Nachqualifikation von Kulturdenkmalen

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                     Drucksache 18/2346 18. Wahlperiode                                                   10.10.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Nachqualifikation von Kulturdenkmalen 1. Was genau ist mit der „Nachqualifikation der Liste“ (Drs. 18/2182, Antwort zu Fra- ge 5) der Kulturdenkmale gemeint, die das Landesamt für Denkmalpflege umzuset- zen hat? 2. Aus welchem Grund ist nach der Inventarisation der Kulturdenkmale die genannte Nachqualifikation der Liste vonnöten? Antwort zu Fragen 1. und 2.: Das von der Landesregierung initiierte Projekt lautet „Schnellerfassung und Revision der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein“. Unter Nachqualifikation der Objekte ist die Inventarisierung zu verstehen, die im Landesamt für Denkmalpflege durch die verantwortliche Inventarisatorin vorgenommen wird. Wie bereits in der Drucksache 18/2182 unter Antwort 5 erläutert, geht die Landesregierung davon aus, dass der über Jahrzehnte entstandene Rückstau einer fortlaufenden Erfassung und Bewer- tung des Denkmalbestandes besonders der einfachen Kulturdenkmale im Rahmen des Projektes abgebaut werden kann. Und wie ebenfalls in der Drucksache 18/2182 zu Frage 4 beantwortet, geht die Landesregierung davon aus, dass der Rückstau der Inventarisation – also die Nachqualifizierung – erst bis 2020 abgebaut sein wird. 3. Ist davon auszugehen, dass die Schnellerfassung der Kulturdenkmale als nicht rechtlich verbindlich eingestuft werden kann, wenn „die genauere Bewertung“ (Drs. 18/2182) durch die sogenannte Nachqualifikation erst im Nachhinein erfolgt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Folgen hätte dies für die Eigentümer?
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Drucksache 18/2346           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Im Rahmen des auf zwei Jahre ausgelegten Projektes Revision und Schnellerfas- sung der Kulturdenkmale werden die Objekte beschrieben und bewertet. Die sog. Nachqualifikation, also die Inventarisierung, erfolgt sukzessive vorrangig für die der- zeitigen einfachen Kulturdenkmale. Auf Grundlage der im Projekt geleisteten Arbeit wird es möglich sein, zukünftig zeit- nah rechtsverbindliche Denkmallisten zu erstellen. 2
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