St-Posteingang_2101-2020-03-26HLBDIanSts.Flasbarth_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Planungssicherstellungsgesetz

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Bundesverband der Deutschen Industrie ∙11053 Berlin ███████ █████████ Staatssekretär im Bundesministerium                                                 ████████████ für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Herrn Jochen Flasbarth 11055 Berlin                                                                        Datum 26. März 2020 Seite 1 von 4 Sehr geehrter Herr Staatssekretär, lieber Herr Flasbarth          , die aktuellen Entwicklungen der Corona              -Pandemie können dazu führen, dass es für Unternehmen zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung gesetzlicher Melde-, Berichts- , Prüf- und Ausschlussfristen und bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren kommt. Der BDI                  würde es sehr begrüßen, wenn Bund und Länder diesbezüglich kurzfristig Lösungen entwickeln. Die Nichteinhaltung gesetzlich oder behördlich vorgeschriebener Pflichten kann erhebliche Folgen für Unternehmen haben. Der Verlust bestimmter Rechte kann die Fol       ge sein. Die Nichteinhaltung von Fristen stellen zum Teil Ordnungswidrigkeiten dar. Die Verletzung solcher verwaltungsrechtli- chen Pflichten kann zu Verwaltungszwangsverfahren führen. Die Verzöge- rung von Industrieprojekten aufgrund der verzögerten Durchführ           ung von Genehmigungsverfahren kann zu hohen finanziellen Ausfällen und dem Verlust von Arbeitsplätzen in der Zukunft führen. Bundesverband der Deutschen Industrie e .V. Die Schwierigkeiten in der aktuellen Situation bestehen beispielsweise,             Mitgliedsverband wenn externe Sachverständige oder Auditoren den Unternehm              en nicht zur BUSINESSEUROPE Verfügung stehen, weil Reisebeschränkungen existieren, aus Arbeitnehmer-            Hausanschrift schutzgesichtspunkten von Dienstreisen abgesehen wird, Mitarbeiter unter Breite Straße29 Quarantäne stehen oder ähnliches.                                                   10178  Berlin Postanschrift 11053 Berlin Aus Sicht des BDI ist es sehr hilfreich, dass die Ministerien          d Behörden un       Telekontakte diese Schwierigkeiten erkannt haben und bereits aktiv geworden sind. In T :+493020281719 einzelnen Bundesländern sind bereits Erlasse und Informationsschreiben anF: +493020282719 die Behörden zur Verlängerung von Prüffristen und anderen Abänderungenwww.bdi.eu    Internet von gesetzlichen Regelungen           versandt worden.                              E-Mail H.Loesch@bdi.eu
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Seite 2 von 4 Der BDI würde begrüßen, wenn weitere Erlasse, Handlungsempfehlun- gen oder Regelungen zur Lösung dieser Schwierigkeiten sehr kurzfris- tig verabschiedet werden. Allgemeingültige Handlungsempfehlungen bzw. Regelungen können für Behörden und Betreiber die nötige Flexibilität in dieser schwierigen Situation schaffen unter Wahrung der Verantwortung für alle Arbeitnehmer und Einhaltung aller Sicherheits- und Umweltschutz- standards. Folgende Regelungen schlagen wir vor: 1. Fristgebundene Verpflichtungen: Es sollte eine allgemeine, möglichst bundeseinheitliche und grundsätzlich geltende Regelung geschaffen werden, die eine Duldung enthält, dass fristgebundene Verpflichtungen bis Ende des Jahres nachgeholt werden können, ohne dass bei Nichtein- haltung der Fristen Konsequenzen (z. B. Ordnungswidrigkeiten oder der Verlust von Rechten) drohen. Es existiert eine Vielzahl fristgebundener Verpflichtungen. Hierun- ter fallen beispielsweise: •    Prüfungen und Messungen durch Sachverständige, Messin- stitute oder sonstige Stellen zum Beispiel nach AwSV, 42. BImSchV, BetrSichV, StrlSchV, Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen, TrinkWV, BImSchVOen wie 13. BImSchV und 17. BImSchV, von Druck- behältern, Aufzügen, nach DGUV, Emissionsmessungen u. a. nach BImSchG •    Prüfungen aufgrund von Genehmigungs- und Zulassungsbe- scheiden •    Zertifizierungen und Audits unter anderem (Re)Zertifizierungen für Umwelt- und Ener- giemanagementsysteme, z. B. DIN ISO 14001, 9001, 50001, EMAS: Remote-Audits statt Vor-Ort-Termine sollten optional möglich sein; Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben nach KrWG) •    Nachweis persönlicher Qualifikationen zur Aufrechterhal- tung eines rechtlichen Status zum Beispiel Schulungen, Fort- bildungen zur Aufrechterhaltung eines Beauftragtenstatus (Immissionsschutzbeauftragte, Abfallbeauftragte, Strahlen- schutzbeauftragte, etc.); Personalqualifizierungen in verschiede- nen Bereichen •    Berichtspflichten zum Beispiel jährlicher Bericht über Emissionen nach 13. BImSchV und 17. BImSchV (Frist: 31. Mai), EPRTR-Bericht (Frist: 31. Mai), Vollständigkeitserklärung nach VerpackG (Frist: 15. Mai), Deponiejahresbericht, Gefahrgutbe- richt, Abfallbericht, Gewässerschutzbericht, Jahresstatistikmel- dung nach ElektroG (Frist: 30. April), sonstige in
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Genehmigungs- und Zulassungsbescheiden vorgeschriebene Be-           Seite 3 von 4 richte, Zuarbeiten an Landesämter für Statistik (Frist: z. T. 15.4.) 2. Genehmigungsverfahren: Genehmigungsverfahren müssen weiterhin zügig durchgeführt werden können. Die gesetzlich zwingend durchzuführende Öffent- lichkeitsbeteiligung ist wegen der Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht wie bisher möglich. Einschränkungen der Versammlungsmög- lichkeiten machen die Durchführung von Erörterungsterminen mit Präsenz unmöglich. Behörden, bei denen die öffentliche Auslegung von Unterlagen stattfinden sollte, sind größtenteils für den Publi- kumsverkehr geschlossen. Betroffen sind alle Zulassungsverfahren, für die die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung oder eines Erörterungstermins erforderlich ist (z. B. Genehmigungsverfahren nach BImSchG, wasserrechtliche Verfahren, Genehmigungsverfah- ren mit UVP-Pflicht, Planfeststellungsverfahren - wie Netz- und Schienenausbau). Um zu verhindern, dass Verfahren „stillstehen“ oder sich auf unbe- stimmte Zeit verzögern, schlagen wir folgende Lösungen vor: •   Allgemein: Die Funktionsfähigkeit von Behörden sollte durch entsprechende Organisationsmaßnahmen trotz Corona umfäng- lich aufrechterhalten bleiben. •   Duldung bei Ablauf befristeter Genehmigungen: Es sollte vorübergehend grundsätzlich eine Duldung erfolgen, wenn die Verlängerung einer zeitlich befristeten Genehmigung/Zulassung (z. B. befristete naturschutzrechtliche Entscheidungen, Genehmi- gungen nach BImSchG oder wasserrechtliche Erlaubnisse) nicht möglich ist. •   Verzicht auf Erörterungstermine: Es könnte − zeitlich nach Maßgabe des Corona-Risikos befristet − Behörden ermöglicht werden, den Erörterungstermin (ersatzlos) entfallen zu lassen. Europarechtlich ist dies unbedenklich, da die Durchführung eines Erörterungstermins im EU-Recht nicht vorgesehen ist. In BImSchG-Verfahren sollte von der Kann-Regelung hinsichtlich der Durchführung von Erörterungsterminen vermehrt Gebrauch gemacht werden, sodass zwecks Verfahrensbeschleunigung auf Erörterungstermine verzichtet werden kann. •   Virtuelle Erörterungstermine: Es könnte eine vorübergehende Möglichkeit für die Durchführung virtueller Erörterungstermine geschaffen werden ohne Präsenzpflicht (ähnlich der aktuellen geplanten Erleichterungen im Aktienrecht hinsichtlich der Durchführung von Hauptversammlungen). •   Digitale Auslegung von Unterlagen: Es könnte − zeitlich nach Maßgabe des Corona-Risikos befristet − die optionale Möglich- keit für den Vorhabenträger geschaffen werden, Antrag und An- tragsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus- schließlich internetbasiert „auszulegen“. Technisch könnte dafür
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z. B. auf die vorhandenen UVP -Internetportale zurückgegriffen  Seite 4 von 4 werden. • Flexibilität bei Terminverschiebung: Bei Verschiebung von Erörterungsterminen sollte die Verwaltungspraxis von der Mög- lichkeit Gebrauch machen, auch in den Ferien zu terminieren. Ansonsten würden sich Erörterungstermine auch nach Ende der aktuellen Einschränkungen aufgrund der anstehenden Sommer- ferien um weitere Monate verzögern. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Anregungen aufgreifen würden. Für Gespräche und Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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