Anmeldezahlen an den neuen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19

/ 3
PDF herunterladen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                        Drucksache  19/921 19. Wahlperiode                                                     2018-09-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Anmeldezahlen an den neuen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 1.   Wie hoch waren die Schülerzahlen im Schuljahr 2017/18 und wie hoch sind sie im aktuellen Schuljahr 2018/19 an den neuen Oberstufen an Gemeinschafts- schulen, die nach der Schulgesetzänderung vom 22. Februar 2013 eingerichtet wurden (bitte für jede Schule und Klassenstufe einzeln aufschlüsseln)? Antwort: Die Schülerzahlen sind der Anlage zu entnehmen. 2.   Mit welchem Verfahren kann das MBWK die Schließung von Oberstufen veran- lassen, in deren Einführungsphase die Zahl der Schülerinnen und Schüler nicht dauerhaft bei mindestens 50 liegt, mithin ein öffentliches Bedürfnis, wie es nach § 43 Abs. 5 Nr. 1 definiert ist, nicht vorliegt?
1

Drucksache 19/921             Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Antwort: Nach § 58 Absatz 2 in Verbindung mit § 59 Satz 2 Schleswig-Holsteinisches Schul- gesetz (SchulG) setzt die Erweiterung einer Schule um eine Oberstufe voraus, dass für die Einrichtung der Oberstufe ein öffentliches Bedürfnis besteht. Ein öffentliches Bedürfnis für die Einrichtung einer Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule gilt unter den Voraussetzungen des § 43 Absatz 5 Satz 2 Nr. 1 und 2 SchulG als gegeben. Wird die danach angestrebte Zahl von 50 Schülerinnen und Schülern in der Einfüh- rungsphase einer Oberstufe nicht erreicht, wird zunächst geprüft, ob sich die Unter- schreitung verstetigt. Sollte dies der Fall sein, kann der Schulträger geeignete Anpassungsmaßnahmen einleiten, um die Entwicklung der Schülerzahlen in der Oberstufe in eine positive Richtung zu lenken. Der Schulträger kann gem. § 59 in Verbindung mit § 58 Abs.1 SchulG auch die Rückführung und damit das Auslaufen der bestehenden Oberstufe beschließen und die Schulaufsichtsbehörde um deren Genehmigung bitten. Die Schulaufsichtsbehörde begleitet die Schule und vom Schulträger, ggf. in Zusammen- arbeit mit der Schule, initiierte Anpassungsmaßnahmen. Die Oberstufe wird im Rah- men der ihr nach den Regelungen des Planstellenzuweisungsverfahrens zuzuwei- senden personellen Ressourcen fortgeführt. Erst wenn sich die für das Weiterbestehen einer Oberstufe maßgebenden Vorausset- zungen insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Zahl von 50 Schülerinnen und Schülern wesentlich geändert haben, kann die Schulaufsichtsbehörde gemäß § 61 Absatz 2 SchulG die Auflösung einer Oberstufe nach Anhörung des Schulträgers an- ordnen. 2
2

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode        Drucksache 19/921 Anlage zu Frage 1 Schülerzahlen im Schuljahr 2018/19 (Schuljahr 2017/18 in Klammern) an den neuen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen, die nach der Schulgesetzänderung vom 22. Februar 2013 eingerichtet wurden: Qualifi-  Qualifi- Einführungs- Schulname/-ort                                                          kations-   kations- jahr phase 1    phase 2 Gemeinschaftsschule Auenland, Bad Bramstedt                  46 (53)     53 (36)    30 (41) Schule am Burgfeld, Bad Segeberg                             43 (60)     53 (38)    33 (45) Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Bargteheide                      57 (67)     64 (65)    58 (52) Hans-Brüggemann-Schule, Bordesholm                           51 (49)     48 (35)    29 (46) Friedegart-Belusa-Schule, Büchen                             82 (68)     58 (77)    72 (68) Heinrich-Heine-Schule, Büdelsdorf                            75 (61)     51 (50)    48 (38) Bertha von Suttner-Schule (i.E.), Geesthacht                 34 (34)      32 (0)     0 (0) Siegfried-Lenz-Schule, Handewitt                             60 (42)     40 (41)    34 (25) Gemeinschaftsschule Kellinghusen                             60 (32)     33 (55)    43 (35) Albinus-Gemeinschaftsschule, Lauenburg                       45 (51)     56 (47)    28 (46) Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen, Lübeck            70 (65)     53 (74)    63 (68) Gemeinschaftsschule Nortorf                                  38 (40)     36 (43)    38 (17) Gemeinschaftsschule Reinbek                                  56 (54)     42 (49)    39 (30) Caspar-Voght-Schule (i.E.), Rellingen                        49 (47)      44 (0)     0 (0) Grund- und Gemeinschaftsschule Sandesneben                   45 (56)     62 (42)    37 (30) Gemeinschaftsschule Probstei, Schönberg                      90 (108)    98 (78)    62 (68) Eider-Treene-Schule, Tönning                                 47 (54)     44 (42)    30 (25) Hahnheide-Schule, Trittau                                    53 (60)     58 (46)    35 (40) 3
3