IFG-AntragSeenotrettunggeschwrztabgestimmt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation von BMVI und BMI zu Seenotrettung

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Bundesministerium                                                                                                        eu20 für Verkehr und digitate Infrastruktur BM 1 -Ministerbüro . 1 7, -.J.ü(i .2-  010 Bundesministerium für Verkehr und clignaleInfrastruktur •110idlkclin   .. •• • •      -•. Andreas Scheuer, MdB , (Artiste' I _St Stellungnahme            Bundesminister Herm                                                           0 St ID St E 0 Kurzvottim 0 Übernahme des Termins Horst Seehofer, MdB                                           ID St K D Ubernahme der Antwort 11AUSANSCHRIFT Bundesminister des Inneren,                                   •      T      „0 Kenntnisnahme              Invalidenstraße 44 R für Bau und Heimat                                           •.71 PS: K                                   10115 Berlin i0 zaA : Alt-Moabit I            40                                                                                POSTANSCHRIFT 11014 Berlin                                               ,t D BA F                                     11030 Berlin 11 3 BA K AL 11                                    TEL +49 (0)30 18-300. / 32. 2.0 ö                                                                                              FAX +49 (0)30 18-300-110 poststelle@bmvilund.de Betreff: Private Seenotrettung -im Mittelmeer                                                             www.bmvi.de Bezug: Ihr Schreiben vom 07.05.2020 Aktenzeichen: WS .23 /62331.1/1-S Datum: Berlin, 14                   .j     uti 2020 Seite 1von 2 Sehr geehrter Herr Kollege,                               au jtolA % vielen Dänk .für Ihr Schrei ben vom 07.05.2020. Mein Haus ist ebenfalls seit geraumer Zeit mit dem Thema der See- notrettung durch Nichtregierungsorganisationen im Mittelmeer be- fasst. Sowohl im Hinblick auf unsere Zuständigkeit für die schiffsbe- • zogenen sicherheitsrechtl Mien und umweltrechtlichen Anforderungen -als auch auf Grund unserer Zuständigkeit für die Seenotrettung-stellen . sich hier vielfältige Fragen, die auch Berührungspunkte zu Ihrem Haus aufweisen. Daher möchte ich mich ganz ausdrücklich für den von Ih- rem Haus angeregten Informationsaustausch auf Arbeitsebene bedan- ken, bei dem bereits viele der in Ihrem Schreiben angesprochen Fra- gen erörtert und beantwortet werden konnten. Ein gemeinsames Ver- ständnis und ein einheitliches Handeln der Bundesregierung in allen . Aspekten dieser Fragen ist ein wichtiger Baustein für unser weiteres Vorgehen. Wie Sie zu Recht ausführen, wird die Rechtspflicht zur Seenotrettung durch die Bundesregierung ausdrücklich nicht in Frage gestellt. Diese Rechtspflicht besteht nach internationalem Recht,in.Fällen der Seenot für alle Schiffe und unter alien Umständen, also auch für Schiffe wie die Im Widerspruch dazu erfolgt die Schiffszulassung, unabhängig von der -schiffSsicherheitsrechtlichen Einordnung des Schiffes (Frachtschiff oder Fahrgastschiff), für eine nach dem Antrag des Eigners und der Bauweise beziehungsweise Ausrüstung des .Schiffes bestimmten Per- sonenzahl; es ist strikt untersagt,. mehr Personen an Bord zu nehmen.
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Bundesministerium                                                       (3,(t„ .,  e.„12. für Verkehr und digitate Infrastruktur Seite 2von 2 Beide Pflichten lassen sich nicht gleichzeitig erfüllen. Diese Pflichtenkollision löst das internationale Recht auf, indem der •Seenotrettung bewusst ein Vorrang vor der Einhaltung sicherheits- und umweltrechtlieher Anforderungen eingeräumt wird. Das internationale Recht geht davon aus, dass in einem Seenotfall jedes Schiff grundsätz- lich geeignet ist, Schiffbrüchige zu retten. So sieht das Internationale Übereinkommen von 1,974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) ausdrücklich vor, dass Seenot- rettungssituationen bei der Festlegung der von Seeschiffen zu erfill- • lenden Sicherheits- und Ausrüstungsstandards und der Erteilung Von Betriebserlaubnissen für Seeschiffe • in der internationalen Fahrt nicht berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollen die Geretteten unver- züglich an Land gebracht werden. In gleicher Weise sieht das Internationale Übereinkommen zur Verhü- tungder Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (MARPOL) vor, dass die im Übereinkommen normierten Verschmutzungsverbote im Falle einer Seenotrettungssituation keine Anwendung finden. Die Frage nach der zur Einhaltüng der Verbote normalerweise vorge- schriebenen Ausrüstung stellt sich in diesen Fällen also nicht. Auch die fir die Normierung der internationalen Seeschifffahrt zu- ständige Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) geht bei ihrer Behandlung der Problematik von dieser Einordnung aus. Dieser Wertung entsprechend wurden im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED Sophia auch Schiffe der Bundeswehr zu Rettungs- einsätzen im Mittelmeer eingesetzt, ohne die Anforderungen hinsicht- lich zusätzlicher Rettungsmittel Oder Abwasserauffangeinrichtun ien zu erfüllen, die jetzt von den...MO Behörden addle igais gestellt werden. Ich kann Ihnen versichern, dass sowohl die Regelungen, die auf von Nichtregierungsorganisationen zur Seenotrettung im Mittelmeer ein- gesetzten Schiffen Anwendung finden, wie auch deren Einhaltung einer ständigen Überprüfung unterliegen: Mit 4eundlichen pjüßen emu Andkeas Scheuer
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