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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Formulierungshilfen für den Bundestag

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- o·-        Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Voren�urf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf                     Beschlüsse des [...]. Ausschusses                          Begründung für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt; ----------+-----+---1 5.  bei Preisausschreiben oder Ge­            Entspricht § 4 Nr. 5 UWG (geltende winnspielen mit Werbecharakter die            Fassung). Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt; 6.  einer geschäftlichen Vorschrift           Entspricht § 4 Nr. 11 UWG (geltende zuwiderhandelt, die auch dazu be­             Fassung). stimmt ist, im Interesse der Markt­ teilnehmer das Marktverhalten zu regeln. 1------�        -�--·                                                                                                          I (2) Unlauter im Sinne des§ 3 Absatz           Absatz 2 konkretisiert die Unterneh­ 3 handelt insbesondere, wer                   mergeneralklausel in § 3 Absatz 3 UWG. ln diesen werden alle Nummern aus§ 4 aufgenommen, die sich entwe­ der ausdrücklich nur auf den Schutz von Mitbewerbern (Nr. 7 bis 10) oder von sonstigen Marktteilnehmern (d.h. Unternehmern als· Abnehmer) (Nr. 1) beziehen. Aufgenommen werden wei­ ter die Nummern des § 4, die auch dem Schutz von Unternehmen dienen (Nr. 3 bis 5, 11 ) . Insgesamt werden so die Nr. 1 (soweit es um sonstige Marktteilnehmer geht), Nr. 3 bis 5 und Nummer 7 bis 11 in diesen Absatz aufgenommen.
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- �-        Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurffür eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf                    Beschlüsse des [ ...]. Ausschusses                         Begründung Nr. 6 wird - wie im Regierungsentwurf vorgesehen, gestrichen bzw. nicht mit in diese Aufzählung aufgenommen.. Die Regelung ist nicht als Vermutungs­ regelung ausgestaltet. Dies entspricht dem Rechtszustand nach derzeit gel­ tendem UWG. Eine Notwendigkeit für eine Vermutungsregelung         besteht nicht, da die Richtlinie den Schutz von Mitbewerbern und sonstigen Marktteil­ nehmern nicht regelt. 1. geschäftliche Handlungen vor­              Entspricht § 4 Nr. 1 UWG (geltende nimmt, die geeignet sind, die Ent­            Fassung), soweit sonstige Marktteil­ scheidungsfreiheit sonstiger Markt­           nehmer (d.h. Unternehmen als Ab­ teilnehmer durch Ausübung von                 nehmer) betroffen sind. Die Vorschrift Druck, in menschenverachtender                kann nicht entfallen, weil § 4a UWG Weise oder durch sonstigen unan­              lediglich für aggressive geschäftliche gemessenen unsachlichen Einfluss              Handlungen gegenüber Verbrauchern zu beeinträchtigen;                           gilt. 2. den Werbecharakter von ge­                 Entspricht § 4 Nr. 3 UWG (geltende schäftlichen Handlungen verschlei­            Fassung). ert: 3.  bei Verkaufsförderungsmaßnah·             Entspricht § 4 Nr. 4 UWG (geltende men wie Preisnachlässen, Zugaben              Fassung). oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar
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- •"' -         Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG- Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf                     Beschlüsse des [...]. Ausschusses                          Begründung und eindeutig angibt; 4.  bei Preisausschreiben oder Ge·             Entspricht § 4 Nr. 5 UWG (geltende winnspi�len mit Werbecharakter die             Fassung). Teilnahmebedingungen nicht . klar und eindeutig angibt; 5.  die Kennzeichen, Waren, Dienst­            Entspricht § 4 Nr. 7 UWG (geltende leistungen, Tätigkeiten oder persön­           Fassung). lichen oder geschäftlichen Verhält­ nisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft; 6. über die Waren, Dienstleistungen            Entspricht § 4 Nr. 8 UWG (geltende oder das Unternehmen eines Mitbe­              Fassung). werbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmens­ leitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädi· gen, sofern die Tatsachen nicht er­ weislich wahr sind; handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Emp­ fänger der Mitteilung an ihr ein be· rechtigtes Interesse, so ist die Handlung nur dann unlauter, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet wurden; �-                      �J------- ------�--_j
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- , , -         Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG- Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf                       Beschlüsse des [ . ]. Ausschusses . .                                   Begründung 7. Waren oder Dienstleistungen an-             Entspricht § 4 Nr. 9 UWG {geltende bietet, die eine Nachahmung der                Fassung). Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er a) eine vermeidbare Täuschung der Ab- nehmer über die betriebliche Her- kunft herbeiführt, b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unange- messen ausnutzt oder beeinträch- tigt oder c) die für die Nachahmung erforderli- chen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt 8. Mitbewerber gezielt behindert.              Entspricht § 4 Nr. 10 UWG (geltende Fassung). 9.  einer geschäftlichen Vorschrift            Entspricht § 4 Nr. 11 UWG (geltende zuwiderhandelt, die auch dazu be·              Fassungt). stimmt ist, im Interesse der Markt- teilnehmer das Marktverhalten zu
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- •2-          Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr I Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf                      Beschlüsse des [ ]. Ausschusses ...                                  Begründung regeln. a)    Die Überschrift wird wie folgt ge- fasst: ,"§4 Beispiele von Verstoßen gegen die fachliche Sorgfalt". b)    ln dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter "Unlauter han- delt insbesondere," durcf) die Wör- ter "Es wird vermutet, dass gegen die für ihn jeweils geltende fachli- ehe Sorgfalt verstößt," ersetzt. c)    Nummer 6 wird aufgehoben. " 4.   Nach § 4 wird folgender § 4a einge- 4.        Nach § 4 wird folgender § 4a einge- fügt:                                         fügt: " § 4a                                        "§ 4a Aggressive geschäftliche Handlungen           Aggressive geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern                        gegenüber Verbrauchern ( 1) Unlauter im Sinne des§ 3 Ab-             {1 ) Unlauter im Sinne des§ 3 Ab-         Der Wortlaut von § 4a Abs. 1 UWG-E ��tz 1�b�ndelt, wer eLne aggres�ive         __ satz 1 haodelt, _wer ein� aggressive            wird durch die Änderungen noch näher
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- 1..., -         Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf                             Beschlüsse des [...]. Ausschusses                           Begründung geschäftliche Handlung vornimmt, die               geschäftliche Handlung vornimmt, die           an den Wortlaut von Artikel 8 der geeignet ist, den Verbraucher zu einer             im konkreten Fall unter Berücksich-            Richtlinie angenähert. geschäftlichen Entscheidung zu veran-              tigung aller Umstände geeignet ist, lassen, die er andernfalls nicht getrof-           den Verbraucher zu einer geschäftli- fen hätte. Eine geschäftliche Handlung             chen Entscheidung zu veranlassen, die ist aggressiv, wenn sie geeignet ist, die          er andernfalls nicht getroffen hätte. Ei- Entscheidungsfreiheit des Verbrau-                 ne geschäftliche Handlung ist aggres- chers wesentlich zu beeinflussen durch             siv, wenn sie geeignet isf. die Ent- Scheidungsfreiheit des Verbrauchers erheblich zu beeinträchtigen durch 1.   Belästigung,                                  1.   unverändert, . . 2.   Nötigung einschließlich der An-               2.   unverändert wendung körperlicher Gewalt oder 3.   Ausnutzung einer Machtposition                3.   unverändert zur Ausübung von Druck, auch ohne die Anwendung oder Andre- hung von körperlicher Gewalt. (2) Bei der Feststellung, ob eine                  (2) Bei der Feststellung, ob eine         Der Wortlaut des Abs. 2 wird insofern geschäftliche Handlung aggressiv im                Belästigung, Nötigung oder Ausnut-             stärker an den Wortlaut von Artikel 9 Sinne des Absatzes 1 Satz 2 ist, ist               zung einer Machtposition im Sinne              der Richtlinie angenähert. Die Begriffe abzustellen auf                                    des Absatzes 1 Satz 2 vorliegt, ist ab-        "Belästigung, Nötigung oder Ausnut- zustellen auf                                  zung einer Machtposition nehmen Be- zug auf Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-3. 1.   Zeitpunkt, Ort, Art oder Dauer der            1.   unverändert Handlung; 2.   die Verwendung drohender oder                 2.   unverändert
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- 1'+-         Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr ..                                                                            ! Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft)                                      1 Entwurf                           Beschlüsse des [...]. Ausschusses                       Begründung beleidigender Formulierungen o- der Verhaltensweisen; I i 3.   die bewusste Ausnutzung von                 3.   unverändert konkreten     Unglückssituationen oder Umständen von solcher Schwere, dass sie das Urteilsver- mögen des Verbrauchers beein- trächtigen, um dessen Entschei- dung zu beeinflussen; 4.   belastende oder unverhältnismä-             4.   unverändert ßige Hindernisse nichtvertraglicher Art, mit denen der Unternehmer den Verbraucher an der Ausübung seiner vertraglichen Rechte zu hindern versucht, wozu auch das Recht gehört, den Vertrag zu kün- digen oder zu einer anderen Ware oder Dienstleistung oder einem anderen Unternehmer zu wech- sein; �··· 5.   Drohungen mit rechtlich unzuläs-            5.   unverändert sigen Handlungen." - 5.   ln § 5 Absatz 1 Satz 1 werden nach 5.            unverändert dem Wort "Unlauter" die Wörter "im Sinne des § 3 Absatz 1" eingefügt und wird der Punkt am Ende durch ein Komma und die Wörter "die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen                            -�                               ------ ---
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- • v-        Bearbeitungsstand: 12.06.2015 16:09 Uhr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG ...;.. Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf                       Beschlüsse des [ ... ]. Ausschusses                       Begründung Marktteilnehmer zu einer geschäftli- ·chen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte." ersetzt. 6.   § 5a wird wie folgt geändert:              6.  § 5a wird wie folgt geändert: a)  Absatz 2 wird wie folgt gefasst:           a)  Absatz 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Unlauter im Sinne des § 3                .,{2) Unlauter im Sinne des § 3      Der Wortl�ut des § 5a Abs. 2 wird Absatz 1 handelt, wer dem Ver-                 Absatz 1 handelt, wer dem Ver-            durch die Anderung noch näher an den braueher eine Information vorent-              braueher im konkreten Fall unter          Wortlaut von Artikel 7 Abs. 1 der Richt"- hält,                                          Berücksichtigung aller tatsäch-           Iinie angenähert. Iichen Umstände und der Be- schränkungen des Kommunik!l- tionsmittels eine Information vor- enthält, 1.    die   im konkreten Fall unter            1.   unverändert, Berücksichtigung aller Um- stände we�entlich ist, 2.    die der Verbraucher je nach              2.   unverändert den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen und 3.    deren Vorenthalten geeignet              3:   unverändert ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andern- falls nicht getroffen hätte. -                                         -------   �----�----
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- 10-       Bearbeitungsstand: 12.06.20 15 16:09 Uhr -1 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) Entwurf                      Beschlüsse des [...]. Ausschusses                         Begründung Als Vorenthalten gilt auch                   Als Vorenthalten gilt auch 1.   das Verheimlichen wesentli-             1.   unverändert eher Informationen, .. 2.   die Bereitstellung wesentlicher         2.   unverändert Informationen in unklarer, un- verständlicher oder zweideuti- ger Weise, 3.   die nicht rechtzeitige Bereit-          3.   unverändert stellung wesentlicher lnforma- tionen oder 4.   die Bereitstellung wesentlicher         4.   das fehlende Kenntlichma-             Der Wortlaut des § 5a.. Abs. 1 Satz 2 Informationen in einer Weise,                chen des kommerziellen                Nr. 4 wird durch die Anderung noch die den kommerziellen Zwec_k                 Zwecks einer geschäftli-              näher an den Wortlaut von Artikel 7 einer geschäftlichen Handlung                chen Handlung,. sofern sich           Abs. 2 der _Richtlinie angenäh'ert. nicht kenntlich macht, sofern                dieser nicht unmittelbar aus sich dieser nicht unmittelbar                den Umständen ergibt." aus den Umständen ergibt." b) ln Absatz 3 werden die Wörter "im         b} unverändert Sinne des Absatzes 2" durch die Wörter "im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. " c) ln Absatz 4 werden die Wörter "im         c) unverändert Sinne des Absatzes 2" durch die Wörter "im Sinne des Absatz!3S 2 Satz 1 Nummer 1 " ersetzt. ----                                                                                           --------
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... - 1 t -        Bearbeitungsstand: 12.06.20 15 16:09 Uhr ... Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG - Inhaltlicher Vorentwurf für eine Formulierungshilfe (noch nicht rechtsförmlich geprüft) --- Entwurf                          Beschlüsse des [...]. Ausschusses               Begründung d)   Folgender Absatz 5 wird angefügt:            d)  unverändert "(5) Bei der Beurteilung, ob ln- formationen vorenthalten wurden,, sind zu berücksichtigen: 1.   räumliche oder zeitliche Be- schränkungen durch das für die geschäftliche Handlung gewählte Kommunikationsmit- tel.sowie 2.   alle Maßnahmen des Unter- nehmers, um dem Verbrau- eher die Informationen auf andere Weise als durch das Kommunikationsmittel       nach Nummer 1 zur Verfügung zu stellen." 7.   ln § 6 Absatz 2 werden in dem Satzteil 7.         unverändert vor Nummer 1 nach dem Wort "Unlau- ter" die Wörter "im Sinne des § 3 Ab- satz 1 " eingefügt. 8.   Der Anhang wird wie folgt geändert:         8.    unverändert a)   ln der Überschrift und in dem Satzteil vor Nummer 1 wird jeweils die Angabe "§ 3 Absatz 3" durch die Angabe"§ 3 Absatz 4" er-Setzt.
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