Drucksache 18/3455 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode schnitt D dargestellt. Im Rahmen des HBBau-Verfahrens wurde von der Musikhochschule Lübeck als ein- zige Maßnahme im angefragten Zeitraum die „Erneuerung der elektronischen Schließanlage“ 2013 beantragt. Nach Klärung u. a. des Baubedarfes wurde die Maßnahme 2014 haushaltsmäßig anerkannt und befindet sich derzeit in der Ausfüh- rung. 2014 wurden Brandschutzmaßnahmen (Brandschutztüren etc.) in den von der Mu- sikhochschule Lübeck genutzten Gebäuden (Große Petersgrube, Depenau, Obertra- ve) durchgeführt und abgeschlossen. Die Maßnahme „Errichtung Flächendeckende Brandmeldeanlage“ befindet sich seit 2015 in der Ausführung. Im Frühjahr 2015 wurde auf der Grundlage des § 34 Haushaltsgesetz von der Mu- sikhochschule Lübeck die Maßnahme „Schaffung von zwei Büroräumen“ angemel- det, die sich derzeit in der Ausführung befindet. 2. Besitzt die Landesregierung darüber hinaus Kenntnisse darüber, welche der bean- tragten bzw. angemeldeten Maßnahmen in den Jahren a) 2013 b) 2014 und c) 2015 durchgeführt wurden? Wie lange hat es um Durchschnitt gedauert, bis die Maßnahmen durchgeführt wer- den konnten? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, welche beantragten bzw. ange- meldeten Anträge nicht durchgeführt wurden? Wenn ja, wird darum gebeten, aufgeschlüsselt nach Jahren detailliert darzustellen, um welche Maßnahmen es sich dabei handelt und warum diese nicht durchgeführt werden konnten? 2