bmjv-wohnimmobilienkreditrichtlinie
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Formulierungshilfen für den Bundestag“
- 57 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.2016 11 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses Artikel S Artikel S Änderung der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung von Vo rdrucken für Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahn- das arbeitsgerichtliche Mahn- verfahren verfahren Die Verordnung zur Einführung von Die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 1 5. Dezember 1 977 Mahnverfahren vom 1 5. Dezember 1 977 (BGBI. I S. 2625), die zuletzt durch Artikel 1 (BGBI. I S. 2625), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. September 201 4 der Verordnung vom 30. September 201 4 (BGBI. I S . 1 566) geändert worden ist, wird (BGBI. I S. 1 566) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: wie folgt geändert: 1. ln § 2 Absatz 1 wird jeweils die Angabe 1 . ln § 2 Absatz 1 wird jeweils die Angabe "§§ 491 bis 509" durch die Angabe "§§ "§§ 491 bis 509" durch die Angabe 491 bis 508" ersetzt. "§§ 491 bis 508" ersetzt. 2. § 2a wird aufgehoben. 2. § 2a wird aufgehoben. 3. Anlage 1 wird wie folgt geändert: 3. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Auf der Rückseite von Blatt 4 wird a) Auf der Rückseite von Blatt 4 wird in der Ü berschrift das Wort "An- in der Ü berschrift das Wort .An- tragsstellerin" durch das Wort "An- tragsstellerin" durch das Wort "An- tragstellerin" ersetzt. tragstellerin" ersetzt. b) Die Rückseite des Vorblatts wird b) Die Rückseite des Vorblatts wird wie folgt geändert: wie folgt geändert: aa) ln Nummer 5 letzter Absatz aa) ln Nummer 5 letzter Absatz wird jeweils die Angabe "§§ wird jeweils die Angabe 491 bis 509" durch die Anga- "§§ 491 bis 509" durch die be "§§ 491 bis 508" ersetzt. Angabe "§§ 491 bis 508" er- setzt. bb) ln Nummer 1 2 wird das Wort bb) ln Nummer 1 2 wird das Wort "duchgeführt" durch das Wort "duchgeführt" durch das Wort "durchgeführt" ersetzt. "durchgeführt" ersetzt.
- 58 - Bearbeitungsstand: 10.02.2016 11 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses A rtikel S A rtikel S Änderung des Unterlassungs- Ände rung des Unterlassungs- klagengesetzes klagengesetzes I ln § 1 4 Absatz 1 Nummer 2 des U nter- ,§ 1 4 Absatz 1 Satz LNu mmer 2 des lassungsklagengesetzes in der Fassung Unterlassungsklagengesetzes in der Fas- der Bekanntmachung vom 27. August 2002 sung der Bekanntmachung vom 27. August (BGBI. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch 2002 (BGBI. I S. 3422, 4346), das. zuletzt Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 201 4 durch Artikel 21 des Gesetzes vom 20. (BGBI. I S. 1 2 1 8) geändert worden ist, November 201 5 (BGBI. � 2029). geä_n.9�r:t Gelöscht: 22. Juli 2014 {BGBI. I S. werden die Wörter "der §§ 491 bis 509" worden ist, wi rd wie folgt gefasst: 1 21 8) durch die Wörter "der §§ 491 bis 508, 51 1 und 655a bis 655d sowie 675a Absatz 2" ersetzt. �_e_r _§§_19_1 _ gi§> _5_0_8� �j 1 _u_n_9_ (:)q_q_a_ gi� . .J 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs I Gelöscht: die Wörter "der §§ 491 bis I L sowie Artikel 24 7a § 1 des Einfüh- __ rungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge- , 509" durch die Wörter ) setzbuche;� - l Gelöscht: " -) r Gelöscht: 675a Absatz 2 --- - _ I Gelöscht: ersetzt A rtikel 7 ' i Formatiert: Standard .. - - - { Formatiert: Standard Ände rung des Handelsgesetz- buchs § 253 des Handelsgesetzbuchs in der .. - - -- - { Formatiert: Standard im Bundesgesetzblatt Teil 1 1 1, Gliederungs- nummer 41 00-1 , veröffentlichten bereinig- ten Fassung, das zuletzt durch . .. geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: .. -- -- - -{ Formatiert: Standard "Rückstellungen mit einer Restlaufzeit .. :. - - Formatiert: Standard von mehr als einem Jahr sind abzuzin- Formatiert: Revision Juristischer sen mit dem ihrer Restlaufzeit entsgre- Absatz Folgeabsatz, Einzug: Unks: 0,75 cm ehenden durchschnittlichen Marktzins- satz, der sich im Falle von Rückstel- Iungen für Altersversorgungsvergflich- tungen aus den vergangen en zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt." 2. Folgender Absatz 6 wird angefügt: .. - -- -- -{ Formatiert: Standard
- 59 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses ..(6) Im Falle von Rückstellungen .. �- -:_ - { Formatiert: Standard für Altersversorgungsverpflichtungen Formatiert: Revision Juristischer Absatz (manuell), Einzug: Links: 0,75 ist der U nterschiedsbetrag zwischen cm, Erste Zeile: 0,61 cm, Tabstopps: dem A nsatz der Rückstellungen nach 2,25 cm, Links Maßgabe des entsprechenden durch schnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden ( Gelöscht: - durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäfts jahren in jedem Geschäftsjahr zu er mitteln . Gewinne dürfen nur ausge schüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei ver fügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Un terschiedsbetrag nach Satz 1 entspre chen. Der Unterschiedsbetrag nach Satz 1 ist in jedem Geschäftsjahr im Anhang oder unter der Bilanz darzu stellen." • . - { Formatiert: Standard · Artikel S • ... ·· ·· ·{ Formatiert: Standard Änderung des Einfü hrungsge setzes zum Handelsgesetzbuch Dem Artikel 75 des Einführungsgeset • - - -. { Formatiert: Standard zes zum Handelsgesetzbuch in der i m Bundesgesetzblatt Teil 1 1 1, Gliederungs nummer 41 01 -1 , veröffentlichten bereinig ten Fassung, das zuletzt durch ... geändert worden ist. werden die folgenden Absät ze 6 und 7 angefügt:
- 60 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses <� i Formatiert: Standard ..(6) § 253 Absatz 2 und 6 des Han �- delsgesetzbuchs in der Fassung des Ge Formatiert: Revision Juristischer Absatz (manuell), Einzug: Erste Zeile: setzes zur Umsetzung der Wohnimmobili 0,6t'cm enkreditrichtlinie und zur Änderung han delsrechtlicher Vorschriften vom . . . [einset zen : Ausfertigungsdatum u nd Fundstelle des Gesetzes] ist erstmals auf Jahresab schlüsse für das nach dem 31 . Dezember 201 5 endende Geschäftsjahr anzuwenden. Für Geschäftsjahre, die vor dem 1 . Januar 201 6 enden, ist § 253 Absatz 2 des Han delsgesetzbuchs in der bis zum . . . [einset zen: Datum der Verkündunq des Gesetzes zur U msetzunq der Wohnimmobilienkre ditrichtlinie u nd zur Änderung handeisrecht licher Vorschriften] geltenden Fassung wei ter anzuwenden. Auf den Konzernab schluss sind die Sätze 1 und 2 hinsichtlich des § 253 Absatz 2 des Handelsgesetz buchs entsprechend anzuwenden. (7) U nternehmen dürfen für einen Jahresabschluss. der sich auf ein Ge schäftsjahr bezieht. das nach dem 31 . De zember 201 4 beginnt und vor dem 1 . Ja nuar 201 6 endet. auch die ab dem . . . [ei n setzen : Datum des Tages nach der Ver kündunq des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Än derung handelsrechtlicher Vorschriften] geltende Fassung des § 253 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs anwenden. ln diesem Fall gilt § 253 Absatz 6 entsprechend. Auf den Konzernabschluss ist Satz 1 entspre chend anzuwenden. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben zur Erläute rung der Ausübung der Anwendung des Wahlrechts Angaben im Anhang zu ma chen." .. - - - { Formatiert: Standard Artike l 9 .. - - - i Formatiert: Standard Änderung der Rückste llungs abzinsungsverordnung Die R ückstellungsabzinsungsverord- .. - - -· { Formatiert: Standard nung vom 1 8. November 2009 (BGBI. ! S. 3790). die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1 . August 201 4 (BGBI. I S. 1 330) ge ändert worden ist. wird wie folgt geändert:
- 61 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.2016 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses 1. Nach § 6 wird folgender § 6a einge- • - - - -{ Formatiert: Standard fügt: Formatiert: Standard . ·- - - Formatiert: Revision Paragraph ..§. 6a Bezeichner (manuell), Einzug: Links: 0,61 cm, Hängend: 0,14 cm Berechnung des Aufschlags bei Rück- Formatiert: Standard Stellungen für Altersversor- Formatiert: Revision Paragraph gu ngsvergflichtu ngen Überschrift, Einzug: Links: 0,75 cm Für die Berechnung des Auf- Formatiert: Standard schlags bei Rückstellungen für Alters- Formatiert: Revision Juristischer Absatz (manuell), Einzug: Links: 0,75 versorgungsvergflichtungen nach cm, Tabstopps: 2,25 cm, Links .§ 253 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Han- delsgesetzbuchs treten bei der An- wendung des § 6 an die Stelle von 84 Monatsendständen 1 20 Monatsend- stände." 2. f::!ach § 7 wird folgender &..8 eingefügt: ��ht:§ä-;;;;l�l���g;f�-��� l - Formatiert: Nummerierung (Stufe 1) Gelöscht: � Formatiert: Standard Gelöscht: 7a �ös j Ü bergangsvorschrift zum Gesetz zur . I cht: Umsatzung der Wohnimmo- ', , ' l Gelöscht: 8 · ·--·-··--· bilienkreditrichtlinie und zur Änderung ' ' � - - - --- handelsrechtlicher Vorschriften Gelöscht: 7a Formatiert: Standard Formatiert: Absatz-Standardschriftart Formatiert: Revision Paragraph Bezeichner (manuell), Einzug: Links: 0,61 cm, Hängend: 0,14 cm Formatiert: Standard Formatiert: Revision Paragraph Überschrift, Einzug: Links: 0,75 cm
- 62 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses §. 6a in der Fassung des Gesetzes • - - - -{ Formatiert: Standard zur Umsetzung der Wohnimmobilienk- Formatiert: Revision Juristischer Absatz (manuell), Einzug: Links: 0,75 reditrichtlinie und zur Anderung han- cm, Tabstopps: 2,25 cm, Links delsrechtlicher Vorschriften vom . . . (einsetzen : Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Gesetzes] ist erstmals auf die Berechnung des Aut§chlags [ Gelöscht: - zum . . . [ei nsetzen: Datu m des Tages nach der Verkündung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienk- redil[ichtlinie und zur Änderung han- _ _ . - -{ Gelöscht: - l delsrechtlicher Vorschriften] anzuwen- den. Die Deutsche Bundesbank be- rechnet die Abzi nsu ngszi nssätze für Rückstellungen für Altersversorgungs- verQflichtungen nach Maßgabe des §. 6a in der ab dem ... [einsetzen : Da- tum des Tages nach der Verkündung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschrif- ten] geltenden Fassung auch rückwir- kend auf Basis der Daten des jeweils letzten Handelstages des Monats ab einschließlich Januar 201 5 und veröf- fentlicht die so berechneten Abzin- sungszinssätze zusätzlich auf ihrer in- ternetseite." Artikel 7 Artikel 1 0 Änderung der Gewerbeordnung Änderung der Gewerbeordnung Die Gewerbeordnung in der Fassu ng Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar der Bekanntmachung vom 22. Februar 1 999 (BGBI. I S. 202), die zuletzt durch 1 999 (BGBI . I S. 202), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 201 4 (BGBI. I S. 1 802) geändert worden 201 4 (BGBI. I S. 1 802) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt ge- 1 . Die I nhaltsübersicht wird wie folgt ge- ändert: ändert: a) Nach der Angabe zu § 34h werden a) Nach der Angabe zu § 34h werden die folgenden Angaben eingefügt: die folgenden Angaben eingefügt: .,§ 34i lmmobiliardarlehensvermittler "§ 34i lmmobiliardarlehensvermittler § 34j Verordnungsermächtigung". § 34j Verordnungsermächtigung". b) Folgende Angabe wird angefügt: b) Folgende Angabe wird angefügt:
- 63 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses ..§ 1 60 Übergangsregelungen zu den §§ 34c .,§ 1 60 Übergangsregelungen zu den §§ 34c und 34i". und 34i". 2. § 1 1 a wird wie folgt geändert: 2. § 1 1 a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) ln Satz 1 werden die Wörter aa) ln Satz 1 werden die Wörter "und § 34h Absatz 1 Satz 4" "und § 34h Absatz 1 Satz 4" durch ein Komma und die durch ein Komma und die Wörter "§ 34h Absatz 1 Satz 4 Wörter "§ 34h Absatz 1 Satz 4 und § 34i Absatz 8" ersetzt. und § 34i Absatz 8" ersetzt. bb) ln Satz 3 werden nach den bb) ln Satz 3 werden nach den Wörtern "Anlegern und Versi- Wörtern "Anlegern und Versi- cherungsunternehmen" die cherungsunternehmen" die Wörter "sowie Darlehensneh- Wörter "sowie Darlehensneh- mern und Darlehensgebern" mern und Darlehensgebern" eingefügt. eingefügt. b) Nach Absatz 1 wird folgeilder Ab- b) Nach Absatz 1 wird folgender Ab- satz 1 a eingefügt: satz 1 a eingefügt: "(1 a) ln das Register sind auch "(1 a) ln das Register sind auch die Daten zu den nach § 34i Ab- die Daten Zl,l den nach § 34i Ab- satz 4 von der Erlaubnispflicht be- satz 4 von der Erlaubnispflicht be- freiten Gewerbetreibenden einzu- freiten Gewerbetreibenden einzu- tragen, die von den zuständigen tragen, die von den zuständigen Behörden eines anderen Mitglied- Behörden eines anderen Mitglied- staates der Eurqpäischen U nion Staates der Europäischen U nion oder eines anderen Vertragsstaa- oder eines anderen Vertragsstaa- tes des Abkommens über den Eu- tes des Abkommens über den Eu- ropäischen Wirtschaftsraum ropäischen Wirtschaftsraum übermittelt werden. Erhält die Re- übermittelt werden . Erhält die Re- gisterbehörde die Mitteilung, dass gisterbehörde die Mitteilung, dass ein nach § 34i Absatz 4 von der ein nach § 34i Absatz 4 von der Erlaubnispflicht befreiter Gewerbe- Erlaubnispflicht befreiter Gewerbe- treibender nicht mehr im Anwen- treibender nicht mehr im Anwen- dungsbareich dieser Vorschrift tä- dungsbareich dieser Vorschrift tä- tig ist oder nicht mehr im Besitz tig ist oder nicht mehr im Besitz der Erlaubnis eines anderen Mit- der Erlaubnis eines anderen Mit- gliedstaates der Europäischen gliedstaates der Europäischen U nion oder eines anderen Ver- Union oder eines anderen Ver- tragsstaates des Abkommens über tragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- den Europäischen Wirtschafts- raum ist, so hat die Registerbe- raum ist, so hat die Registerbe- hörde unverzüglich die gespei- hörde unverzüglich die gespei- cherten Daten des Betroffenen zu cherten Daten des Betroffenen zu löschen." löschen." c) Nach Absatz 3a wird folgender c) Nach Absatz 3a wird folgender Absatz 3b eingefügt: Absatz 3b eingefügt:
- 64 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.20 1 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses "(3b) Die für die Erlaubnisertei "(3b) Die für die Erlaubnisertei lung nach § 34i Absatz 1 zustän lung nach § 34i Absatz 1 zustän dige Behörde teilt der Registerbe dige Behörde teilt der Registerbe hörde unverzüglich die für die Ein hörde u nverzüglich die für die Ein tragung nach § 34i Absatz 8 tragung nach § 34i Absatz 8 N ummer 1 erforderlichen Anga Nummer 1 erforderlichen Anga ben, die Aufhebung der Erlaubnis ben, die Aufhebung der Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 sowie die für nach § 34i Absatz 1 sowie die für die Eintragung nach § 34i Absatz die Eintragung nach § 34i Ab 9 erforderlichen Angaben mit. Bei satz 9 erforderlichen Angaben mit. Erhalt der Mitteilung über die Auf Bei Erhalt der Mitteilung über die hebung der Erlaubnis nach § 34i Aufhebung der Erlaubnis nach Absatz 1 hat die Registerbehörde § 34i Absatz 1 hat die Registerbe die gespeicherten Daten des Be hörde die gespeicherten Daten troffenen unverzüglich zu löschen. des Betroffenen unverzüglich zu Bei Erhalt der Mitteilung, dass die löschen. Bei Erhalt der Mitteilung, Bekanntmachung nach § 34i Ab dass die Bekanntmachung nach satz 9 nicht mehr erforderlich ist, § 34i Absatz 9 nicht mehr erforder hat die Registerbehörde die ge l ich ist, hat die Registerbehörde speicherten Daten u nverzüglich zu die gespeicherten Daten unver löschen; unabhängig von dieser züglich zu löschen ; unabhängig Mitteilung hat die Registerbehörde von dieser Mitteilung hat die Re die Daten aber spätestens nach gisterbehörde die Daten aber spä fünf Jahren zu löschen." testens nach fünf Jahren zu lö schen." d) ln Absatz 4 werden nach den Wör d) ln Absatz 4 werden nach den Wör tern "auch in Verbindung mit § 34e tern "auch in Verbindung mit § 34e Absatz 2," die Worter "und nach § Absatz 2," die Wörter "und nach 34i Absatz 8 Nummer 1 " eingefügt. § 34i Absatz 8 Nummer 1 " einge fügt. e) ln Absatz 5 N ummer 1 werden e) ln Absatz 5 Nummer 1 werden nach den Wörtern "der Eintra nach den Wörtern "der Eintra gungspflichtigen" die Wörter "und gungspflichtigen" die Wörter "und der nach § 34i Absatz 4 von der der nach § 34i Absatz 4 von der Erlaubnispflicht befreiten Gewer Erlaubnispflicht befreiten Gewer betreibenden sowie bekanntzuma betreibenden sowie bekanntzuma chende Angaben nach Maßgabe chende Angaben nach Maßgabe des § 34i Absatz 9; gespeichert des § 34i Absatz 9; gespeichert werden dürfen auch Angaben zur werden dürfen auch Angaben zur Identifizierung des Kreditinstituts, Identifizierung des Kreditinstituts, in dessen Namen der nach § 34i in dessen Namen der nach § 34i Absatz 4 von der Erlaubnispflicht Absatz 4 von der Erlaubnispflicht befreite Gewerbetreibende han befreite Gewerbetreibende han delt" eingefügt. delt" eingefügt. f) Absatz 6 wird wie folgt geändert: f) Absatz 6 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 65 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses aaa) ln den Nummern 1 und aaa) ln den Nummern 1 und 2 wird jeweils nach 2 wird jeweils nach dem Wort "Versiche dem Wort "Versiche rungsvermittler" das rungsvermittler" das Wort "oder" durch ein Wort "oder" durch ein Komma ersetzt und Komma ersetzt und werden nach dem werden nach dem Wort ,,Versicherungs Wort "Versicherungs berater" die Wörter "o berater" die Wörter "o der lmmobiliardarle der l m mobiliardarle hensvermittler" einge hensvermittler" einge fügt. fügt. bbb) Nummer 3 Satz 1 wird bbb) Nummer 3 Satz 1 wird durch die folgenden durch die folgenden Sätze ersetzt: Sätze ersetzt: "Soweit von dem be "Soweit von dem be treffenden Mitglied treffenden Mitglied oder Vertragsstaat oder Vertragsstaat nach Artikel 6 Absatz 2 nach Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie der Richtlinie 2002/92/EG des Euro 2002/92/EG des Euro päischen Parlaments päischen Parlaments und des Rates vom 9. und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Dezember 2002 über Versicherungsvermitt Versicherungsvermitt lung (ABI. L 9 vom lung (ABI. L 9 vom 1 5. 1 .2003, S. 3) gefor 1 5. 1 .2003, S. 3) gefor dert, teilt die Register dert, teilt die Register behörde im Falle des behörde im Falle des Absatzes 4 die Absicht Absatzes 4 die Absicht des nach § 34d Absatz des nach § 34d Ab 7, auch in Verbindung satz 7, auch in Verbin mit § 34e Absatz 2, dung mit § 34e Ab Eintragungspflichtigen satz 2, Eintragungs der zuständigen Be pflichtigen der zustän hörde des anderen digen Behörde des Mitglied- oder Ver anderen Mitglied- oder tragsstaates mit und Vertragsstaates mit unterrichtet gleichzeitig und unterrichtet den Eintragungspflich gleichzeitig den Ein tigen über diese Mittei tragungspflichtigen lung. Dieses Verfahren über diese Mitteilung. findet im Falle des Ab Dieses Verfahren fin satzes 4 auf die Ab det im Falle des Ab sichtserklärung des satzes 4 auf die Ab nach § 34i Absatz 8 sichtserklärung des Nummer 1 Eintra nach § 34i Absatz 8 gungspflichtigen ent Nummer 1 Eintra sprechende Anwen gungspflichtigen ent dung." sprechende Anwen dung."
- 66 - Bearbeitungsstand: 1 0.02.201 6 1 1 :23 Uhr Entwurf Beschlüsse des 6. Ausschusses ccc) ln N ummer 4 wird die ccc) ln Nummer 4 wird die Angabe "Absatz 3" Angabe "Absatz 3" durch die Wörter "den durch die Wörter "den Absätzen 3 u nd 3b" Absätzen 3 und 3b" eingefügt. eingefügt. bb) ln Satz 2 werden nach dem bb) ln Satz 2 werden nach dem Wort "erfolgt" die Wörter "in Wort "erfolgt" die Wörter "in Bezug auf die Tätigkeit von Bezug auf die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern" einge Versicherungsberatern" einge fügt. fügt. cc) Folgender Satz wird angefügt: cc) Folgender Satz wird angefügt: "ln Bezug auf die Tätigkeit von "ln Bezug auf die Tätigkeit von l mmobiliardarlehensvermitt lmmobiliardarlehensvermitt lern erfolgt die Zusammenar lern erfolgt die Zusammenar beit, insbesondere die Ü ber beit, insbesondere die Ü ber mittlung von Informationen, mittlung von Informationen, jeweils über das Bundesamt jeweils über das Bundesamt für Wirtschaft u nd Ausfuhrkon für Wirtschaft und Ausfuhrkon trolle." trolle." g) Absatz 7 Satz 1 wird durch die fol g) Absatz 7 Satz 1 wird durch die fol genden Sätze ersetzt: genden Sätze ersetzt: "Die Registerbehörde, die Bun "Die Registerbehörde, die Bun desanstalt für Finanzdienstleis desanstalt für Finanzdienstleis tungsaufsicht und die Behörden, tungsaufsicht und die Behörden, die für die Erlaubniserteilung nach die für die Erlaubniserteilung nach § 34d Absatz 1 Satz 1 , § 34e Ab § 34d Absatz 1 Satz 1 , § 34e Ab satz 1 Satz 1 , § 34f Absatz 1 Satz satz 1 Satz 1 , § 34f Absatz 1 1 , auch in Verbindung mit § 34h Satz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 4, und nach § 34i § 34h Absatz 1 Satz 4, und nach Absatz 1 Satz 1 , für die Untersa § 34i Absatz 1 Satz 1 , für die Un gung nach § 35, für die Entgegen tersagu ng nach § 35, für die Ent nahme der Gewerbeanzeige nach gegennahme der Gewerbeanzeige § 1 4 oder für die Verfolgung von nach § 1 4 oder für die Verfolgung Ordnungswidrigkeiten zuständig von Ordnungswidrigkeiten zustän sind, dürfen einander auch ohne dig sind, dürfen einander auch oh Ersuchen Informationen ein- ne Ersuchen Informationen ein schließlich personenbezogener schließlich personenbezogener Daten übermitteln. Satz 1 gilt nur, Daten übermitteln. Satz 1 gilt nur, soweit dies zur Erfüllung der jewei soweit dies zur Erfüllung der jewei ligen Aufgaben erforderlich ist, die ligen Aufgaben erforderlich ist, die jeweils mit der Tätigkeit von Versi jeweils mit der Tätigkeit von Versi cherungsvermittlern, Versiche- cherungsvermittlern, Versiche- rungsberatern, Finanzanlagen- rungsberatern, Finanzanlagen- vermittlern, Honorar- vermittlern, Honorar- Finanzanlagenberatern und lm Finanzanlagenberatern und lm mobiliardarlehensvermittlern zu mobiliardarlehensvermittlern zu sammenhängen." sammenhängen."