SchutzkonzeptErstaufnahmeeinrichtung

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus

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–6– 1.     Zielgruppen des Schutzkonzepts Der Schutz und die Schaffung einer schützenden und sicheren Atmosphäre haben in der Arbeit in der Erstaufnahmeeinrichtung hohe Priorität. Das vorliegende Schutzkonzept richtet den Fo- kus auf den Schutz aller Bewohner*innen. Ziel ist es, allen geflüchteten Menschen in der Erstauf- nahmeeinrichtung des Landes Hessen eine sichere Unterbringung zur Verfügung zu stellen, die mit Hilfe gezielter präventiver Maßnahmen umgesetzt wird. Zu besonders schutzbedürftigen Personengruppen zählen unter anderem: • Frauen • Kinder und Jugendliche • LSBTTI*-Personen • Menschen mit Behinderung • Menschen mit schweren körperlichen Erkrankungen • Religiöse Minderheiten • Betroffene des Menschenhandels • Von Folter, sexueller Gewalt und von sonstigen Formen psychischer oder physischer Gewalt betroffene Personen Folgende konkrete Maßnahmen, aufgeführt nach Zielgruppen, sind als verbindliche Standards in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen umgesetzt. 1.1 Frauen Frauen, insbesondere Schwangere und Alleinreisende mit und ohne Kinder, werden in der Erst- aufnahmeeinrichtung besonders geschützt. Zu den zielgruppenspezifischen Schutzmaßnahmen zählen: • Separierte Unterbringungsmöglichkeit sowie geschützte Gemeinschaftsräume • Festgelegte sensibilisierte Ansprechpartner*innen, besonders in Fällen von familiä- rer Gewalt oder Gesundheitsfragen • Gesprächskreise explizit für Frauen zur Thematisierung verschiedener Formen von Gewalt • Aufklärungsveranstaltungen zu den Themen Familienplanung und Gesundheit • Sport- und Fitnessangebote, angepasst an die Interessen der Bewohnerinnen Außerdem findet eine enge Zusammenarbeit mit kommunalen Beratungsstellen statt, um einen ganzheitlichen Ansatz zur Unterstützung von Frauen zu gewährleisten. Dabei liegt die Priorität
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–7– auch auf der Installierung präventiver Angebote. Bewohnerinnen sollen befähigt werden, ihre persönlichen Rechte wahrzunehmen. Die Landessozialarbeiter*innen und der medizinische Dienst sind mit dem besonderen Schutz- bedarf insbesondere allein reisender Frauen vertraut und können im Rahmen der Einzelfallhilfe Maßnahmen zur Intervention einleiten. 1.2 Kinder und Jugendliche Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen einen Raum zu geben, in dem sie sich altersgerecht beschäftigen, spielen, kreativ sein und andere Kinder treffen können. Das Gefühl, nicht allein zu sein und mit Fantasie und Spaß gemeinsam Neues auszuprobieren, ist ein Schritt, um das Er- lebte verarbeiten zu können. Um diese Zielsetzung zu fördern, finden altersgerechte Freizeitaktivitäten und Projekte statt. In diesen können Kinder und Jugendliche gemeinschaftlich Erfahrungen sammeln, ihre sozialen Kompetenzen erweitern und stabilisieren. Ihnen mit Respekt zu begegnen und ihre Leistungen anzuerkennen, soll ihr Selbstbewusstsein fördern und sie in ihrem Selbstwert stärken. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung werden kinderfreundliche Orte vorgehalten. Dies bezieht die Installierung fester weiblicher sowie männlicher Ansprechpartner*innen ein, an die sich Kinder und Jugendliche auch bei familiären Problemen, unabhängig von den Eltern, wenden können. In der Erstaufnahmeeinrichtung gibt es unterschiedliche Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu zählen: •  Kleinkinderbereiche für Eltern mit Kindern bis 3 Jahren •  Kinderbetreuungsgruppe von 3 bis 6 Jahren •  Kindertreff von 6 bis 12 Jahren •  Jugendtreff ab 13 Jahre Alle Angebote sind am Wohl der Kinder und Jugendlichen orientiert. Kinder und Jugendliche sind für eine Teilnahme an den Angeboten zu begeistern und in die Planungen aktiv einzube- ziehen. Ihre eigenen Wünsche sind zu berücksichtigen und sofern möglich auch umzusetzen. Zu diesem Zweck arbeiten die Dienstleister*innen der Sozialbetreuung eng mit der Landessozial- arbeit und den Verantwortlichen der Erstaufnahmeeinrichtung zusammen. Besonders Kindern mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung soll die Teilnahme an den Angeboten ermöglicht werden.
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–8– Es ist darauf zu achten, dass Barrierefreiheit gegeben ist und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt eine stabile Elternrolle maßgeblich zu der Entwicklung eines stabilen Selbstbildes bei. Eltern sind in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Folgende Hilfestruktu- ren sind vor Ort durch die Landessozialarbeit in Kooperation mit der Sozialbetreuung (fallspezi- fisch) vorzuhalten: •    Beziehungsarbeit mit den Eltern zur Schaffung eines vertrauensvollen Miteinanders •    Regelmäßige Gespräche mit Eltern •    Sensibilisierung der Eltern zum Thema Aufsichtspflicht in der Erstaufnahmeeinrich- tung •    Niedrigschwellige Angebote zu den Themen Elternrechte/Elternpflichten •    Vorstellung der kindgerechten Angebote, persönlich und durch Aushang •    Motivation zur Teilnahme an Angeboten aus dem Gemeinwesen •    Installierung externer Hilfen, wie zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe Die Verantwortlichen der Erstaufnahmeeinrichtung gewährleisten die Möglichkeit zur Zusam- menarbeit zwischen der Landessozialarbeit, der Sozialbetreuung und externen Hilfsorganisatio- nen und fördern deren Austausch. 1.3 LSBTTI* als Zielgruppe Bereits 2017 befasste sich die Landesregierung im „Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt“ mit der Situation von LSBTTI*-Personen in unserer Gesellschaft und setzte damit ein klares Statement gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und für die Akzeptanz sexueller und ge- schlechtlicher Vielfalt. Diese Zielsetzung wird auch bei der Betreuung, Versorgung und Unterbringung LSBTTI*-Ge- flüchteter in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen beachtet. Um höchstmöglichen Schutz für LSBTTI*-Geflüchtete zu gewährleisten, sorgen wir für: • Eine separierte Unterbringungsmöglichkeit für LSBTTI*-Personen, unter Berücksich- tigung der individuellen Bedarfe   1 • Geschützte Gesprächsräume • Wahrung der Geheimhaltungspflicht • Feste und geschulte bzw. sensibilisierte Ansprechpartner*innen 1       Siehe Kapitel 4 zum Belegungsmanagement
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–9– •   Sensibilisierung und Fortbildung des Personals aller Professionen mit Unterstützung von externen Fachverbänden sowie •   Kooperationen mit externen Beratungsstellen und Ansprechpartner*innen zur Ge- währleistung einer ganzheitlichen Betreuung vor Ort Hinzukommend verfügt die Abteilung VII über ein Konzept zur Unterstützung gezielter Zuwei- sungen LSBTTI*-Geflüchteter in eine geeignete Einrichtung der kommunalen Unterbringung. 1.4 Menschen mit Behinderung Bereits bei der Aufnahme im Ankunftszentrum wird besonders auf Menschen mit Behinderung Rücksicht genommen. Das Konzept zur Registrierung und Weiterleitung vulnerabler Personen- gruppen bezieht auch diese Personengruppe ein. Darüber hinaus kann zur Unterstützung im Aufnahmeprozess sowie in der Betreuung und Versorgung auf Gebärdendolmetscher*innen zu- rückgegriffen werden. Sehbehinderten Personen werden wichtige Dokumente von Sprachmitt- lern vorgelesen. Eine Begleitung durch Lotsen zu den verschiedenen Stationen des Ankunfts- zentrums wird für Personen mit und ohne Behinderung gewährleistet. Die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen hat zum Ziel, Personen mit einer Behinderung die Teilhabe am sozialen Miteinander zu ermöglichen. Dabei sind vor allem bauliche, organisa- torische sowie technische Maßnahmen und die Möglichkeit zur Teilnahme an den verschiede- nen (Freizeit-)Angeboten im Fokus. Um diese Teilhabe zu gewährleisten, werden folgende Standards vorgehalten: • Kinderbetreuungsräume und Jugendräume (child friendly spaces) sind in den Erd- geschossen oder aber mittels Rampe zugänglich • Sport- und Fitnessräume sollen barrierefrei erreichbar und so eingerichtet sein, dass auch Rollstuhlfahrer*innen den Raum optimal nutzen können • Zugänge zu Spielplätzen im Außengelände sind mit festen Wegen ausgestattet • Freizeitaktivitäten oder Projekte finden in barrierefreien Räumen statt • Beratungsgespräche werden durch die Landessozialarbeit und die Sozialbetreuung in entsprechenden barriere- und störungsfreien Räumlichkeiten durchgeführt Angebote und Projekte sind so zu bewerben, dass auch Bewohner*innen mit einer Sehbehinde- rung davon Kenntnis erlangen. Bei Bedarf können Personen mit Behinderung durch Mitarbei- ter*innen der Erstaufnahmeeinrichtung begleitet werden. Darüber hinaus verfügt die Abteilung VII des Regierungspräsidiums Gießen über Unterbringungsmöglichkeiten für schutzbedürftige Personen mit besonderem medizinischem Bedarf.
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– 10 – 2. Prävention und Intervention „Prävention hat zum Ziel, durch vorbeugendes Handeln unerwünschte Entwicklungen zu vermei- den. Zur primären Prävention gehören beispielsweise die Aufklärung, Anleitung und Beratung. In der sekundären Prävention soll die latente Bereitschaft etwa zu abweichendem Verhalten, zum Beispiel durch Beratung und Betreuung, verringert werden.“                 2 2.1 Handlungsleitlinien zur Prävention Um allen Bewohner*innen schützende Rahmenbedingungen vorhalten zu können, werden prä- ventive Maßnahmen umgesetzt. Diese sollen sowohl das alltägliche Miteinander verbessern so- wie das Risikomanagement nachhaltig unterstützen. Durch die Suche und Analyse möglicher Risiken sollen im Rahmen des Risikomanagements diese abgestellt oder zumindest minimiert werden. Neben niedrigschwelligen Kursangeboten für Bewohner*innen sowie Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen wurden folgende Standards zur (Gewalt-)Präven- tion implementiert: hh      Der Verhaltenskodex Der Verhaltenskodex dient als Leitbild für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hes- sen. Er setzt ein klares Statement gegen jede Form von physischer, psychischer und sexu- eller Gewalt und fordert alle Personen auf, ihre Handlungen daran auszurichten und aktiv im Alltag zu leben. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen nehmen dabei eine Vorbildfunktion ein und repräsentieren die Haltung und Kultur der Einrichtung. Die Mit- arbeiter*innen dienen als Orientierung und tragen die Verantwortung, den Verhaltens- kodex zu vermitteln. hh      Die Hausordnung der Erstaufnahmeeinrichtung Die Inhalte des Verhaltenskodex wurden darüber hinaus in die Hausordnung der Erstauf- nahmeeinrichtung aufgenommen. Diese ist für alle Personen bindend. Sowohl der Ver- haltenskodex, als auch die Hausordnung sollen präventiv auf ein gewaltfreies Miteinander hinwirken. Außerdem fordert die Hausordnung alle zum Schutz vulnerabler Personen auf. hh      Die kindgerechte Hausordnung Neben der allgemeingültigen Hausordnung verfügt die Erstaufnahmeeinrichtung über eine kindgerechte Hausordnung. Neben den Regeln des sozialen Miteinanders in der 2      Vgl. https://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/seitendvd/konzeptg/l53/l5328.htm
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– 11 – Einrichtung werden Kindern ihre Rechte und vor allem der Umgang mit fremden Erwach- senen vermittelt. Die kindgerechte Hausordnung hängt in allen Bereichen aus, in denen sich Kinder und deren Eltern bevorzugt aufhalten sowie in gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie der Kantine und dem Infopoint. Kinder lernen die kindgerechte Hausord- nung durch die Betreuer*innen der zielgruppenspezifischen Angebote kennen. hh Das Beschwerdemanagement Zur Umsetzung des Beschwerdemanagements wurde in der Erstaufnahmeeinrichtung eine interne Beschwerdestelle eingerichtet. Neben festen Ansprechpartner*innen (je- weils männliche und weibliche) sind an den Infopoints Beschwerdekästen installiert. Für diese Aufgabe ist in jedem Fall ein/e Landessozialarbeiter*in verantwortlich. Als weite- re/r Ansprechpartner*in kann ein/e Mitarbeiter*in aus der Verwaltung die interne Be- schwerdestelle unterstützen. Zu beachten ist jedoch, dass die Landessozialarbeit als Hauptansprechpartner zur Umsetzung der internen Beschwerdestelle fungiert. Mittels teilstandardisierter Beschwerdebögen besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde schrift- lich darzulegen. Diese Vorlage soll Bewohner*innen das Einreichen einer Beschwerde erleichtern. Die Bögen liegen in mehreren Sprachen vor. Eine Beschwerde kann grund- sätzlich anonym oder unter Angabe des Namens eingereicht werden. Alle Beschwerden werden zentral durch eine übergeordnete Stelle in der Verwaltung des Regierungspräsidiums Gießen erfasst, dokumentiert und an die Unterkunft zurückgeleitet. Die zentralen Ansprechpartner*innen in der Unterkunft haben sodann die Aufgabe, den Umgang mit der eingereichten Beschwerde an den Beschwerdeführer, sofern bekannt, zu übermitteln und ggf. darzulegen, welche Schritte als nächstes stattfinden. Die mit dem Beschwerdemanagement beauftragten zentralen Ansprechpartner*innen stehen den Be- wohner*innen auch bei persönlichen Schwierigkeiten im Bereich der Unterbringung zur Verfügung. Auch persönlich beziehungsweise mündlich können dort Beschwerdegründe dargelegt und gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden. Beim Einzug in die Unterkunft und im Rahmen der verschiedenen Freizeit– und Beratungs- angebote soll das Beschwerdemanagement den Bewohner*innen vorgestellt werden. hh Die Bedarfsanalyse mit Bewohner*innen Aufgrund der hohen Fluktuation in der Erstaufnahmeeinrichtung wird die Bedarfsanalyse in regelmäßigen Abständen mit einer bestimmten Anzahl an Bewohner*innen, gemessen an den Belegungszahlen, wiederholt durchgeführt. Dies hat den Vorteil, dass die gebo- tene Anzahl der zu installierenden Angebote nicht isoliert betrachtet wird, sondern stetig auf die Bewohner*innen-Gruppen zugeschnitten werden kann. Mittels kurzer Fragebö- gen sollen die individuellen Bedarfe erfasst und auf das Angebotsspektrum übertragen werden.
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– 12 – Innerhalb der Kinderbetreuungsgruppe erhalten die Kinder ein eigenes Erfassungsver- fahren, welches zur Verbesserung der kinderfreundlichen Orte ebenfalls in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 3-4 Monate oder aber nach einer erhöhten Fluktuation inner- halb der Bewohner*innen-Gruppen durchgeführt wird. hh     Identifikation vulnerabler Personen Bereits im Ankunftszentrum werden vulnerable Personen identifiziert und besondere Schutzbedarfe festgestellt. Anhand der Identifizierung und Bedarfsermittlung wird der weitere Betreuungs- und Unterbringungsverlauf daran ausgerichtet. Generell können in allen Arbeitsbereichen des Ankunftszentrums sowie während der Unterbringung vulnera- ble Personen identifiziert werden. Die Medizinische Untersuchungs- und Versorgungspassage (MUVP) spielt als eine der ersten Anlaufstellen während des Aufnahmeprozesses für die Identifikation besonde- rer Schutzbedarfe eine elementare Rolle. Im Rahmen der Erstuntersuchung identifiziert das medizinische Personal schutzbedürftige Personen, erkennt notwendige individuelle Bedarfe und stellt eine bedarfsgerechte Unterstützung sicher. Gleichzeitig werden Fest- legungen zur Unterbringung an besonderen Standorten für Schutzbedürftige getroffen, sodass den individuellen Bedürfnissen Rechnung getragen wird und eine adäquate Un- terbringung gewährleistet ist. 2.2 Niedrigschwellige Kursangebote und integrative Maßnahmen für Bewohner*innen Das Recht auf ein gewaltfreies Miteinander und schützende Rahmenbedingungen besteht für alle Menschen. Die Aufforderung, den Verhaltenskodex aktiv in der Einrichtung zu leben, richtet sich somit auch an alle Bewohner*innen. Ihnen soll im Rahmen von unterschiedlichen niedrig- schwelligen Kursangeboten und Sensibilisierungsmaßnahmen der Inhalt vermittelt und auch im gemeinsamen Alltag vorgelebt werden. Seit 2016 sind in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen Wertevermittlungsveranstal- tungen ein fester Bestandteil integrativer Maßnahmen. Neben der Vermittlung der Normen und Werte des gesellschaftlichen Zusammenlebens sollen den Bewohner*innen Informationen über Grundrechte sowie Alltagssituationen in Deutschland nähergebracht werden. Die Veranstaltun- gen finden grundsätzlich in homogenen Sprachgruppen statt und sind für alle Bewohner*innen offen. Das Angebot ist schwerpunktmäßig in drei Veranstaltungen unterteilt:
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– 13 – hh Allgemeine Wertevermittlung Das Angebot wird von Mitarbeiter*innen des Regierungspräsidiums Gießen durchge- führt. Die Veranstaltungen orientieren sich neben der Vermittlung der bereits genannten Themen an einer teilnehmerzentrierten und situationsbedingten Umsetzung, welche den Austausch und die Diskussion mit den Teilnehmer*innen einbezieht. Das Angebot ist ziel- gruppenunabhängig und damit für alle Bewohner*innen offen. hh Wertevermittlung „Frauen für Frauen“ In dieser Veranstaltung werden thematisch die Grundrechte, die demokratischen Grund- werte und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland vermittelt. Der Fokus dieses Angebotes liegt auf der Vermittlung der gesellschaftlichen Stellung der Frau in Deutschland. Gleichberechtigung, gleiche Bildungs- und Berufschancen für Mädchen und Frauen sowie die Vorstellung der unterschiedlichen Lebensmodelle von Frauen sind zentrale Themen. Die Vorstellung der Kinderrechte und die Mitwirkungspflicht der Eltern in Kindergarten und Schule nimmt darüber hinaus einen weiteren Schwerpunkt in dieser Veranstaltung ein. Die Frauen sollen motiviert werden, die Sprachkurse zu besuchen, um u.a. ihre Kinder in ihrem Lernalltag unterstützen zu können. Abgerundet wird das Angebot mit Informationen über das Gesundheits- und Schulsys- tem sowie über externe Hilfestellen, die Frauen, Kindern aber auch Familien im Gemein- wesen zur Verfügung stehen. Diese Veranstaltung findet regelmäßig in homogenen Sprachgruppen und mit Unterstüt- zung einer weiblichen Sprachmittlerin statt. hh Familienplanung und Gesundheit – Eine Veranstaltung nur für Frauen Die Wertevermittlungsveranstaltung “Familienplanung und Gesundheit” richtet sich an (junge) Frauen ab 16 Jahren und findet regelmäßig in homogenen Sprachgruppen statt. Ziel ist es, die Bewohnerinnen für ihre persönlichen Rechte als (junge) Frauen zu sensibi- lisieren. So werden in dieser Veranstaltung die Rechte in Deutschland, wie das Recht auf Bildung und die Themen „freie Partnerwahl“, „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frau- en“ und „häusliche Gewalt“ in einem geschützten Rahmen diskutiert. Es handelt sich bei der Wertevermittlungsreihe „Familienplanung und Gesundheit“ nicht um einen Unterrichtsansatz. Die Frauen werden durch Schaffung einer Dialogatmosphäre dazu motiviert, Fragen zu stellen und von ihren Erfahrungen zu berichten. Die Maßnahme kann sowohl präventiv, als auch reaktiv schützen. Die Frauen lernen ihre Rechte kennen und können ihren Alltag so an ein Leben in Deutschland anpassen. Außerdem erfahren sie, dass Gewalt in Deutschland nicht legitimiert ist und können durch die Vorstellung der Beratungsstrukturen und / oder im Falle häuslicher Gewalt für sich Hilfe suchen.
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– 14 – Das Angebot „Familienplanung und Gesundheit“ leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Frauen und bietet, neben den Hilfestrukturen vor Ort, die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit einer unabhängigen Ansprechpartnerin für die Bewohnerinnen bei individuellen Schwierigkeiten. Durch die Schaffung dieser Angebote ist es möglich, mit den Bewohner*innen im Ge- spräch zu bleiben und die Angebote an deren Bedürfnissen und Interessen anzupassen. hh Integration durch Sport Das Tätigkeitsfeld „Integration durch Sport“ ist ein eigenständiger Ansatz, der eine Viel- zahl an Möglichkeiten zum Ankommen in der Gesellschaft bietet. In der Erstaufnahmeein- richtung des Landes Hessen finden regelmäßig Sportangebote statt. Die ortsansässigen Vereine im Gemeinwesen werden bei der Gestaltung einbezogen. Durch regelmäßige Teilhabe an den Sportangeboten lernen die Bewohner*innen – über die Sprachkurse hinaus – zusätzlich im sozialen Miteinander die deutsche Sprache. In ge- meinsamen Aktivitäten werden die gesellschaftlichen Grundwerte verinnerlicht und es erfolgt eine erste Integration in die neue soziale Umgebung. Sprachbarrieren werden überwunden und eine diskriminierungsfreie Atmosphäre geschaffen. Sport spielt darüber hinaus auch in der Gewalt- und Konfliktprävention eine wichtige Rol- le. Durch die Teilnahme sollen die Bewohner*innen, im Besonderen auch die vulnerablen Personengruppen, die Möglichkeit erhalten, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und ihre Selbstsicherheit zu stabilisieren. Durch ein faires Miteinander und die Akzeptanz füreinan- der sollen sich die Teilnehmer*innen angenommen und vor allem als Person respektiert fühlen. Aus diesem Grund werden grundsätzlich, je nach Zielgruppe, alle Bewohner*in- nen zu den verschiedenen Angeboten eingeladen. Ein Fokus liegt dabei auch auf der Integration LSBTTI*-Geflüchteter und, sofern möglich, der Teilhabe von Menschen mit Be- einträchtigung. Die Angebote sind abwechslungsreich gestaltet, so dass alle Zielgruppen einbezogen werden können. Die aktive Teilhabe am Sport sorgt letztendlich für Abwechslung und Beschäftigung. Sie ist alltäglich, aber keineswegs verpflichtend. Durch das Miteinander der einzelnen Ziel- gruppen über das eigene Herkunftsland hinaus kann ein positives soziales Miteinander, auch über die Aktivitäten hinaus, geschaffen werden. hh Ehrenamtliche integrative Maßnahmen Die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen verfügt über ein individuelles Konzept zur Umsetzung der ehrenamtlichen Arbeit. Neben Freizeitaktivitäten finden integrative Maßnahmen und Angebote zum Spracherwerb statt, die sich als fester Bestandteil etab- lieren konnten. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch unterschiedliche Projekte, die
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– 15 – den Bewohner*innen das Ankommen erleichtern, Orientierung und Tagesstrukturierung schaffen und eine Integration unterstützen sollen. Zur Koordinierung der ehrenamtlichen Arbeit sind Ehrenamtskoordinator*innen als feste Ansprechpartner*innen eingesetzt. 2.3 Handlungsleitlinien zur Intervention Zur Umsetzung des Risikomanagements stehen den Mitarbeiter*innen für einen handlungssi- cheren Umgang mit Gefährdungslagen sowie in akuten Konfliktsituationen Handlungsleitlinien und standardisierte Meldeketten zur Verfügung. Diese sollen besonders im Ernstfall ein hohes Maß an Orientierung und Sicherheit bieten, besonders vor dem Hintergrund die Gefahrensitu- ation schnellstmöglich zu beseitigen und Opfer bestmöglich zu schützen. Dies bezieht sowohl den Faktor der Fremd- wie auch der Selbstgefährdung mit ein. Folgende Handlungsleitlinien sind in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen einge- führt: • Meldeschema bei Verdacht von Kindeswohlgefährdung, häuslicher sowie sexuali- sierte Gewalt inkl. standardisierter Dokumentation • Meldeschema bei Diskriminierung von Bewohner*innen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung, religiösen Zugehörigkeit oder körperlichen Beeinträchtigung • Umgang mit alkoholisierten Bewohner*innen • Meldeschema bei Verdacht auf suizidales Verhalten • Verfahren bei der Kontrolle von Bewohner*innen und Besucher*innen an den Zu- gangspforten der Erstaufnahmeeinrichtung Zur Koordinierung besonderer Vorkommnisse verfügt die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen außerdem über standardisierte Interventionen. Dazu zählt unter anderen eine feste Mel- dekette mit klaren Kommunikationsstrukturen. Dieses Schema ist eine Handlungsleitlinie unter anderem für Brände, schwere Unfälle, Suizidandrohungen, -versuche oder vollendeten Suizid sowie körperliche Auseinandersetzungen. Die Handlungsanweisung ist allen hauptamtlich tätigen Mitarbeiter*innen bekannt. Sie zeigt auf, in welchen Fällen ein Notruf getätigt und ob für den vorliegenden Fall die Polizei, die Feuerwehr und/oder der Rettungsdienst alarmiert werden muss. Des Weiteren sind die fünf W-Fragen auf- geführt, um das Gespräch mit den von der Situation betroffenen Personen zu erleichtern. Die Berichterstattung wird durch Vorgaben in Form eines Ausfüllformulars klar definiert, sodass das weitere interne Vorgehen transparent ist und die Meldung besonderer Vorkommnisse vorab ohne großen administrativen und zeitlichen Aufwand erfolgen kann.
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