergeben, auch in Bezug auf umliegende Flä- chen? Antwort: Die Bewertung der Potenzialflächen ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings wird zur Ortslage Steinbergkirche der neue Abstand von 1.000 m zu Siedlungen zum Tragen kommen. Dadurch wird sich die Größe der Potenzialfläche wieder auf deutlich unter 15 ha reduzieren, so dass die Errichtung eines Windparks und damit die Ausweisung eines Vorranggebietes nicht mehr möglich sein wird. 2
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