Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                        Drucksache 18/4694 18. Wahlperiode                                                     2016-10-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben Vorbemerkung: Aus dem Protokoll einer Besprechung im MELUR am 17.06.2016 zu Bohr- und Ölschlammgruben in Schleswig-Holstein geht hervor, dass auf Grundlage von Informationen der Energieunternehmen, des LBEG sowie der Boden- und Altlas- tenkataster eine Standortliste erstellt worden sei. 1. Entsprechen die Antworten in der Drucksache 18/4221 dem aktuellen Er- kenntnisstand? Wenn nein, wie ist der aktuelle Erkenntnisstand? Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache 18/4221) haben die unteren Bodenschutzbehörden (uBB) mit Unterstützung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) weitere Überprüfungen durchgeführt und die Standortlisten auf die relevanten Hinweisflächen redu- ziert. Auf Basis dieser konsolidierten Liste ist durch die Landesregierung ein Gutachten zur Verifizierung von 82 Hinweisen auf Ablagerungen von Bohr- und Ölschlämmen vergeben worden. Es ist zu beachten, dass sich die Standortliste durch die kreisweise Bearbei- tung und neue Hinweise voraussichtlich weiterhin kontinuierlich ändern wird. Die Bearbeitung ist im Kreis Segeberg begonnen worden und wird sukzessive in den betroffenen Kreisen fortgeführt.
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Drucksache 18/4694           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. In wie weit gehen die Landesregierung bzw. die von ihr beauftragten Gutach- ter Hinweisen aus der Bevölkerung (z. B. Beobachtungen von Zeitzeugen) auf bisher unbekannte mögliche Altlasten nach? Die unteren Bodenschutzbehörden gehen grundsätzlich Hinweisen aus der Bevölkerung zu möglichen Altlasten nach. Dieses trifft auch auf den durch die Landesregierung beauftragten Gutachter zu. 3. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Untersuchung landwirt- schaftlich genutzter Flächen bei, unterhalb derer mögliche Öl- und Bohr- schlammgruben bekannt sind und auf denen die Feldfrüchte auffällige Merk- male krankhaften Wuchses bzw. Verkümmerungen aufweisen? Die Untersuchung altlastverdächtiger Flächen erfolgt nach den bodenschutz- rechtlichen Vorgaben. Hierzu gehört neben Untersuchungen der Grundwas- sergefährdung und Überprüfung von Gefahren für den Menschen durch direk- ten Kontakt mit schadstoffbelastetem Boden selbstverständlich auch die Un- tersuchung des Wirkungspfades Boden-Nutzpflanze, wenn es im Hinblick auf die Nutzung der Fläche erforderlich ist. 4. Wie viele und welche der bekannten Verdachtsfälle konnten bisher als tat- sächliche Altlastenstandorte bestätigt werden? Altlasten, d. h. Standorte, von denen tatsächlich eine Gefahr ausgeht, sind bisher an zwei Verdachtsflächen in Schleswig-Holstein bestätigt worden. Es handelt sich um einen Standort in der Gemeinde Latendorf (Kreis Segeberg) und um einen Standort in der Stadt Kiel. Beide Standorte sind in Abstimmung mit den unteren Bodenschutzbehörden durch Bodenaustausch saniert wor- den. Damit hat aktuell kein Standort den Status einer Altlast. 5. Kann die Landesregierung Aussagen dazu machen, welche Unternehmen für die bislang verifizierten Altlastenstandorte verantwortlich sind? Der Standort in Latendorf ist der DEA Deutsche Erdoel AG, der Standort in Kiel den Stadtwerken Kiel zuzuordnen. 6. Welche der Öl- und Bohrschlammgruben sind bereits aus dem Bergrecht ent- lassen worden, welche nicht? Sämtliche Öl- und Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein, die ehemals unter Bergaufsicht standen, sind bereits aus dem Bergrecht entlassen worden. 2
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