Erweiterung von dodenhof

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                     Drucksache     18/68 18. Wahlperiode                                               6. August 2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerpräsident Erweiterung von dodenhof 1. Bestehen für die neue Landesregierung hinsichtlich einer Erweiterung von Dodenhof und der Änderung der Bebauungspläne durch die Gemeinde Kalten- kirchen weiterhin rechtliche Bedenken in Bezug zu den Zielen der Landesraum- ordnung? Falls ja/ nein, bitte begründen. Die geplante, erneute Erweiterung der Fa. Dodenhof widerspricht derzeit grundsätz- lich den Zielen der Raumordnung, nämlich dem Zentralitätsgebot aus Ziff. 2.8 Absatz 3, dem Beeinträchtigungsverbot aus Ziff. 2.8 Absatz 4, dem Kongruenzgebot aus Ziff. 2.8 Absatz 5 und dem siedlungsstrukturellen und städtebaulichen Integrationsgebot aus Ziff. 2.8 Absatz 6 des Landesentwicklungsplans 2010. Die Landesregierung wird jedoch kurzfristig Gespräche mit dem betroffenen Unternehmen führen. 2. Hält die Landesregierung daran fest, zusammen mit den im Wirtschaftsverbund Nordgate vertretenen Gemeinden ein Einzelhandelsentwicklungskonzept zu er- stellen? Falls ja, welche Aufgabenstellung und Ziele müssen erfüllt werden und bis wann ist mit einem Konzept zu rechnen? Falls nein, warum nicht? Die Landesregierung hat auf die Rechtslage in Ziff. 2.8 Absatz 14 des Landesent- wicklungsplans 2010 hingewiesen, wonach von den Vorgaben der Absätze 1 bis 10
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Drucksache 18/68           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode auf der Basis eines interkommunal abgestimmten Konzeptes (regionales oder Stadt- Umland-Einzelhandelskonzept) unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Raum- ordnung abgewichen werden kann. Die Landesregierung wird, wenn gewünscht, die- sen Prozess begleiten, sie erstellt ein etwaiges Konzept aber nicht. Dieses liegt in der Verantwortung der Konzeptpartner.
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