Spezifikation LegalDocML.de - XML-Standard für Dokumente der Bundesrechtsetzung

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Seite 183 inhaltsverzeichnis und anlagenverzeichnis jeweils maximal einmal innerhalb der Klasse verzeichniscon- tainer benutzt werden. Zu beachten ist, dass die Klasse verzeichniscontainer an zwei verschiedenen Stellen im UML-Diagramm zum Einsatz kommt. Erstens als Bestandteil der Einleitung des Regelung- stextes als Teil der Klasse eingangsformelUndVerzeichnis und zweitens als Bestandteil der Klasse ar- tikelStammformEinleitung. Eintrittskriterium Betroffene Klasse                            Bedingung                    Ref.     Seite verzeichniscontainer                  wird verwendet                                  2.7.2.7     34 Folgen Betroffene Klasse                           Konsequenz                    Ref.     Seite Es wird maximal ein Inhaltsverzeichnis verwen-  2.7.2.3     32 inhaltsverzeichnis det Und Es wird maximal ein Anlagenverzeichnis ver-     2.7.2.4     33 anlagenverzeichnis wendet 4.13 Konvention 13 Es wird genau ein Allgemeiner Teil der Begründung und genau ein Besonderer Teil der Begrün- dung als Gestaltungsform der Begründung verwendet. Beschreibung: Für die Klasse begruendungsteil gibt es zwei Spezialisierungen: allgemeinerTeil und besondererTeil. Diese Art der Modellierung ist dadurch bedingt, dass beide Gestaltungsformen vom selben akn-Elementtyp sind. Bei der Implementierung muss sichergestellt werden, dass die Klassen allgemeinerTeil und besondererTeil jeweils maximal einmal innerhalb der Klasse begruendungsteil be- nutzt werden. Eintrittskriterium Betroffene Klasse                            Bedingung                    Ref.     Seite begruendungHauptteil                  wird verwendet                                  2.8.3.1    104 Folgen Betroffene Klasse                           Konsequenz                    Ref.     Seite allgemeinerTeil              wird genau einmal verwendet                     2.8.3.3    105 Und besondererTeil               wird genau einmal verwendet                    2.8.3.25    123 4.14 Konvention 14 Wird ein einzelner Änderungsabsatz verwendet, dann wird die Art- und Zählbezeichnung nicht mit angegeben. Beschreibung: Ein aenderungsabsatz umfasst üblicherweise eine artUndZaehlbezeichnung. Eine Angabe der artUndZaehlbezeichnung ist jedoch erst notwendig, wenn aenderungsabsatz mindestens Konventionen                                                                                       1.0 / Final
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Seite 184 zwei mal hintereinander verwendet wird. Bei der Verwendung von aenderungsabsatz als einzelne Klasse wird auf die Angabe der artUndZaehlbezeichnung verzichtet. Eintrittskriterium Betroffene Klasse                            Bedingung                   Ref.    Seite aenderungsabsatz                     Es wird nur ein Änderungsabsatz verwendet     2.7.3.79    88 Folgen Betroffene Klasse                           Konsequenz                   Ref.    Seite Es wird keine Art- und Zählbezeichnung aus-    3.1.3     147 artUndZaehlbezeichnung gegeben 4.15 Konvention 15 Wird ein einzelner juristischer Absatz verwendet, dann wird die Art- und Zählbezeichnung nicht mit angegeben. Beschreibung: Ein juristischerAbsatz umfasst üblicherweise eine artUndZaehlbezeichnung. Eine Angabe der artUndZaehlbezeichnung ist jedoch erst notwendig, wenn juristischerAbsatz mindestens zwei mal hintereinander verwendet wird. Bei der Verwendung von juristischerAbsatz als einzelne Klasse wird auf die Angabe der artUndZaehlbezeichnung verzichtet. Eintrittskriterium Betroffene Klasse                            Bedingung                   Ref.    Seite juristischerAbsatz                   Es wird nur ein juristischer Absatz verwendet 2.7.3.53    71 Folgen Betroffene Klasse                           Konsequenz                   Ref.    Seite Es wird keine Art- und Zählbezeichnung aus-    3.1.3     147 artUndZaehlbezeichnung gegeben 4.16 Konvention 16 Wird ein Regelungsentwurf als Initiative des Bundestags erstellt, dann wird der Signaturblock für den Bundestag verwendet. Beschreibung: Ein Regelungsentwurf als Initiative des Bundestags (regelungsentwurf.initiant = "bundestag") umfasst optional einen signaturblockInitiantenBundestag, in dem die Initianten des Regelungsentwurfs namentlich aufgeführt werden. Eintrittskriterium Betroffene Klasse                            Bedingung                   Ref.    Seite regelungsentwurf                     regelungsentwurf.initiant = "bundestag"        2.4.1       9 1.0 / Final                                                                                  Konventionen
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Seite 185 Folgen Betroffene Klasse                          Konsequenz                   Ref.     Seite signaturblockInitiantenBundestag     wird verwendet                                2.7.4.3      94 4.17 Konvention 17 Wird ein Regelungstext als Gesetz erstellt, muss die Schlussformel für Gesetze verwendet wer- den. Beschreibung: Ein Regelungsentwurf als Gesetz umfasst eine spezifische Schlussformel, die sich von der Schlussformel für Verordnungen und Verwaltungsvorschriften unterscheidet. Im UML-Modell sind daher verschiedene Schlussformeln definiert, um jedem Regelungsentwurf die passende Schlussformel zuordnen zu können. Für Regelungsentwürfe als Gesetz ist die schlussformelGesetz zu verwenden. Eintrittskriterium Betroffene Klasse                           Bedingung                   Ref.     Seite regelungstext                        regelungsentwurf.typ = "gesetz"                2.7.1       29 Folgen Betroffene Klasse                          Konsequenz                   Ref.     Seite Es wird die Schlussformel für Gesetze verwen- 2.7.4.6      96 schlussformelGesetz det 4.18 Konvention 18 Wird ein Regelungstext als Verordnung oder als Verwaltungsvorschrift erstellt, muss die Sch- lussformel für Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verwendet werden. Beschreibung: Ein Regelungsentwurf als Verordnung oder als Verwaltungsvorschrift umfasst eine spezifische Schlussformel, die sich von der Schlussformel für Gesetze unterscheidet. Im UML-Mod- ell sind daher verschiedene Schlussformeln definiert, um jedem Regelungsentwurf die passende Sch- lussformel zuordnen zu können. Für Regelungsentwürfe als Verordnung oder Verwaltungsvorschrift ist die schlussformelVerordnungUndVwV zu verwenden. Eintrittskriterium Betroffene Klasse                           Bedingung                   Ref.     Seite regelungstext               regelungstext.typ = "verordnung"               2.7.1       29 Oder regelungstext               regelungstext.typ = "verwaltungsvorschrift"    2.7.1       29 Folgen Betroffene Klasse                          Konsequenz                   Ref.     Seite Es wird die Schlussformel für Verordnungen    2.7.4.11     99 schlussformelVerordnungUndVwV oder Verwaltungsvorschriften verwendet Konventionen                                                                                     1.0 / Final
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