bmjv-wohnimmobilienkreditrichtlinie
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Formulierungshilfen für den Bundestag“
- 1 04 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr Laufzeit des Kredits: [Laufzeit] [Kreditart] [Art des anwendbaren Zinssatzes] Zurückzuzahlender Gesamtbetrag : Dies bedeutet, dass Sie [Betrag] je geliehene(n) [Währungseinheit] zurückzuzahlen ha ben. (falls zutreffend) Bei dem gewährten Kredit I einem Teil des gewährten Kredits handelt es sich um einen endfälligen Kredit. Ihre Schuld nach Ablauf der Laufzeit des Kredits beträgt [Kreditbetrag nach Endfälligkeit]. (falls zutreffend) Für dieses Merkblatt zugrunde gelegter Schätzwert der Immobilie: [Be trag] (falls zutreffend) Beleihungsgrenze (maximale Höhe des Kredits im Verhältnis zum Wert der I mmobilie) : [Verhältnis] oder Mindestwert der Immobil ie als Voraussetzung für die Aufnahme eines Kredits in der angegebenen Höhe: [Betrag] (falls zutreffend) [Sicherheit] 4. Zinssatz und andere Kosten Der effektive Jahreszins entspricht den Gesamtkosten des Kredits, ausgedrückt als jährli cher Prozentsatz. Der effektive Jahreszins erleichtert den Vergleich verschiedener Ange bote. Der für Ihren Kredit geltende effektive Jahreszins beträgt [effektiver Jahreszins]. Er setzt sich zusammen aus: Zinssatz: [Wert in Prozent oder, falls zutreffend, Angabe eines Referenzzinssatzes und Prozentwerts der Zinsmarge des Kreditgebers] [sonstige Komponenten des effektiven Jahreszinses] Einmalige Kosten: (falls zutreffend) Für die Eintragung der Hypothek bzw. Grundschuld wird eine Gebühr fällig. [Gebühr, sofern bekannt, oder Grundlage für die Berechnung.] Regelmäßig anfallende Kosten: (falls zutreffend) Dieser effektive Jahreszins wird anhand des angenommenen Zinssatzes berech net. (falls zutreffend) Da es sich bei Ihrem Kredit [einem Teil Ihres Kredits] um einen Kredit mit variablem Zinssatz handelt, kann der tatsächliche effektive Jahreszins von dem angege benen effektiven Jahreszins abweichen, falls sich der Zinssatz Ihres Kredits ändert. Falls sich der Zinssatz beispielsweise auf [unter Teil B beschriebenes Szenario] erhöht, kann der effektive Jahreszins auf [Beispiel für den gemäß diesem Szenario fälligen effektiven Jahreszins] ansteigen. (falls zutreffend) Beachten Sie bitte, dass bei der Berechnung dieses effektiven Jahres-
- 1 05 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr zinses davon ausgegangen wird, dass der Zinssatz während der gesamten Vertragslauf zeit auf dem für den Anfangszeitraum festgelegten Niveau bleibt. (falls zutreffend) Die folgenden Kosten sind dem Kreditgeber nicht bekannt und sind daher im effektiven Jahreszins nicht enthalten: [Kosten] (falls zutreffend) Für die Eintragung der Hypothek bzw. Grundschuld wird eine Gebühr fällig. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie alle im Zusammenhang mit Ihrem Kredit anfallenden Kosten und Gebühren bedacht haben. 5. Häufigkeit und Anzahl der Ratenzahlungen Häufigkeit der Ratenzahlungen: [Zahlungsintervall] Anzahl der Zahlungen: [Anzahl] 6. Höhe der einzelnen Raten [Betrag] [Währung] Ihre Einkommenssituation kann sich ändern. Prüfen Sie bitte, ob Sie Ihre [Zahlungsinter vall] Raten auch dann noch zahlen können, wenn sich Ihr Einkommen verringern sollte. (falls zutreffend) Da es sich bei dem [gewährten Kredit I einem Teil des gewährten Kre dits] um einen endfälligen Kredit handelt, müssen Sie eine gesonderte Regelung für die Tilgung der Schuld von [Kreditbetrag nach Endfälligkeit] nach Ablauf der Laufzeit des Kredits treffen. Berücksichtigen Sie dabei auch alle Zahlungen, die Sie zusätzlich zu der hier angegebenen Ratenhöhe leisten müssen. (falls zutreffend) Der Zinssatz dieses Kredits oder eines Teils davon kann sich ändern. Daher kann die Höhe Ihrer Raten steigen oder sinken. Falls sich der Zinssatz beispiels weise auf [unter Teil B beschriebenes Szenario] erhöht, können Ihre Ratenzahlungen auf [Angabe der Höhe der gemäß diesem Szenario fälligen Rate] ansteigen. (falls zutreffend) Die Höhe der [Zahlungsintervall] in [Landeswährung des Kreditnehmers] fälligen Zahlungen kann sich ändern. (falls zutreffend) Ihre pro [Zahlungsperiode] fälligen Zahlungen können sich auf [Höchstbetrag in der Landeswährung des Kreditnehmers] er höhen. (falls zutreffend) Wenn beispielsweise [Landeswährung des Kreditnehmers] ge genüber [Kreditwährung] um 20 % an Wert verliert, müssten Sie pro [Zeitraum] [Betrag in der Landeswährung des Kreditnehmers] mehr zahlen. Ihre Zahlungen könnten auch um einen höheren Betrag ansteigen. (falls zutreffend) Bei der U mrechnung Ihrer in [Kreditwährung] geleisteten Rückzahlungen in [Landeswährung des Kreditnehmers] wird der von [Name der den Wechselkurs veröf fentlichenden Einrichtung] am [Datum] veröffentlichte oder auf der Grundlage von [Be zeichnung der Bezugsgrundlage oder der Berechn ungsmethode] am [Datum] errechnete Wechselkurs zugrunde gelegt. (falls zutreffend) [Spezifische Angaben zu verbundenen Sparprodukten und Krediten mit abgegrenztem Zins] 7. (falls zutreffend) Beispiel eines Tilgungsplans Der folgenden Tabelle ist die Höhe des pro [Zahlungsintervall] zu zahlenden Betrags zu entnehmen.
- 1 06 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr Die Raten (Spalte [Nummer]) setzen sich aus zu zahlenden Zinsen (Spalte [Nummer]) u nd, falls zutreffend, zu zahlender Tilgung (Spalte [Nummer]) sowie, falls zutreffend, sons tigen Kosten (Spalte [Nummer]) zusammen. (falls zutreffend) Die in der Spalte "sonstige Kosten" angegebenen Kosten betreffen [Aufzählung der Kosten]. Das Restkapital (Spalte [Nummer]) ist der nach einer Ratenzahlung noch verbleibende zurückzuzahlende Kredit betrag. [Tabelle] 8. Zusätzliche Auflagen Der Kreditnehmer muss folgende Auflagen erfüllen, um in den Genuss der im vorliegen den Dokument genannten Kreditkonditionen zu kommen. [Auflagen] (falls zutreffend) Beachten Sie bitte, dass sich die in diesem Dokument genannten Kredit konditionen (einschließlich Zinssatz) ändern können, falls Sie diese Auflagen nicht erfül len. (falls zutreffend) Beachten Sie bitte die möglichen Konsequenzen einer späteren Kündi gung der mit dem Kredit verbundenen Nebenleistungen: [Konsequenzen] 9. Vorzeitige Rückzahlung Sie können den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. (falls zutreffend) [Bedingungen] (falls zutreffend) Ablösungsentschädigung : [Betrag oder, sofern keine Angabe möglich ist, Berechnungsmethode] (falls zutreffend) Sollten Sie beschließen, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die genaue Höhe der Ablösungsentschädigung zum betreffenden Zeitpu nkt in Erfahrung zu bringen. 1 0. Flexible Merkmale (falls zutreffend) [Information über Ü bertragbarkeit/Abtretu ng] Sie können den Kredit auf [einen anderen Kreditgeber] [oder] [eine andere I mmobilie] übertragen. [Bedingungen] (falls zutreffend) Sie können den Kredit nicht auf [einen anderen Kreditgeber] [oder] [eine andere Immobilie] ü bertragen. (falls zutreffend) Zusätzliche Merkmale: [Erläuterung der in Teil B aufgelisteten zusätzli chen Merkmale u nd - fakultativ - aller weiteren Merkmale, die der Kreditgeber i m Rah men des Kreditvertrags anbietet und die nicht in den vorausgehenden Abschnitten ge nannt sind.] 1 1 . Sonstige Rechte des Kreditnehmers (falls zutreffend) Bevor Sie sich für die Aufnahme des Kredits entscheiden, haben Sie ab dem [Zeitpunkt, zu dem die Bedenkzeit beginnt] [Dauer der Bedenkzeit] Bedenkzeit. (falls zutreffend) Sobald Sie den Kreditvertrag vom Kreditgeber erhalten haben, können Sie diesen nicht vor Ablauf einer Frist von [Zeitraum der Bedenkzeit] annehmen.
- 1 07 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr (falls zutreffend) Sie können während eines Zeitraums von [Dauer der Widerrufsfrist] ab [Zeitpunkt, zu dem die Widerruffrist beginnt] von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. [Bedingungen] [Verfahren] (falls zutreffend) Sie können Ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn Sie innerhalb dieses Zeit- raums eine Immobilie erwerben oder veräußern, die im Zusammenhang mit diesem Kre- ditvertrag steht. (falls zutreffend) Sollten Sie beschließen, von Ihrem Recht auf Widerruf [des Kreditver- trags] Gebrauch zu machen, so prüfen Sie bitte, ob Sie durch andere [, in Abschnitt 8 ge- nannte] Nebenleistungen] weiter gebunden bleiben. 1 2. Beschwerden Im Fall einer Beschwerde wenden Sie sich bitte an [interne Kontaktstelle und lnformati- ansquelle zum weiteren Verfahren]. (falls zutreffend) Maximale Frist für die Bearbeitung der Beschwerde: [Zeitraum] (falls zutreffend) Sollten wir die Beschwerde nicht intern zu Ihrer Zufriedenheit beilegen, so können Sie sich auch an [Name der externen Stelle für außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren] wenden (falls zutreffend) oder Sie können weitere lnformati- onen bei FIN-N ET oder der entsprechenden Stelle in Ihrem eigenen Land erfragen. 1 3. Nichteinhaltung der aus dem Kreditvertrag erwachsenden Verpflichtungen: Konse- quenzen für den Kreditnehmer [Arten eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen] [finanzielle und/oder rechtliche Folgen] Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die [Zahlungsintervall] Zahlungen zu leisten, so neh- men Sie bitte umgehend Kontakt mit u ns auf, damit nach möglichen Lösungen gesucht werden kann. (falls zutreffend) Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann als letztes Mittel Ihre Immobilie zwangsversteigert werden. (falls zutreffend) 1 4. Zusätzliche Informationen (falls zutreffend) [auf den Kreditvertrag anwendbares Recht] (Sofern der Kreditgeber eine Sprache verwenden möchte, die sich von der Sprache des ESIS-Merkblatts unterscheidet:) Informationen u nd Vertragsbedingungen werden in [An- gabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags mit Ihnen in [Angabe der Sprache(n)] kommunizieren. [Hinweis betreffend das Recht, dass der Kreditvertrag gegebenenfalls im Entwurf vorge- legt oder dies angeboten wird]. 1 5. Aufsichtsbehörde Die Aufsicht über diesen Kreditgeber obliegt: [Bezeichnung(en) und lnternetadresse(n) der Aufsichtsbehörde(n)]. (falls zutreffend) Die Aufsicht über diesen Kreditvermittler obliegt: [Bezeichnung und Inter- netadresse der Aufsichtsbehörde]
- 1 08 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr TEIL B Hinweise zum Ausfüllen des ESIS-Merkblatts Beim Ausfüllen des ESIS-Merkblatts sind die folgenden Hinweise zu beachten : Abschnitt ,,Vorbemerkungen" Das Datum, bis zu dem die Angaben gelten, ist optisch angemessen hervorzuheben. Für die Zwecke dieses Abschnitts bezeichnet der Begriff "Gültigkeitsdatum" den Zeitraum, innerhalb dessen die im ESIS-Merkblatt enthaltenen Angaben, etwa der Sollzinssatz, u n verändert bleiben u nd zur Anwendung kommen werden, falls der Kreditgeber beschließt, den Kredit innerhalb dieser Frist zu bewilligen. Hängt die Festlegung des anwendbaren Sollzinssatzes und anderer Kosten vom Ergebnis des Verkaufs zugrunde liegender Wert papiere ab, so können der vertraglich vereinbarte Sollzinssatz und andere Kosten gege benenfalls von diesen Angaben abweichen. Ausschließlich unter diesen Umständen ist auf die Tatsache, dass sich das Gültigkeitsdatum nicht auf den Sollzinssatz und andere Kosten bezieht, mit folgender Angabe hinzuweisen: .. mit Ausnahme des Zinssatzes und anderer Kosten". Abschnitt "1 . Kreditgeber" (1 ) Name, Telefonnummer und Anschrift des Kreditgebers müssen diejenigen Kontakt daten sein, die der Verbraucher in der künftigen Kommunikation verwenden kann. (2) Angaben zu E-Mail-Adresse, Faxnummer, Internetadresse und Kontaktperson oder -stelle sind fakultativ. (3) Wird der Kreditvertrag im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts gemäß § 31 2c des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten, muss der Kreditgeber hier gegebenenfalls gemäß Artikel 246b § 1 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Namen u nd Anschrift seines Vertreters in dem Mitglied staat der Europäischen U nion, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, ange ben . Die Angabe von Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Internetadresse des Ver treters des Kreditgebers ist fakultativ. (4) Kommt Abschnitt 2 nicht zur Anwendung, so unterrichtet der Kreditgeber unter Ver wendung der Formulierungen in Teil A den Verbraucher darüber, ob und auf wel cher Grundlage Beratungsdienstleistungen (Beratungsleistungen gemäß § 51 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) erbracht werden. (falls zutreffend) Abschnitt 2 Kreditvermittler" " . Erhält der Verbraucher die Produktinformationen von einem Kreditvermittler, so erteilt die ser die folgenden Informationen: (1 ) Name, Telefonnummer und Anschrift des Kreditvermittlers müssen diejenigen Kon taktdaten sein, die der Verbraucher in der künftigen Kommunikation verwenden kan n . (2) Angaben zu E-Mail-Adresse, Faxnummer, Internetadresse und Kontaktperson oder -stelle sind fakultativ. (3) Der Kreditvermittler u·nterrichtet unter Verwendung der Formulierungen in Teil A den Verbraucher darüber, ob und auf welcher Grundlage Beratungsdienstleistungen (Beratungsleistungen gemäß § 51 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) erbracht wer den.
- 1 09 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr (4) Erläuterungen zur Art und Weise der Vergütung des Kreditvermittlers. Erhält dieser eine Provision vom Kreditgeber, so sind der Betrag und - sofern abweichend von der Angabe unter Abschnitt 1 - der Name des Kreditgebers anzugeben. Abschnitt "3. Hauptmerkmale des Kredits" (1 ) ln diesem Abschnitt sind die Hauptmerkmale des Kredits, einschließlich des Wertes, der Währung und der potenziellen Risiken, die mit dem Sollzinssatz (darunter die unter Nummer 8 genannten Risiken) und der Amortisationsstruktur verbunden sind, klar darzulege n. (2) Handelt es sich bei der Kreditwährung nicht um die Landeswährung des Verbrau chers, so weist der Kreditgeber darauf hin, dass der Verbraucher einen regelmäßi gen Warnhinweis erhält, sobald der Wechselkurs um mehr als 20 % schwankt, und dass er das Recht hat, die Währung des Kreditvertrags in seine Landeswährung umzuwandeln. Er weist auch auf alle sonstigen Regelungen, die dem Verbraucher zur Begrenzung des Wechselkursrisikos zur Verfügung stehen, hin. Ist im Kreditver trag eine Bestimmung zur Begrenzung des Wechselkursrisikos vorgesehen, so gibt der Kreditgeber den Höchstbetrag an, den der Verbraucher gegebenenfalls zurück zuzahlen hat. Ist im Kreditvertrag keine Bestimmung vorgesehen, wonach das Wechselkursrisiko für den Verbraucher auf eine Wechselkursschwankung von we niger als 20 % begrenzt wird, so gibt der Kreditgeber ein anschauliches Beispiel da für, wie sich ein Kursverfall der Landeswährung des Verbrauchers von 20 % gegen über der Kreditwährung auf den Wert des Kredits auswirkt. (3) Die Laufzeit des Kredits ist - je nach Relevanz - in Jahren oder Monaten auszudrü cken. Kann sich die Kreditlaufzeit während der Geltungsdauer des Vertrags ändern, erläutert der Kreditgeber, wann und unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Handelt es sich um einen unbefristeten Kredit, etwa für eine gesicherte Kreditkarte, so ist dies vom Kreditgeber klar anzugeben. (4) Die Art des Kredits ist genau anzugeben (z. B. grundpfandrechtlich besicherter Kre dit, wohnungswirtschaftlicher Kredit, gesicherte Kreditkarte). Bei der Beschreibung der Kreditart ist klar anzugeben, wie Kapital und Zinsen während der Laufzeit des Kredits zurückzuzahlen sind (d. h. die Amortisationsstruktur) und ob der Kreditver trag auf einer Kapitalrückzahlung oder auf der Endfälligkeit basiert oder eine Mi schung von beidem ist. (5) Handelt es sich bei dem gewährten Kredit oder einem Teil davon um einen endfälli gen Kredit, so ist ein diesbezüglicher eindeutiger Hinweis unter Verwendung der Formulierung in Teil A deutlich sichtbar am Ende dieses Abschnitts einzufügen. (6) ln der Rubrik [Art des anwe ndbaren Zinssatzes] ist anzugeben, ob der Sollzinssatz fest oder variabel ist, sowie gegebenenfalls die Zeiträume, für die der Zinssatz fest geschrieben ist, wie häufig der Zinssatz in der Folge überprüft wird und inwieweit die Variabilität des Sollzinssatzes nach oben oder nach unten hin begrenzt ist. Die Formel für die Ü berprüfung des Sollzinssatzes und ihrer einzelnen Bestandteile (z. B. Referenzzinssatz, Zinsmarge) ist zu erläutern. Der Kreditgeber hat anzuge · ben , etwa mittels einer lnternetadresse, wo weitere lnformatione n zu den in der Formelzugrunde gelegten Indizes oder Zi nssätzen zu finden sind, z. B. EURIBOR Satz oder Referenzzinssatz der Zentralbank. (7) Gelten unter bestimmten Umständen unterschiedliche Sollzinssätze, so sind diese Angaben für alle anzuwendenden Sollzinssätze zu machen.
- 110 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr (8) Der "zurückzuzahlende Gesamtbetrag" entspricht dem Gesamtbetrag, den der Ver braucher zu zahlen hat. Er wird dargestellt als die Summe aus Nettodarlehensbe trag u nd Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher. Ist der Sollzinssatz für die Laufzeit des Vertrags nicht festgelegt, so ist optisch hervorzuheben, dass dieser Be trag lediglich Beispielcharakter hat und insbesondere bei einer Veränderung des Sollzinssatzes variieren kann. (9) Wird der Kredit durch eine Hypothek auf die Immobilie oder durch eine andere ver gleichbare Sicherheit oder ein Recht an einer Immobilie gesichert, hat der Kreditge ber den Verbraucher darauf hinzuweisen. Der Kreditgeber hat gegebenenfalls den geschätzten Wert der Immobilie oder der sonstigen Sicherheiten zu nennen, die zur Erstellung dieses Merkblatts herangezogen wurden. (1 0) Der Kreditgeber gibt gegebenenfalls Folgendes an : a) die "Beleihungsgrenze" (maximale Höhe des Kredits im Verhältnis zum Wert der Immobilie), die das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Objektwert angibt; neben der entsprechenden Angabe ist ein konkretes Zahlenbeispiel für die E rmittlung des Höchstbetrags zu nennen, der bei einem bestimmten Immobi l ienwert als Kredit aufgenommen werden kann oder b) den "Mindestwert der Immobilie, den der Kreditgeber für die Vergabe eines Kredits in der angegebenen Höhe voraussetzt". ( 1 1 ) Bei mehrteiligen Krediten (z. B. zum Teil mit festem und zum Teil m it variablem Zinssatz) muss dies aus den Angaben zur Art des Kredits hervorgehen und die vor geschriebenen Informationen müssen für jeden Teil des Kredits angegeben werden. Abschnitt "4. Zinssatz und andere Kosten" (1 ) Der Begriff ,,Zinssatz" bezeichnet den Sollzinssatz oder die Sollzinssätze. (2) Der Sollzinssatz ist als Prozentwert anzugeben. Handelt es sich um einen variablen Sollzinssatz auf Basis eines Referenzzinssatzes, so kann der Kreditgeber den Soll zinssatz in Form eines Referenzzinssatzes und eines Prozentwerts seiner Zinsmar ge angeben. Der Kreditgeber muss allerdings den am Tag der Ausstellung des E SIS-Merkblatts geltenden Wert des Referenzzinssatzes angeben. Im Falle eines variablen Sollzinssatzes ist Folgendes anzugeben: a) die der Berechnung des effektiven Jahreszinses zugrunde gelegten Annah men, b) gegebenenfalls die geltenden Ober- und U ntergrenzen sowie c) ein Warnhinweis, dass sich die Variabilität negativ auf die tatsächliche Höhe des effektiven Jahreszinses auswirken könnte. Der Warnhinweis hat in größerer Schrift deutlich sichtbar im Hauptteil des ESIS Merkblatts zu erscheinen, damit die Aufmerksamkeit der Verbraucher darauf gelenkt wird. Der Warnhinweis ist durch ein anschauliches Beispiel zum effektiven Jahres zins zu ergänzen. Besteht eine Obergrenze für den Sollzinssatz, so basiert das Bei spiel auf der Annahme, dass der Sollzinssatz bei frühestmöglicher Gelegenheit auf das höchste im Kreditvertrag vorgesehene Niveau ansteigt. Besteht keine Ober grenze, so bildet das Beispiel den effektiven Jahreszins beim höchsten Sollzinssatz der mindestens letzten 20 Jahre ab oder - falls die der Berechnung des Sollzinssat zes zugrunde liegenden Daten nur für einen Zeitraum von weniger als 20 Jahren vorliegen - des längsten Zeitraums, für den solche Daten vorliegen, und zwar aus-
- 111 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr gehend vom Höchststand des jeweiligen externen Referenzsatzes, der gegebenen falls für die Berechnung des Sollzinssatzes herangezogen wurde oder vom Höchst stand eines Benchmarkzinssatzes, der von einer zuständigen Behörde oder der Eu ropäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) festgesetzt wird, sofern der Kreditgeber keinen externen Referenzsatz verwendet. Diese Anforderung gilt nicht für Kreditver träge, bei denen für einen konkreten Anfangszeitraum von mehreren Jahren ein fes ter Sollzinssatz vereinbart wurde, der anschließend nach Verhandlungen zwischen Kreditgeber u nd Verbraucher für einen weiteren Zeitraum festgeschrieben werden kann. Im Falle von Kreditverträgen, bei denen für einen konkreten Anfangszeitraum von mehreren Jahren ein fester Sollzinssatz vereinbart wurde, der anschließend nach Verhandlu ngen zwischen Kreditgeber und Verbraucher für einen weiteren Zeit raum festgeschrieben werden kann, muss das Merkblatt einen Warnhinweis enthal ten, dass der effektive Jahreszins auf der Grundlage des Sollzinssatzes für den An fangszeitraum berechnet worden ist. Der Warnhinweis ist durch ein zusätzliches an schauliches Beispiel für den gemäß § 6 Absatz 2 bis 6 und 8 der Preisangabenver ordnung errechneten effektiven Jahreszins zu ergänzen. Bei mehrteiligen Krediten (z. B. zugleich zum Teil mit festem und zum Teil mit variablem Zinssatz) sind die entsprechenden Informationen für jeden einzelnen Teil des Kredits zu erteilen. (3) ln der Rubrik "sonstige Komponenten des effektiven Jahreszinses" sind alle sonsti gen im effektiven Jahreszins enthaltenen Kosten aufzuführen, einschließlich einma liger Kosten - etwa Verwaltungsgebühren - sowie regelmäßige Kosten wie jährliche Verwaltungsgebühren. Der Kreditgeber listet die einzelnen Kosten nach Kategorien auf (einmalige Kosten, in den Raten enthaltene regelmäßig anfallende Kosten, in den Raten nicht enthaltene regelmäßig anfallende Kosten) und gibt die jeweiligen Beträge, den Zahlungsempfänger und den Zeitpunkt der Fälligkeit an. Dabei müs sen die für Vertragsverletzungen anfallenden Kosten nicht enthalten sein. Ist die Höhe der Kosten nicht bekannt, so gibt der Kreditgeber, falls möglich, einen Nähe rungswert an ; ist dies nicht möglich, so erläutert er, wie sich der Betrag berechnen wird, wobei ausdrücklich anzugeben ist, dass der genannte Betrag lediglich Hinwei scharakter hat. Sind einzelne Kosten im effektiven Jahreszins nicht enthalten, weil sie dem Kreditgeber nicht bekannt sind, so ist dies optisch hervorzuheben. Hat der Verbraucher dem Kreditgeber seine Wünsche in Bezug auf eines oder meh rere Elemente seines Kredits mitgeteilt, beispielsweise in Bezug auf die Laufzeit des Kreditvertrags oder den Gesamtkreditbetrag, so muss der Kreditgeber diese Ele mente soweit möglich aufgreifen ; sofern ein Kreditvertrag unterschiedliche Verfah ren der Inanspruchnahme mit jeweils unterschiedlichen Gebühren oder Sollzinssät zen vorsieht und der Kreditgeber die Annahmen nach der Anlage zu § 6 der Preis angabenverordnung zugrunde legt, so weist er darauf hin, dass andere Mechanis men der Inanspruchnahme bei dieser Art des Kreditvertrags zu einem höheren ef fektiven Jahreszins führen können. Falls die Bedingungen für die Inanspruchnahme in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließen, hebt der Kreditgeber die Gebühren optisch hervor, die mit anderen Mechanismen der Inanspruchnahme ver bunden sein können, welche nicht notwendigerweise diejenigen sind, anhand deren der effektive Jahreszins berechnet worden ist. (4) Fällt eine Gebühr für die Eintrag ung eirier Hypothek oder vergleichbaren Sicherheit an, so ist diese zusammen mit dem Betrag (sofern bekannt) in diesem Abschnitt an zugeben oder - falls dies nicht möglich ist - ist die Grundlage für die Festsetzung dieses Betrags anzugeben. Ist die Gebühr bekannt und wurde sie in den effektiven Jahreszins eingerechnet, so sind das Anfallen der Gebühr und deren Höhe unter "einmalige Kosten" auszuweisen. Ist dem Kreditgeber die Gebühr nicht bekannt und wurde diese daher nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet, so muss das An fallen einer Gebühr klar und deutlich in der Liste der dem Kreditgeber nicht bekann ten Kosten aufgeführt werden. ln beiden Fällen ist die Standardformulierung gemäß Teil A unter der entsprechenden Rubrik zu verwenden.
- 1 12 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr Abschnitt "5. Häufigkeit und Anzahl der Ratenzahlungen" (1 ) Sind regelmäßige Zahlungen zu leisten, ist das Zahlungsintervall (z. B. monatlich) anzugeben. Sind Zahlungen in unregelmäßigen Abständen vorgesehen, ist dies dem Verbraucher klar zu erläutern. (2) Es sind alle Ober die gesamte Kreditlaufzeit zu leistenden Zahlungen aufzuführen. Abschnitt 6 Höhe der einzelnen Raten" " . (1 ) Es ist klar anzugeben, in welcher Währung der Kredit bereitgestellt wird und die Raten gezahlt werden. (2) Kann sich die Höhe der Raten während der Kreditlaufzeit ändern, hat der Kreditge ber anzugeben, für welchen Zeitraum die anfängliche Ratenhöhe unverändert bleibt und wann und wie häufig sie sich in der Folge ändern wird. (3) Handelt es sich bei dem gewährten Kredit oder einem Teil davon um einen endfälli gen Kredit, so ist ein diesbezüglicher eindeutiger Hinweis unter Verwendung der Formulierung in Teil A deutlich sichtbar am Ende dieses Abschnitts einzufügen. Muss der Verbraucher ein damit verbundenes Sparprodukt aufnehmen, um einen durch eine Hypothek oder eine vergleichbare Sicherheit gesicherten endfälligen Kredit zu erhalten, sind Betrag und Häufigkeit von Zahlungen für dieses Produkt an zugeben. (4) Im Falle eines variablen Sollzinssatzes muss das Merkblatt einen diesbezüglichen Hinweis enthalten, wobei die Formulierung u nter Teil A zu verwenden u nd ein an schauliches Beispiel für die maximale Zahlungsrate anzuführen ist. Besteht eine Obergrenze, so muss in dem Beispiel die Höhe der Raten aufgezeigt werden, die fällig sind, falls der Sollzinssatz die Obergrenze erreicht. Besteht keine Obergrenze, so bildet der ungünstigste denkbare Verlauf die Höhe der Ratenzahlungen beim höchsten Sollzinssatz der letzten 20 Jahre ab oder - falls die der Berechnung des Sollzinssatzes zugrunde liegenden Daten nur für einen Zeitraum von weniger als 20 Jahren vorliegen - des längsten Zeitraums, für den solche Daten vorliegen, und zwar ausgehend vom Höchststand des jeweiligen externen Referenzsatzes, der ge gebenenfalls für die Berechnung des Sollzinssatzes herangezogen wurde oder vom Höchststand eines Benchmarkzinssatzes, der von einer zuständigen Behörde oder der EBA festgesetzt wird, sofern der Kreditgeber keinen externen Referenzsatz verwendet. Die Anforderung, ein anschauliches Beispiel anzuführen, gilt nicht für Kreditverträge, bei denen ein fester Sollzinssatz für einen konkreten Anfangszeit raum von mehreren Jahren vereinbart wurde, der anschließend nach Verhandlun gen zwischen Kreditgeber und Verbraucher für einen weiteren Zeitraum festgelegt werden kann. Bei mehrteiligen Krediten (d. h. zugleich zum Teil mit festem und zum Teil mit variablem Zinssatz) sind die entsprechenden Informationen für jeden einzel nen Teil des Kredits und für den Gesamtkredit anzugeben. (5) (falls zutreffend) Wird der Kredit in einer anderen Währung als der Landeswährung des Verbrauchers bereitgestellt oder ist er auf eine andere Währung als die Lan deswährung des Verbrauchers indexiert, verdeutlicht der Kreditgeber - unter Ver wendung der Formulierung unter Teil A - anhand eines Zahlenbeispiels, wie sich Änderungen des maßgeblichen Wechselkurses auf die Höhe der Raten auswirken können. Dieses Beispiel basiert auf einem Kursverlust der Landeswährung des Ver brauchers von 20 % und wird von einem Hinweis an hervorgehobener Stelle beglei tet, dass die Raten um mehr. als den in diesem Beispiel angenommen Betrag stei gen können. Besteht eine Obergrenze, die den Anstieg auf weniger als 20 % be grenzt, so ist stattdessen der Höchstwert der Zahlungen in der Landeswährung des Verbrauchers anzugeben und der Hinweis auf etwaige weitere Anstiege entfällt.
- 113 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr (6) Handelt es sich bei dem gesamten Kreditvertrag oder einem Teil davon um einen Kreditvertrag mit variablem Zinssatz und kommt ferner Nummer 5 zur Anwendung, so ist das Beispiel nach Nummer 4 auf der Grundlage der Ratenhöhe im Sinne von Nummer 1 anzugeben. (7) Werden die Raten in einer anderen Währung als der Kreditwährung gezahlt oder hängt die Höhe der einzelnen in der Landeswährung des Verbrauchers ausgedrück ten Raten von dem entsprechenden Betrag in einer anderen Währung ab, so sind in diesem Abschnitt der Termin, zu dem der anwendbare Wechselkurs berechnet wur de, sowie entweder der Wechselkurs oder die Grundlage für dessen Berechnung und die Häufigkeit der Anpassung desselben anzugeben. Gegebenenfalls ist dabei der Name der den Wechselkurs veröffentlichenden Einrichtung zu nennen. (8) Handelt es sich um einen Kredit mit abgegrenztem Zins, bei dem der fällige Zins durch die Raten nicht vollständig zurückbezahlt und zum ausstehenden Gesamtkre ditbetrag hinzuaddiert wird, so ist zu erläutern, wie und wann der abgegrenzte Zins als Barbetrag zu dem Kredit hinzuaddiert wird und wie sich dies auf die Restschuld des Verbrauchers auswirkt. Abschnitt "7. Beispiel eines Tilgungsplans" (1 ) Dieser Abschnitt ist aufzunehmen, falls es sich um einen Kredit mit abgegrenztem Zins handelt, bei dem der fällige Zins durch die Raten nicht vollständig zurückbe zahlt und zum ausstehenden Gesamtkreditbetrag hinzuaddiert wird, oder falls der Sollzinssatz für die Laufzeit des Kreditvertrags festgeschrieben ist. Der Abschnitt ist ferner aufzunehmen, wenn im Kreditvertrag ein Zeitpunkt für die Rückzahlung des Kredits bestimmt werden soll. Soll im Kreditvertrag ein Zeitpunkt für die Rückzah lung des Kredits bestimmt werden , ist der Verbraucher darauf hinzuweisen, dass er vom Kreditgeber jederzeit einen Tilgungsplan nach Artikel 247 § 1 4 des Einfüh rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche verlangen kann. (2) Kann der Sollzinssatz während der Kreditlaufzeit variieren, so muss der Kreditgeber nach Angabe des Sollzinssatzes den Zeitraum nennen, während dessen der An fangszinssatz unverändert bleibt, wenn dieser bekannt ist. (3) Die Tabelle in diesem Abschnitt muss folgende Spalten enthalten: "Rückzahlungs plan" (z. B. Monat 1 , Monat 2, Monat 3), "Raten höhe", "pro Rate zu zahlende Zin sen", "sonstige in der Rate enthaltene Kosten" (falls zutreffend), "pro Rate zurück gezahltes Kapital" und "nach der jeweiligen Ratenzahlung noch zurückzuzahlendes Kapital". (4) Für das erste Jahr der Rückzahlung sind für jede einzelne Ratenzahlung die betref fenden Angaben und für jede einzelne Spalte die Zwischensumme am Ende des ersten Jahres anzugeben. Für die Folgejahre können die Angaben auf Jahresbasis gemacht werden. Am Ende der Tabelle ist eine Reihe mit den Gesamtbeträgen für alle Spalten anzufügen. Die vom Verbraucher gezahlte Gesamtsumme der Spalte "Höhe der Ratenzahlung" ist optisch deutlich hervorzuheben und als solche darzu stellen. (5) Ist der Sollzinssatz Gegenstand einer Ü berprüfung und ist die Ratenhöhe nach einer solchen Ü berprüfung nicht bekannt, kann der Kreditgeber im Tilgungsplan für die gesamte Kreditlaufzeit dieselbe Ratenhöhe angeben. ln diesem Fall macht der Kre ditgeber den Verbraucher darauf aufmerksam, indem er den Unterschied zwischen bereits feststehenden Beträgen und hypothetischen Beträgen optisch verdeutlicht (z. B. durch Schriftgröße, Rahmen oder Schattierung). Außerdem ist in leicht ver ständlicher Form zu erläutern, für welche Zeiträume und aus welchen Gründen sich die in der Tabelle angegebenen Beträge ändern können.