bmjv-wohnimmobilienkreditrichtlinie
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Formulierungshilfen für den Bundestag“
-2- Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Um- Entwurf eines Gesetzes zur Um- setzung der Wohnimmobilienkre- · setzung der Wohnim ""!� bilienkre- ditrichtlinie ditrichtlinie und zur Anderung . handelsrechtlicher Vorschriften Vom ... Vom ... Der Bundestag hat das folgende Ge- Der Bundestag hat das folgende Ge- setz beschlossen: setz beschlossen: Artikel1 Artikel1 Änderung des Bürgerlichen Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Ja- Fassung der Bekanntmachung vom 2. Ja- nuar 2002 (BGBI. I S. 42, 2909; 2003 I S. nuar 2002 (BGBI. I S. 42, 2909; 2003 I 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge- S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge- setzes vom 22. Juli 201 4 (BGBI. I S. 1 21 8) setzes vom 22. Juli 201 4 (BGBI. I S. 1 21 8) geändert worden ist, wird wie folgt geän- geändert worden ist, wird wie folgt geän- dert: dert: 1. Buch 2 Abschnitt 8 der Inhaltsübersicht 1 . Buch 2 Abschnitt 8 der Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: wird wie folgt geändert: a) Titel 3 wird wie folgt geändert: a) Titel 3 wird wie folgt geändert: aa) Nach der Angabe zu U ntertitel aa) Nach der Angabe zu Untertitel 3 wird folgende Angabe ein- 3 wird folgende Angabe ein- gefügt: gefügt: .,Untertitel 4 .,Untertitel 4 Beratungsleistungen bei lmmobiliar- Beratungsleistungen bei lmmobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen". Verbraucherdarlehensverträgen". bb) Die Angabe zum bisherigen bb) Die Angabe zum bisherigen U ntertitel 4 wird die Angabe Untertitel 4 wird die Angabe zu Untertitel 5. zu Untertitel 5. b) Der Angabe zu Titel 1 0 U ntertitel 2 b) Der Angabe zu Titel 1 0 U ntertitel 2 werden die Wörter "und entgeltli- werden die Wörter "und entgeltli- chen Finanzierungshilfen" ange- chen Finanzierungshilfen" ange- fügt. fügt. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 201 4/1 7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Ände rung der Richtlinien 2008/48/EG und 201 3/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1 093/201 0 (ABI. L 60 vom 28.2.2014, s. 34).
-3- Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses 2. ln § 31 2g Absatz 3 wird die Angabe 2. lri § 31 2g Absatz 3 wird die Angabe "51 2" durch die Angabe "51 3" ersetzt. "51 2" durch die Angabe "51 3" ersetzt. 3. Nach § 356 Absatz 4 Satz 1 wird fol- 3. Nach § 356 Ab$atz 4 Satz 1 wird fol- gender Satz eingefügt: gender Satz eingefügt: .,Bei einem außerhalb von Geschäfts- "Bei einem außerhalb von Geschäfts- räumen geschlossenen Vertrag muss räumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger über- ei nem dauerhaften Datenträger über- mittelt werden." mittelt werden. " 4. § 356a wird wie folgt geändert: 4. § 356a wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Ab- a) Dem Absatz 1 wird folgender Ab- satz 1 vorangestellt: satz 1 vorangestellt: "(1 ) Der Widerruf ist in Text- .,( 1 ) Der Widerruf ist i n Text- form zu erklären." form zu erklären." b) Der bisherige Absatz 1 wird Ab- b) Der bisherige Absatz 1 wird Ab- satz 2. satz 2. c) Der bisherige Absatz 2 wird Ab- c) Der bisherige Absatz 2 wird Ab- satz 3 und wie folgt geändert: satz 3 und wie folgt geändert: aa) ln Satz 1 werden die Wörter aa) ln Satz 1 werden die Wörter ..abweichend von Absatz 1 " "abweichend von Absatz 1 " durch die Wörter "abweichend durch die Wörter .,abweichend von Absatz 2" ersetzt. von Absatz 2" ersetzt. bb) ln Satz 2 werden die Wörter bb) ln Satz 2 werden die Wörter "nach dem in Absatz 1 " durch "nach dem in Absatz 1 " durch die Wörter .,nach dem in Ab- die Wörter .,nach dem in Ab- satz 2" ersetzt. satz 2" ersetzt. d) Der bisherige Absatz 3 wird Ab- d) Der bisherige Absatz 3 wird Ab- satz 4 und wie folgt geändert: satz 4 und wie folgt geändert: aa) ln Satz 1 werden die Wörter aa) ln Satz 1 werden die Wörter .,abweichend von Absatz 1 " "abweichend von Absatz 1 " durch die Wörter "abweichend durch die Wörter .,abweichend von Absatz 2" ersetzt. von Absatz 2" ersetzt. bb) l n Satz 2 werden die Wörter bb) ln Satz 2 werden die Wörter .,abweichend von Absatz 2 .,abweichend von Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter .,ab- Satz 2" durch die Wörter "ab- weichend von Absatz 3 Satz weichend von Absatz 3 2" und die Wörter "nach dem Satz 2" und die Wörter "nach in Absatz 1 " durch die Wörter dem in Absatz 1 " durch die "nach dem in Absatz 2" er- Wörter ..nach dem in Ab- setzt. satz 2" ersetzt. ·
-4- Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses e) Der bisherige Absatz 4 wird Ab e) Der bisherige Absatz 4 wird Ab satz 5 und wie folgt geändert: satz 5 und wie folgt geändert: aa) ln Satz 1 werden die Wörter aa) ln Satz 1 werden die Wörter "nach Absatz 1 " durch die "nach Absatz 1 " durch die Wörter "nach Absatz 2" er Wörter "nach Absatz 2" er setzt. setzt. bb) ln Satz 2 werden die Wörter bb) ln Satz 2 werden die Wörter "Absätze 2 und 3" durch die ,Absätze 2 und 3" durch die Wörter "Absätze 3 und 4" er Wörter "Absätze 3 und 4" er setzt. setzt. 5. § 356b Absatz 2 und 3 wird wie folgt 5. § 356b Absatz 2 und 3 wird wie folgt gefasst: gefasst: "(2) Enthält bei einem Allgemein "(2) Enthält bei einem Allgemein Verbraucherdarlehensvertrag die dem Verbraucherdarlehensvertrag die dem Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Verfügung gestellte Urkunde die Verfügung gestellte Urkunde die Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 nicht, beginnt die Frist erst mit Nachho nicht, beginnt die Frist erst mit Nachho lung dieser Angaben gemäß § 492 Ab lung dieser Angaben gemäß § 492 Ab satz 6. Enthält bei einem lmmobiliar satz 6. Enthält bei einem l mmobiliar Verbraucherdarlehensvertrag die dem Verbraucherdarlehensvertrag die dem Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Verfügung gestellte Urkunde die Verfügung gestellte Urkunde die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach § 492 Absatz 2 in Verbindung mit nach § 492 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 247 § 6 Absatz 2 des Einfüh Artikel 247 § 6 Absatz 2 des Einfüh rungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge rungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge setzbuche nicht, beginnt die Frist erst setzbuche nicht, beginnt die Frist erst mit Nachholung dieser Angaben ge mit Nachholung dieser Angaben ge mäß § 492 Absatz 6. ln den Fällen der mäß § 492 Absatz 6. ln den Fällen der Sätze 1 u nd 2 beträgt die Widerrufsfrist Sätze 1 und 2 beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Das Widerrufsrecht bei einen Monat. Das Widerrufsrecht bei einem lmmobiliar einem l mmobiliar Verbraucherdarlehensvertrag erlischt Verbraucherdarlehensvertrag erlischt spätestens zwölf Monate und 1 4 Tage spätestens zwölf Monate u nd 1 4 Tage nach dem Vertragsschluss oder nach nach dem Vertragsschluss oder nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt, dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt, wenn dieser nach dem Vertrags wenn dieser nach dem Vertrags schluss liegt. schluss liegt. (3) Die Widerrufsfrist beginnt im (3) Die Widerrufsfrist beginnt i m Falle des § 494 Absatz 7 bei einem Falle des § 494 Absatz 7 bei einem Allgemein- Allgemein Verbraucherdarlehensvertrag erst, Verbraucherdarlehensvertrag erst, ·wenn der Darlehensnehmer die dort wenn der Darlehensnehmer die dort bezeichnete Abschrift des Vertrags er bezeichnete Abschrift des Vertrags er halten hat." halten hat." 6. N ach § 356c wird folgender § 356d eingefügt:
-5- Bearbeitungsstand: 10.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses , { Formatiert: Absatz-Standardschriftart J ",§. ,356d - - - - - - - - - - - Widerrufsrecht des Verbrauchers bei .. • -{ Formatiert: Absatz-Standardschriftart unentgeltlichen Darlehensverträgen u ndJ:!nentgeltlichen Finanzierungs hi l- ....- - -{ Gelöscht: e l fen Bei einem Vertrag. d urch den e i n Unternehmer einem Verbraucher ein unentgeltliches Darlehen oder eine u n- entgeltliche Finanzierungshilfe ge- währt. begin nt die W iderrufsfrist ab- weichend von § 355 Absatz 2 Satz _g nicht, bevor der U nternehmer den Ver- braueher e ntsQrechend den A nforde- rungen des § 5 1 4 Absatz 2 Satz 3 über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat. Das W iderrufsrecht erlischt SQätestens zwölf Monate u nd 14 Tage nach dem Vertragsschluss oder nach dem i n . Satz 1 genannten ZeitQunkt. wenn d i e- ser nach dem Vertragssch luss liegt." 6. ln § 357a Absatz 3 Satz 2 werden die 7. ln § 357a Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "Ist das Darlehen durch ein Wörter "Ist das Darlehen durch e in Grundpfandrecht gesichert," durch die Grundpfandrecht gesichert," durch die Wörter "Bei einem lmmobiliar- Wörter "Bei einem lmmobiliar- Verbraucherdarlehen" ersetzt. Verbraucherdarlehen" ersetzt. 8. § 358 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ..(2} ,Hat der Verbraucher seine auf _ . { Formatiert: Absatz-Standardschriftart den Abschluss eines Darlehensver- trags gerichtete Willenserklärung auf G rund des § 495 Absatz 1 oder des § 5 1 4 Absatz 2 Satz 1 wirksam wider- rufen. so ist er auch nicht m e h r an die- jenige Willenserklärung gebunden, die auf den Abschluss eines m it diesem Darlehensvertrag verbu ndenen Ver- trags ü ber die Lieferung ei ner Ware oder d i e Erbringu ng einer anderen Leistung gerichtet ist." 9. § 359 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
-6- Bearbeitungsstand: 10.02.2016 11 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses .,Dies gilt nicht bei Einwendungen. die .1 Formatiert: Absatz-Standardschriftart ] auf einer Vertragsänderung beru hen. welche zwischen diesem Unternehmer und de m Verbraucher nach Abschluss des Darlehensvertrags vereinbart wur- de.'' 1 0. § 360 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: .,Ein Darlehensvertrag ist auch dann / / ·{ Formatiert: Absatz-Standardschriftart ein zusammenhängender Vertrag. wen n das Darlehen. das ein Unter- nehmer einem Verbraucher gewährt. aussch ließlieh der Finanzierung des widerrufenen Vert rags dient und die Leistung des Unternehmers aus dem widerrufenen Vertrag in dem Darle- hensvertrag genau angegeben ist." 7. § 491 wird wie folgt geändert: 1 1 . § 491 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "( 1 ) Die Vorschriften dieses "( 1 ) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucher- Kapitels gelten für Verbraucher- darlehensverträge, soweit nichts darlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. Verbrau- anderes bestimmt ist. Verbrau- cherdarlehensverträge sind Allge- cherdarlehensverträge sind Allge- mein- mein- Verbraucherdarlehensverträge Verbraucherdarlehensverträge und lmmobiliar- u nd l mmobiliar- Verbraucherdarlehensverträge." Verbraucherdarlehensverträge." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Dem Wortlaut wird folgender aa) Dem Wortlaut wird folgender Satz vorangestellt: Satz vorangestellt: "Allgemein- "Allgemein- Verbraucherdarlehensverträ- Verbraucherdarlehensverträ- ge sind entgeltliche Darle- ge sind entgeltliche Darle- hensverträge zwischen einem hensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehens- Unternehmer als Darlehens- geber u nd einem Verbraucher geber u nd einem Verbraucher als Darlehensnehmer." als Darlehensnehmer." bb) Der neue Satz 2 wird wie folgt bb) Der neue Satz 2 wird wie folgt geändert: geändert:
-7 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.2016 11 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses aaa) ln dem Satzteil vor aaa) ln dem Satzteil vor Nummer 1 wird nach Nummer 1 wird nach dem Wort "Keine" das dem Wort "Keine" das Wort "Verbraucherdar- Wort "Verbraucherdar- lehensverträge" durch lehensverträge" durch das Wort "Allgemein- das Wort "Allgemein- Verbraucherdarle- Verbraucherdarle- hensverträge" ersetzt. hensverträge" ersetzt. bbb) ln Nummer 5 wird der bbb) ln Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt. ein Komma ersetzt. ccc) Folgende Nummer 6 ccc) Folgende Nummer 6 wird angefügt: wird angefügt: "6. bei denen es sich "6. bei denen es sich um lmmobiliar- um lmmobiliar- Verbraucherdarle- Verbraucherdarle- hensverträge ge- hensverträge ge- mäß Absatz 3 mäß Absatz 3 handelt." handelt." c) Nach Absatz 2 wird folgender Ab- c) Nach Absatz 2 wird folgender Ab- satz 3 eingefügt: satz 3 eingefügt: " (3 ) l mmobiliar- " ( 3 ) l mmobiliar- Verbraucherdarlehensverträge Verbraucherdarlehensverträge sind entgeltliche Darlehensverträ- sind entgeltliche Darlehensverträ- ge zwischen einem U nternehmer ge zwischen einem U nternehmer als Darlehensgeber und einem als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensneh- Verbraucher als . Darlehensneh- mer, die mer, die 1. durch ein Grundpfandrecht 1. durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert oder eine Reallast besichert sind oder sind oder 2. für den Erwerb oder die Erhal- 2. für den Erwerb oder die Erhal- tung des Eigentumsrechts an tung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehen- Grundstücken, an bestehen- den oder zu errichtenden Ge- den oder zu errichtenden Ge- bäuden oder für den Erwerb bäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grund- oder die Erhaltung von grund- stücksgleichen Rechten be- stücksgleichen Rechten be- stimmt sind. stimmt sind.
-8- Bearbeitungsstand: 10.02.2016 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses , Keine lmmobiliar- Gelöscht: Die unentgettliche Stun Die unentgeltliche Stundung einer dung einer Forderung gilt als entgett Forderung gilt als entgeltlich , wenn Verbraucherdarleh ensverträge lich, wenn die Stundung davon ab- die Stundung davon abhängig gemacht wird, dass die Forderung durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert wird. Keine sind Verträge gemäß Absatz 2 Satz 2 Nummer 4. Auf l mmobiliar- Verbrauch erdarlehensverträge gemäß Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 hängig gemacht wird, dass die For derung durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert wird. J lmmobiliar- ist nur § 491 a Absatz 4 anwend- Verbraucherdarlehensverträge bar." sind Verträge gemäß Absatz 2 Satz 2 Nummer 4. Auf lmmobiliar- Verbraucherdarlehensverträge gemäß Absatz 2 Satz 2 N ummer 5 ist nur § 491 a Absatz 4 anwend- bar." d) Der bisherige Absatz 3 wird Ab- d) Der bish erige Absatz 3 wird Ab- satz 4 und nach der Angabe "§§ satz 4 u nd nach der Angabe 491 a bis 495" wird die Angabe "§§ 49 1 a bis 495" wird die Angabe "und 505a bis 505d" eingefügt. "und 505a bis 505d" eingefügt. 8. § 491 a wi rd wie folgt geändert: 1 2. § 491 a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "{1 ) Der Darlehensgeber ist "(1 ) Der Darlehensgeber ist verpflichtet, den Darleh ensneh mer verpflichtet, den Darlehensneh mer nach Maßgabe des Artikels 247 nach Maßgabe des Artikels 247 des Einfüh rungsgesetzes zum des Einfüh rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch e zu in- Bürgerlichen Gesetzbuche zu in- formieren." formieren." b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: angefügt: "Unterbreitet der Darleh ensgeber "U nterbreitet der Darleh ensgeber bei einem lmmobiliar- bei einem l mmobiliar- Verbraucherdarlehensvertrag dem Verbraucherdarlehensvertrag dem Darleh ensneh mer ein Angebot Darlehensneh mer ein Angebot oder einen bindenden Vorsch lag oder einen bindenden Vorsch lag für bestimmte Vertragsbestim- für bestimmte Vertragsbestim- mungen, so muss er dem Darle- mungen, so muss er dem Darle- h ensneh mer anbieten, einen Ver- hensneh mer anbieten, einen Ver- tragsentwurf auszuhändigen oder tragsentwurf auszuhändigen oder zu übermitteln ; besteht kein Wider- zu übermitteln ; besteht kein Wider- rufsrecht nach § 495, ist der Dar- rufsrecht nach § 495, ist der Dar- Ieh ensgeber dazu verpflichtet, Ieh ensgeber dazu verpflichtet, dem Darlehensneh mer einen Ver- dem Darleh ensneh mer einen Ver- tragsentwurf auszuhändigen oder tragsentwurf auszuh ändigen oder zu übermitteln." zu übermitteln." c) Dem Absatz 3 wird folgender Satz c) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: angefügt:
-9- Bearbeitungsstand: t 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6- Ausschusses "Werden mit einem l mmobiliar "Werden mit einem lmmobiliar Verbraucherdarlehensvert rag Fi Verbraucherdarleh ensvert rag Fi nanzprodukte oder - nanzprodukt e oder - dienstleist ungen im Paket angebo dienst leist u ngen im Paket angebo ' ten, so muss dem Darlehensneh ten, so muss dem Darleh ensneh mer erläutert werden, o b sie ge mer erläutert werden , ob sie ge sondert gekündigt werden können sondert gekündigt werden können u nd welche Folgen die Kündigung u nd welche Folgen die Kündigung hat ." h at ." d) Folgender Absat z 4 wi rd angefügt : d) Folgender Absat z 4 wird angefügt : "(4) Bei einem l mmobiliar "(4) Bei einem lmmobiliar Verbraucherdarlehensvertrag ent Verbraucherdarlehensvert rag ent sprechend § 491 Absatz 2 Sat z 2 sprech end § 49 1 Absat z 2 Sat z 2 Nummer 5 ist der Darleh ensgeber N ummer 5 ist der Darlehensgeber verpflichtet , den Darlehensneh mer verpflichtet , den Darlehensneh mer recht zeit ig vor Abgabe von dessen rechtzeit ig vor Abgabe von dessen Vert ragserklärung auf einem dau Vert ragserklärung auf einem dau erh aft en Datent räger über die erhaft en Datent räger über die Merkmale gemäß den Absch nitten Merkmale gemäß den Absch nitt en 3, 4 und 1 3 des in Artikel 247 § 1 3, 4 u nd 1 3 des in Art ikel 247 § 1 Absat z 2 Satz 2 des Einführungs Absat z 2 Satz 2 des Einfüh rungs gesetzes zum Bürgerlichen Ge gesetzes zum Bürgerlichen Ge set zbuche genannten Musters zu setzbuch e genannten Must ers zu informieren. Art ikel 247 § 1 Absatz informieren. Art ikel 247 § 1 Ab 2 Satz 6 des Einführungsgeset zes _satz 2 Sat z 6 des Einfüh rungsge zum Bürgerlichen Geset zbuche setzes zum Bürgerlichen Geset z findet Anwendung." buche findet Anwendung." 9. Dem § 492 wird folgender Absatz 7 1 3. Dem § 492 wird folgender Absatz 7 angefügt : angefügt : "(7) Die Vereinbarung eines ver "(7) Die Vereinbarung eines ver änderlich en Sollzinssatzes, der sich änderlichen Sollzinssatzes, der sich nach einem Index oder Referenzzins nach einem Index oder Referenzzins sat z richtet , ist nur wirksam, wenn der sat z richt et , ist nur wirksam, wenn der Index oder Referenzzinssat z objekt iv, Index oder Referenzzinssatz objekt iv, eindeutig best immt und für Darleh ens eindeutig best immt und für Darlehens geber und Darlehensneh mer verfügbar geber und Darlehensneh mer verfügbar u nd überprüfbar ist ." und überprüfbar ist ." 1 0. Nach § 492 werden die folgenden §§ 1 4. Nach § 492 werden die folgenden 492a u nd 492b eingefügt : §§ 492a und 492b eingefügt :
- 10 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 11 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses " § 492a "§ 492a Kopplungsgeschäfte bei l mmobiliar- Kopplungsgeschäfte bei lmmobiliar- Verbrauch erdarlehensverträgen Verbraucherdarleh ensverträgen (1 ) Der Darleh ensgeber darf den (1) Der Darlehensgeber darf den Abschluss eines lmmobiliar- Abschluss eines lmmobiliar- Verbraucherdarlehenvertrags unbe- Verbraucherdarlehenvertrags u nbe- schadet des § 492b nicht davon ab- sch adet des § 492b nicht davon ab- h ängig machen, dass der Darleh ens- hängig machen, dass der Darleh ens- neh mer oder ein Dritter weitere Fi- neh mer oder ein Dritter weitere Fi- nanzprodukte oder -dienstleistungen nanzprodukte oder -dienstleistungen erwirbt (Kopplungsgeschäft). Ist der erwirbt (Kopplungsgesch äft). Ist der Darlehensgeber zum Absch luss des Darlehensgeber zum Absch luss des lmmobiliar- l mmobiliar- Verbraucherdarleh ensvertrags bereit, Verbrauch erdarlehensvertrags bereit, oh ne dass der Verbraucher weitere Fi- oh ne dass der Verbraucher weitere Fi- nanzprodukte oder -dienstleistungen nanzprodukte oder -dienstleistungen erwirbt, liegt ein Kopplungsgeschäft erwirbt, liegt ein Kopplungsgeschäft auch dann nicht vor, wenn die Bedin- auch dann nicht vor, wenn die Bedin- gungen für den lmmobiliar- gungen für den lmmobiliar- Verbrauch erdarleh ensvertrag von de- Verbrauch erdarleh ensvertrag von de- nen abweichen, zu denen er zusam- nen abweichen, zu denen er zusam- men mit den weiteren Finanzprodukten men mit den weiteren Finanzprodukten oder -dienstleistungen angeboten wird. oder -dienstleistungen angeboten wird. (2) Soweit ein Kopplungsgeschäft (2) Soweit ein Kopplungsgesch äft unzulässig ist, sind die mit dem lmmo- unzulässig ist, sind die mit dem lmmo- biliar-Verbraucherdarleh ensvertrag ge- biliar-Verbraucherdarleh ensvertrag ge- koppelten Gesch äfte nichtig; die Wirk- koppelten Geschäfte nichtig; die Wirk- samkeit des lmmobiliar- samkeit des lmmobiliar- Verbraucherdarlehensvertrags bleibt Verbraucherdarleh ensvertrags bleibt davon unberührt. davon unberührt. § 492b § 492b Zulässige Kopplungsgeschäfte Zulässige Kopplungsgesch äfte (1 ) Ein Kopplungsgeschäft ist zu- (1 ) Ein Kopplungsgeschäft ist zu- lässig , wenn der Darlehensgeber den lässig, wenn der Darlehensgeber den Absch luss eines l mmobiliar- Abschluss eines l mmobiliar- Verbrauch erdarleh ensvertrags davon Verbrauch erdarlehensvertrags davon abhängig macht, dass der Darlehens- abhängig macht, dass der Darlehens- neh mer, ein Familienangehöriger des neh mer, ein Familienangehöriger des Darlehensneh mers oder beide zu- Darlehensneh mers oder beide zu- sammen sammen 1. ein Zahlungs- oder ein Sparkonto 1. ein Zah lungs- oder ein Sparkonto eröffnen, dessen einziger Zweck eröffnen, dessen einziger Zweck die Ansammlung von Kapital ist, die Ansammlung von Kapital ist, um um
- 11 - Bearbeitungsstand: 10.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses a) das lmmobiliar- a) das l mmobiliar- Verbraucherdarlehen zurück- Verbraucherdarleh en zurück- zuzah len oder zu bedienen, zuzah len oder zu bedienen, b) die erforderl ich en Mittel für die b) die erforderlichen Mittel für die Gewährung des Darleh ens Gewäh rung des Darlehens bereitz ustellen oder bereitzustellen oder c) als zusätzliche Sicherh eit für c) als zusätzlich e Sich erheit für den D arlehensgeber für den den Darleh ensgeber für den Fall eines Zah lungsausfalls zu Fall eines Zahlungsausfalls zu dienen; dienen; 2. ein Anlageprodukt oder ein priva- 2. ein Anlageprodukt oder ein priva- tes Rentenprodukt erwerben oder tes Rentenprodukt erwerben oder behalten, das behalten, das a) in erster Linie als Ruhe- a) in erster Linie als Ruhe- standseinkommen dient u nd standseinkommen dient und b) bei Zahlungsausfall als zu- b) bei Zahlungsausfall als zu- sätzliche Sicherheit für den sätzliche Sich erheit für den Darlehensgeber dient oder Darleh ensgeber dient oder das der Ansammlung von Ka- das der Ansammlung von Ka- pital dient, um damit das Im- pital dient, um damit das Im- mobi liar-Verbrauch erdarleh en mobiliar-Verbrauch erdarlehen zurückzuzah len oder zu be- zurückzuzah len oder zu be- dienen oder um damit die er- dienen oder um damit die er- torderliehen Mittel für die Ge- torderliehen Mittel für die Ge- wäh rung des Darleh ens be- wäh rung des Darleh ens be- reitzustellen; reitzustellen; 3. einen weiteren Darleh ensvertrag 3. einen weiteren Darleh ensvertrag absch ließen, bei dem das zurück- absch ließen, bei dem das zurück- zuzahlende Kapital auf einem ver- zuzah lende Kapital auf einem ver- traglieh festgelegten Prozentsatz traglieh festgelegten Prozentsatz des Werts der Immobilie beruht, des Werts der Immobilie beruht, die diese zum Zeitpunkt der Rück- die diese zum Zeitpunkt der Rück- zah lung oder Rückzahlungen des zah lung oder Rückzahlungen des Kapitals ( Darleh ensvertrag mit Kapitals ( Darleh ensvertrag mit Wertbeteiligung) hat. Wertbeteiligung) hat.