Förderkette zur Integration
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4797 18. Wahlperiode 2016-11-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Förderketten zur Integration 1. Welche Förderketten differenziert nach Bleibeperspektiven und Altersstruktur gibt es in Schleswig-Holstein und wie sind diese jeweils konkret ausgestaltet? Antwort: Die Förderketten stellen idealtypische Förderverläufe dar und differenzieren dabei zwischen Personen mit guter Bleibeperspektive, Personen mit offener Bleibeperspektive, Personen aus sicheren Herkunftsländern sowie Minderjäh- rigen. Eine Ausweitung auf unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer befindet sich im Aufbau. Sie zeigen in interaktiver Form die für die jeweiligen Personengruppen relevanten Schritte zur Integration insbesondere in den Bereichen (frühkindliche) Bildung, Sprache, Arbeit und Ausbildung, Hochschule auf und geben einen Überblick über die hinter den einzelnen Schritten liegenden Maßnahmen und deren zentrale Parameter wie Zugangs- berechtigungen, Standorte, Kapazitäten, Trägerschaft etc.. Ziel ist es, die Dar- stellung fortlaufend an die dynamische Entwicklung im Flüchtlingsbereich an- zupassen. Regionale Angebote durch Agenturen oder Jobcenter (einschl. der zugelassenen kommunalen Träger) außerhalb der von der Bundesagentur für Arbeit entwickelten Programme sind nicht erfasst. Die interaktiven Förderket- ten sind unter dem Link: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/InformationenFluechtlinge/ Service/Foerderketten/foerderketten_node.html abrufbar.
Drucksache 18/4797 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Für wie viele Personen sind die Förderketten jeweils ausgelegt und wie viele Personen haben bisher an den Angeboten der Förderketten teilgenommen bzw. sich dafür angemeldet? Antwort: Die Förderverläufe setzen sich aus verschiedenen Angeboten zusammen. Umfang, Teilnahme bzw. Anmeldungen zu den einzelnen Angeboten unter- scheiden sich. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die der Landesregierung vor- liegenden Zahlen zu Kapazitäten und Teilnahmen: 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4797 Angebote Kapazitäten Teilnehmende Zeitpunkt Richtgröße: 7000 Plätze, 6306 30.06.2016 STAFF.SH bedarfsabhängig steuerbar 1.750 Plätze Keine Zahlen aus der BA verfügbar Grundlagen KompAS 1.600 Plätze 900 01.10.2016 BÜFAA.SH 405 begonnene Kurse mit 6.555 (inklusive Kurs- 30.09.2016 (Stich- Integrationskurs inkl. je bis zu 25 Plätzen wiederholer) tag) Orientierungskurs 330 Plätze Keine Zahlen aus der BA verfügbar PerjuF 108 Plätze Keine Zahlen aus der BA verfügbar Berufsorientierung PerjuF-H 1.600 Plätze Keine Zahlen aus der BA verfügbar PerF Angebot wird von keinem Jobcenter in SH wahrgenommen STAFFEL 764 Plätze (in Landesunter- künften), Keine Zahlen aus der BA verfügbar 2.291 Plätze (bei externen FIM Trägern) Sprachförde- 1.260 Plätze (2016) 769 04.10.2016 ESF-BAMF 800 Plätze (seit Maßnah- 42 01.10.2016 menbeginn am 01.07.16) DeuFöV Schule und Be- Ausbildungs- Wege in Ausbildung für 2.500 Plätze (bundesweit) Keine Zahlen aus der BA verfügbar rung Flüchtlinge Programm ist ausgelaufen SPAF Aufnahmen im entsprechend der Schul- rufsschule vorbeiteung 4.160 Schüler Schuljahr 2015/ pflicht BiK DaZ 2016 Aufnahmen im entsprechend der Schul- 5.800 Schüler Schuljahr 2015/ pflicht AV-SH 2016 Zugangserleichterungen 60 an Hochschulen Hochschulzugang Informationen zur Entwicklung und Nach- Informationen und Be- frage des Maßnahmenpaketes werden im treuungs- und Unter- Keine Angaben möglich März 2017 von den Hochschulen bereitge- stützungsmaßnahmen stellt. an Hochschulen Sprachförderung an Hochschulen 60 3
Drucksache 18/4797 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Ergänzend sei zur Sprachförderung für Erwachsene ausgeführt: Im landesgeförderten und die Programme des Bundes ergänzenden Förder- programm STAFF.SH (Starterpaket für Flüchtlinge in SH) haben im Jahr 2015 184 Kurse an 74 Standorten stattgefunden, in denen insbesondere Personen- gruppen mit offener Bleibeperspektive Sprachkenntnisse und erste Orientie- rungshilfen vermittelt wurden. An diesen Kursen nahmen 3.271 Personen teil. Im ersten Halbjahr 2016 fanden bereits 160 STAFF.SH-Kurse mit 3.035 Teil- nehmenden statt. Darüber hinausgehende Anmeldezahlen liegen nicht vor: 3. Welche externen Gutachter waren an der Entwicklung der Förderketten betei- ligt und welche Kosten sind hierdurch entstanden? Antwort: An der Erstellung der Förderketten wardie Firma Syspons GmbH beteiligt. Für die Erstellung der Förderketten (fachliche Erarbeitung, Validierung, Ab- stimmung sowie technische und grafische Umsetzung) sind im Zeitraum April bis 31. Oktober 2016 Kosten in Höhe von 110.455,80 Euro entstanden. 4. Inwiefern ist der vom Bund in Aussicht gestellte bedarfsgerechte Ausbau der Integrationskurskapazitäten in Schleswig-Holstein noch nicht erfolgt und wie ist der entsprechende Bedarf in Schleswig-Holstein? Antwort: Ein flächendeckendes Angebot an Integrationskursen wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bis Ende des Jahres in Aussicht gestellt, ist aber noch nicht abschließend und ausreichend realisiert. Engpässe bestehen derzeit insbesondere im ländlichen Raum. Aktuell längere Wartezeiten sollen nach Auskunft des BAMF bis Ende des Jahres verkürzt werden auf maximal sechs Wochen entsprechend der Vorgaben des Integrationsgesetzes. Bis En- de 2016 soll laut BAMF der Bedarf für Schleswig-Holstein gedeckt werden und alle Teilnahmeberechtigten einen Platz erhalten. Verzögerungen entstehen insbesondere bei der Zulassung zu Integrationskursen durch das BAMF sowie bei den Zertifizierungen von Kursleitungen und Sprachkursträgern. Hinzu kommt, dass der Kreis der Teilnahmeberechtigten nicht mit dem Kreis der Flüchtlinge mit Sprachförderbedarf deckungsgleich ist: Eine große Personen- gruppe wird so vom Integrationskurs ausgeschlossen. 4
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4797 Die Zahlen im Einzelnen: i. Zugangsberechtigung: Zwischen dem 01.01.2015 und dem 27.10.2016 sind ca. 30.000 volljäh- rige Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein gekommen. Davon haben oder hatten ca. 19.000 volljährige Flüchtlinge eine Zugangsberechti- gung zum Integrationskurs. ii. Kurseintritte: In 2015 haben in Schleswig-Holstein 317 Integrationskurse begonnen mit einer Teilnehmerzahl (ohne Wiederholer) von 4400 Personen. In 2016 haben mit Stichtag 30.09.2016 405 Integrationskurse begonnen mit einer Teilnehmerzahl von 6.555 Personen (inklusive Wiederholer). iii. Prognose für 2016: Das BAMF prognostiziert für Schleswig Holstein für das Jahr 2016 ins- gesamt 14.550 neue Kurseintritte. • Sollte das BAMF seine Prognose von 14.550 neuen Kurseintrit- ten in 2016 erreichen, könnte das Angebot für den vom Bund ins Auge gefassten Personenkreis in etwa bedarfsdeckend sein. • Kein bedarfsgerechtes Angebot besteht dagegen für Flüchtlinge, die dauerhaft ohne Zugangsberechtigung bleiben. (vgl. Antwort zu Frage 5). Um auch für diese Gruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Integrationskursen oder anderen Integrationsange- boten zu etablieren, sind weitere Anstrengungen notwendig. Bund und Land haben verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Sprachförderangeboten zur Verfügung zu stellen (vgl. Antwort zu Frage 6). 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, ob Flüchtlinge bzw. Asylbewer- ber in Schleswig-Holstein keinen Platz in den vom Bund bzw. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten oder angebotenen Kursen erhalten bzw. wie lang die Wartezeiten derzeit gegebenenfalls sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Bei den vom Bund bzw. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angebotenen Kursen handelt es sich im Wesentlichen um die Integrationskur- se und die ESF-BAMF Kurse. Die Wartezeiten bis zum Beginn eines Integrationskurses sind regional unter- schiedlich. Im Durchschnitt liegen diese mit Stichtag 01.06.2016 bei drei Vier- teln der Kursträger bei fünf bis sechs Wochen, wohingegen bei einem Viertel der Kursträger die Wartzeiten bei bis zu drei Monaten liegen. Im ländlichen Raum sind die Wartezeiten durchschnittlich länger als in Großstädten. 5
Drucksache 18/4797 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Nicht alle Flüchtlinge und Asylbewerber in Schleswig Holstein haben aktuell eine Zugangsberechtigung zu diesen Kursen: • Integrationskurs: i. Vom Integrationskurs bleiben alle Flüchtlinge im laufenden Asylverfah- ren ausgeschlossen, die keine gute Bleibeperspektive haben (also alle, die nicht aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea oder Somalia stammen). ii. Darüber hinaus bleiben nahezu alle geduldeten Flüchtlinge (Ausnahme: Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG) dauerhaft vom Integrati- onskurs ausgeschlossen. • ESF-BAMF Kurse: i. Die ESF-BAMF Kurse bieten berufsbezogene Sprachförderung. Sie setzen ein Eingangssprachniveau von A2 voraus (für einige Kurse min- destens A1). Alle Flüchtlinge, die nicht über dieses Sprachniveau verfü- gen, können nicht an den Kursen teilnehmen. Darüber hinaus bleiben Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern von den ESF-BAMF Kursen ausgeschlossen, ebenso wie Flüchtlinge, die noch der Schulpflicht un- terliegen. ii. Insgesamt stehen für 2016 in Schleswig-Holstein ca. 1.260 Plätze in ESF-BAMF Kursen zur Verfügung, davon ca. 290 Plätze für Flüchtlinge mit sehr geringen Sprachkenntnissen (Eingangsniveau A1). iii. Bis Anfang Oktober 2016 (04.10.) haben 769 Flüchtlinge einen ESF- BAMF Kurs begonnen. iv. Über die Wartezeiten bis zum Beginn eines ESF-BAMF Kurses liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 6
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4797 • Fazit: Keinen Platz in den vom Bund/BAMF angebotenen Kursen erhalten primär Flüchtlinge, die keine Zugangsberechtigung zum Integrations- kurs haben. Besonders relevant ist dies bei Flüchtlingen, die zusätzlich ein geringes Ausgangssprachniveau haben. Hier setzt das Landespro- gramm STAFF.SH an (vgl. Antwort zu Frage 6). 6. Laut dem vom Landtag mehrheitlich angenommenen Antrag der Koalitions- fraktionen, Drucksache 18/4411 (neu), wird die Landesregierung aufgefordert, "die integrationsfeindlichen und ausgrenzenden Elemente des Bundesintegra- tionsgesetzes abzumildern, indem sie Maßnahmen trifft, Integrationsangebote für alle zu schaffen bzw. zu erhalten". Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung hier bisher ergriffen und welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung? Bitte nach Maßnahmen für Personen mit offener Blei- beperspektive und die Gruppe der Geduldeten aufschlüsseln. Antwort: Mit der am 27.09.2016 rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getretenen Sprachförderrichtlinie des Landes verfolgt das Land primär das Ziel, Sprach- kenntnisse sowie erste Orientierungshilfen insbesondere für Personengruppen zu vermitteln, die einer sprachlichen Förderung im Rahmen von Erstorientie- rung bedürfen, ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben und von Maß- nahmen der Sprachförderung des Bundes ausgeschlossen sind. Zielgruppe der neuen Richtlinie sind insbesondere Personen mit offener Bleibeperspekti- ve, die derzeit nicht von der Öffnung der Bundeskurse profitieren. Die Förde- rung wirkt als flankierendes und ergänzendes Angebot zu den Programmen des Bundes und kompensiert derzeit fehlende Bundesmaßnahmen. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass das BAMF eine zügige Abarbeitung aller laufenden Verfahren und eine weitere generelle Ver- fahrensbeschleunigung angekündigt hat. Schnellere behördliche Entschei- dungsprozesse führen insbesondere für die Gruppe der Personen mit offener Bleibeperspektive zu einem schnelleren Zugang zu den Regelangeboten des Bundes, die zum Teil auch Geduldeten mit Arbeitsmarktzugang offen stehen. Der Bedarf an weiteren Maßnahmen für Personen mit offener Bleibeperspekti- ve, an dem sich die Planung des Landes orientiert, hängt daher auch von der Umsetzung der vom BAMF angekündigten beschleunigten Verfahrensbearbei- tung ab. Zum Stand der Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktintegration wird auf den Bericht der Landesregierung vom 08.09.2016 (Drucksache 18/4619) zum Antrag „Menschenwürdige Unterbringung sichern! Gemeinsames Konzept von Land und Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Land Schleswig- 7
Drucksache 18/4797 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Holstein“ vom 25.09.2013 – Drucksache 18/1142(neu) sowie zum Antrag „Halbjährlicher schriftlicher Sachstandsbericht der Landesregierung über die Umsetzung des Flüchtlingspaktes“ – Drucksache 18/3003 verwiesen. Daraus geht unter anderem hervor, dass das Ministerium für Wirtschaft, Ar- beit, Verkehr und Technologie gemeinsam mit der Regionaldirektion Nord und mit Unterstützung der Wirtschaft das Programm „Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung (BÜFAA.SH)“ aufgelegt hat, das am 01.06.2016 startete. Bis Ende August 2016 haben mehr als 1.100 Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen Platz in der Maßnahme angetreten. Zielgruppe der Maßnahme sind Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspekti- ve, Geduldete mit Arbeitsmarktzugang und Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, wenn sie die Schulpflicht erfüllt haben. Flüchtlinge werden durch BÜFAA.SH auf die Aufnahme einer Ausbildung, Einstiegsqualifizierung oder Arbeit vorbereitet. Zu BÜFAA siehe auch die Antworten zu den jüngsten Klei- nen Anfragen (Drucksachen 18/4628 und 18/4503 zur Umsetzung der Richtli- nie BÜFAA.SH). Das Land will Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen wei- terhin unterstützen. In dem laufenden Planungs- und Abstimmungsprozess werden u.a. die neu gestarteten bzw. geplanten Förderinstrumente auf Bun- desebene berücksichtigt, um bedarfsgerechte Angebote entwickeln zu kön- nen. 8