bmjv-wohnimmobilienkreditrichtlinie

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Formulierungshilfen für den Bundestag

/ 182
PDF herunterladen
-2-          Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr Entwurf                                  Beschlüsse des 6. Ausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Um- Entwurf eines Gesetzes zur Um- setzung der Wohnimmobilienkre-     ·                    setzung     der   Wohnim         ""!�   bilienkre- ditrichtlinie                             ditrichtlinie und zur Anderung                   . handelsrechtlicher Vorschriften Vom ...                                                 Vom ... Der Bundestag hat das folgende Ge-                      Der Bundestag hat das folgende Ge- setz beschlossen:                                       setz beschlossen: Artikel1                                                Artikel1 Änderung des Bürgerlichen                               Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs                                             Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der                      Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Ja-                   Fassung der Bekanntmachung vom 2. Ja- nuar 2002 (BGBI. I S. 42, 2909; 2003 I S.               nuar 2002 (BGBI. I S. 42, 2909; 2003 I 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge-               S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge- setzes vom 22. Juli 201 4 (BGBI. I S. 1 21 8)           setzes vom 22. Juli 201 4 (BGBI. I S. 1 21 8) geändert worden ist, wird wie folgt geän-               geändert worden ist, wird wie folgt geän- dert:                                                   dert: 1.   Buch 2 Abschnitt 8 der Inhaltsübersicht 1 .              Buch 2 Abschnitt 8 der Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:                                wird wie folgt geändert: a)   Titel 3 wird wie folgt geändert:                   a)   Titel 3 wird wie folgt geändert: aa) Nach der Angabe zu U ntertitel                      aa) Nach der Angabe zu Untertitel 3 wird folgende Angabe ein-                             3 wird folgende Angabe ein- gefügt:                                                 gefügt: .,Untertitel 4                                          .,Untertitel 4 Beratungsleistungen bei lmmobiliar-                     Beratungsleistungen bei lmmobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen".                         Verbraucherdarlehensverträgen". bb) Die Angabe zum bisherigen                           bb) Die Angabe zum bisherigen U ntertitel 4 wird die Angabe                           Untertitel 4 wird die Angabe zu Untertitel 5.                                        zu Untertitel 5. b)   Der Angabe zu Titel 1 0 U ntertitel 2              b)   Der Angabe zu Titel 1 0 U ntertitel 2 werden die Wörter "und entgeltli-                      werden die Wörter "und entgeltli- chen Finanzierungshilfen" ange-                         chen Finanzierungshilfen" ange- fügt.                                                   fügt. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 201 4/1 7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Ände­ rung der Richtlinien 2008/48/EG und 201 3/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1 093/201 0 (ABI. L 60 vom 28.2.2014, s. 34).
2

-3-        Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr Entwurf                      Beschlüsse des 6. Ausschusses 2. ln § 31 2g Absatz 3 wird die Angabe 2.      lri § 31 2g Absatz 3 wird die Angabe "51 2" durch die Angabe "51 3" ersetzt.     "51 2" durch die Angabe "51 3" ersetzt. 3. Nach § 356 Absatz 4 Satz 1 wird fol- 3.     Nach § 356 Ab$atz 4 Satz 1 wird fol- gender Satz eingefügt:                      gender Satz eingefügt: .,Bei einem außerhalb von Geschäfts-        "Bei einem außerhalb von Geschäfts- räumen geschlossenen Vertrag muss           räumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf         die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger über-         ei nem dauerhaften Datenträger über- mittelt werden."                            mittelt werden. " 4. § 356a wird wie folgt geändert:          4. § 356a wird wie folgt geändert: a)   Dem Absatz 1 wird folgender Ab-        a)   Dem Absatz 1 wird folgender Ab- satz 1 vorangestellt:                       satz 1 vorangestellt: "(1 ) Der Widerruf ist in Text-             .,( 1 ) Der Widerruf ist i n Text- form zu erklären."                          form zu erklären." b)   Der bisherige Absatz 1 wird Ab-        b)   Der bisherige Absatz 1 wird Ab- satz 2.                                     satz 2. c)    Der bisherige Absatz 2 wird Ab-       c)   Der bisherige Absatz 2 wird Ab- satz 3 und wie folgt geändert:              satz 3 und wie folgt geändert: aa) ln Satz 1 werden die Wörter             aa) ln Satz 1 werden die Wörter ..abweichend von Absatz 1 "                  "abweichend von Absatz 1 " durch die Wörter "abweichend                 durch die Wörter .,abweichend von Absatz 2" ersetzt.                       von Absatz 2" ersetzt. bb) ln Satz 2 werden die Wörter             bb) ln Satz 2 werden die Wörter "nach dem in Absatz 1 " durch                "nach dem in Absatz 1 " durch die Wörter .,nach dem in Ab-                 die Wörter .,nach dem in Ab- satz 2" ersetzt.                             satz 2" ersetzt. d)   Der bisherige Absatz 3 wird Ab-        d)   Der bisherige Absatz 3 wird Ab- satz 4 und wie folgt geändert:              satz 4 und wie folgt geändert: aa) ln Satz 1 werden die Wörter            aa) ln Satz 1 werden die Wörter .,abweichend von Absatz 1 "                  "abweichend von Absatz 1 " durch die Wörter "abweichend                 durch die Wörter .,abweichend von Absatz 2" ersetzt.                       von Absatz 2" ersetzt. bb) l n Satz 2 werden die Wörter           bb) ln Satz 2 werden die Wörter .,abweichend von Absatz 2                    .,abweichend von Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter .,ab-               Satz 2" durch die Wörter "ab- weichend von Absatz 3 Satz                   weichend        von        Absatz 3 2" und die Wörter "nach dem                  Satz 2" und die Wörter "nach in Absatz 1 " durch die Wörter               dem in Absatz 1 " durch die "nach dem in Absatz 2" er-                   Wörter ..nach dem in Ab- setzt.                                       satz 2" ersetzt.   ·
3

-4-         Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf                        Beschlüsse des 6. Ausschusses e)   Der bisherige Absatz 4 wird Ab­          e)   Der bisherige Absatz 4 wird Ab­ satz 5 und wie folgt geändert:                satz 5 und wie folgt geändert: aa) ln Satz 1 werden die Wörter               aa) ln Satz 1 werden die Wörter "nach Absatz 1 " durch die                    "nach Absatz 1 " durch die Wörter "nach Absatz 2" er­                     Wörter "nach Absatz 2" er­ setzt.                                        setzt. bb) ln Satz 2 werden die Wörter               bb) ln Satz 2 werden die Wörter "Absätze 2 und 3" durch die                    ,Absätze 2 und 3" durch die Wörter "Absätze 3 und 4" er­                  Wörter "Absätze 3 und 4" er­ setzt.                                         setzt. 5.  § 356b Absatz 2 und 3 wird wie folgt 5.       § 356b Absatz 2 und 3 wird wie folgt gefasst:                                      gefasst: "(2) Enthält bei einem Allgemein­             "(2) Enthält bei einem Allgemein­ Verbraucherdarlehensvertrag die dem           Verbraucherdarlehensvertrag die dem Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur             Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Verfügung gestellte Urkunde die               Verfügung gestellte Urkunde die Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2            Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 nicht, beginnt die Frist erst mit Nachho­     nicht, beginnt die Frist erst mit Nachho­ lung dieser Angaben gemäß § 492 Ab­           lung dieser Angaben gemäß § 492 Ab­ satz 6. Enthält bei einem lmmobiliar­         satz 6. Enthält bei einem l mmobiliar­ Verbraucherdarlehensvertrag die dem           Verbraucherdarlehensvertrag die dem Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur             Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Verfügung gestellte Urkunde die               Verfügung gestellte Urkunde die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht             Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach § 492 Absatz 2 in Verbindung mit         nach § 492 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 247 § 6 Absatz 2 des Einfüh­          Artikel 247 § 6 Absatz 2 des Einfüh­ rungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge­            rungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge­ setzbuche nicht, beginnt die Frist erst       setzbuche nicht, beginnt die Frist erst mit Nachholung dieser Angaben ge­             mit Nachholung dieser Angaben ge­ mäß § 492 Absatz 6. ln den Fällen der         mäß § 492 Absatz 6. ln den Fällen der Sätze 1 u nd 2 beträgt die Widerrufsfrist     Sätze 1 und 2 beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Das Widerrufsrecht bei           einen Monat. Das Widerrufsrecht bei einem                          lmmobiliar­    einem                             l mmobiliar­ Verbraucherdarlehensvertrag erlischt          Verbraucherdarlehensvertrag erlischt spätestens zwölf Monate und 1 4 Tage          spätestens zwölf Monate u nd 1 4 Tage nach dem Vertragsschluss oder nach            nach dem Vertragsschluss oder nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt,          dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt, wenn dieser nach dem Vertrags­                wenn dieser nach dem Vertrags­ schluss liegt.                                schluss liegt. (3) Die Widerrufsfrist beginnt im             (3) Die Widerrufsfrist beginnt i m Falle des § 494 Absatz 7 bei einem            Falle des § 494 Absatz 7 bei einem Allgemein-                                    Allgemein­ Verbraucherdarlehensvertrag          erst,    Verbraucherdarlehensvertrag                 erst, ·wenn der Darlehensnehmer die dort             wenn der Darlehensnehmer die dort bezeichnete Abschrift des Vertrags er­        bezeichnete Abschrift des Vertrags er­ halten hat."                                  halten hat." 6. N ach § 356c wird folgender § 356d eingefügt:
4

-5-             Bearbeitungsstand: 10.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf                         Beschlüsse des 6. Ausschusses , { Formatiert: Absatz-Standardschriftart J ",§. ,356d - - - - - - - - - - - Widerrufsrecht des Verbrauchers bei .. • -{ Formatiert: Absatz-Standardschriftart unentgeltlichen Darlehensverträgen u ndJ:!nentgeltlichen Finanzierungs hi l-           ....- - -{ Gelöscht: e                            l fen Bei einem Vertrag. d urch den e i n Unternehmer einem Verbraucher ein unentgeltliches Darlehen oder eine u n- entgeltliche       Finanzierungshilfe ge- währt. begin nt die W iderrufsfrist ab- weichend von § 355 Absatz 2 Satz _g nicht, bevor der U nternehmer den Ver- braueher e ntsQrechend den A nforde- rungen des § 5 1 4 Absatz 2 Satz 3 über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat. Das W iderrufsrecht erlischt SQätestens zwölf Monate u nd 14 Tage nach dem Vertragsschluss oder nach dem i n . Satz 1 genannten ZeitQunkt. wenn d i e- ser nach dem Vertragssch luss liegt." 6. ln § 357a Absatz 3 Satz 2 werden die 7. ln § 357a Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "Ist das Darlehen durch ein          Wörter "Ist das Darlehen durch e in Grundpfandrecht gesichert," durch die       Grundpfandrecht gesichert," durch die Wörter    "Bei   einem     lmmobiliar-      Wörter        "Bei        einem      lmmobiliar- Verbraucherdarlehen" ersetzt.               Verbraucherdarlehen" ersetzt. 8.   § 358 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ..(2} ,Hat der Verbraucher seine auf _ . { Formatiert: Absatz-Standardschriftart den Abschluss eines Darlehensver- trags gerichtete Willenserklärung auf G rund des § 495 Absatz 1 oder des § 5 1 4 Absatz 2 Satz 1 wirksam wider- rufen. so ist er auch nicht m e h r an die- jenige Willenserklärung gebunden, die auf den Abschluss eines m it diesem Darlehensvertrag verbu ndenen Ver- trags ü ber die Lieferung ei ner Ware oder d i e Erbringu ng einer anderen Leistung gerichtet ist." 9.   § 359 Absatz       1    Satz 2 wird wie folgt gefasst:
5

-6-             Bearbeitungsstand: 10.02.2016 11 :23 Uhr Entwurf                           Beschlüsse des 6. Ausschusses .,Dies gilt nicht bei Einwendungen. die .1 Formatiert: Absatz-Standardschriftart ] auf einer Vertragsänderung beru hen. welche zwischen diesem Unternehmer und de m Verbraucher nach Abschluss des Darlehensvertrags vereinbart wur- de.'' 1 0. § 360 Absatz 2 Satz         2  wird wie folgt gefasst: .,Ein Darlehensvertrag ist auch dann / / ·{ Formatiert: Absatz-Standardschriftart ein     zusammenhängender            Vertrag. wen n das Darlehen. das ein Unter- nehmer einem Verbraucher gewährt. aussch ließlieh der Finanzierung des widerrufenen Vert rags dient und die Leistung des Unternehmers aus dem widerrufenen Vertrag in dem Darle- hensvertrag genau angegeben ist." 7. § 491 wird wie folgt geändert:           1 1 . § 491 wird wie folgt geändert: a)  Absatz 1 wird wie folgt gefasst:           a)    Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "( 1 ) Die Vorschriften dieses                    "( 1 ) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucher-                 Kapitels gelten für Verbraucher- darlehensverträge, soweit nichts                 darlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. Verbrau-                   anderes bestimmt ist. Verbrau- cherdarlehensverträge sind Allge-                cherdarlehensverträge sind Allge- mein-                                            mein- Verbraucherdarlehensverträge                     Verbraucherdarlehensverträge und                      lmmobiliar-             u nd                        l mmobiliar- Verbraucherdarlehensverträge."                   Verbraucherdarlehensverträge." b)  Absatz 2 wird wie folgt geändert:          b)    Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Dem Wortlaut wird folgender                  aa) Dem Wortlaut wird folgender Satz vorangestellt:                               Satz vorangestellt: "Allgemein-                                       "Allgemein- Verbraucherdarlehensverträ-                       Verbraucherdarlehensverträ- ge sind entgeltliche Darle-                       ge sind entgeltliche Darle- hensverträge zwischen einem                      hensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehens-                       Unternehmer als Darlehens- geber u nd einem Verbraucher                      geber u nd einem Verbraucher als Darlehensnehmer."                             als Darlehensnehmer." bb) Der neue Satz 2 wird wie folgt               bb) Der neue Satz 2 wird wie folgt geändert:                                         geändert:
6

-7 -      Bearbeitungsstand: 1 0.02.2016 11 :23 Uhr Entwurf                         Beschlüsse des 6. Ausschusses aaa)     ln dem Satzteil vor                  aaa)      ln dem Satzteil vor Nummer 1 wird nach                             Nummer 1 wird nach dem Wort "Keine" das                           dem Wort "Keine" das Wort "Verbraucherdar-                          Wort "Verbraucherdar- lehensverträge" durch                          lehensverträge" durch das Wort "Allgemein-                           das Wort "Allgemein- Verbraucherdarle-                              Verbraucherdarle- hensverträge" ersetzt.                         hensverträge" ersetzt. bbb)     ln Nummer 5 wird der                 bbb)      ln Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch                            Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.                             ein Komma ersetzt. ccc)     Folgende Nummer 6                    ccc)      Folgende      Nummer 6 wird angefügt:                                 wird angefügt: "6.  bei denen es sich                         "6.  bei denen es sich um      lmmobiliar-                            um      lmmobiliar- Verbraucherdarle-                              Verbraucherdarle- hensverträge ge-                               hensverträge ge- mäß Absatz 3                                   mäß        Absatz 3 handelt."                                      handelt." c) Nach Absatz 2 wird folgender Ab-           c) Nach Absatz 2 wird folgender Ab- satz 3 eingefügt:                             satz 3 eingefügt: " (3 ) l mmobiliar-                           " ( 3 ) l mmobiliar- Verbraucherdarlehensverträge                  Verbraucherdarlehensverträge sind entgeltliche Darlehensverträ-            sind entgeltliche Darlehensverträ- ge zwischen einem U nternehmer                ge zwischen einem U nternehmer als Darlehensgeber und einem                  als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensneh-                 Verbraucher als . Darlehensneh- mer, die                                      mer, die 1.    durch ein Grundpfandrecht               1.    durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert                  oder eine Reallast besichert sind oder                                     sind oder 2.    für den Erwerb oder die Erhal-          2.    für den Erwerb oder die Erhal- tung des Eigentumsrechts an                   tung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehen-                    Grundstücken, an bestehen- den oder zu errichtenden Ge-                  den oder zu errichtenden Ge- bäuden oder für den Erwerb                    bäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grund-                 oder die Erhaltung von grund- stücksgleichen Rechten be-                    stücksgleichen Rechten be- stimmt sind.                                  stimmt sind.
7

-8-           Bearbeitungsstand: 10.02.2016 1 1 :23 Uhr Entwurf                         Beschlüsse des 6. Ausschusses , Keine                       lmmobiliar- Gelöscht: Die unentgettliche Stun­ Die unentgeltliche Stundung einer                                                            dung einer Forderung gilt als entgett­ Forderung gilt als entgeltlich , wenn            Verbraucherdarleh ensverträge               lich, wenn die Stundung davon ab- die Stundung davon abhängig gemacht wird, dass die Forderung durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert wird. Keine sind Verträge gemäß Absatz 2 Satz 2 Nummer 4. Auf l mmobiliar- Verbrauch erdarlehensverträge gemäß Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 hängig gemacht wird, dass die For­ derung durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert wird. J lmmobiliar-                                      ist nur § 491 a Absatz 4 anwend- Verbraucherdarlehensverträge                     bar." sind Verträge gemäß Absatz 2 Satz 2 Nummer 4. Auf lmmobiliar- Verbraucherdarlehensverträge gemäß Absatz 2 Satz 2 N ummer 5 ist nur § 491 a Absatz 4 anwend- bar." d)  Der bisherige Absatz 3 wird Ab-            d)    Der bish erige Absatz 3 wird Ab- satz 4 und nach der Angabe "§§                   satz 4 u nd nach der Angabe 491 a bis 495" wird die Angabe                   "§§ 49 1 a bis 495" wird die Angabe "und 505a bis 505d" eingefügt.                   "und 505a bis 505d" eingefügt. 8. § 491 a wi rd wie folgt geändert:         1 2. § 491 a wird wie folgt geändert: a)  Absatz 1 wird wie folgt gefasst:           a)    Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "{1 ) Der Darlehensgeber ist                     "(1 ) Der Darlehensgeber ist verpflichtet, den Darleh ensneh mer              verpflichtet, den Darlehensneh mer nach Maßgabe des Artikels 247                    nach Maßgabe des Artikels 247 des Einfüh rungsgesetzes zum                    des Einfüh rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch e zu in-                 Bürgerlichen Gesetzbuche zu in- formieren."                                      formieren." b)  Dem Absatz 2 wird folgender Satz           b)    Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:                                        angefügt: "Unterbreitet der Darleh ensgeber                "U nterbreitet der Darleh ensgeber bei         einem         lmmobiliar-            bei         einem           l mmobiliar- Verbraucherdarlehensvertrag dem                  Verbraucherdarlehensvertrag dem Darleh ensneh mer ein Angebot                    Darlehensneh mer ein Angebot oder einen bindenden Vorsch lag                  oder einen bindenden Vorsch lag für bestimmte Vertragsbestim-                    für bestimmte Vertragsbestim- mungen, so muss er dem Darle-                    mungen, so muss er dem Darle- h ensneh mer anbieten, einen Ver-               hensneh mer anbieten, einen Ver- tragsentwurf auszuhändigen oder                 tragsentwurf auszuhändigen oder zu übermitteln ; besteht kein Wider-             zu übermitteln ; besteht kein Wider- rufsrecht nach § 495, ist der Dar-               rufsrecht nach § 495, ist der Dar- Ieh ensgeber dazu verpflichtet,                  Ieh ensgeber dazu verpflichtet, dem Darlehensneh mer einen Ver-                  dem Darleh ensneh mer einen Ver- tragsentwurf auszuhändigen oder                 tragsentwurf auszuh ändigen oder zu übermitteln."                                 zu übermitteln." c)  Dem Absatz 3 wird folgender Satz           c)    Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:                                        angefügt:
8

-9-         Bearbeitungsstand: t 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf                      Beschlüsse des 6- Ausschusses "Werden mit einem l mmobiliar­                 "Werden mit einem lmmobiliar­ Verbraucherdarlehensvert rag Fi­               Verbraucherdarleh ensvert rag Fi­ nanzprodukte             oder       -          nanzprodukt e             oder             - dienstleist ungen im Paket angebo­             dienst leist u ngen im Paket angebo­ ' ten, so muss dem Darlehensneh ­                ten, so muss dem Darleh ensneh­ mer erläutert werden, o b sie ge­              mer erläutert werden , ob sie ge­ sondert gekündigt werden können                sondert gekündigt werden können u nd welche Folgen die Kündigung               u nd welche Folgen die Kündigung hat ."                                         h at ." d)   Folgender Absat z 4 wi rd angefügt :     d)    Folgender Absat z 4 wird angefügt : "(4) Bei einem l mmobiliar­                     "(4) Bei einem lmmobiliar­ Verbraucherdarlehensvertrag ent­               Verbraucherdarlehensvert rag ent ­ sprechend § 491 Absatz 2 Sat z 2               sprech end § 49 1 Absat z 2 Sat z 2 Nummer 5 ist der Darleh ensgeber               N ummer 5 ist der Darlehensgeber verpflichtet , den Darlehensneh mer            verpflichtet , den Darlehensneh mer recht zeit ig vor Abgabe von dessen            rechtzeit ig vor Abgabe von dessen Vert ragserklärung auf einem dau­              Vert ragserklärung auf einem dau­ erh aft en Datent räger über die               erhaft en Datent räger über die Merkmale gemäß den Absch nitten                Merkmale gemäß den Absch nitt en 3, 4 und 1 3 des in Artikel 247 § 1            3, 4 u nd 1 3 des in Art ikel 247 § 1 Absat z 2 Satz 2 des Einführungs­              Absat z 2 Satz 2 des Einfüh rungs­ gesetzes zum Bürgerlichen Ge­                  gesetzes zum Bürgerlichen Ge­ set zbuche genannten Musters zu                setzbuch e genannten Must ers zu informieren. Art ikel 247 § 1 Absatz           informieren. Art ikel 247 § 1 Ab­ 2 Satz 6 des Einführungsgeset zes             _satz 2 Sat z 6 des Einfüh rungsge­ zum Bürgerlichen Geset zbuche                  setzes zum Bürgerlichen Geset z­ findet Anwendung."                             buche findet Anwendung." 9.   Dem § 492 wird folgender Absatz 7 1 3. Dem § 492 wird folgender Absatz 7 angefügt :                                    angefügt : "(7) Die Vereinbarung eines ver­               "(7) Die Vereinbarung eines ver­ änderlich en Sollzinssatzes, der sich         änderlichen Sollzinssatzes, der sich nach einem Index oder Referenzzins­           nach einem Index oder Referenzzins­ sat z richtet , ist nur wirksam, wenn der     sat z richt et , ist nur wirksam, wenn der Index oder Referenzzinssat z objekt iv,       Index oder Referenzzinssatz objekt iv, eindeutig best immt und für Darleh ens­       eindeutig best immt und für Darlehens­ geber und Darlehensneh mer verfügbar          geber und Darlehensneh mer verfügbar u nd überprüfbar ist ."                       und überprüfbar ist ." 1 0. Nach § 492 werden die folgenden §§ 1 4. Nach § 492 werden die folgenden 492a u nd 492b eingefügt :                    §§ 492a und 492b eingefügt :
9

- 10 -         Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 11 :23 Uhr Entwurf                        Beschlüsse des 6. Ausschusses " § 492a                                       "§ 492a Kopplungsgeschäfte bei l mmobiliar-           Kopplungsgeschäfte bei lmmobiliar- Verbrauch erdarlehensverträgen                Verbraucherdarleh ensverträgen (1 ) Der Darleh ensgeber darf den             (1) Der Darlehensgeber darf den Abschluss           eines     lmmobiliar-     Abschluss           eines          lmmobiliar- Verbraucherdarlehenvertrags       unbe-       Verbraucherdarlehenvertrags               u nbe- schadet des § 492b nicht davon ab-            sch adet des § 492b nicht davon ab- h ängig machen, dass der Darleh ens-          hängig machen, dass der Darleh ens- neh mer oder ein Dritter weitere Fi-          neh mer oder ein Dritter weitere Fi- nanzprodukte oder -dienstleistungen           nanzprodukte oder -dienstleistungen erwirbt (Kopplungsgeschäft). Ist der          erwirbt (Kopplungsgesch äft). Ist der Darlehensgeber zum Absch luss des             Darlehensgeber zum Absch luss des lmmobiliar-                                   l mmobiliar- Verbraucherdarleh ensvertrags bereit,         Verbrauch erdarlehensvertrags bereit, oh ne dass der Verbraucher weitere Fi-        oh ne dass der Verbraucher weitere Fi- nanzprodukte oder -dienstleistungen           nanzprodukte oder -dienstleistungen erwirbt, liegt ein Kopplungsgeschäft          erwirbt, liegt ein Kopplungsgeschäft auch dann nicht vor, wenn die Bedin-          auch dann nicht vor, wenn die Bedin- gungen        für      den   lmmobiliar-      gungen        für      den         lmmobiliar- Verbrauch erdarleh ensvertrag von de-         Verbrauch erdarleh ensvertrag von de- nen abweichen, zu denen er zusam-             nen abweichen, zu denen er zusam- men mit den weiteren Finanzprodukten          men mit den weiteren Finanzprodukten oder -dienstleistungen angeboten wird.        oder -dienstleistungen angeboten wird. (2) Soweit ein Kopplungsgeschäft              (2) Soweit ein Kopplungsgesch äft unzulässig ist, sind die mit dem lmmo-        unzulässig ist, sind die mit dem lmmo- biliar-Verbraucherdarleh ensvertrag ge-       biliar-Verbraucherdarleh ensvertrag ge- koppelten Gesch äfte nichtig; die Wirk-       koppelten Geschäfte nichtig; die Wirk- samkeit             des      lmmobiliar-      samkeit             des            lmmobiliar- Verbraucherdarlehensvertrags      bleibt      Verbraucherdarleh ensvertrags             bleibt davon unberührt.                              davon unberührt. § 492b                                        § 492b Zulässige Kopplungsgeschäfte                  Zulässige Kopplungsgesch äfte (1 ) Ein Kopplungsgeschäft ist zu-            (1 ) Ein Kopplungsgeschäft ist zu- lässig , wenn der Darlehensgeber den          lässig, wenn der Darlehensgeber den Absch luss          eines    l mmobiliar-     Abschluss           eines          l mmobiliar- Verbrauch erdarleh ensvertrags davon          Verbrauch erdarlehensvertrags davon abhängig macht, dass der Darlehens-           abhängig macht, dass der Darlehens- neh mer, ein Familienangehöriger des          neh mer, ein Familienangehöriger des Darlehensneh mers oder beide zu-              Darlehensneh mers oder beide zu- sammen                                        sammen 1.   ein Zahlungs- oder ein Sparkonto         1.   ein Zah lungs- oder ein Sparkonto eröffnen, dessen einziger Zweck              eröffnen, dessen einziger Zweck die Ansammlung von Kapital ist,               die Ansammlung von Kapital ist, um                                            um
10

- 11 -      Bearbeitungsstand: 10.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf                            Beschlüsse des 6. Ausschusses a)   das                   lmmobiliar-           a)   das                    l mmobiliar- Verbraucherdarlehen zurück-                      Verbraucherdarleh en zurück- zuzah len oder zu bedienen,                      zuzah len oder zu bedienen, b)   die erforderl ich en Mittel für die         b)   die erforderlichen Mittel für die Gewährung des Darleh ens                         Gewäh rung des Darlehens bereitz ustellen oder                            bereitzustellen oder c)   als zusätzliche Sicherh eit für             c)   als zusätzlich e Sich erheit für den D arlehensgeber für den                      den Darleh ensgeber für den Fall eines Zah lungsausfalls zu                  Fall eines Zahlungsausfalls zu dienen;                                          dienen; 2. ein Anlageprodukt oder ein priva-             2. ein Anlageprodukt oder ein priva- tes Rentenprodukt erwerben oder                  tes Rentenprodukt erwerben oder behalten, das                                    behalten, das a)   in erster Linie als Ruhe-                   a)   in erster Linie als Ruhe- standseinkommen dient u nd                       standseinkommen dient und b)   bei Zahlungsausfall als zu-                 b)   bei Zahlungsausfall als zu- sätzliche Sicherheit für den                     sätzliche Sich erheit für den Darlehensgeber dient oder                        Darleh ensgeber dient oder das der Ansammlung von Ka-                       das der Ansammlung von Ka- pital dient, um damit das Im-                    pital dient, um damit das Im- mobi liar-Verbrauch erdarleh en                  mobiliar-Verbrauch erdarlehen zurückzuzah len oder zu be-                      zurückzuzah len oder zu be- dienen oder um damit die er-                     dienen oder um damit die er- torderliehen Mittel für die Ge-                  torderliehen Mittel für die Ge- wäh rung des Darleh ens be-                      wäh rung des Darleh ens be- reitzustellen;                                   reitzustellen; 3. einen weiteren Darleh ensvertrag              3. einen weiteren Darleh ensvertrag absch ließen, bei dem das zurück-                absch ließen, bei dem das zurück- zuzahlende Kapital auf einem ver-                zuzah lende Kapital auf einem ver- traglieh festgelegten Prozentsatz                traglieh festgelegten Prozentsatz des Werts der Immobilie beruht,                  des Werts der Immobilie beruht, die diese zum Zeitpunkt der Rück-                die diese zum Zeitpunkt der Rück- zah lung oder Rückzahlungen des                  zah lung oder Rückzahlungen des Kapitals ( Darleh ensvertrag mit                 Kapitals ( Darleh ensvertrag mit Wertbeteiligung) hat.                            Wertbeteiligung) hat.
11

Zur nächsten Seite