SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3804 18. Wahlperiode 2016-02-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauke Göttsch (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Wölfe in Schleswig-Holstein 1. Von welchem Wolfsbestand kann aktuell in Schleswig-Holstein ausgegangen werden? Die Wolfs-Monitoring-Ergebnisse der Länder werden jährlich durch ein Gremi- um der sogenannten „Erfahrenen Personen“ zusammengefasst und bewertet. Die letzte Sitzung dieses Gremiums fand vom 12. bis 14. Oktober 2015 statt. Für Schleswig-Holstein wurde ein Wolfsbestand von null Tieren festgestellt. Für die Ermittlung der Populationsgröße werden nur residente Tiere berück- sichtigt. Durchwandernde oder nur kurzfristig vorhandene Wölfe, sogenannte Disperser oder Floater, werden nicht berücksichtigt, können in Schleswig- Holstein aber sporadisch nachgewiesen werden. Die im Zusammenhang mit dem Nachweis residenter Wölfe anzuwendenden Kriterien sind im Rahmen eines Forschungsvorhabens des BfN durch namhafte Fachleute erarbeitet und in Form eines BfN Skriptes veröffentlicht worden und finden im Rahmen des Wolfsmonitorings bundesweit Anwendung. Voraussetzung für die Feststellung eines residenten Wolfes ist demnach, dass ein einzelner Wolf mindestens sechs Monate in einem Gebiet lebt. Solche Einzeltiere müssen durch tragfähi- ge Hinweise belegt werden.