Nachfragen zu den Investitionsmitteln zur Förderung interkultureller Sportvereine - Haushaltstitel 0402-893 01
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5419 18. Wahlperiode 2017-05-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Nachfragen zu den Investitionsmitteln zur Förderung interkultureller Sportvereine - Haushaltstitel 0402-893 01 Vorbemerkung des Fragestellers: Die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU- Landtagsabgeordneten Barbara Ostmeier zur Feinspezifizierung des neu eingerich- teten Haushaltstitels „Investitionsmittel zur Förderung der interkulturellen Sportverei- ne“ (Drucksache 18/5407) vom 12.04.2017 geben Anlass zu intensiven Nachfragen. Vorbemerkung der Landesregierung: Der in Frage 1 genannte „Erich-Kästner-Weg 100“ in Kiel ist die postalische Adresse des Sportvereins Inter Türkspor Kiel e.V. Dort befinden sich das Vereinsheim und ein Sportplatz, der „Hans-Mohr-Platz“. Platz und Gebäude sind nicht sanierungsbedürf- tig. Darüber hinaus verfügt der Verein über einen Sportplatz an der Norddeutschen Straße in Kiel, den sogenannten „Blaschkeplatz“ mit zwei Gebäuden für Umkleiden und Aufenthalt, die stark sanierungsbedürftig sind. Bei den folgenden Antworten wird davon ausgegangen, dass die Gebäude an der Norddeutschen Straße gemeint sind.
Drucksache 18/5419 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 1. Ist es zutreffend, dass das Vereinsheim des Vereins „Inter Türkspor Kiel e.V.“ am Erich-Kästner-Weg 100 in Kiel stark sanierungsbedürftig ist? Antwort: Ja. a. Wenn ja, ist ein Abriss oder eine Sanierung des Vereinsheims geplant? Antwort: Das obliegt der Entscheidung des Vereins. b. Ist der im Haushalt vorgesehene Titel 0402-893 01 für einen möglichen Neubau eines Vereinsheimes für den Inter Türkspor Kiel e.V. einge- plant? Antwort: Der o.g. Titel ist eingeplant zur Unterstützung von interkulturellen Sportvereinen, die in besonderem Maße Integrationsarbeit leisten, bei Investitionen, um räumliche und infrastrukturelle Probleme zu beheben. i. Wenn ja, in welcher Höhe und für welche konkreten Maßnah- men? Antwort: Bislang liegen keine Anträge vor. ii. Ist der Verein „Inter Türkspor Kiel e.V. Eigentümer des Geländes und des Gebäudes oder die Landeshauptstadt Kiel? Antwort: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5419 iii. Prüft die Landeshauptstadt Kiel, dem Verein „Inter Türkspor Kiel e.V.“ das Grundstück über die Bestellung eines Erbbaurechtes zur Verfügung zu stellen, um selbstständig Fördermittel beim Land für die Bebauung des Grundstückes für ein neues Vereins- heim beantragen zu können? 1. Wenn ja, zu wann wir die Bestellung des Erbbaurechtes mittels eines Erbpachtvertrages mit dem obig genannten Verein möglich sein? 2. Wenn nein, weshalb wird diese Lösung nicht mehr weiter- verfolgt? Antwort zu iii 1. und 2.: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. iv. Wenn nein, für welche Maßnahmen sind die im Haushalt einge- stellten Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro dann vorgese- hen? Antwort: Siehe Antwort zu 1 b. v. Werden die eingestellten Fördermittel bei Nichtauskehrung ver- stetigt werden und in das Haushaltsjahr 2018 übertragen? Antwort: Die Landesregierung geht davon aus, dass die im Haushaltstitel 0402-893 01 "Investitionsmittel zur Förderung interkultureller Sportvereine" eingestellten Mittel im Jahr 2017 verausgabt wer- den. Nicht verwendete Haushaltsmittel werden nicht in das fol- gende Haushaltsjahr übertragen. Es ist geplant, den Haushaltsti- tel 0402-893 01 auch zum Haushalt 2018 anzumelden. Die Ent- scheidung über die Haushaltsmittel obliegt dem Gesetzgeber. 3
Drucksache 18/5419 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Welche Hinderungsgründe stehen einer Ausfertigung und Veröffentlichung ei- ner entsprechenden Förderrichtlinie entgegen und wird diese noch vor Ablauf dieser Wahlperiode veröffentlicht? Antwort: Keine; die Richtlinie befindet sich in der Erarbeitung. Die Veröffentlichung soll so bald wie möglich erfolgen. 3. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „interkultureller Sportverein“? Antwort: Interkulturelle Sportvereine sind solche, die in besonderem Maß interkulturelle Handlungskompetenzen besitzen, sich besonders engagiert Fragen kultureller Vielfalt widmen und im Vereinsleben Anregungen für die Arbeit mit ethnisch gemischten Sportgruppen verankern. a. Wie viele so genannte „interkulturellen Sportvereine“ gibt es im Land Schleswig-Holstein? Antwort: Eine konkrete Zahl ist der Landesregierung nicht bekannt. Jedoch ist zu erwarten, dass aufgrund des Zuzuges von Flüchtlingen immer mehr Sportvereine die unter der Antwort zu Frage 3 aufgeführten Kompeten- zen entwickeln werden. b. Wie grenzt die Landesregierung definitorisch die Arbeit von Sportverei- nen, die traditionell ebenfalls integrativ arbeiten, mit der Arbeit von so genannten „interkulturellen Sportvereinen“ ab? Antwort: „Integrativ“ ist nicht mit „Interkulturell“ gleichzusetzen. „Integrativ“ be- deutet eine Öffnung für Menschen mit unterschiedlichen Kompetenzen, auch wenn sie derselben Kultur entstammen. Integrativ kann jedoch 4
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5419 auch bedeuten, dass Sportvereine Programme für das Miteinander kul- tureller Vielfalt entwickeln, ohne sich als „Interkultureller Sportverein“ zu definieren. 5