Bleiben die Anrainer-Kommunen der Betuwe-Linie auf Vorfinanzierungskosten sitzen?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 16/5680 16. Wahlperiode 28.04.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2116 vom 19. März 2014 des Abgeordneten Christof Rasche FDP Drucksache 16/5330 Bleiben die Anrainer-Kommunen der Betuwe-Linie auf Vorfinanzierungskosten sitzen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2116 mit Schreiben vom 28. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für den Ausbau der Betuwe-Linie zwischen Emmerich und Oberhausen müssen in den An- rainer-Kommunen Oberhausen, Dinslaken, Voerde, Wesel, Hamminkeln, Rees und Em- merich insgesamt 55 höhengleiche Bahnübergänge beseitigt werden. Nach dem Eisenbahn- kreuzungsgesetz werden die Kosten für die Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen – so- weit die Kommunen Straßenbaulastträger sind – je zu einem Drittel von der Bahn, dem Bund und den Kommunen finanziert. Angesichts der Tatsache, dass der Ausbau der Strecke zwar von herausragender verkehrlicher und wirtschaftlicher Bedeutung für das Land ist, der unmit- telbare Nutzen für die anliegenden Kommunen aber nur eine untergeordnete Rolle spielt, hat sich das Land bereit erklärt, bis zu 100 Prozent des kommunalen Anteils zu übernehmen. Die Kommunen an der Betuwe-Linie sind nunmehr durch Aussagen der Bezirksregierung Düsseldorf alarmiert worden, sie müssten den Umbau der Bahnübergänge vorfinanzieren. Ein Sprecher der Bezirksregierung erklärte, dass es dabei um größere Summen gehen und Jahre dauern könne, bis die Kosten erstattet werden. Für die betroffenen Kommunen würde das bedeuten, dass sie Kredite aufnehmen müssen und am Ende auf den Zinsen sitzenblei- ben. Da es um Millionenbeträge geht, sind die Städte in großer Sorge, dass die Vorfinanzie- rung ihre Haushalte sprengen könnte. Dies hat in einem ersten Fall bereits dazu geführt, dass die Planungsvereinbarung für eine Baumaßnahme von der Stadt nicht unterzeichnet wurde. Datum des Originals: 28.04.2014/Ausgegeben: 30.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5680 1. Wie hoch sind die Kosten für die Beseitigung der Bahnübergänge an der Betu- we-Linie insgesamt bzw. die von den jeweiligen Kommunen als Straßenbaulast- träger zu finanzierenden Anteile? Die Landesregierung verfügt derzeit noch über keine belastbaren Kostenschätzungen hin- sichtlich aller Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen mit kommunaler Beteiligung. Die Städte Emmerich und Rees haben für 23 zur Förderung angemeldete Maßnahmen auf ihren Stadtgebieten Gesamtkosten in Höhe von 147,5 Mio. € angegeben, woraus sich ein kommu- nales Drittel in Höhe von 49,2 Mio. € errechnet. 2. Wie lange dauert es bei entsprechenden Projekten maximal, bis die Kommunen ihre Kosten vom Land erstattet bekommen? Der Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel richtet sich gemäß den zuwendungsrechtli- chen Vorschriften des Landes und den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau in jedem einzelnen Fall danach, wann die jeweilige Kommune die von der Bezirksregierung bereitge- stellten Mittel in Abhängigkeit vom Baufortschritt abruft. 3. Wie hoch sind die Kosten, die den Kommunen unter den üblichen Kreditbedin- gungen für die Vorfinanzierung maximal entstehen würden? 4. Ist die Landesregierung bereit, den kommunalen Anteil an den Kosten der Bahn- übergangsbeseitigungsmaßnahmen einschließlich aller anfallenden Vorfinanzie- rungskosten zu 100 Prozent zu übernehmen? 5. Wenn nein, welche Auswirkungen wird dies auf den Abschluss der notwendigen Planungsvereinbarungen mit den Kommunen und damit auf die Realisierung des Projekts Betuwe-Linie als Ganzes haben? Die Landesregierung hat die Zusage ihrer beiden Vorgängerregierungen erneuert, das kom- munale Kostendrittel an den Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen im Zuge des Ausbaus der Betuwe-Linie grundsätzlich vollständig zu übernehmen. Die Umsetzung dieser Zusage wird nach Maßgabe der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen des Landes und der Förder- richtlinien kommunaler Straßenbau im Rahmen der im Einzelplan 09 etatisierten Haushalts- mittel erfolgen. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird als zuständige Bewilligungsbehörde die bedarfsgerechte Finanzierung des kommunalen Kostendrittels sicherstellen. Vor diesem Hin- tergrund ist die in der Kleinen Anfrage zum Ausdruck gebrachte Befürchtung, die Anrainer- kommunen müssten Vorfinanzierungskosten tragen, nicht begründet. 2