Drucksache 18/3874 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 1. Ist die Landesregierung in das Verfahren der Novellierung der Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts für das Handwerk involviert? Wenn ja, mit welchem Ansatz verfolgt die Landesregierung die Reform? Wenn nein, aus welchen Gründen bzw. beabsichtigt die Landesregierung sich zu beteiligen? Antwort Die Vorbereitungen des Gesetzgebungsvorhabens der Bundesregierung wer- den durch das auf Landesebene fachlich federführende Ministerium für Justiz, Kultur und Europa begleitet. Sobald der bisher lediglich als Referentenentwurf vorliegende Reformvorschlag als Regierungsentwurf vorgelegt wird, wird die Landesregierung sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Bundes- rat dazu positionieren. 2. Beabsichtigt die Landesregierung auf Bundesebene eine Initiative für ein ge- rechtes Gewährleistungsrechts zu ergreifen, welches zügig in die Umsetzung gebracht wird, damit Handwerksbetriebe gegenüber ihren Lieferanten einen gesetzlichen AGB-Schutz erhalten? Wenn ja, für wann ist eine Initiative beabsichtigt? Wenn nein, warum nicht? Antwort Die Frühjahrskonferenz der 86. Konferenz der Justizministerinnen und Justiz- minister der Länder hat zu TOP I. 9 „Verbraucher schützen und Handwerksbe- triebe nicht benachteiligen – für ein verantwortungsgerechtes Sachmängelhaf- tungsrecht“ mit der Stimme Schleswig-Holsteins unter Ziff. 2 folgenden Be- schluss gefasst: Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bitten deshalb das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- cherschutz, sich dafür einzusetzen, dass im kauf- und werk- vertraglichen Gewährleistungsrecht im Bereich der Nacher- füllung der Unternehmer von seinem Lieferanten Ersatz der- jenigen Aufwendungen verlangen kann, die ihm im Verhältnis zum Verbraucher zur Erfüllung seiner Nacherfüllungsver- pflichtung entstanden sind, insbesondere die insoweit not- wendigen Ein- und Ausbaukosten. Mit dem vorgelegten Referentenentwurf werden diese Bitte sowie die Verein- barung im Koalitionsvertrag der Großen Koalition „Im Gewährleistungsrecht wollen wir dafür sorgen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lie- ferant oder Hersteller zu verantworten hat“ umgesetzt (vgl. „Deutschlands Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“, S. 19). Eine weitere parallel dazu verlaufende Initiative für ein „gerechtes Gewährleis- tungsrecht“ wird derzeit daher nicht angestrebt. 2