SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3174 18. Wahlperiode 15. Juli 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Datenbackup von Dataport zur Wiederherstellung verlorener Daten im Fall „Friesenhof“ Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung hat im Fall „Friesenhof“ die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, weil in Bezug auf die Aktenführung strafrechtsrelevante Unregelmäßigkeiten vorlie- gen. Es geht unter anderem um den Verlust eines Aktenvermerkes, als auch um die Löschung von E-Mails. Sowohl der vermisste Aktenvermerk, als auch die gelöschten E-Mails müssen elektronisch abgespeichert gewesen sein. Nach Auskunft von Data- port ist eine Herstellung von Daten grundsätzlich möglich, da täglich ein Backup er- stellt wird, dessen Löschung nicht möglich ist. 1. Hat die Landesregierung eine Wiederherstellung des vermissten Aktenvermerks über Dataport vorgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wa- rum nicht? Antwort: Nein, bei dem in Rede stehenden Aktenvermerk handelt es sich um eine hand- schriftliche Notiz. Diese handschriftliche Notiz war zu keinem Zeitpunkt elektro- nisch abgespeichert. Folglich wurde sie auch nicht auf einem Backup gesichert. Eine Wiederherstellung des vermissten Aktenvermerks über Dataport konnte da- her nicht vorgenommen werden.