Drucksache 18/3604 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Wenn ja - welche zu beachtenden Erfordernisse der Raumordnung hat die Landes- planungsbehörde mitgeteilt? Antwort: Seitens der Landesplanungsbehörde wurde mit Schreiben vom 02.07.2012 mitgeteilt, Großenaspe sei eine Gemeinde ohne zentralörtliche Einstufung und könne unter Be- achtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe sowie die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe treffen (Ziff. 2.6 Abs. 1 LEP 2010). Weiter wurde ausgeführt, dass eine Tank- und Raststätte mit einem Schnellrestau- rant und einer Spielhalle an dieser Stelle hinsichtlich ihres Umfangs und aber auch ihrer Lage über den Umfang einer örtlichen Tankstelle hinausgingen. Die Planung sei vielmehr als überregional / autobahnbezogen anzusehen und würde in ihren Auswir- kungen einem Autohof nahekommen. Insoweit sei diese isolierte kommunale Planung auch aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zur Autobahnraststätte „Brokenlande“ kritisch zu sehen. Die Landesplanungsbehörde hat darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht die o. g. Planungsabsichten einer Bedarfsanalyse und einer überörtlichen Abstimmung auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes bedürfen. Es wurde auf die regionale Zu- sammenarbeit im Rahmen des regionalen Entwicklungskonzeptes „A7-Süd“ (REK) hingewiesen und empfohlen, die Planungsabsichten in den Erarbeitungsprozess des REK einzubringen. Mit dem Entwurf des regionalen Gewerbeflächenkonzeptes für die Region A7-Süd (kurz GEFEK) liegt für die überörtliche Gewerbeflächenentwicklung der Kommunen entlang der Landesentwicklungsachse A7 von Norderstedt im Süden bis Neumünster im Norden nun ein gemeinsamer Handlungsrahmen vor. Dieses Konzept wurde im Auftrag der beteiligten Gebietskörperschaften durch das Büro CIMA Beratung + Ma- nagement GmbH erarbeitet und am 24.11.2015 in einer Abschlussveranstaltung in Quickborn unter Beteiligung der politischen Vertreter der betroffenen Kommunen präsentiert. Die Frage nach weiteren Autohöfen im südlichen Bereich war ein Son- derthema dieses Konzeptes. Im Rahmen ihrer Untersuchung kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass sich ein akuter Handlungsbedarf für den Bau neuer Autohöfe 2