Mord an türkischem Familienvater in Holte-Stutenbrock mit möglichem rechtsterroristischem Hintergrund

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                                      Drucksache        16/12957 16. Wahlperiode 19.09.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5056 vom 19. August 2016 des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS Drucksache 16/12730 Mord an türkischem Familienvater in Holte-Stukenbrock mit möglichem rechtsterroris- tischem Hintergrund Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Wer seinen Bruder hasst, der ist ein Totschläger, und ihr wisst, dass kein Totschläger das ewige Leben bleibend in sich hat.“ Johannes der Apostel, NT, 1. Brief des Johannes (1.Joh 3,15) Am 7. September 1996 wurde in Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) ein Familienvater türki- scher Nationalität auf offener Straße erschossen, während er mit seiner kleinen Tochter auf dem Fahrrad unterwegs war. Der Täter sprang aus einem Gebüsch, feuerte sechs Schüsse auf das Opfer ab und entkam unerkannt. Der Vater starb vor den Augen seiner Tochter. Nach dem Bekanntwerden der Terror- und Mordserie des sogenannten „Nationalsozialisti- schen Untergrundes“( NSU) wurde eine Reihe von ungeklärten Altfällen zur Überprüfung eines möglichen rechtsterroristischen bzw. rassistischen Hintergrundes wieder aufgenommen, da- runter auch der genannte Fall. Durch die Arbeitsgruppe Fallanalyse des „Gemeinsamen Ext- remismus-/Terrorismusabwehrzentrums“ (GETZ) wurde dieser Fall identifiziert und durch das BKA den Landesbehörden zur Überprüfung und Bewertung übermittelt. Zu einer Überprüfung und Bewertung kann gehören, Zeug/innen zu vernehmen, alte Zeug/in- nen nochmal zu vernehmen, Asservate neu zu untersuchen, ggf. mit Methoden, die damals nicht zur Verfügung standen. Es stellt sich die Frage, welche dieser Maßnahmen durchgeführt werden bzw. wurden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5056 mit Schreiben vom 19. September 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Datum des Originals: 19.09.2016/Ausgegeben: 22.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode                             Drucksache 16/12957 1.      Welche Ermittlungen bzw. Überprüfungen haben die Landesbehörden in der Sa- che genau vorgenommen bzw. werden noch unternommen? Bitte nennen Sie jede einzelne Maßnahme der Ermittlung bzw. Überprüfung mit jeweiligem Zeitrahmen bzw. mit geplanten Zeitpunkten des Beginns oder der Fer- tigstellung sowie die daran beteiligten Behörden. Soweit z.B. alte oder neue Zeugen vernommen wurden bzw. alte oder neue Asser- vate untersucht wurden (ggf. mit neuen Methoden, die 1996 noch nicht zur Verfü- gung standen), oder Asservate nicht untersucht werden können, weil sie zwi- schenzeitlich vernichtet wurden, nennen Sie das bitte ebenfalls. Das Ermittlungsverfahren wegen Mordes z.N. des türkischen Familienvaters am 07.09.1996 ist abgeschlossen. Da ein Täter jedoch bislang nicht ermittelt werden konnte, können keine Auskünfte zu dem Verfahren erteilt werden, um einen möglichen zukünftigen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Das Tötungsdelikt wurde im Rahmen der AG Fallanalyse im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/ Rechtsterrorismus ret- rograd auf ein rechtsextremes Tatmotiv bzw. Bezüge zum „Nationalsozialistischen Unter- grund“ überprüft. Die Überprüfung ist abgeschlossen. Im Ergebnis können rechtsextreme Tat- motive oder Bezüge zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ weder bestätigt noch ausge- schlossen werden. 2.      Wie weit sind Überprüfung und Bewertung inhaltlich fortgeschritten? Erläutern Sie jedes der zwischenzeitlich erreichten Ergebnisse und nennen Sie den Termin des geplanten Abschlusses des Falles. Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. 3.      Inwieweit konnte ein rechtsterroristischer bzw. rassistischer Hintergrund bestätigt bzw. ausgeschlossen werden? Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. 4.      In welche Richtungen wurde im ursprünglichen Verfahren ermittelt? Sagen Sie auch, inwieweit bei den ursprünglichen Ermittlungen ein rechtsterroristischer bzw. rassistischer Hintergrund der Tat überprüft wurde und begründen Sie die Auswahl der Ermittlungsrichtungen. Im ursprünglichen Verfahren wurden sämtliche Ermittlungsrichtungen berücksichtigt. Der Po- lizeiliche Staatsschutz war ebenfalls in die Ermittlungen einbezogen. 5.      Welche schriftlichen Berichte und Bewertungen des Falls (abschließende oder Zwischenbewertungen bzw. Zwischenberichte) liegen vor? Legen Sie jeden Be- richt / jede Bewertung (ggf. soweit notwendig anonymisiert/ geschwärzt) vor und nennen Sie das Datum der Erstellung. Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. 2
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