bmjv-uwg
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Formulierungshilfen für den Bundestag“
- o·- Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Voren�urf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf Beschlüsse des [...]. Ausschusses Begründung für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt; ----------+-----+---1 5. bei Preisausschreiben oder Ge Entspricht § 4 Nr. 5 UWG (geltende winnspielen mit Werbecharakter die Fassung). Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt; 6. einer geschäftlichen Vorschrift Entspricht § 4 Nr. 11 UWG (geltende zuwiderhandelt, die auch dazu be Fassung). stimmt ist, im Interesse der Markt teilnehmer das Marktverhalten zu regeln. 1------� -�--· I (2) Unlauter im Sinne des§ 3 Absatz Absatz 2 konkretisiert die Unterneh 3 handelt insbesondere, wer mergeneralklausel in § 3 Absatz 3 UWG. ln diesen werden alle Nummern aus§ 4 aufgenommen, die sich entwe der ausdrücklich nur auf den Schutz von Mitbewerbern (Nr. 7 bis 10) oder von sonstigen Marktteilnehmern (d.h. Unternehmern als· Abnehmer) (Nr. 1) beziehen. Aufgenommen werden wei ter die Nummern des § 4, die auch dem Schutz von Unternehmen dienen (Nr. 3 bis 5, 11 ) . Insgesamt werden so die Nr. 1 (soweit es um sonstige Marktteilnehmer geht), Nr. 3 bis 5 und Nummer 7 bis 11 in diesen Absatz aufgenommen.
- �- Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurffür eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf Beschlüsse des [ ...]. Ausschusses Begründung Nr. 6 wird - wie im Regierungsentwurf vorgesehen, gestrichen bzw. nicht mit in diese Aufzählung aufgenommen.. Die Regelung ist nicht als Vermutungs regelung ausgestaltet. Dies entspricht dem Rechtszustand nach derzeit gel tendem UWG. Eine Notwendigkeit für eine Vermutungsregelung besteht nicht, da die Richtlinie den Schutz von Mitbewerbern und sonstigen Marktteil nehmern nicht regelt. 1. geschäftliche Handlungen vor Entspricht § 4 Nr. 1 UWG (geltende nimmt, die geeignet sind, die Ent Fassung), soweit sonstige Marktteil scheidungsfreiheit sonstiger Markt nehmer (d.h. Unternehmen als Ab teilnehmer durch Ausübung von nehmer) betroffen sind. Die Vorschrift Druck, in menschenverachtender kann nicht entfallen, weil § 4a UWG Weise oder durch sonstigen unan lediglich für aggressive geschäftliche gemessenen unsachlichen Einfluss Handlungen gegenüber Verbrauchern zu beeinträchtigen; gilt. 2. den Werbecharakter von ge Entspricht § 4 Nr. 3 UWG (geltende schäftlichen Handlungen verschlei Fassung). ert: 3. bei Verkaufsförderungsmaßnah· Entspricht § 4 Nr. 4 UWG (geltende men wie Preisnachlässen, Zugaben Fassung). oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar
- •"' - Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG- Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf Beschlüsse des [...]. Ausschusses Begründung und eindeutig angibt; 4. bei Preisausschreiben oder Ge· Entspricht § 4 Nr. 5 UWG (geltende winnspi�len mit Werbecharakter die Fassung). Teilnahmebedingungen nicht . klar und eindeutig angibt; 5. die Kennzeichen, Waren, Dienst Entspricht § 4 Nr. 7 UWG (geltende leistungen, Tätigkeiten oder persön Fassung). lichen oder geschäftlichen Verhält nisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft; 6. über die Waren, Dienstleistungen Entspricht § 4 Nr. 8 UWG (geltende oder das Unternehmen eines Mitbe Fassung). werbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmens leitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädi· gen, sofern die Tatsachen nicht er weislich wahr sind; handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Emp fänger der Mitteilung an ihr ein be· rechtigtes Interesse, so ist die Handlung nur dann unlauter, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet wurden; �- �J------- ------�--_j
- , , - Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG- Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf Beschlüsse des [ . ]. Ausschusses . . Begründung 7. Waren oder Dienstleistungen an- Entspricht § 4 Nr. 9 UWG {geltende bietet, die eine Nachahmung der Fassung). Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er a) eine vermeidbare Täuschung der Ab- nehmer über die betriebliche Her- kunft herbeiführt, b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unange- messen ausnutzt oder beeinträch- tigt oder c) die für die Nachahmung erforderli- chen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt 8. Mitbewerber gezielt behindert. Entspricht § 4 Nr. 10 UWG (geltende Fassung). 9. einer geschäftlichen Vorschrift Entspricht § 4 Nr. 11 UWG (geltende zuwiderhandelt, die auch dazu be· Fassungt). stimmt ist, im Interesse der Markt- teilnehmer das Marktverhalten zu
- •2- Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr I Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf Beschlüsse des [ ]. Ausschusses ... Begründung regeln. a) Die Überschrift wird wie folgt ge- fasst: ,"§4 Beispiele von Verstoßen gegen die fachliche Sorgfalt". b) ln dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter "Unlauter han- delt insbesondere," durcf) die Wör- ter "Es wird vermutet, dass gegen die für ihn jeweils geltende fachli- ehe Sorgfalt verstößt," ersetzt. c) Nummer 6 wird aufgehoben. " 4. Nach § 4 wird folgender § 4a einge- 4. Nach § 4 wird folgender § 4a einge- fügt: fügt: " § 4a "§ 4a Aggressive geschäftliche Handlungen Aggressive geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern gegenüber Verbrauchern ( 1) Unlauter im Sinne des§ 3 Ab- {1 ) Unlauter im Sinne des§ 3 Ab- Der Wortlaut von § 4a Abs. 1 UWG-E ��tz 1�b�ndelt, wer eLne aggres�ive __ satz 1 haodelt, _wer ein� aggressive wird durch die Änderungen noch näher
- 1..., - Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf Beschlüsse des [...]. Ausschusses Begründung geschäftliche Handlung vornimmt, die geschäftliche Handlung vornimmt, die an den Wortlaut von Artikel 8 der geeignet ist, den Verbraucher zu einer im konkreten Fall unter Berücksich- Richtlinie angenähert. geschäftlichen Entscheidung zu veran- tigung aller Umstände geeignet ist, lassen, die er andernfalls nicht getrof- den Verbraucher zu einer geschäftli- fen hätte. Eine geschäftliche Handlung chen Entscheidung zu veranlassen, die ist aggressiv, wenn sie geeignet ist, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Ei- Entscheidungsfreiheit des Verbrau- ne geschäftliche Handlung ist aggres- chers wesentlich zu beeinflussen durch siv, wenn sie geeignet isf. die Ent- Scheidungsfreiheit des Verbrauchers erheblich zu beeinträchtigen durch 1. Belästigung, 1. unverändert, . . 2. Nötigung einschließlich der An- 2. unverändert wendung körperlicher Gewalt oder 3. Ausnutzung einer Machtposition 3. unverändert zur Ausübung von Druck, auch ohne die Anwendung oder Andre- hung von körperlicher Gewalt. (2) Bei der Feststellung, ob eine (2) Bei der Feststellung, ob eine Der Wortlaut des Abs. 2 wird insofern geschäftliche Handlung aggressiv im Belästigung, Nötigung oder Ausnut- stärker an den Wortlaut von Artikel 9 Sinne des Absatzes 1 Satz 2 ist, ist zung einer Machtposition im Sinne der Richtlinie angenähert. Die Begriffe abzustellen auf des Absatzes 1 Satz 2 vorliegt, ist ab- "Belästigung, Nötigung oder Ausnut- zustellen auf zung einer Machtposition nehmen Be- zug auf Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-3. 1. Zeitpunkt, Ort, Art oder Dauer der 1. unverändert Handlung; 2. die Verwendung drohender oder 2. unverändert
- 1'+- Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr .. ! Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) 1 Entwurf Beschlüsse des [...]. Ausschusses Begründung beleidigender Formulierungen o- der Verhaltensweisen; I i 3. die bewusste Ausnutzung von 3. unverändert konkreten Unglückssituationen oder Umständen von solcher Schwere, dass sie das Urteilsver- mögen des Verbrauchers beein- trächtigen, um dessen Entschei- dung zu beeinflussen; 4. belastende oder unverhältnismä- 4. unverändert ßige Hindernisse nichtvertraglicher Art, mit denen der Unternehmer den Verbraucher an der Ausübung seiner vertraglichen Rechte zu hindern versucht, wozu auch das Recht gehört, den Vertrag zu kün- digen oder zu einer anderen Ware oder Dienstleistung oder einem anderen Unternehmer zu wech- sein; �··· 5. Drohungen mit rechtlich unzuläs- 5. unverändert sigen Handlungen." - 5. ln § 5 Absatz 1 Satz 1 werden nach 5. unverändert dem Wort "Unlauter" die Wörter "im Sinne des § 3 Absatz 1" eingefügt und wird der Punkt am Ende durch ein Komma und die Wörter "die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen -� ------ ---
- • v- Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG ...;.. Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf Beschlüsse des [ ... ]. Ausschusses Begründung Marktteilnehmer zu einer geschäftli- ·chen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte." ersetzt. 6. § 5a wird wie folgt geändert: 6. § 5a wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Unlauter im Sinne des § 3 .,{2) Unlauter im Sinne des § 3 Der Wortl�ut des § 5a Abs. 2 wird Absatz 1 handelt, wer dem Ver- Absatz 1 handelt, wer dem Ver- durch die Anderung noch näher an den braueher eine Information vorent- braueher im konkreten Fall unter Wortlaut von Artikel 7 Abs. 1 der Richt"- hält, Berücksichtigung aller tatsäch- Iinie angenähert. Iichen Umstände und der Be- schränkungen des Kommunik!l- tionsmittels eine Information vor- enthält, 1. die im konkreten Fall unter 1. unverändert, Berücksichtigung aller Um- stände we�entlich ist, 2. die der Verbraucher je nach 2. unverändert den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen und 3. deren Vorenthalten geeignet 3: unverändert ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andern- falls nicht getroffen hätte. - ------- �----�----
- 10- Bearbeitungsstand: 12.06.20 15 16:09 Uhr -1 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf Beschlüsse des [...]. Ausschusses Begründung Als Vorenthalten gilt auch Als Vorenthalten gilt auch 1. das Verheimlichen wesentli- 1. unverändert eher Informationen, .. 2. die Bereitstellung wesentlicher 2. unverändert Informationen in unklarer, un- verständlicher oder zweideuti- ger Weise, 3. die nicht rechtzeitige Bereit- 3. unverändert stellung wesentlicher lnforma- tionen oder 4. die Bereitstellung wesentlicher 4. das fehlende Kenntlichma- Der Wortlaut des § 5a.. Abs. 1 Satz 2 Informationen in einer Weise, chen des kommerziellen Nr. 4 wird durch die Anderung noch die den kommerziellen Zwec_k Zwecks einer geschäftli- näher an den Wortlaut von Artikel 7 einer geschäftlichen Handlung chen Handlung,. sofern sich Abs. 2 der _Richtlinie angenäh'ert. nicht kenntlich macht, sofern dieser nicht unmittelbar aus sich dieser nicht unmittelbar den Umständen ergibt." aus den Umständen ergibt." b) ln Absatz 3 werden die Wörter "im b} unverändert Sinne des Absatzes 2" durch die Wörter "im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. " c) ln Absatz 4 werden die Wörter "im c) unverändert Sinne des Absatzes 2" durch die Wörter "im Sinne des Absatz!3S 2 Satz 1 Nummer 1 " ersetzt. ---- --------
... - 1 t - Bearbeitungsstand: 12.06.20 15 16:09 Uhr ... Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) --- Entwurf Beschlüsse des [...]. Ausschusses Begründung d) Folgender Absatz 5 wird angefügt: d) unverändert "(5) Bei der Beurteilung, ob ln- formationen vorenthalten wurden,, sind zu berücksichtigen: 1. räumliche oder zeitliche Be- schränkungen durch das für die geschäftliche Handlung gewählte Kommunikationsmit- tel.sowie 2. alle Maßnahmen des Unter- nehmers, um dem Verbrau- eher die Informationen auf andere Weise als durch das Kommunikationsmittel nach Nummer 1 zur Verfügung zu stellen." 7. ln § 6 Absatz 2 werden in dem Satzteil 7. unverändert vor Nummer 1 nach dem Wort "Unlau- ter" die Wörter "im Sinne des § 3 Ab- satz 1 " eingefügt. 8. Der Anhang wird wie folgt geändert: 8. unverändert a) ln der Überschrift und in dem Satzteil vor Nummer 1 wird jeweils die Angabe "§ 3 Absatz 3" durch die Angabe"§ 3 Absatz 4" er-Setzt.