191219_Handreichung_Soldat_1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Freifahrten für Soldatinnen und Soldaten“
Berlin, 27. November 2019 Handreichung zum Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten in Uniform Hinweis Diese Handreichung soll für alle Soldatinnen und Soldaten die wichtigsten Informationen zur Nutzung des Angebotes zusammenstellen. Die Antworten zu weiteren Detailfragen werden über das IntranetBw sowie über die Einheiten und Dienststellen bereitgestellt. 1. Zielsetzung Soldatinnen und Soldaten sind als Staatsbürger in Uniform Bestandteil der Gesellschaft und des öffentlichen Lebens. Die Vereinbarung zum kostenfreien Bahnfahren in Uniform soll die Sichtbarkeit der Bundeswehr in der Öffentlichkeit erhöhen und die Wertschätzung des Dienstes der Soldatinnen und Soldaten zum Ausdruck bringen. Merke: Für alle Soldatinnen und Soldaten stellt dies ein attraktives Angebot dar, von dem insbesondere Fernpendler von Beginn an profitieren können. 2. Welche Zugverbindungen können genutzt werden? Ab dem 1. Januar 2020 können alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Uniform kostenfrei alle Züge des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG in Deutschland (ICE, IC, EC) für private Fahrten nutzen. Dies schließt den so genannten Vor- und Nachlauf ein. Vor- und Nachlauf bezeichnet alle Zugverbindungen vom Startbahnhof hin zu einem Fernverkehrsbahnhof und von dort weg zum Zielbahnhof. Zusätzlich, also ohne Nutzung einer Fernverkehrsverbindung, können ab dem 1. Januar 2020 alle Regionalverbindungen gebucht werden, die von der DB Regio AG betrieben werden. Grundsätzlich nicht eingeschlossen ist der Öffentliche Personennahverkehr, also beispielsweise Stadtbusse und U-Bahnen. Merke: Alle Strecken, die über den Sondereinstieg der Bundeswehr im Buchungssystem der Bahn buchbar sind, können kostenfrei genutzt werden. 3. Voraussetzungen Das Angebot gilt für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Für Reservisten- dienstleistende gilt dies für den Zeitraum der Heranziehung. Das Tragen der Uniform ist Pflicht, ohne Ausnahme. Es geht um die „Sichtbarkeit“! Der Trup- penausweis ist mitzuführen. Zudem ist ein gültiges Fahrticket erforderlich. Grundsätzlich dürfen alle Uniformen, die gemäß der Anzugordnung, Nr. 110 für das Tragen außer Dienst zugelassen sind, für alle privaten Fahrten mit der Bahn genutzt werden. Getragen Ä werden darf demnach der Dienstanzug sowie der Feldanzug bzw. Bord- und Gefechtsanzug. Dies gilt gleichermaßen für den Weg vom Zielbahnhof zum Zielort der Reise. Merke: Uniform, Truppenausweis, Fahrticket sind Pflicht! 4. Buchung Für die Nutzung des Angebots ist das Buchen eines Tickets erforderlich, das mit folgenden Schritten kostenfrei erworben werden kann.
1. Schritt: Digitalen Zugangscode (eToken) über das IntranetBw abrufen. Falls kein eigener Zugang zum IntranetBw vorhanden ist: Jede Einheit / Dienststelle hat „Beauf- tragte Personen“ benannt, die eToken zur Weitergabe abrufen können. 2. Schritt: Im Internet, über den Sondereinstieg der Bundeswehr im Buchungssystem der Bahn: eToken eingeben, Verbindung auswählen und „Null-Euro-Ticket“ buchen. 3. Schritt: Ticket ausdrucken, per E-Mail versenden oder in die App der Deutschen Bahn (DB Navigator) laden. Das Angebot gilt für die 2. Wagenklasse ohne Sitzplatzanspruch. Falls gewünscht: Sitzplatzre- servierung oder Übergang in die 1. Klasse können auf eigene Kosten separat gebucht werden. Merke: 1. eToken herunterladen, 2. „Null-Euro-Ticket“ buchen, 3. Ticket mitführen. 5. Durchführung der Fahrt und Verhalten im Zug Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Es gilt nur in Verbindung mit der Uniform sowie einem gültigen Truppenausweis und nur für die gebuchten Zugverbindungen. Bei Zugausfällen können alternative Verbindungen gem. der allgemeinen Bestimmungen genutzt werden. Wohlverhaltenspflicht beachten! Das Verhalten von Soldatinnen und Soldaten muss dem An- sehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die der Dienst als Soldat erfordert. Nicht provozieren lassen, Ruhe bewahren und gerne anderen helfen! Bei Privatfahrten in Uniform verfügen Soldatinnen und Soldaten über keine zusätzlichen rechtlichen Befugnisse, sondern lediglich über die so genannten „Jedermannrechte“. Merke: Mit Ticket und Truppenausweis auf gebuchten Strecken in Uniform reisen und sich höflich und angemessen verhalten. 6. Allgemeine Hinweise: • Es besteht kein Rechtsanspruch / keine Verpflichtung zur Nutzung des Angebotes. • FWDL nutzen für die Fahrten zwischen Dienststelle und Wohnort weiterhin den Berechti- gungsausweis. Hierfür darf kein zusätzliches Ticket gebucht werden. • Eine Weitergabe von eToken an nicht aktive Soldatinnen und Soldaten sowie der Verkauf oder eine andere gewerbliche oder kommerzielle Nutzung von eToken ist verboten. • Gebuchte Tickets können nicht storniert oder zurückgegeben werden. • Das Buchen mehrerer Tickets für den gleichen Tag und dieselbe, nur zeitversetzte Verbin- dungen ist nicht zulässig! Das Angebot ist so nutzen, als würde man Fahrten „auf eigene Rechnung“ buchen. • Das Angebot wirkt sich nicht auf Dienstreisen und auf die Abrechnung von Familienheim- fahrten von Trennungsgeldempfängern aus. Die diesbezügliche Wahl des Transport-/ Rei- semittels wird nicht eingeschränkt. Den Soldatinnen und Soldaten entstehen durch die In- anspruchnahme dieser Vereinbarung auch keine steuerlichen Nachteile. Merke: Keine Nachteile durch das Angebot. FWDL nutzen weiterhin Berechtigungsausweis. Bei allen Fragen, bitte erst einmal an den Vorgesetzten wenden! Impressum: Herausgeber: BMVg P I 1 / ProjGrp Bahn (Stand 27. November 2019) Kontakt: BMVgProjGrpBahnfahren@bmvg.bund.de Anschrift: Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin