Min-Post2916-VCIanBMSchulzeKLimaPssG_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Planungssicherstellungsgesetz

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06.05.2020 Min-Post 2916
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=                                           Vcı 2.  Planungssicherstellungsgesetz Auch über dieses aktuelle Gesetzesvorhaben haben wir gesprochen. Leider ist der Entwurf dennoch unverändert am vergangenenMittwoch im Bundeskabinett beschlossen worden. Deshalb möchte ich unsere wichtigsten Punkte noch einmal ansprechen: Grundsätzlich unterstützt unsere Branche das mit dem Gesetz verfolgte Ziel, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen undgleichzeitig die Rechtssicherheit erteilter Genehmigungensicherzustellen. Als riskante Nebenwirkung sieht das Gesetz aber vor, dass die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden von sich aus Antragsunterlagenim Internet veröffentlichen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Welche konkreten Unterlagen im Internet zu veröffentlichen sind, ist jedoch bisher nicht geklärt. Da die an Genehmigungsverfahren beteiligten Behördenmitarbeiter immer unter Zeitdruck stehen, muss befürchtet werden, dassin vielen Fällen der komplette Antragsunterlagensatz ins Internet gestellt wird. Zahlreiche als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse („Know-how“) und als sicherheitssensible Informationen (Schutz vor Sabotage oder terroristischen Angriffen) einzustufende Angaben und Dokumente würden damit veröffentlicht. Die eingereichten Genehmigungsunterlagen wären, entgegen der Intention des Gesetzgebers, nicht mehr auf die betroffene Öffentlichkeit begrenzt, sondern weltweit für jedermann undzeitlich unbegrenzt im Internet verfügbar. Damit würdendetaillierte technische Informationen über Prozesse, verwendete und gelagerte gefährliche Stoffe, eingesetzte Technologien und die Konstruktion von Anlagen für jedermann einsehbar. Es droht ein unkontrollierter Abfluss von firmeneigenem Know-how,der die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen beschädigen würde. Außerdem besteht die Gefahr, dass die veröffentlichten Informationen zur Vorbereitung und Durchführung von Sabotageangriffen und terroristischen Anschlägen missbraucht werden. Ich möchte Sie daher eindringlich bitten, nachfolgende Position zu unterstützen: 1. Der Gesetzentwurf sollte eine Klarstellung enthalten, dass die jeweiligen Unterlagen nur nach sorgfältiger Prüfung und nur mit ZustimmungdesAntragstellers im Internet veröffentlicht werden. Damit werden auch die Vollzugsbeamtenentlastet. 2. Die komplexe Materie sollte sorgfältig analysiert und in einem einheitlichen Konzept auf Bundesebenefestgelegt werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Umfang und Inhalt der im Internet zu veröffentlichenden Antragsunterlagen, unter Berücksichtigung des Know- how-Schutzes und des Schutzes vor Terror- und Sabotageanpgriffen erforderlich. Wichtige Zukunftsprojekte der chemisch-pharmazeutischenIndustrie wie die Impfstoffent- wicklung oder die nachhaltige Transformation der Wirtschaft dürfen nicht erschwert oder gar konterkariert werden. Für unsere im Wettbewerb stehende Industrie ist entscheidend, wie sie nach der COVID-19-Pandemie aus den Startlöchern kommt. Eine Umweltpolitik, die auch die Belange der Chemie- und Pharmaindustrie als Innovationsmotor und Problemlöser umfassend berücksichtigt, ist deshalb nachhaltig. re     er
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