bmjv-wohnimmobilienkreditrichtlinie
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Formulierungshilfen für den Bundestag“
- 38 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.2016 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses (3) Bei l m mobiliardarlehensver- trägen gemäß § 492 Ab sat z 1 a Satz 2 des Bürgerlich en Gese tzbu ches in der vom 1 . August 2002 bis einschließlich 1 0 . Juni 2 0 1 0 geltenden Fassung. die zwischen dem 1 . SeQtember 2002 und dem 1 0 . Juni 2 0 1 0 geschlossen wur- den, erli scht ein fortbestehendes Wi- derrufsrecht SQätestens drei Monate nach dem 2 1 . März 20 1 §., wen n das [ Gelöscht: 6 Fortbestehen des Widerrufsrechts da- rauf beruht. dass die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung den z u m ZeitQunkt des Vertragsschlusses geie tenden Anforderungen des Bürger li- chen Gesetzbuchs nicht entsQrochen hat. Bei H austürgeschäften i st Satz 1 nur anzuwenden. wen n die beiderseiti- gen Leistungen aus dem Verbraucher- darlehensvertrag bei Ablauf des 2 1 . Mai 20 1 6 vollständig erbracht worden sind. andernfalls erlöschen die fortbe- stehenden Widerrufsrechte erst einen M onat nach vollständiger E rbri ngunq der beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag." 2. ln Artikel 246 Absatz 1 Nummer 3 wer- 2. ln Artikel 246 Absatz 1 N ummer 3 wer- den nach dem Wort "Versandkosten" den nach dem Wort "Versandkosten" die Wörter "und alle sonstigen Kosten" die Wörter "und alle sonstigen Kosten" eingefügt. eingefügt. 3. Artikel 247 wird wie folgt geändert: 3. Artikel 247 wird wie folgt geändert: a) § 1 wird wie folgt gefasst: a) § 1 wird wie folgt gefasst:
- 39 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses "§ 1 "§ 1 Vorvertragliche Informationen bei Vorvertragliche Informationen bei lmmobiliar l mmobiliar Verbraucherdarlehensverträgen Verbraucherdarlehensverträgen (1 ) Bei einem l mmobiliar (1 ) Bei einem lmmobiliar Verbraucherdarlehensvertrag Verbraucherdarlehensvertrag muss der Darlehensgeber dem muss der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer mitteilen , wel Darlehensnehmer mitteilen, wel che I nformationen und Nachweise che Informationen und Nachweise er innerhalb welchen Zeitraums er innerhalb welchen Zeitraums von ihm benötigt, um eine ord von ihm benötigt, um eine ord nungsgemäße Kreditwürdigkeits nungsgemäße Kreditwürdigkeits prüfung durchführen zu können. Er prüfung durchführen zu können. Er hat den Darlehensnehmer darauf hat den Darlehensnehmer darauf hinzuweisen, dass eine Kreditwür hinzuweisen, dass eine Kreditwür digkeitsprüfung für den Abschluss digkeitsprüfung für den Abschluss des Darlehensvertrags zwingend des Darlehensvertrags zwingend ist und nur durchgeführt werden ist und nur durchgeführt werden kann, wenn die hierfür benötigten kann , wenn die hierfür benötigten Informationen und Nachweise rich Informationen und Nachweise rich tig sind und vollständig beige tig sind und vollständig beige bracht werden. bracht werden.
- 40 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses (2) Der Darlehensgeber (2) Der Darlehensgeber muss dem Darlehensnehmer die muss dem Darlehensnehmer die vorvertragliehen Informationen in vorvertragliehen Informationen in Textform übermitteln, und zwar Textform übermitteln, und zwar unverzüglich nachdem er die An unverzüglich nachdem er die An gaben gemäß Absatz 1 erhalten gaben gemäß Absatz 1 erhalten hat und rechtzeitig vor Abgabe der hat u nd rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Darlehens Vertragserklärung des Darlehens nehmers. Dafür muss der Darle neh mers. Dafür muss der Darle hensgeber das entsprechend aus hensgeber das entsprechend aus gefüllte Europäische Standardi gefüllte Europäische Standardi sierte Merkblatt gemäß dem Mus sierte Merkblatt gemäß dem Mus ter in Anlage 6 (ESIS-Merkblatt) ter in Anlage 6 (ES IS-Merkblatt) verwenden. Der Darlehensgeber verwenden. Der Darlehensgeber hat das ESIS-Merkblatt auch je hat das ESIS-Merkblatt auch je dem Vertragsangebot und jedem dem Vertragsangebot und jedem Vertragsvorschlag, an dessen Be Vertragsvorschlag, an dessen Be dingungen er sich bindet, beizufü dingungen er sich bindet, beizufü gen. Dies gilt nicht, wenn der Dar gen. Dies gilt nicht, wenn der Dar lehensnehmer bereits ein Merk lehensnehmer bereits ein Merk blatt erhalten hat, das über die blatt erhalten hat, das über die speziellen Bedingungen des Ver speziellen Bedingungen des Ver tragsangebots oder Vertragsvor tragsangebots oder Vertragsvor schlags informiert. Jeder bindende schlags informiert. Jeder bindende Vertragsvorschlag ist dem Darle Vertragsvorschlag ist dem Darle hensnehmer in Textform zur Ver hensnehmer in Textform zur Ver fügung zu stellen. Ist der Darle fügung zu stellen. Ist der Darle hensvertrag zugleich ein außer hensvertrag zugleich ein außer halb von Geschäftsräumen ge halb von Geschäftsräumen ge schlossener Vertrag oder ein schlossener Vertrag oder ein Fernabsatzvertrag, gelten mit der Fernabsatzvertrag, gelten mit der Ü bermittlung des ESIS-Merkblatts Ü bermittlung des ESIS-Merkblatts auch die Anforderungen des § auch die Anforderungen des 31 2d Absatz 2 des Bürgerlichen § 31 2d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als erfüllt. Gesetzbuchs als erfüllt. (3) Weitere vorvertragliche (3) Weitere vorvertragliche Informationen sind, soweit nichts I nformationen sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, in einem ge anderes bestimmt ist, in einem ge sonderten Dokument zu erteilen, sonderten Dokument zu erteilen, das dem ESIS-Merkblatt beigefügt das dem ESIS-Merkblatt beigefügt werden kann. Die weiteren vorver werden kann. Die weiteren vorver tragliehen Informationen müssen tragliehen Informationen müssen auch einen deutlich gestalteten auch einen deutlich gestalteten Hinweis darauf enthalten, dass der Hinweis darauf enthalten, dass der Darlehensgeber Forderungen aus Darlehensgeber Forderungen aus dem Darlehensvertrag ohne Zu dem Darlehensvertrag ohne Zu stimmu ng des Darlehensnehmers stimmung des Darlehensnehmers abtreten und das Vertragsverhält abtreten und das Vertragsverhält nis auf einen Dritten übertragen nis auf einen Dritten übertragen darf, soweit nicht die Abtretung im darf, soweit nicht die Abtretung im Vertrag ausgeschlossen wird oder Vertrag ausgeschlossen wird oder der Darlehensnehmer der Über der Darlehensnehmer der Über tragung zustimmen muss. tragung zustimmen muss.
- 41 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses (4) Wenn der Darlehensge- (4) Wenn der Darlehensge- ber entscheidet, den Darlehens- ber entscheidet, den Darlehens- vertrag nicht abzuschließen, muss vertrag nicht abzuschließen, muss er dies dem Darlehensnehmer un- er dies dem Darlehensnehmer un- verzüglich mitteilen." verzüglich mitteilen." b) § 2 wird wie folgt geändert: b) § 2 wird wie folgt geändert: aa) Die Ü berschrift wird wie folgt aa) Die Ü berschrift wird wie folgt gefasst: gefasst: "§ 2 "§ 2 Form, Zeitpunkt u nd Muster Form, Zeitpunkt und Muster der vorvertragliehen lnforma- der vorvertragliehen lnforma- tionen bei Allgemein- tionen bei Allgemein- Verbraucherdarlehensverträ- Verbraucherdarlehensverträ- gen". gen". bb) Die Absätze 1 und 2 werden bb) Die Absätze 1 und 2 werden durch die folgenden Absätze 1 durch die folgenden Absätze 1 bis 3 ersetzt: bis 3 ersetzt: " ( 1 ) Bei einem Allgemein- "( 1 ) Bei einem Allgemein- Verbraucherdarlehensvertrag Verbraucherdarlehensvertrag muss der Darlehensgeber den muss der Darlehensgeber den Darlehensnehmer über die Darlehensnehmer über die Einzelheiten nach den §§ 3 Einzelheiten nach den §§ 3 bis 5 und 8 bis 1 3 unterrich- bis 5 und 8 bis 13 unterrich- ten, und zwar rechtzeitig vor ten, und zwar rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung Abgabe der Vertragserklärung des Darlehensnehmers. Die des Darlehensnehmers. Die Unterrichtung erfolgt in Text- U nterrichtung erfolgt in Text- form. form. (2) Für die U nterrichtung (2) Für die U nterrichtung nach Absatz 1 ist vorbehaltlich nach Absatz 1 ist vorbehaltlich des Absatzes 3 die Europäi- des Absatzes 3 die Europäi- sehe Standardinformation für sehe Standardinformation für Verbraucherkredite gemäß Verbraucherkredite gemäß dem Muster in Anlage 4 zu dem Muster in Anlage 4 zu verwenden. verwenden.
- 42 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses (3) Soll ein Allgemein- (3) Soll ein Allgemein- Verbraucherdarlehensvertrag Verbraucherdarlehensvertrag gemäß § 495 Absatz 2 Num- gemäß § 495 Absatz 2 Num- mer 1 oder § 504 Absatz 2 mer 1 oder § 504 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetz- des Bürgerlichen Gesetz- buchs abgeschlossen werden, buchs abgeschlossen werden, kann der Darlehensgeber zur kann der Darlehensgeber zur Unterrichtung die Europäische Unterrichtung die Europäische Verbraucherkreditinformation Verbraucherkreditinformation gemäß dem Muster in Anlage gemäß dem Muster in Anlage 5 verwenden. Verwendet der 5 verwenden. Verwendet der Darlehensgeber das Muster Darlehensgeber das Muster nicht, hat er bei der Unterrich- nicht, hat er bei der U nterrich- tung alle nach den §§ 3 bis 5 tung alle nach den §§ 3 bis 5 und 8 bis 1 3 erforderlichen und 8 bis 1 3 erforderlichen Angaben gleichartig zu gestal- Angaben gleichartig zu gestal- ten und hervorzuheben." ten und hervorzuheben." cc) Der bisherige Absatz 3 wird cc) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und in Satz 2 wird Absatz 4 und in Satz 2 wird vor den Wörtern "Musters vor den Wörtern "Musters auch die" das Wort "ausgefüll- auch die" das Wort "ausgefüll- ten" eingefügt. ten" eingefügt. c) Der Ü berschrift von § 3 werden die c) Der Ü berschrift von § 3 werden die Wörter "bei Allgemein- Wörter "bei Allgemein- Verbraucherdarlehensverträgen" Verbraucherdarlehensverträgen" angefügt. angefügt. d) § 4 wird wie folgt geändert: d) § 4 wird wie folgt geändert: aa) Der Ü berschrift werden die aa) Der Ü berschrift werden die Wörter "bei Allgemein- Wörter "bei Allgemein- Verbraucherdarlehe nsverträ- Verbraucherdarlehensverträ- gen" angefügt. gen" angefügt. bb) in Absatz 1 werden in dem bb) in Absatz 1 werden in dem Satzteil vor N ummer 1 nach Satzteil vor Nummer 1 nach den Wörtern "Die Unterrich- den Wörtern "Die Unterrich- tung muss" die Wörter "bei tung muss" die Wörter "bei Allgemein- Allgemein- Verbraucherdarlehensverträ- Verbraucherdarlehensverträ- gen" eingefügt. gen" eingefügt. cc) in Absatz 2 wird die Angabe cc) in Absatz 2 wird die Angabe "1 3 erteilt" durch die Angabe "1 3 erteilt" durch die Angabe "1 3a übermittelt" ersetzt. "1 3a übermittelt" ersetzt. e) § 5 wird wie folgt geändert: e) § 5 wird wie folgt geändert: aa) Der Wortlaut wird Absatz 1 aa) Der Wortlaut wird Absatz 1 und Satz 1 wird wie folgt ge- und Satz 1 wird wie folgt ge- fasst: fasst:
- 43 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses "Wählt der Darlehensnehmer ,,Wählt der Darlehensnehmer für die Vertragsanbahnung bei für die Vertragsanbahnung bei Allgemein Allgemein Verbraucherdarlehensverträ Verbraucherdarlehensverträ gen Kommunikationsmittel, gen Kommunikationsmittel, die die Ü bermittlung der vor die die Ü bermittlung der vor stehenden I nformationen in stehenden Informationen in der in § 2 vorgesehenen Form der in § 2 vorgesehenen Form nicht gestatten, ist die voll nicht gestatten, ist die voll ständige U nterrichtung nach § ständige Unterrichtung nach 2 unverzüglich nachzuholen." § 2 unverzüglich nachzuho len." bb) Folgender Absatz 2 wird an bb) Folgender Absatz 2 wird an gefügt: gefügt: "(2) Bei Telefongesprä- "(2) Bei Telefongesprä- chen, die sich auf lmmobiliar chen, die sich auf lmmobiliar Verbraucherdarlehensverträ Verbraucherdarlehensverträ ge beziehen, muss die Be ge beziehen, muss die Be schreibung der wesentlichen schreibung der wesentlichen Merkmale nach Artikel 246b § Merkmale nach Artikel 246b 1 Absatz 1 Nummer 5 zumin § 1 Absatz 1 Nummer 5 zu dest die Angaben nach Teil A mindest die Angaben nach Abschnitt 3 bis 6 des ESIS Teil A Abschnitt 3 bis 6 des Merkblatts gemäß dem Mus ESIS-Merkblatts gemäß dem ter in Anlage 6 enthalten." Muster in Anlage 6 enthalten." f) § 6 wird wie folgt geändert: f) § 6 wird wie folgt geändert: aa) Dem Absatz 1 werden die fol aa) Dem Absatz 1 werden die fol genden Sätze angefügt: genden Sätze angefQgt: "Bei einem l mmobiliar- "Bei einem lmmobiliar- Verbraucherdarlehe nsvertrag Verbraucherdarlehensvertrag sind abweichend von Satz 1 sind abweichend von Satz 1 Nummer 1 nur die in § 3 Ab ,nur die in § 3 Absatz 1 Num Gelöscht: Nummer 1 satz 1 Nummer 1 bis 7, 1 0 mer 1 bis 7, 1 0 und 1 3 sowie und 1 3 sowie Absatz 4 ge Absatz 4 genannten Angaben nannten Angaben zwingend. zwingend. Abweichend von Abweichend von § 3 Absatz 1 § 3 Absatz 1 Nummer 7 ist die Nummer 7 ist die Anzahl der Anzahl der Teilzahlungen Teilzahlungen nicht anzuge nicht anzugeben, wenn die ben, wenn die Laufzeit des Laufzeit des Darlehensver Darlehensvertrags von dem trags von dem Zeitpunkt der Zeitpunkt der Zuteilung eines Zuteilung eines Bausparver Bausparvertrags abhängt." trags abhängt." bb) Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt bb) Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: gefasst:
- 44 - Bearbeitungsstand: 10.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses "Enthält der Verbraucherdar- "Enthält der Verbraucherdar- Iehensvertrag eine Vertrags- Iehensvertrag eine Vertrags- klausei in hervorgehobener klausei in hervorgehobener u nd deutlich gestalteter Form, und deutlich gestalteter Form, die bei Allgemein- die bei Allgemein- Verbraucherdarlehensverträ- Verbraucherdarlehensverträ- gen dem Muster il} Anlage 7 gen dem Muster in Anlage 7 und bei lmmobiliar- und bei lmmobiliar- Verbraucherdarlehensverträ- Verbraucherdarlehensverträ- gen dem Muster in Anlage 8 gen dem Muster in Anlage 8 entspricht, genügt diese Ver- entspricht, genügt diese Ver- tragsklausel den Anforderun- tragsklausel den Anforderun- gen der Sätze 1 und 2." gen der Sätze 1 und 2." cc) Absatz 3 wird wie folgt ge- fasst: Allgemein- -{ Formatiert: Schriftartfarbe: Dunkelrot ) "(3) ,Bei _ _ Verbraucherdarlehensverträ- gen hat die Angabe des Ge- samtbetrags und des effekti- ven Jahreszinses unter Anga- be der Annahmen zu erfolgen, die z u m ZeitQunkt des Ab- sch lusses des Vertrags be- kannt sind und die in die Be- rechnung des effektiven Jah- reszinses e i nfließen." g) § 7 wird wie folgtge.ändert: g) § 7 wird wie folgt geändert: aa) Der Wortlaut wird Absatz 1 aa) Der Wortlaut wird Absatz 1 und die Wörter "Der Verbrau- und die Wörter "Der Verbrau- cherdarlehensvertrag muss cherdarlehensvertrag muss klar und verständlich folgende klar und verständlich folgende Angaben enthalten, soweit sie Angaben enthalten, soweit sie für den Vertrag bedeutsam für den Vertrag bedeutsam sind" werden durch die Wörter sind" werden durch die Wörter "Der Allgemein- "Der Allgemein- Verbraucherdarlehensvertrag Verbraucherdarlehensvertrag muss folgende klar und ver- muss folgende klar u nd ver- ständlich formulierte weitere ständlich formulierte weitere Angaben enthalten, soweit sie Angaben enthalten, soweit sie für den Vertrag bedeutsam für den Vertrag bedeutsam sind" ersetzt. sind" ersetzt. bb} Folgender Absatz 2 wird an- bb) Folgender Absatz 2 wird an- gefügt: gefügt:
- 45 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.2016 11 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses "(2) Der lmmobiliar- "(2) Der l mmobiliar- Verbraucherdarlehensvertrag Verbraucherdarlehensvertrag muss folgende klar u nd ver- muss folgende klar u nd ver- ständlich formulierte weitere ständlich formulierte weitere Angaben enthalten, soweit sie Angaben enthalten, soweit sie für den Vertrag bedeutsam für den Vertrag bedeutsam sind: sind: 1. die Voraussetzungen und 1. die Voraussetzungen und die Berechnungsmethode die Berechnungsmethode für den Anspruch auf Vor- für den Anspruch auf Vor- fälligkeitsentschädigung, fälligkeitsentschädigung, soweit der Darlehensge- soweit der Darlehensge- ber beabsichtigt, diesen ber beabsichtigt, diesen Anspruch geltend zu ma- Anspruch geltend zu ma- chen, falls der Darle- chen, falls der Darle- hensnehmer das Darle- hensnehmer das Darle- hen vorzeitig zurückzahlt, hen vorzeitig zurückzahlt, und die sich aus § 493 und die sich aus § 493 Absatz 5 des Bürgerli- Absatz 5 des Bürgerli- chen Gesetzbuchs erge- chen Gesetzbuchs erge- benden Pflichten, benden Pflichten, 2. bei einem l mmobiliar- 2. bei einem lmmobiliar- Verbraucherdarlehens- Verbraucherdarlehens- vertrag in Fremdwährung vertrag in Fremdwährung auch die sich aus den §§ auch die sich aus den 503 und 493 Absatz 4 §§ 503 und 493 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetz- des Bürgerlichen Gesetz- buchs ergebenden Rech- buchs ergebenden Rech- te des Darlehensneh- te des Darlehensneh- mers." mers." h) § 8 wird wie folgt geändert: h) § 8 wird wie folgt geändert: aa) Absatz 1 wird wie folgt geän- aa) Absatz 1 wird wie folgt geän- dert: dert: aaa) ln Satz 1 wird das aaa) ln Satz 1 wird das Wort "Verbraucherdar- Wort "Verbraucherdar- lehensvertrags" durch lehensvertrags" durch das Wort "Allgemein- das Wort "Allgemein- Verbraucherdarle- Verbraucherdarle- hensvertrags" ersetzt. hensvertrags" ersetzt. bbb) ln Satz 2 werden die bbb) ln Satz 2 werden die Wörter "und im Ver- Wörter "und im Ver- trag" gestrichen. trag" gestrichen. bb) Nach Absatz 1 wird folgender bb) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: Absatz 2 eingefügt:
- 46 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 11 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses "{2) Werden im Zusam- "{2) Werden im Zusam- menhang mit einem Verbrau- menhang mit einem Verbrau- cherdarlehensvertrag Konto- cherdarlehensvertrag Konto- führungsgebühren erhoben, führungsgebühren erhoben, so sind diese sowie die Be- so sind diese sowie die Be- dingungen, unter denen die dingungen, unter denen die Gebühren angepasst werden Gebühren angepasst werden können, im Vertrag anzuge- können, im Vertrag anzuge- ben." ben." cc) Der bisherige Absatz 2 wird cc) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. Absatz 3. i) § 9 wird aufgehoben. i) § 9 wird aufgehoben. j) ln § 1 0 Absatz 2 wird nach der j) ln § 1 0 Absatz 2 wird nach der Angabe "des § 5" die Angabe "Ab- Angabe "des § 5" die Angabe "Ab- satz 1 " eingefügt. satz 1 " eingefügt. '• k) § 1 1 wird wie folgt geändert: k) § 1 1 wird wie folgt geändert: aa) ln der Ü berschrift und in Ab- aa) ln der Ü berschrift und in Ab- satz 1 in dem Satzteil vor satz 1 in dem Satzteil vor N ummer 1 wird jeweils das Nummer 1 wird jeweils das Wort "Umschuldungen" durch Wort "U mschuldungen" durch die Wörter "Allgemein- die Wörter "Allgemein- Verbraucherdarlehensverträ- Verbraucherdarlehensverträ- gen zur Umschuldung" er- gen zur U mschuldung" er- setzt. setzt. bb) ln Absatz 2 wird nach der An- bb) ln Absatz 2 wird nach der An- gabe "des § 5" die Angabe gabe "des § 5" die Angabe "Absatz 1 " eingefügt. "Absatz 1 " eingefügt. I) § 1 2 wird wie folgt geändert: I) § 1 2" wird wie folgt geändert: aa) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt aa) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: gefasst:
- 47 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.2016 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses "Enthält der Verbraucherdar- "Enthält der Verbraucherdar- Iehensvertrag eine Vertrags- Iehensvertrag eine Vertrags- klausei in hervorgehobener klausei in hervorgehobener und deutlich gestalteter Form, und deutlich gestalteter Form, die bei Allgemein- die bei Allgemein - . Verbraucherdarlehensverträ- Verbraucherdarlehensverträ- gen dem Muster in Anlage 7 gen dem Muster in Anlage 7 und bei l mmobiliar- und bei l mmobiliar- Verbraucherdarlehensverträ- Verbraucherdarlehensverträ- gen dem Muster in Anlage 8 gen dem Muster in Anlage 8 entspricht, genügt diese Ver- entspricht, genügt diese Ver- tragsklausel bei verbundenen tragsklausel bei verbundenen Verträgen sowie Geschäften Verträgen sowie Geschäften gemäß § 360 Absatz 2 Satz 2 gemäß § 360 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetz- des Bürgerlichen Gesetz- buchs den in Satz 2 Nummer buchs den in Satz 2 Num- 2 Buchstabe b gestellten An- mer 2 Buchstabe b gestellten forderungen." Anforderungen." bb) ln Absatz 2 Satz 1 wird die bb) ln Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "506 Abs. 2 Nr. 3" Angabe "506 Abs. 2 Nr. 3" durch die Wörter "506 Absatz durch die Wörter "506 Ab- 2 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. satz 2 Satz 1 Nummer 3" er- setzt. m) § 1 3 wird wie folgt geändert: m) § 1 3 wird wie folgt geändert: aa) Der Ü berschrift werden die aa) Der Ü berschrift werden die Wörter "bei Verbraucherdarle- Wörter "bei Verbraucherdarle- hensverträgen" angef_ü gt. hensverträgen" angefügt. bb) ln Absatz 1 werden die Wörter bb) ln Absatz 1 werden die Wörter "die Angabe nach § 3 Abs. 1 "die Angabe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und" gestrichen. Nr. 1 und" gestrichen. cc) Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 cc) Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: wird wie folgt gefasst: "2. die Tatsache, ob er für "2. die Tatsache, ob er für die Vermittlung von einem die Vermittlung von einem Dritten ein Entgelt oder Dritten ein Entgelt oder sonstige Anreize erhält sonstige Anreize erhält sowie gegebenenfalls die sowie gegebenenfalls die Höhe,". Höhe,". n) Nach § 13 werden die folgenden n) Nach § 13 werden die folgenden §§ 1 3a und 1 3b eingefügt: §§ 1 3a und 1 3b eingefügt: