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BUNDESKANZLERAMT                            Berlin, den 21. Juni 2000 Dr. Burkhard Hirsch Landesminister a. D. - Ermittlungsführer - Bericht über Ermittlungen zum Aktenbestand des Bundeskanzleramtes zu ausgewählten Sachbereichen.
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-2 - Jnhaltsve rzeich nis Seite A.       Gang des Verfahrens                                     4 B.       Vorläufige Ergebnisse des Verfahrens                    5 C.       Ergebnisse der Verwaltungsermittlungen                  7 D.       Verlauf und Ergebnisse der Untersuchung                 12 1.       Allgemeine Feststellungen                           12 II.      Löschung von Dateien im Kanzleramt                  15 III.     Verkauf von 36 Panzerfahrzeugen vom Typ Fuchs nach Saudi - Arabien                                22 IV.      Privatisierung bwz. Neubau der Erdölraffinerie Leuna und Veräußerung des Minol - Tankstellennetzes                                   25 V.       Verkauf der Anteile des Bundes an den Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften des Bundeseisenbahnvermögens                            50 VI.      Lieferungen von Flugzeugen durch die Deutsche Airbus GmbH an kanadische und thailändische Fluggesellschaften Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre                                          53 VII.     Lieferung von MBB Hubschraubern an die kanadi- sche Küstenwache in der zweiten Hälfte der 80er Jahre                                               55 VIII.    Projekt der Fa. Bear-Head lndustries Ltd. In Kanada 56 IX.      Weiteres Verfahren                                  60 Anlagenverzeichnis                                               61
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-3- Durch Verfügung vom 2. Februar 2000 hat der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, disziplinarrechtliche Vorermittlungen gern. § 26 BDO angeordnet. Gegenstand der Vorermittlungen war der Verdacht der Vernichtung von Verwal- tungsvorgängen und der bewusst unvol!ständigen Dokumentation von Verwal- tungsentscheidungen. Durch die Vorermittlungen sollte das Vorliegen von Dienst- vergehen im Rahmen des im Folgenden näher beschriebenen Sachverhaltes auf- geklärt und die dafür Verantwortlichen sollten benannt werden. Anlass der Ermittlungen war das Ersuchen des Untersuchungsausschusses des 14. Deutschen Bundestages, ihm die Akten des Kanzleramtes zu folgenden The- menkomplexen vorzulegen : Verkauf von 36 deutschen Panzerfahrzeugen vom Typ Fuchs an Saudi-Arabien und der Lieferung aus dem Bestand der Bundeswehr im Jahre 1991, Privatisierung bzw. Neubau der Erdölraffinerie Leuna und Veräußerung des      Minol- Tankstellennetzes. Lieferung von Flugzeugen durch die Deutsche Airbus GmbH an kanadische und thailändische Fluggesellschaften Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre, Lieferung von MBB-Hubschraubern an die kanadi sche Küstenwache in der zweiten Hälfte der 80er Jahre, Verkauf der Anteile des Bundes an den Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften des Bund es ei senbah nve rmög ens, Wirtschaftsgipfel Halifax 1995 und Projekte der Bear-H ead lndustries in Kanada und Schriftwechsel des Bundeskanzleramtes mit dem Kaufmann Karlheinz Schreiber. Die vorgefundenen Verwaltungsvorgänge haben den Verdacht begründet, dass die Akten nicht voll ständig sind oder dass aus den einschlägigen Akten bestimmte Vorgänge nachträglich entfernt wurden. Die entsprechenden Verwaltungsvor- gänge sind teilweise nicht nachvollziehbar und erwecken daher den Eindruck einer unvollständigen Dokumentation. Die Bestellung des Ermittlungsführers bezog sich auch auf die Untersuchung der Löschung von Daten im Kanzleramt und umfasste die Befugnis, die ihm zugeord- neten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit selbständigen Ermittlungshandlungen zu beauftragen oder sie daran zu beteiligen.
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-4- In der hier vorgelegten Berichtsfassung wird der vorgefundene Sachverhalt ohne die disziplinarrechtliche Würdigung des gegenwärtigen Ermittlungsergebnisses dargestellt. A.    Gang des Verfahrens Die konkreten Ermittlungen wurden am 8. 2. 2000 aufgenommen. Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, zu der außer dem Ermittlungsführer acht weitere Perso- nen gehörten, die entweder Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes sind oder zu ihm abgeordnet wurden. Es wurden insgesamt 79 Personen in formellen Einzelgesprächen angehört. Es wurden alle einschlägigen Aktenvorgänge      durchgeseh~n.   die in der Registratur des Kanzleramtes vorhanden sind bzw. in Hangelar zwischengelagert oder zum Bundesarchiv in Koblenz abgegeben worden waren, insgesamt zu über 100 Komplexen. vgl. Anlage 1J Aktenverzeichnis Von einzelnen Ministerien, insbesondere dem BMF, dem BMVBW, dem BMVg und dem       BMWi wurden Veiwaltungsvorgänge          mit Kanzleramtsbezug für Quervergleiche mit den hier vorhandenen Akten zur Verfügung gestellt. Schließlich wurden unterBeteiligung des Bundesamtes für Sicherheit in der In- formationstechnik (BSI) umfangreiche technische Vorkehrungen getroffen, um Da- tenträger des im Bundeskanzleramt inzwischen weitgehend abgelösten egs- Datenverarbeitungssystems gegen Zugriffe zu sichern und sie wieder lesbar zu machen. Es handelte sich dabei um eine gelöschte Festplatte und 99 Siche- rungsbänder, die in der Außenstelle des Bundeskanzleramtes in Bonn durch Zufall aufgefunden wurden. vgl. Anlage 21 Bericht über informationstechnische Maßnahmen mit Daten- sicherungsbändern    des   EGS-Datenverarbeitungssystems,  sowie  Anlage   3) Schreiben des BSI vom 15. 3. 2000
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-5- Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Bonn hat mitgeteilt, dass sie aufgrund verschiedener Strafanzeigen in diesem Zusammenhang ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet habe. B.    Vorläufige Ergebnisse des Verfahrens Bei der Würdigung der hier festgestellten Sachverhalte müssen die besonderen Verhältnisse eines Kanzleramtes berücksichtigt werden. Die Aufgaben des Kanzleramts      unterscheiden   sich  von   den    laufenden  Geschäften    einer vollziehenden Behörde. Es sind Aufgaben mit einer besonderen Nähe zur Politik. Darum hatten in den ersten Jahren n-ach der Wiedervereinigung die mit der neuen Aufgabe des Aufbaus befassten Teile des Kanzleramtes eine besondere Arbeitslast zu bewältigen. Abgesehen davon spiegelt sich in den durchgesehenen Sachvorgängen       das    gewandelte    Verhältnis   zwischen   den  politischen Repräsentanten und der Wirtschaft wider. Es erscheint als selbstverständlich, dass der Kanzler von einzelnen Unternehmen im Interesse der Wirtschaft und der Arbeitsplätze auf bestimmte Projekte angesprochen und gebeten wird, sein besonderes Prestige insbesondere dann einzusetzen, wenn der Vertragspartner ein anderer Staat oder ein vom Staat beeinfl usstes Unternehmen ist. Daran beteiligen sich dementsprechend auch die zuständigen Abteilungsleiter und ihre nachgeordneten Beamten. Es sind folgende Sachverhalte festgestellt worden: 1.    Aus dem Leitungsbereich - Bundeskanzler, Chef des Bundeskanzleramtes, Parlamentarische Staatssekretäre - sind keine eigenen Akten übergeben oder    vorgefunden   worden.   Soweit früher    vorhanden  müssen    diese Unterlagen a!so mitgenommen oder vernichtet worden sein. Dies gilt auch für die Auftragsbücher, die in den Sekretariaten von BK und Chef BK neben der EDV über Posteingänge der Leitung und Leitungsaufträge geführt wurden. II.   Der Datenbestand im IT-Netz des Kanzleramtes ist zum Zeitpunkt der Regie- rungsübergabe im September/Oktober 1998 zu zwei Drittel zentral und heimlich gelöscht worden. Die Löschung geschah ohne . Benachrichtigung
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-6- der Nutzer. Sie war flächendeckend, beschränkte sich also nicht auf Entwürfe, politische Konzepte oder persönliche Daten. Die Aktensammlung des Chef BK sowie die Auftragsdateien der Leitungsebene sind vollständig gelöscht worden. III. Wesentliche Aktenverluste stehen in Zusammenhang mit den parlamen- tarischen      Untersuchungsausschüssen        der    12.    Legislaturperiode ("Treuhand") und der 13. Legislaturperiode ("DDR-Vermögen"): 1)    Oie insgesamt 6 Bände der sog. Leuna - Akten "Leuna - Minol" und "Elf - Aquitaine" (Tr 3 NA 4 und NA 5, jeweils Bd. 1 bis 3 ) sind nach ihrer Rückkehr vom Untersuchungsausschuss - 12. LegP. - des Deut- schen Bundestages verschwunden. Auch die für sie ursprünglich angelegten Kopienbände 5ind verschwunden. Die heute im Kanzleramt vorhandenen . Bände, ·fdie      möglicherweise   den   dem    Bundestag sein erzeit vorgelegten Akten entsprecher(, sind Kopien von Kopien und lassen    die    ihnen  zugru nde  liegenden    Vorg änge   nicht  mehr nachvollziehen. 2)    Die weiterführenden Bände der Akte Leuna - Minol - Tr 3 NA 4 - sind lückenhaft. Der Band 5 der Akte Elf - Aquitain e - Tr 3 NA 5 - ist verschwunden ;und möglicherweise nach starken Veränderungen der Akten Bd. 4 und Bd. 5 mit diesem zu:;;ammengeheftet worden. 3)    bie Originale der Akten der weiteren 7 Privatisierungsvorgänge, die in der 12. LegP. dem Treuhand - Untersuchungsausschuss gleichzeitig mit den Leuna - Akten vorgelegt worden waren, nämlich die Akten der Bagger-, Bugsier- und Bergungs - Reederei, der fünf Baukombinate ELBO, der Deutschen Seereederei Rostock, der Fa. Interhotel, der Motorradwerke Zschopau, der Mitteldeutschen Kali und der Fa. Grimmener Hähnchen, sind ebenfalls verschwunden . 4)    Bei der Leuna - Akte, die dem Untersuchung sausschuss "DDR- Vermögen"      (13.  LegP.)  des  Deutschen Bundestages        in Kopie übersandt wurde, ist eine Dokumentation darüber unmöglich gemacht
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-7- worden, welche Teile der Akten dem Ausschuss vorgelegt und welche Vorgänge zurückgehalten worden sind. IV.  :!lie Lieferung der Fuchs - Panzer an Saudi-Arabien ist im K_~.n.~lera._~t oehanaelt, ·aoer ·nur ünvöllständig dokumentiert wÖrden. In den einschlägigen Akten des Kanzleramtes befinden sich heute teilweise mehrjährige Lücken. V.   Jer Verkauf der Eisenbahnerwohnungen ist zwar auch im Kanzleramt be- handelt worden. Es ist dazu aber praktisch keine Akte vorhanden. VI.   Das Projekt Bear - Head ist im Zusammenhang mit Rüstungsaufträgen im Kanzleramt behandelt, aber nur unvollständig dokumentiert worden. Diese Sachverhalte führen zu einer Reihe von Empfehlungen, die sich sowohl auf die Fortführung des Verfahrens nach der Bundesdisziplinarordnung gegen ein- zelne der beteiligten Personen, aber auch auf organisatorische Maßnahmen be- ziehen, die im Kanzleramt getroffen werden sollten, a)    zur Datenverarbeitung und Nutzung der den einzelnen Mitarbeitern zugewiesenen Computerarbeitsplätzen, b)    zur Umstellung der Hauptregistratur auf ein leistungsfähiges Datenverarbeitungssystem, und schließlich c)    zur Arbeitsweise der Registratur. C.    Ergebnisse der Verwaltungsermittlungen Grundlage der disziplinarrechtlichen Vorermittlungen waren die bereits erwähnten internen Verwaltungsermittlungen, die zu folgenden Ergebnissen geführt hatten (Stand: 1. Februar 2000, Anlage 4)): Panzerfahrzeuge Typ Fuchs nach Saudi - Arabien Die nicht eingestuften Akten des Referates 231 (Wehrverwaltung, Rüstung) sowie die teilweise eingestuften Akten des Referates 213 (bilaterale) Bezie- hungen zu Asien, Afrika und Lateinamerika). weisen ein geringes Volumen auf,
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-8- bieten teilweise das Bild einer nicht zusammenhängenden Aktenfüh- rung, enthalten Falscheinheftungen. Sie ergeben keine Anhaltspunkte zur konkreten Aufk!ärung des in Frage ste- henden Untersuchungsgegenstandes. Allein bleibt festzuhalten, dass aus- weislich mehrerer Schriftstücke aus 10 und 11 / 90 die Bundesregierung Kriegswaffenlieferungen nach Saudi-Arabien ablehnte. In einem Fernschrei- ben vom 11. Februar 1991 aus Rhiad an das Auswärtige Amt (Akte 213) - Wiedergabe eines Gesprächs zwischen Vertreter BReg und saudischem Verteidigungsministerium - wird die Absicht dokumentiert, weiter an der re- striktiven Rüstungspolitik festzuhalten. Leuna I Minol Nach dem Aktenplan einschlägig ist der Vorgang Tr 3 (für "Treuhand") und zwar bei diesem die Nebenakte (NA 4 "Leuna / Minol) und 5 (Elf Aquitaine in Leuna - Raffinerie"). Zu Nebenakte NA 4 "Leuna- Minol"): Nach dem Aktenplan besteht diese Akte aus acht Bänden. Die ersten drei Bände (Zeitraum: 8. November 1991 bis 24. Juli 1993) sind nicht im Original, sondern nur in Ablichtung vorhanden. Die drei Bände sind weder in sich noch im Verhältnis zueinander chronologisch geordnet. Band 1vom8. November 1991bis27. November 1992 Band 2 vom 27. Mai 1992 bis 11. September 1992 Band 3 vom 4. September 1992 bis 24. Juni 1993 Anders als dies § 4 Abs.1 der Registraturrichtlinie vorsieht („jedes Schriftstück ist grundsätzlich mit den Geschäftszeichen zu kennzeichnen") fehlen die Aktenzeichen fast durchweg oder wurden nachträglich aufgebracht. Die im fraglichen Zeitraum November 1991 bis Juni 1993 getroffenen Ent- scheidungen lassen sich anhand der Kopien nicht nachvollziehen. Anders als dies § 24 Abs. 3 GGO 1 vorsieht - "durch sinnvolle Sachaktenordnung ist si- cherzustellen, dass die Akten auch die Entwicklung einer Sache stets voll- ständig und übersichtlich wiedergeben" - enthalten die Bände vergleichsweise viel minderwertiges Schriftgut, ferner umregistrierte Bürgerbriefe mit Antworten (im Bundeskanzleramt bezeichnet als sog. "K-Vorgänge"). Abge- sehen davon bilden sich Zeiträume von mehreren Wochen bis hin zu mehre- ren Monaten gar nicht ab. Zu Nebenakte (NA 5 "Elf - Aquitaine in Leuna - Raffinerie"): Auch bei diesem Vorgang sind die ersten drei Bände (Zeitraum 23. April 1991 bis 24. Juni 1993) nur in Kopie vorhanden, wobei weder im Verhältnis zu einander noch in sich eine chronologische Ordnung besteht: Band 1 vom 23. April 1991 bis 20. Mai 1992 Band 2 vom 15. Februar 1993 bis zum 24. Juni 1993 Band 3 vom 2. Dezember 1992 bis 11. Februar 1993. Zum Inhalt dieser Kopienbände wird auf die obigen Ausführungen zur NA 4 Bezug genommen. Insgesamt soll NA 5 aus den drei kopierten und zwei weiteren Bänden bestehen. 1 ndes ist der fünfte Band unauffindbar. Auf der zum Vorgang geführten Karteikarte wurde im Sommer 1999 vor dem Umzug nach Berlin die Notiz angebracht: "Band 5 ist verschollen". Nach dem Stell-
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-9- vermerk soll der Band sich zuletzt beim zuständigen Gruppenleiter befunden haben. Der vierte Band der NA 5 läuft ausweislich seines Vorblattes vom 13. Juli 1993 bis 14. Juli 1994, tatsächlich ist es der Zeitraum 13. Juli 1993 bis 6. Mai 1996. Ein Papier mit dem Datum 14. Juli 1994 fehlt. Das Jahr 1994 bricht mit Pressemeldung vom 26. Mai 1994 (erster Spatenstich Leuna) ab. Die fol- gende Unterlage trägt das Datum 4. August 1995. Danach folgen Papiere aus         1 ' den Jahren 1995 und 1996. folgendes fällt auf: Viele Schriftstücke, insbesondere auch Zugänge von außen, sind mehrfach, nämlich im Original und in (teils mehreren) Ablichtungen vor- handen. Die Schriftstücke sind nur ausnahmsweise mit dem richtigen Aktenzeichen versehen, wo überhaupt, ist es nachträglich aufg ebra cht (vgl. dazu§ 4 Abs. 1 der Registraturrichtlinie, u.a.). Viele Schriftstücke sind mehrfach gelocht. Ein nennenswerter Fortgang ist nicht zu verzeichnen: vom 15. Juni bis zum 20. September 1993, zwischen Ende November 1993 und Ende 1994, ab Ende April 1995 bis 4. Oktober 1995. Zwis chen 2.5. Mai 1994 (Spatenstich Raffinerie Leuna) und 14. Januar 1996 sind 22 Blatt Verwaltungsvorgänge dokumentiert. Es handelt sich um "K-Vorgänge" (=Bearbeitung von Bürgereingaben). Das heißt, dass ein Zeitraum von 1 1/2 Jahren sich in der Akte materiell nicht abbildet. Zu den sechs Kopiebänden aus den Nebenakten 4 und 5 Ue 3 Bände): Aufg rund der falschen Kontinuität und der langen Vakanzzeiträume (s.o.), ferner wegen der insgesamt geringen Gewichtigkeit der Unterlagen ist zu vermuten, dass es sich um ein nachträglich zusammengestelltes Konvolut handelt, das nicht als Arbeitsunterlage diente. Die Aktenzeichen Tr 3, Nebenakte 4 und 5 werden in sechs Kopiebänden nicht verwende!. Soweit vorhanden, sind Aktenzeichen nachträg lich aufgebracht, und zwa r "Tr 3, Nebenakte 1", bis 1992 auch "DE 13, Nebenakte 5 und 8" (=Innerdeutsche Beziehungen). Der Schriftverkehr ab 1997 enthält in der Regel beide Aktenzeichen (Nebenakte 4 und 5) und wird der Nebenakte 4 zugeordnet. Die älteren Schriftstücke (von 1992 - 1994) tragen auch ein einheitliches Aktenzeichen, nämlich Tr 3, Nebenakte 1. Recherchen in Parallelakten habe ergeben, dass die Aktenzeichen Ne- benakte 4 und Nebenakte 5 erst im Januar 1994 vergeben wurden. Der Grund für die Trennung ergibt sich nicht aus den Akten. Es ergab sich deshalb die Frage, ob die in den Nebenakten 4 und 5 (heute zusammen: 12 Akte nordner) zusammengestellten Unterlagen das gesamte Leuna / Minol - Schriftgut des Bundeskanzleramtes enthalten. Diese Frage konnte nicht - wie üblich - durch die Registraturkarteikarten geklärt werden. Denn ausgerechn et die Registraturkarte, die Auskunft über den Umfang des Vorgangs Tr 3, Nebenakte 1, Ausgründung der Nebenakten 4 und 5 Anfang 1994 geben müsste, kann nicht aufgefunden werden. Jedoch finden sich in Paral lelakten Notizen über den Umfang der Leuna J Minol Verwaltungsvorgänge: Nach einer Aufstellung vom 5. November 1993 bestand die Nebenakte 1 zu diesem Zeitpunkt aus "höchstens 59 Aktenordnern". Diese Akte
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-10 - hieß "Leuna / Minol (Chemie)" (vg l. Anlag e 5 der Verwaltung sermitt- lungen). Außerdem liegt eine Notiz vom 25. Oktober 1993 vor, nach der "Referat 422 etwa 15 m Akten" hat. Zudem wuchsen die Leuna - Akten im Zeitraum Ende 1993 bis Anfang 1994 offenbar erheblich an. Dies ergibt sich aus einer Vorlage an den ehemaligen Bundeskanzler Dr. Kohl, vom 7. März 1994, nach der Privatisie rungsakten Leuna - W erke AG einsch ließlich Minol AG, Referat 422, Stand 24. Februar 1994, "mehr als 100 Aktenbände" umfassen. Aus der festgestellten Aktenführung ergab sich nicht, welches die Beweg- gründe für die Ausgründung der Nebenakte 4 und 5 um die Jahreswende 1993/ 1994 gewesen .sein könnten. Hierzu sei auf folgende Vermerke ve r- wiesen: Referat 422 in einem Vermerk vom 26. November 1993: "Der Untersu- chungsausschuss will die Privatisierung der Leuna - Werke AG , ein- schließlich Minol AG betreffende Akten des Bundeskanzleramtes beizie- hen. Aus der "Chemie;' - Akte (Tr 3, NA 1), der allgemeinen Treuhand - Akte (Tr 3) sowie der K- Reg - Stichworte "Leuna - Minol" habe ich eine vierbändige "Akte Leuna" · erstellt." " ... weitere Gespräche und vora ussichtlich ein·weiteres Verkleinern der Akte sind notwendig". Ein weiterer Vermerk der Abteilung 4 vom 13. Dezember 1993 besagt, dass "die Leuna - Akte wegen der damit verbundenen Gefahr, dass ELF abspringt, dem Ausschuss nicht herausgegeben werden kann". Als Ergebnis dieser damaligen amtsinternen Überleg ungen wurden in der 12. Legislaturperiode dem Treuhand - Untersuchungsausschuss über Referat 132 und das damals federführende Bundesministerium für Finanzen am 27. Juni 1994 sechs zusammengestellte Aktenbände (je drei aus den Nebenakten 4 und 5) zur Verfügung gestellt. Indes lässt sich heute aus Akte n d es Bundeskanzleramtes nicht mehr rekonstruieren , welches Material diese Ordner im Einzelnen enthielten, nach welchen Kriterien das ausgewählte Material von den Fachreferaten 422 und 132 aus dem wesentlich umfangreicheren Rest - Aktenkonvolut zusammengestellt war. Die, wie ausgeführt, um den Jahreswechsel 1993/1994 ausgeg ründeten Ne- benakten 4 und 5 gelangten mit Schreiben vom 24. Juni 1994 über das Bun- desministerium der Finanzen zum Untersuchungsausschuss. Die Rückkehr der jeweils drei Bän de aus den Neben akten 4 und 5 ist nur lückenhaft dokum entiert. Wege n Ausbleibens eines Empfangsbekenntnisses wird auf Nachfrage des BMF das Eintreffen der sechs Aktenbände mit einem handschriftlichen Verm erk eines inzwischen verstorbenen Sachbearbeiters vom 15. Dezember 1994 bestätigt. Außerdem sind die damals zur Sicherung angefertigten Kopien heute nicht mehr vorhanden; üblich ist deren Vernich- tung erst nach Rückkehr der aus dem Haus gegebenen Originale. Suchaktion ab Mai 1997 Im Mai 1997 kam es zu einer Suchaktion nach den sechs Ordnern der Ne- benakten 4 und 5. Referat 422 fragte bei der Registra tur nach diesen Akten an. Nach den Stellvermerken hätten sich drei Bände der Nebenakte 4 im
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