Dr. Hans Globke. Aktenauszüge, Dokumente
von Reinhard-M. Strecker (Herausgeber)
Auch adoptierte Kinder sollen ihren Namen verlieren a•t-.gon1 dUa die N1chti$koi t •:tor Ye~r&s• im Stondeeresister in Ersch-einung trot. In viel vn .Fti..l.lo r. wird der liaclweia der ntohtigkei t &~>er nic.b t möglich sein. Um den da4uroh el'ltstehende n u·c.~ri g}u~i te n •u• dem Weg zu ~hc..-n, se.hl!i.nt r-111• .td.zsa lflle~ne des I 1758 3CB .. in der Hieh~ung zweekm.t:ssig, dns:... ut\4 zwar m1 t rückwirkender Kraft, bestiqt wi:rd, dasl:l dan Kind dcl'l • neu~n Namen s·e inen früher~n Fa- mil.1enrw.men bir..zutiigt:n J'!lUüa, ee _. .",J ••., eei denn, classljee >'utieias 1 ••• II -..4 t••• :u .... · tsa Heu*'' '*" .. ,.,,IJt,#IJ,.,U,.. - t'i ntt•a8 '8ee,iii&"• die Fortlaseung des bisherigen ..,.., • ~··J·'-'~- ~ l'~littnna.meNJ n.~aist. au,s dr-;ck lieh ße- Abschrift die~ Gohrei be~ hGbe ieh dem Herrn ttcicho::tinistcr der Justiz , d~ di e i<'eJe:-fü :::-ul:l;: in dieser Ane~ lc svnheit oblicson c1itr!te• zugeloi tet • ...... --.- . den He.t.•rn .dcicbsmintater der Justiz. Abschritt (von 2) trhcrscn.;ie ich e rgcb~ns t mit <ie :.• lü t t.e un Kennt~nnhmt-··~ ( . -~ inc • Seite 1, 2 und 6 eines Entwurfes. Man muß der Gefahr begegnen, daß Suben~ fldmmltnge (NS-Fach-Jargon) im Kindesalter ihre Herkunft verschleiern. Und jemandmuß sich ja schließlich von amtswegen darüber Gedanken machen.- Korrektur Seite 6 oben: es mir zweckmäßig, die Lände"egierungen, wie dies schon durch die Namensänderungen durch staatliche Verleihung angeregt ist, auch zu er- 11 mächtigen, du·rch Kindesannahme herbeigeführte Namensänderungen in geeigneten Fällen rückgängig zu machen. I
Biblische Namen, eine Gefahr im Dritten Reich Zu verschiedenen Zeiten haben sich in Deutschland biblische Namen einge- bürgert. Mit welcher Furcht Träger solcher Namen Pogromen entgegensahen, schildert Ernst von Salomon sehr anschaulich in seinem "Fragebogen"*. So bittet eine Frau mit einem ähnlichen Namen, doch generell in allen solchen Fällen das Recht zu verleihen, dem Namen ein Hakenkreuz beizufügen. • I • ~J - ( ,;p, ~~ ~ ' . ' , .,.~~~"fÄ~~ '1..: , . .. ~· ' #U#tir~r- • th:t~~·~ hJ' I'~~~~ . ~~ ~· .· * Der Fragebogen, Rowohlt-Taschenbuch, Nr. 419-42.1, Seite 32.2.ff. (Kristallnacht November 1938)
... doch erwachsen meinen Kindern und mir verständlicherweise jetzt besonders große Schwierigkeiten. Biblische Namen, die in Ostpreußen auch als christliche Namen geläufig sind, werden im übrigen Reich er- fahru ngsgemäß als rein jüdisch angesehen.- Viele, die sich in der gleichen Lage befinden, fügen ihrem Namen oder ihrer Unterschrift die Zu- sicherung bei "Arier", "kein Jude" o. ä. Besteht auch die Möglichkeit, den Namen durch einen behördlich genehmigten Zusatz so zu kennzeich- nen, daß man als Deutscher anerkannt wird? (Als unmaßgebliches Beispiel: bei Namensnennung der Zusatz deutschgeboren, im schriftlichen Verkehr, im Telefon, auf dem Türschild etwa das Hinzufügen eines Hakenkreuz- zeichens.) Eine allgemeine Regelung dieser Frage würde wohl für viele Volksgenossen eine große Hilfe bedeuten. Als Auslandsdeutsche sind wir besonders stolz auf unser Deutschtum ge- wesen, für das wir viel gekämpft, gelitten und alles Hab und Gut verloren haben. Heil Hitler Frau M ... S... / D ieser Brief steht im Entwurf auf Seite 36 auf der linken oberen Briefseite, in der Handschrift des Sachbearbeiters. • !t ~~ lf$3 Kanzlei 14: su. 1933 ~~ ~~---:-r-"_.... ~ fr.~- ~. ;. : J- ; - - - Gel~ _.J:-.,~~~ aet.. . · " 1 \ • ' •
Beamte werden entlassen und ausgebürgert . ~ ....... ,.... • • ~af •rnt llff .• t 3 kt ~ft"' •• 'lllic~······· ""' 7. 4. IY.U (lt'-'l'Sf. I ~. 1i!\). ." ..,.. t. . . . . . tfthtf ~iltl ~tOH~lt ilUAJ -lt-tJ--): \i .1 t t, €i l 3 h C t CJ • ltJrnctutt: .· • , · •· !/Af '''·clnlrtttos1 tutb crn! tl. /. (/// A ,.9.,"'.w, ;. utllttllfbutbl ~ • • • Als eines ihrer ersten Gesetze nnterzeichnen Hitler, Reichsinneruninister Frick und Reichsfinanzminister Graf Schwerirr von Krosigk am 7. April 1933 das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums", sprich: "nationalen" Berufsbeamtenturns. (RGBl. S. 175-177) § 3 sah die Entlassung der "nicht-arischen" Beamten vor, § 4 ermöglichte den Hinauswurf aller jener, "die nach ihrer bisherigen poli- tischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten''. Der Bund Republikanischer Beamter und der Republikanische Richterbund galten dabei als besonders belastend, aber auch SPD oder andere "System-Parteien".
• aua Ir .i§ dee . Deuteoben Retchsanzeige~:a und Preu8iscben Staateanzeigers vom !.•11€\!:.Z ~!;. " .8elcanntmaohuna. I ! tob . i $ . A'lt Grund des § 2 des Gesetzes über den Widerrut von Ein~erungen und die Ab• erkelU'lu.ng der deutschen Staataa"'lgehörig• ke.i t vom l..!,_,J~i l§J~ (RGBl. .I Verbin'dUJ'lg mit § l.. der Vero:ta:nung ber .s.4.eg. ) in die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und ~en Widerrut dea Staateangehörig keitaerwarbe.., in der O•tsnark vom U .~ = ' 1.1 12~ (llGM. •l• 8 ·U~) erkläre ioh p • r , Im ll.n1rerneblnen mit dem ller·rn Reiohsrni= . niator des AuawM.rt 1gen to~gendit Rt«rBQ_nen _der ~O\l'taohan ltaa~stmgehö;:~eit für h iit1ua~Jsi · PP• 147 • .1f fss "loee' f !era•l, ·;f 1 ih8"s~ .amk (!!.6.1868 I 0 l!" ,JTiedriah in :3erliu · - -- 148. 'f &·i f. t J. t h § t t r, IIUaaboih Dhar otte Sara, geb.li1r•oh, geb .am !•!.•\!!i! in Berlin. · .PP• J,trt»t!II!.JfP'~f;f.ratehendttr 'ereone)} . hrl11l,4•• .LIIärs 1..?41. hr B:e1oU.1af'et .-r . <!ea-,llrllrn. , J.. f. : Ptuncttner. • ' Wer politisch besonders nnerwünscht oder nicht arisch genug war, wurde entlassen. So auch Friedrich Wittelshöfer, Ministerialrat im Preußischen Innen- ministerium. Damit wurde Platz frei für weniger nnerwünschte Beamte. Als E ntlassungsvermerk für die Personalakte benutzte man vorgedruckte Formu- JS lare. Zum ordentlichen Abschluß der Personalakte Wittelshöfer dient eine Abschrift der Ausbürgerungserklärung im Preußischen Staatsanzeiger.
Beamte werden ernannt Wird es diesmal noch nichts ••• Der Pr. Minister des lnnern. Berlin, den Oktober 1933 H.-Dr. G/obke. St. 1.) Der Min.-Rat Wittelshöfer ist mit Wirkung vom 1.11.1933 ab in den Ruhestand versetzt worden. Das Einkommen seiner Stelle ist daher von diesem Tage ab verfügbar. Es wird daher, da eine Oberreg.-Ratsstelle im Pr. M. d. I. zurzeit nicht frei ist, in die freie Stelle des M.-R. Wittelshöfer der Reg.-Rat Dr. Globke zum Oberregierungsrat im M. d. I. ernannt. 2.) Bestallung Der Regierungsrat Dr. Hans als Oberregierungsratfür den Globke in Berlin wird hiermit Regierungsrat Dr. Hans zum Oberregierungsrat ernannt. Globke in Berlin. Berlin, den Oktober 1933. (L. S.) • Namens des Pr. Minister- präsidenten. Der Pr. Minister des lnnern Notiz im Min.-Biatt. I. V. 3.) An Herrn Regierungsrat Dr. Globke im Hause. Nachdem Sie durch die beiliegende Bestallung zum Oberregierungsrat ·i m Pr. Min. d. lnnern ernannt worden sind, übertrage ich Ihnen mit Wir- kung vom 1. November 1933 ab eine Oberreg.-Ratsstelle in meinem Ministerium. Wegen der Festsetzung Ihres Besoldungsdienstalters und der Zahlung Ihrer Dienstbezüge ergeht noch besondere Verfügung . • . . so wird es doch wenig später etwas Der Pr. Minister des lnnern Berlin, den 1. Dezember 1933. H.-Dr. G/obke. 1.) Durch die Ernennung des Oberreg.-Rats Kömper zum Min.-Rat im M. d. I. ist eine Oberreg.-Ratsstelle (Hausstelle des M. d. 1.) freigeworden. ln diese Stelle wird mit Wirkung vom 1. 12. 1933 ab der Regierungsrat Dr. Globke zum Oberregierungsrat befördert. 2.) Bestallung Der Regierungsrat Dr. Hans als Oberregierungsrat für den Globke in Berlin wird hiermit Regierungsrat Dr. Hans Globke zum Oberregierungsrat ernannt. in Ber/in Berlin, den Dezember 1933. (L. S.) Namens des Preuß .. Minister- präsidenten. Der Minister des lnnern. I. V. gez. Pf. Welch ein Glück für den Regierungs-, bald Oberregierungsrat Dr. Globke, 36 nicht die Stelle eines durch die Nazi verdrängten Beamten zu erhalten. Stelle Witte/shöfer inzwischen anderweitig besetzt
urgen : Deutsche Namen für Nazis undeutschen Blutes Nr. I. Z. F. 28./ 33. Abschrift (f. d. hies. Generalakten). 6. 10. 1933. Dem Herrn Staatssekretär vorzulegen. Die Änderung eines jüdischen Namens in einen deutschen Namen ist seit der nationalen Erhebung in ständiger Praxis abgelehnt worden, wenn sie der Verschleierung einer jüdischen Abstammung des Antragstellers dienen soll. Sie ist nur erfolgt, wenn die arische Abstammung des Antragstellers nachgewiesen war. Diese Stellungnahme ist durch die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung und Sicherung der Rassereinheit des deutschen Volkes bed ingt. Das Ziel kann ab~r nur dann erreicht werden, wenn Ausnahmen von der grundsätzlichen Stellungnahme überhaupt nicht gemacht werden; sie können m. E. auch nicht mit Verdiensten um die nationale Erhebung gerechtfertigt werden. D ie Anträge des Werner und der Charlotte Gertrud Friedländer, deren Abstammung von einem jüdischen Vater feststeht, müssen daher, trofz ih rer nationalen Einstellung und trotz der früheren Zugehörigkeit des ersteren zur NSDAP und seiner aktiven Betätigung in der SA, abgelehnt werden. Dagegen erscheint es möglich, dem Antrag der Gertrud Margarete Friedländer zu entsprechen, sofern der Nachweis erbracht wird, daß ihr Erzeuger der jetzige- arische - Ehemann der- arischen - Mutter ist. Aus der Tatsache, daß die Mutter früher mit einem Juden verheiratet war und aus dieser Ehe auch Kinder stammen, kann wohl nicht hergeleitet werden, daß auch die Antragstellerin Gertrud Margarete Friedländer nicht arischer Abstammung sei. Ein entspr. Erlaßentwurf liegt mit der Bitte um Zeichnung an. gez. Dr. Schütze. Selbst einem Parteifreund verziehen die Nazis seine Abstammung nicht. C)orgen: Deutsche Namen bei Ausgebürgerten Der Regierungs-Präsident Düsseldorf, den 29. Januar 1934. An den Herrn Preußischen Minister d~s lnnern in Berlin Betrifft: Namensänderung von eingebürgert~n Personen in der Zeit vom 9. X I. 1918 bis zum 30. 1. 1933. Unter den auf Grund des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. VII. 1933 auszubürgenden Personen befinden sich auch solche, insbesondere ost- jüdischer Abstammung, bei denen in den letzten Jahren nach ihrer Ein- bürgerung der Familienname geändert wurde. Ich bitte um grundsätzliche Entscheidung, ob bei diesen Personen auch die N amensänderung rückgängig zu machen ist. ln Vertretung: gez. Bachmann. 17 Globke H. MR. H. . . : Eine ges. Handhabe, eine Namensänderung von amts- wegen rückgängig zu machen, ist z. Z. nicht gegeben. GI. Sf/1. '
Schon in der Auslegung von Feder verlangte das Programm der NSDAP in ihrem Punkt 8 die Ausbürgerung der Nicht-De~tschen (sprich: Juden, Russen u. Kommunisten, Sozialdemokraten und anderer Nicht-Deutscher). Sofort nach ihrer Machtübernahme fingen die Nazis an, ihr Programm zu verwirk- lichen. Unerwünschte wurden ausgebürgert oder kamen in die neu einge- richteten KZ , von denen die Illustrierten berichteten. Aber sollten die Aus- gebürgerten denn ihren deutschen N amen behalten dürfen ? Antwort des Sachbearbeiters befindet sich am Kopf des Briefes : eine ges. H andhabe, eine Namensänderung von amtswegen rückgängig zu machen, ist z. Z. nicht gegeben. GI. 5/ll. Noch nicht! Immerhin hatte ja dieser Sachbearbeiter bereits am 6. Juni dem Reichsinnenminister vorgeschlagen, diese Möglichkeit zu schaffen. (Siehe Seite 24) Sorgen: Deutsche Namen an Nachkommen von Ungarn und Finnen Der Minister des lnnern. Sofort I · Berlin, den 15. März 1934. Ref.: ORR. Dr. Globke. An den Herrn Reichsminister des lnnern. Bei der Behandlung von Anträgen auf Namensänderung hat sich in mehre- ren Fällen die Frage ergeben, ob die bisherige Praxis im Hinblick auf die erhöhte Bedeutung der Rassenpflege beibehalten werden kann. 1. Ich habe bisher grundsätzlich nur die Namen solcher Personen geändert, die arischer Abstammung sind, um zu verhüten, daß einer Verschleierung der Rassenzugehörigkeit Vorschub geleistet wird . Es fragt sich, ob an diesem grundsätzlichen Standpunkt unter allen Umständen festzuhalten ist. Z. Zt. liegt ein Antrag auf Nam~nsänderung vor, in dem der Antragsteller, der eine Verdeutschung seines polnisch klingenden Namens beantragt, zweifellos nicht arischer Abstammung ist. Denn unter seinen Vorfahren befinden sich nachweislich zahlreiche Ungarn. Die Ungarn gehören aber ebenso wie die Finnen nicht zur arischen Rasse. GI. 15/ 111. Sorgen: Deutsche Namen für uneheliche Kinder undeutschen Blutes Punkt 3 aus dem gleichen Brief. Diese Frage wird bald geregelt sein. 3. Bisher ist Anträgen unehelicher Kinder auf Änderung ihres Namens in den Namen des späteren Ehemanns ihrer Mutter, der nicht auch eines etwa vorhandenen Pflegevaters, auch wenn dieser nicht ihr Erzeuger ist, ln der Regel entsprochen worden, sofern nicht eine Namensänderung schon auf Grund des§ 1706 Abs. 2 S. 2 BGB kraft Gesetzes erfolgte. Ebenso sind Anträge ehe- licher Kinder auf FQhrung des Namens des zweiten Ehemanns ihrer Mutter, wenn die erste Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst war und die Kinder im Haushalt des zweiten Ehemanns mit den ehelichen Kindern zweiter Ehe erzogen wurden, im Interesse der Kinder, denen die Abstammung viel-
fach unbekannt war, genehmigt worden. Es kann nicht verkannt werden, d aß in solchen Fällen die Namensänderung zu einer Verschleierung der blutsmäßigen Abstammung führt. Insbesondere wird nach Ablauf mehrerer Generationen der blutsmäßige Zusammenhang vielfach nur noch mit Schwie.rigkeiten festzustellen sein. Wenn auch nicht zu verkennen ist, das mit dem Fortschreiten der Familienforschung diese Schwierigkeiten fte- r inger werden, so fragt sich doch, ob bei der heutigen Erkenntnis von der Wichtigkeit blutsmäßiger Zusammenhänge an der bisherigen Praxis festzuhalten ist. Mit Rücksicht darauf, daß eine größere Anzahl von An- t rägen, bei denen die angeschnittenen Fragen bedeutsam sind, der Ent- scheidung harren, wäre ich dankbar, .w enn .m ir die dortige Stellungnahme möglichst umgehend übermittelt werden könnte. 1. A. gez. Schütze 2. Nach 10 Tagen. GI. 15/111. ' Der wichtigste Mann i ~et e>a~~erflänbige für ffi~ffeforfc9ung beim meic95innenminifterium Das Geset~ zur Wiederherstellilng des Berufsbeamtenturns (1 DV art. 2(2)) schafft einen neuen Sachv~rständigenbe:ruf: den Rassesachverständigen. In der Wochenendaus~a:be vom 28. Janwtr 1934 berichtet der Völkische Beobachter über Dr. Achjm Gercke und sein neues Amt. Dieser Artikel wurde vom Sachbearbeiter einer Namensrechtsakte bei- geheftet. ~ D er Nachweis der arischen Herkunft lm RASSEF.OitSCHUNGSAMT ::Die meiften ~eamtett unn ~e~örbenangefteUten finb '6etilnndid) l)etpflid)tet, ben mad)meis i~ter arifd)etv J>erfunft au etbtingen, ~{>enfo fdmtlid)e in ::t>eutfd)~ lanb anfäffigen ffied)tsanwälte, ~t3te unb ~pot~efer, auaerb~m benötigen ~a~r~ reid)e ~til)atperfOnen für bie. ~erfd)iebenften 3wecle Utfunben über il)re arifd)e ~bflammung. · l)tefe ~nträge werben teils unmittelbar l)On ben ~e1)örben, teils l)On ben be~ treffenben ~erfonen felbfl an ben @5ad)l)erfläntigen für ffiaffeforfd)ung beim ffieid)sminiftetium bes ~nnern in ~edin getid)tet. Eine Unterredung mit Dr. Achi m Gercke Viele Anträge ~edin, 2 7. ~anuat. ::Das ~mt für ffiaffefotfd)ung fd)eint eine äu6etft ftatf befud)te ®teUe 3u fein, benn mel)rfad) ~nbet man auf ben ~luren unb auf bem ·weiten ~nnen~of bes. ffieid)ßminifleriums plafatierte ~inmeife, wo ":Ver ®ad)l)etftdnbige für ffiaffe~ forfd)ung" feinen ®i~ untet{)ält ... 9 • •• me~r als 3met~unbert (tinfenbungen fommen 'Iag um 'Iag ein • •• ::Der ®arte~ raum ift t)OU l)On ~efud)ern, bie fiel) metftens erft einmal etfunbigen woUen, in I
meld)er ~orm unb mo fie ben entfpred)enben 2!ntrag ein~uteid)en ·~aben, in bem fie 2!ußfunft über i~te ~orfa~ten erbitten. " •.. in Zweifelsfällen die Abstammung festzustellen!" man mad)t jenen ~efud)ern, bie t>ieUeid)t über ben Umfang ber <!ätigfeit bes ~mtes füt ffiaffeforfd)ung nid)t gan3 im ffaren finb, bie 2!ufffdrung über bie ~ufgaben bes ®ad)t>etftdnbigen für ffiaffeforfd)ung ~iemlid) Ieid)t. Q:in auffdUig angebrad)tes, von feinem ~efud)er 3u überfe~enbes ~anbplafat weift barauf ~in, ba~ man feinedei münblid)e 2tntrdge annimmt unb aud) feine enblofen ~tiefe münfd)t, fonbern gan~ einfad) nur bie ~ur 9J1itna~me ausliegeoben ~ragebogen aus3ufüUen unb mit ben bis~er irgenbwie t>erfügl>aren :Vofumenten al>augeben ober ein3ufenben ~at. ••• • . . ~enn ane erforberlitl)en ~u,fur~fte von ·~en ~fanbesdmtetn unb aus ben alten stird)enbüd)ern beif~mmen ffn~ un~ ein @u~rtU)ten erteilt werben fann, et~alten fie aUe umge~eh~\ ~ena~rl~tigpn~~ I :Da ifi ein ~efttd}tr; ber ft~ lli(l)i gnn~ fo fid1e~ .att f.uJ)len (d;ein$, ob er mirtlid) rein arifd)~t iJ6fiom~u~g ~ft. ~; . möd)te ffi~tfd)~äge ~Jl~en".l\'~~ et ;bann tun foU, wenn -. ::t;er _t;l:)t~~metftet .met1l ~en ~~efud)~r ganf'tt®1t~ tW.~etg(!nb auf bas ~Iafat ~irt: ":Vif ' "' ~uf~be bes ·@5qd;betftänl)ts$ für ffiaffe"forfd)ung ifl es, ll\ ! Netfelsfalhtt bie ~lt~mmung fefl3ufleUet\i :Dagegen fönneu ~ter nid)t etwa ~nwd(un~en-iibct 2l~ffq'i)nte§~tltd>e ufm. erteilt werben! !" ~{> unb 3U tle.~i!ten fid! ,,g~t~Uf1~ ~Ub~n" ~ier~et Ut ~~~ lm~tnung,.~q@. fit.~,ja ~eine Suben mel)r .feu~u, fotrl)ev~ :@~tfl~n". ~ttf{ ~~(uei,~r nte\{.f man~ gl!f ~te ffitd)t~ Iinien ~in, . nqd} benen '"~er ~<t$6ev~An-l>iae ntl~itet untt urteil~ -,~sffi~Iigion ~at nid)ts mit ~dffe ~u tun. ml{~ jüblt~~ ~~~fiqmm-\ltt~ tfl, wirb ~Jtr~'t ~ie d)riflltd)e ~aufe nidyr!\{m ~-r\et !" · ~ Monatlich 500 ~l1t'Q;ch)~n D:r: 2td)im ®erde, ~mt.Sle ttr ber ffieid)sleituns, ~ü,tet b~t ~.etd)sarbeitsgemetn~ fd)aft füt ®ippenfunb~ unb ~·etfGtten}t<ttl~6tßaf~n,. a5ot};tanbsmitglieb bet beut~ fd)en 2!~nengemetnfd)aft UM aufiett}tl>tntliM)eS' ~j,tg11eb bes 2!belßgetid)ts~ofeß bet beutfd)en 2!belßgenoffenfd)aft, beit-ct,-tet- in feinem ~tl>eitß5immer über bie ~ätigteit beß 2!mte5 für 91affefotfd)ung. :Ver ~;runbfiein 3u bet grofien 9JCiUionen~${artotf)ef murbe fd)on t>or Sal)ten gelegt, bet>or bas ~mt für ffiaffeforfd)ung übet~aupt gegrünbet war. SUls ~eitet bet ffi.®.~2fusfunft trug D:r @ercte ®tein um ®tein in ja~tefanget motatbett 3u bem ~eute t>on aHen anbeten <Staaten gerabe3u als t>orf>HNid) be5eid)neten ~mt füt ffia~Teforfd)ung 3Ufammen. mebenbei ~ött man, ba~ ften1be ®taaten fiel) weitgetenb füt ben 2!ufbau bes ~imteß inteteffieten, metl fie nad) bem gleid)en W1uftet bei fiel) eigene 2!~nen~startot~efen u'nb ~amilien~®tammtafeln eintid)ten moUen. Unter biefen <Staaten befinbet fid) beifvtelßmeife s;>ouanb. + + • Rückwirkend bis 1800 "mad) meld)en ®runbfä~en erteilen ®ie bte in ~rage tommenbe 2!usfunft?" "Xlie m.®.::t).2L ~. fowie baß Q:rb~ofgefei2 t>edangen ben mad)wets atifd)er2!6tunft 40 bis aum I. Sanuat I Soo tüdwitfenb. Q:ß gibt faum ~äUe, in benen biefe Bett~