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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Umwidmung von Straßenflächen zu Radwegen

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+4922122127839                  STADT   KOLN   AMIbb                         Un   vorur ae/n2/2021      89:28 Seite - 3 - des Schreibens vam 28.01.2021                        N       i ®     DeutscheUmwelthilfe Das Gutachten zeigt die gesetzlichen Anforderungen an die Einrichtung von Radwegen und Fahr- 'radstraßen. Zudem werden weitere Möglichkeiten für Städte zur schnellen Förderung des Fußver- kehrs sowie zur Verkehrsberuhigung in Wohn- und Geschäftsvierteln aufgezeigt - sei es durch Ge- schwindigkeitsreduzierungen, Einbahnstraßenregelungen oder Diagonalsperren. Somit hat auch Köln weitgehende Handlungsoptionen zur Reduzierung des Verkehrslärms, Verbes- serung der Luftqualität und Erhöhung der Aufenthaltsqualität, was auch dem lokalen Einzelhandel zugutekommt.                                                                                   . Wichtig ist, dass In Köln die Luftbelastung so weit wie möglich verringert wird. Es gibt keinen Schwellenwert für Luftschadstoffe, unterhalb dessen keine negativen Gesundheitswirkungen auf- treten würden, daher muss die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid soweit wie möglich abgesenkt werden — über die gesetzlichen Maßgaben der Grenzwerte hinaus. In wenigen Monaten wird die Weltgesundheitsorganisätion ihre Empfehlungen für Luftqualitätsgrenzwerte drastisch absenken um den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Gesundheitsauswirkungen von Luft- verschmutzung auch unterhalb bestehender Grenzwerte gerecht zu werden. Eine sofortige, zunächst provisarisch markierte bzw, abgegrenzte Radinfrastruktur, verbunden mit Tempo 30 auf dem gesamten Nebenstraßennetz der Stadt und nochmals niedrigeren Höchstge- ' schwindigkeiten in Wohn- und Geschäftsvierteln, ergibt gerade jetzt besonders Sinn. Denn im Frühling werden die Menschen wieder vermehrt zu Fuß und mit dem Fahrrad ihre Wege zurückzu- legen wollen. Zumindest dann, wenn Sie sicher unterwegs sein können. Andernfalls droht auf- grund der reduzierten Fahrgastzahlen im ÖPNV und dem hohen Mobilitätsbedürfnis der Men- schen Dauerstaus für die Autofahrer und vermehrte und schwere Unfälle für Fahrradfahrer und Fußgänger.                                                                                         E Wir fordern Sie auf, Vermeiden Sie jetzt den drohenden Verkehrskoltaps in Köln und setzen Sie       . umgehend die vorgeschlagenen Maßnahmen der Mobilitätswende um. Wir bitten um kurzfristige Stellungnahme zu unserem Antrag bis zum 12. März 2020. - Mit freundlichen Grüßen Pr                    a Jürgen Resch Bundesgeschäftsführer Anlage: Zusammenfassung des Rechtsgutachtens zu Pop-up-Radwegen und weiteren (vorläufigen) Verbesserungen der Straßenverkehrsinfrastruktur zugunsten von Rad- und Fußverkehr. Das ausführliche Rechtsgutachten finden Sie hier: http://l.duh.de/gutachtenpopup.
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+4922122127839                             STADT     KÖLN    AMT6&                         S,         86/07 a8/02/2021        88:28 ®) Deutsche Umwelthilfe Zusammenfassung Rechtsgutachten zu Pop-up-Radwegen und weiteren (vorläufigen) Verbesserungen der Straßenverkehrsin- frastruktur zugunsten von Rad- und Fußverkehr Während der SARS-CoV-2-Pandemie haben Städte europaweit „Pop-up-Radwege” sowie zahlreiche wei- tere Maßnahmen in kürzester Zeit umgesetzt, die zu einer Umverteilung des öffentlichen Raums zuguns- ten von Rad- und Fußverkehr beitragen. Insbesondere in Berlin, aber auch in vielen anderen deutschen Städten, wurden diese Maßnahmen innerhalb weniger Wochen beschlossen und umgesetzt. Dies ist In- sofern bemerkenswert, als dass Infrastrukturplanungsprozesse gewöhnlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von „Pop-up-Radwegen“” auf Basis der aktuell gültigen Straßenverkehrs- ordnung wird intensiv diskutiert. Unabhängig von einem dringenden Reformbedarf des Straßenver- kehrsrechts, können Städte bereits jetzt ihre Handlungsspielräume ausrutzen um Rad- und Fußverkehr zu fördern und den Straßenverkehr damit klima- und stadtverträglicher zu gestalten. Das neue Rechts- gutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe legt dar, dass die Einrichtung von Pop-up-Radwegen unabhängig von infektionsschutzrechtlichen Erwägungen zulässig ist, Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Pop-up-Radwegen folgt den gleichen Regeln wie die An- ordnung sonstiger Radfahrstreifen. Insbesondere sind diese von der Darlegung einer qualifizierten Ge- fahr für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer befreit und können schnell angeordnet werden. Es ist lediglich die Gefährlichkeit der bisherigen Verkehrssituation darzulegen, was beispielsweise aufgrund von Verkehrsstärken und/oder Unfallstatistiken geschehen kann.                                                         i Eine ebenso einfache verkehrsregelnde Anordnung (ohne Erfordernis der Darlegung einer qualifizierten Gefahrenlage, ohne Notwendigkeit einer straßenrechtlichen Telleinziehung und ohne Einvernehmen der Gemeinde) kommt bei Schutzstreifen für den Radverkehr, „unechten“ Fahrradstraßen (also solche, in “ denen Kfz-Verkehr noch zugelassen Ist) und Tempo 30 vor besonders schutzbedürftigen Einrichtungen in Betracht. Diese Maßnahmen lassen sich daher unter Berücksichtigung relativ geringer rechtlicher An- forderungen und damit verhältnismäßig schnell verwirklichen. Liegen hinreichende Informationen zur Darlegung einer qualifizierten Gefahr vor, kommen weltere Maß- nahmen, wie z.B. die Errichtung von Zebrastreifen oder für den Radverkehr freigegebene Bus- bzw. Um- weltspuren in Betracht. Auch die Unterbindung von Auto- und Lkw-Durchgangsverkehr durch „modale Filter” ist bereits heute rechtlich möglich und kann sowohl durch Verkehrszeichen (z.B. Einbahnstraßen- regelungen), Verkehrseinrichtungen (z.B. Diagonalsperren durch Sperrpfosten) als auch durch bauliche Sperren (z.B. Blumenkübel) umgesetzt werden. Trotz hoher Anforderungen an die Darlegung einer qua- lifizierten Gefahrenlage eignen sich diese Maßnahmen aufgrund ihrer schnellen Realisierbarkeit zur Be- schleunigung der Verkehrswende. Zusammenfassung | Rechtsgutachten zu Pop-up Verbesserungen der Straßenverkehrsinffastruktur        Deutsche Umweithlife e.V.
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88/82/2821 . 88:28        +4922122127939                          STADT     KÖLN AMT6G                              5;    ar/ar s ®) DeutscheUmwelthilfe Rechtlich zulässig ist zudem die Einrichtung von Fahrradstellplätzen im Parkstreifen oder auf der Fahr- bahn. Ebenfalls möglich ist die probeweise Durchführung verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen. Solche sog. Erprobungsmaßnahmen sind von der Darlegung einer qualifizierten Gefahren- lage befreit,                                                      : Zur schnellen Umsetzung von Maßnahmen bietet sich die zunächst nur vorübergehende Anordnung al- lein aus dem praktischen Grund an, dass die kurzfristige Errichtung durch Gelbmarkierungen auf der Fahrbahn möglich ist, ohne dass die ursprünglichen weißen Markierungen direkt entfernt werden müs- sen.                                                                                                   : Das neue Gutachten stellt klar: Die Kommunen haben bereits jetzt Handlungsoptionen zur Reduzierung des Verkehrslärms, Verbesserung der Luftqualität und Erhöhung der Aufenthaltsqualität, was auch dem lokalen Einzelhandel zugutekommt. Gleichzeitig bieten diese Maßnahmen eine gute Grundlage für den dringend’ notwendigen, grundlegenden Umbau der städtischen Mobilität. Der Verkehrssektor, der als einziger Bereich bisher keinen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aufweist, muss nun schnell nachsteuern. Das ausführliche Rechtsgutachten finden Sie hier: http://-duh.de/gutachtenpopup SEEN                Bene             re TgRUeee FERIEN             HERR                EEE     ui ann Era     ER  ANANAS neestnenBEnn nr n UI FENSEEEE ach ESG PERLE LRoHERrE N SRBELIERGE -1.C°’                 Y        This project receives funding- I.            L- El               from the ICLEI Action Fund i Goveraments
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Von: Gesendet: An: Ce: Betreff: Anlagen: Sehr geehrte Damen          und Herren, nach einer aktuellen Presseberichterstattung plant die Deutsche Umwelthilfe (DUH) formale ınträge an verschiedene Städte zu schicken, mit denen sie eine kurzfristige Umwidmung von Straßenflächen in Rad- und Fußwege sowie in Tempo 30-Zonen einfordert. Wie in dieser E-Mail angefügten Pressemitteilung der DUH zu ersehen, ist auch für Ihre Stadt das Eintreffen eines entsprechenden Antrags zu erwarten. Darüber hinaus sende ich Ihnen eines im Auftrag der DUH erstellten Rechtsgutachtens der Kanzlei Geulen & Klinger zur Ihrer Kenntnis mit. Um über die weitere Entwicklung in diesem Zusammenhang im Bilde zu bleiben, bitte ich Sie um Mitteilung, wenn ein solcher Antrag bei Ihnen eingehen sollte. Ergänzend bitte ich Sie, mir Ihr Antwortschreiben an die DUH als Durchschrift zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dipl.-Ing. Nicole Beißel N       ) WER Bezirksregierung Köln Nezernat 25 — Verkehr ‚0606 Köln [Seite]
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