Drucksache 19/1499 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 3. Welche Anmeldungen/Anträge auf Förderung für Investitionen in welcher Höhe lie- gen der Landesregierung von Frauenfacheinrichtungen vor? (bitte die einzelnen An- träge auflisten) Derzeit befinden sich zwei Maßnahmen in der Antragsprüfung. Zum einen handelt es sich dabei um die Maßnahme „Ersatzneubau eines Frauen- hauses in Rendsburg“. Dem Antrag liegt die Annahme von Gesamtkosten in Höhe von 2.102.125,00 Euro zugrunde. Hiervon sollen 785.100,00 Euro aus der Sozialen Wohnraumförderung ge- fördert worden, davon 135.100,00 Euro als Zuschuss. Aus IMPULS-Mitteln sollen 714.038,00 Euro gefördert werden. In Höhe von 511.720,00 Euro sind kommunale Zuschüsse veranschlagt. Mit einer abschließenden Prüfung der Antragsunterlagen ist bis Ende Juni zu rechnen. Der zweite Antrag betrifft die Maßnahme „Ersatzneubau eines Frauenhauses in Itzehoe“. Dort wurde lediglich eine teilweise Förderung aus IMPULS-Mitteln bean- tragt. Auf eine Förderung aus Mitteln aus der Sozialen Wohnraumförderung soll dort verzichtet werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.912.768,00 Euro. Mit einer abschließenden Prüfung der Antragsunterlagen ist bis Ende Juli zu rechnen. Bei vier weiteren Maßnahmen (Elmshorn, Schwarzenbek, Ahrensburg, Wedel) laufen konkrete Beratungsgespräche zur möglichen Bezuschussung und zum Maßnahmen- umfang. Mit entsprechenden qualifizierten Antragsunterlagen wird im Laufe des Jah- res gerechnet. Zwei weitere Erstgespräche (Kiel, Neumünster) sind für Juli terminiert. 2