Umweltbericht der Bundesregierung 2019
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Umweltzustandsbericht des Umweltbundesamt (UBA) nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)“
Die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland sowie die entsprechenden An- passungsmaßnahmen der Bundesregierung werden gesondert dargestellt [↗ Kapitel B.3]. B.2 Klimaschutz Das im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris beschlossene Klima- schutz-Übereinkommen, das 2016 in Kraft getreten ist, nimmt erstmals alle Länder gemeinsam in die Pflicht. Mit ihm bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorin- dustriellen Werten zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, den Tempera- turanstieg möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Die Bundesregierung ist sich der Rolle und der Verantwortung Deutschlands be- wusst. Der Klimaschutz bildet daher seit inzwischen mehr als zwei Dekaden einen zentralen Bestandteil deutscher Politik. B.2.1 Entwicklung der Emissionen in Deutschland Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Das ent- spricht einer Gesamtminderung um etwa 500 Millionen Tonnen CO 2-Äquivalente auf einen Zielwert von 750 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Bis zum Jahr 2016 konn- ten in Deutschland die Treibhausgasemissionen um rund 27 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 auf 909 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesenkt werden. Für das Jahr 2018 zeigen die aktuellen Schätzungen des UBA eine Absenkung auf 865,6 Millio- nen Tonnen CO2-Äquivalente. Das nationale 2020-Ziel einer Minderung um 40 Pro- zent wird dennoch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr erreicht werden können [↗ Kapitel B 2.2]. Im Vergleich der einzelnen Treibhausgase dominiert Kohlendioxid, verursacht vor al- lem durch Verbrennung fossiler Energieträger. Methanemissionen (CH4) hatten im Jahr 2016 einen Anteil von 6 Prozent, Lachgas (N2O) von 4,2 Prozent. Die fluorierten Treibhausgase machten wiederum etwa 1,7 Prozent aus. Dieses Verteilungsspekt- rum der Treibhausgasemissionen ist typisch für ein hoch industrialisiertes Land. Ab- bildung B.2.1 zeigt die Emissionsentwicklung in Deutschland seit 1990. 101
Jährliche Treibhausgas-Emissionen in Deutschland nach Substanz 1.400 1.251 1.200 1.154 1.141 1.126 1.081 1.045 1.039 1.019 1.001 Emissionen (in Mio. t CO2-äqu.) 976 908 943 1.000 920 925 942 903 907 911 907 866 800 600 400 200 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018** CO2* CH4* N2O* HFC PFC SF6 *Ohne LULUCF ** Schätzung für 2018, F-Gase Quelle/Source: Umweltbundesamt: Nationales Treibhausgasinventar 2019, 11/2018 (v 1.0), Schätzung: nur als Summe Presse-Information 09/2019 Abb. B.2.1: Emissionsentwicklung in Deutschland seit 1990, nach Treibhausgasen; Quelle: UBA, Nationales Treibhausgasinventar 2018 Die Differenzierung nach Sektoren zeigt, dass die Energiewirtschaft weiterhin die meisten Treibhausgase emittiert, aber auch die meisten THG-Emissionen seit 1990 gemindert hat. Zweitgrößter Verursacher von Emissionen ist weiterhin der Industrie- sektor, gefolgt vom Verkehrssektor. Abbildung B.1.1 zeigt die Emissionsentwicklung seit 1990 nach Sektoren. 102
Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland in der Abgrenzung der Sektoren des Klimaschutzplans 2050* 1.400 1.251 1.200 1.123 90 Emissionen in Mio. t CO₂-äquivalent 1.045 993 163 76 1.000 943 942 75 920 925 907 911 907 70 903 176 72 866 70 71 71 73 210 181 74 74 73 160 70 751 800 153 158 155 153 188 159 161 165 167 162 167 154 2050: 149 128 130 140 562 Reduktion 600 284 119 124 125 132 117 ggü. 1990 244 um 80% 98 61 208 191 bis 95% 188 186 180 180 180 188 193 200 196 400 72 143 466 200 400 386 397 369 366 377 380 360 348 344 325 311 183 0 Energiewirtschaft Industrie Gebäude Verkehr Landwirtschaft Abfallwirtschaft und Sonstiges Ziele min. * Die Aufteilung der Emissionen w eicht von der UN- Berichterstattung ab, die Gesamtemissionen sind identisch Quelle: Umw eltbundesamt 04.04.2019 ** Schätzung Abb, B.2.2: Emissionsentwicklung in Deutschland seit 1990, nach Sektoren (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft); Quelle: UBA 2019 B.2.2 Umgesetzte Maßnahmen auf Bundesebene Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Fülle von Klimaschutz- maßnahmen umgesetzt. Der siebte deutsche Nationalbericht zum Klimawandel unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen gibt einen detaillierten Überblick über die deutsche Klimapolitik bis 2017. Die folgende Darstellung beschränkt sich da- her auf die zentralen Politikprozesse. Weitere Hinweise auf klimaschutzrelevante Maßnahmen der Bundesregierung finden sich in den verschiedenen Fachkapiteln [↗ Kapitel C und D]. Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 Bereits im Dezember 2014 verabschiedete die Bundesregierung das Aktionspro- gramm Klimaschutz 2020 und den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), 103
der einen erheblichen Beitrag zum Aktionsprogramm Klimaschutz leistet. Sie rea- gierte damit darauf, dass das nationale Emissionsminderungsziel von minus 40 Pro- zent bis 2020 mit den bis dahin in Kraft gesetzten Maßnahmen voraussichtlich nicht erreicht würde. Seinerzeit wurde ein Korridor für die Klimaschutz-Lücke von 5 bis 8 Prozentpunkten ermittelt. Um das 40-Prozent-Ziel zu erreichen, waren also zusätzliche Anstrengun- gen erforderlich. Diese hat die Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm seit 2014 auf den Weg gebracht. Das Aktionsprogramm sollte einen Minderungsbeitrag in Höhe von 62 bis 78 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten zur Schließung dieser Lücke erbringen. Dieser abgeschätzte Gesamtbeitrag stützt sich dabei auf Minderungsbei- träge aus mehr als 110 Einzelmaßnahmen. Die Bundesregierung begleitet in einem kontinuierlichen Prozess die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramms und legt hierzu jährlich einen Klimaschutzbericht vor. Dieser beschreibt die aktuellen Trends der Emissionsentwicklung in den ver- schiedenen Handlungsfeldern, den Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Akti- onsprogramms und gibt einen Ausblick auf die zu erwartenden Minderungswirkungen der einzelnen Maßnahmen bis zum Jahr 2020. Der vorliegende Klimaschutzbericht 2018 zeigt, dass die Maßnahmen des Aktions- programms wirken. Jedoch ist davon auszugehen, dass der erwartete Beitrag des Aktionsprogramms nach aktuellen Schätzungen derzeit noch nicht vollständig er- reicht wird. Nach einer Studie im Auftrag des BMU vom Oktober 2017 ist davon auszugehen, dass mit allen bisher umgesetzten Maßnahmen bis zum Jahr 2020 eine Minderung der Treibhausgasemissionen um etwa 32,2 Prozent gegenüber 1990 erreicht wird. Die aktuell erwartete Lücke wird demnach bei fast 8 Prozentpunkten liegen. www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Memo-Ueberpruefung-Emissionsminderung-2020.pdf Die Bundesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, das Aktionsprogramm 2020 mit all seinen Maßnahmen vollständig umzusetzen. 104
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) Der von der Bundesregierung 2014 beschlossene Nationale Aktionsplan Energieeffi- zienz (NAPE) fasst mehr als 30 Maßnahmen zusammen. Hierzu gehören unter ande- rem die Einführung eines Ausschreibungsmodells für Energieeinsparungen, die Gründung von 500 Unternehmensnetzwerken für Energieeffizienz, die verbesserte und verstärkte Förderung und Beratung sowie Maßnahmen zur Einsparung von Energie im Gebäudebereich. Zur Umsetzung der Maßnahmen wurden im Zeitraum 2016 bis 2018 Mittel in Höhe von 1,19 Milliarden Euro aus dem Zukunftsinvestitions- programm eingesetzt. Der NAPE wird ergänzt durch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf Grundlage der Beschlüsse des Koalitionsausschusses zu Eckpunkten für eine erfolg- reiche Umsetzung der Energiewende vom 1. Juli 2015. Ziel ist es, im Jahr 2020 5,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durch Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäu- debereich, in den Kommunen, in der Industrie sowie im Schienenverkehr einzuspa- ren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Mittel im Energie- und Klimafonds aufge- stockt werden – bis 2020 sollen für die zusätzlichen Maßnahmen bis zu 5,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Auch im Bereich Verkehr werden Mittel aus dem Zu- kunftsinvestitionsprogramm für Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz ver- wendet. Die Bundesregierung wird den NAPE basierend auf den Ergebnissen des Grünbuchs Energieeffizienz weiterentwickeln und schnellstmöglich umsetzen. Klimaschutzplan 2050 Im November 2016 verabschiedete die Bundesregierung für Deutschland als eines der ersten Länder die im Pariser Übereinkommen geforderte Klimaschutz-Langfrist- strategie, den Klimaschutzplan 2050. In einem Dialogprozess, der im Sommer 2015 startete, hatten Bundesländer, Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Vorschläge für strategische, bis 2030 wirkende Klimaschutzmaßnahmen entwickelt. Daraus entstand ein Katalog mit 97 Maßnahmenvorschlägen. Die Bun- desregierung erarbeitete den Klimaschutzplan im Jahr 2016 im Lichte des Pariser Übereinkommens unter Berücksichtigung dieser Vorschläge aus dem breiten Dialog sowie auf der Basis wissenschaftlicher Studien und Szenarien. 105
Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 ihre anspruchsvollen natio- nalen Klimaschutzziele bestätigt und weiter präzisiert. Deutschlands Langfristziel ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Damit orientiert sich die Bundesregierung am Ziel des Pariser Abkommens, dass in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts weltweit Treibhausgasneutralität erreicht werden soll. Au- ßerdem wird Deutschland mit diesem Ziel seiner besonderen Verantwortung als füh- rende Industrienation und wirtschaftlich starker Mitgliedsstaat der EU gerecht. Mittelfristiges Klimaschutzziel ist das Senken der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990. Der Klimaschutzplan gibt für den Prozess zum Erreichen der nationalen Klimaschutz- ziele im Einklang mit dem Pariser Abkommen inhaltliche Orientierung für alle Hand- lungsfelder: In der Energiewirtschaft, im Gebäude- und Verkehrsbereich, in Industrie und Wirtschaft sowie in der Land- und Forstwirtschaft. Der Plan legt außerdem erst- mals Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren für das Jahr 2030 fest, be- schreibt die notwendigen Entwicklungspfade in den verschiedenen Sektoren, führt erste Maßnahmen zur Umsetzung auf und gibt so eine konkrete Orientierung für stra- tegische Entscheidungen in den nächsten Jahren. Darüber hinaus sieht der Plan ei- nen Prozess zum Monitoring und zur Öffentlichkeitsbeteiligung vor. So wird Deutsch- land seinen Anteil leisten, damit das globale Ziel des Pariser Abkommens erreicht wird, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C oder sogar auf nicht mehr als 1,5 °C zu begrenzen. Tabelle B.2.1 zeigt die Emissionen und Sektorziele 2030. Tab. B.2.1: Emissionen und Sektorziele 2030 (Quelle: Klimaschutzplan 2050) 106
Der Klimaschutzplan 2050 soll 2019 mit einem ersten, in seiner Minderungswirkung quantifizierten Maßnahmenprogramm unterlegt werden. Dieses Programm soll si- cherstellen, dass die 2030er-Minderungsziele erreicht werden. Es werden Folgenab- schätzungen durchgeführt, die die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aus- wirkungen der Maßnahmenvorschläge betrachten. Vorab wurden die den Sektorzie- len zugrundeliegenden Entwicklungspfade einer Folgenabschätzung unterzogen, um die spezifischen Chancen und Risiken zu ermitteln und diese gegebenenfalls mit wei- teren Maßnahmen begleiten zu können. Im Klimaschutzplan 2050 (KSP 2050) wird auch die besondere Rolle der Forschung für das Erreichen der Minderungsziele hervorgehoben. Zur wissenschaftlichen Be- gleitung des KSP 2050 wird eine Wissenschaftsplattform die Bundesressorts hin- sichtlich Umsetzung, Zielerreichung und der Wirkung von Maßnahmen des KSP 2050 beraten. Das oben genannte Maßnahmenprogramm wird in Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag sowie unter Einbezug der gesellschaftlichen Akteure erarbeitet. Das Kabi- nett hat am 20. März 2019 entschieden, einen Kabinettausschuss „Klimaschutz“ ein- zurichten, um die rechtlich verbindliche Umsetzung des Klimaschutzplans sowie der für Deutschland verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorzubereiten. Ziel ist es, alle relevante Beschlüsse noch im Jahr 2019 zu fassen. Mit der Verabschiedung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 hatte die Bundes- regierung das Aktionsbündnis Klimaschutz eingesetzt. Das Aktionsbündnis Klima- schutz hat die Aufgabe, die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des Aktions- programms zu unterstützen, die Aktivierung der Potenziale zu erleichtern, die derzeit als noch nicht quantifizierbar eingestuft werden, und weitere Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren. Die Mitglieder des Aktionsbündnisses sind insbesondere aufgeru- fen, eigene Initiativen zu entwickeln, die helfen, zusätzliche Potenziale zur Errei- chung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erschließen. Mit der Verabschiedung des Klimaschutzplans 2050 im November 2016 hat die Bun- desregierung unter anderem eine Fortführung des Aktionsbündnisses Klimaschutz auch über das Jahr 2020 hinaus beschlossen. Das Aktionsbündnis soll unter ande- rem die Erstellung, Überarbeitung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme zum Klimaschutzplan 2050 begleiten. Im Aktionsbündnis sind neben Verbänden aus allen klimaschutzpolitischen Handlungsfeldern sowie umwelt- und entwicklungspolitischen 107
Verbänden, Wissenschaft, Kommunen und Bundesländern auch Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbände vertreten. Diese unterstützen die Bundesregierung in der sozialverträglichen Gestaltung ihrer Klimaschutzpolitik. Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans selbst erfolgen in einem ge- sellschaftlichen Diskursprozess unter breiter Beteiligung der Länder, Kommunen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger. Die mit dem Klimaschutz- plan 2050 in Zusammenhang stehenden Beteiligungsprozesse werden regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt. Die Bundesregierung wird die Beteiligungskultur weiter fortentwickeln und so gesell- schaftliche Lern- und Innovationsprozesse initiieren und verstärken. Dabei orientiert sie sich insbesondere an den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung zur Ge- schlechtergerechtigkeit (SDG 5), zur Verringerung der Ungleichheit (SDG10) und zu Teilhabe und guter Regierungsführung/Governance (SDG 16). Der Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpake- ten und Zielen wird vollständig umgesetzt. Das Minderungsziel 2030 soll auf jeden Fall erreicht werden. Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ Am 31. Januar 2019 hat die von der Bundesregierung im Sommer 2018 eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ihren Abschlussbericht an die Bundeskanzlerin überreicht. Die Bundesregierung hat diesen Abschlussbe- richt dankend entgegengenommen, prüft die Kommissionsvorschläge und entwickelt ein konkretes Umsetzungskonzept. Ziel und Mandat der Kommission waren unter anderem, Vorschläge für einen schritt- weisen Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland vorzulegen und dies mit Empfehlungen für eine nachhaltige und in die Zukunft gerichtete Strukturentwicklung in den vom Kohleausstieg am meisten betroffenen Regionen zu verknüpfen. Der Abschlussbericht der Kommission enthält konkrete Vorschläge zur schrittweisen Reduzierung der Kohleverstromung in Deutschland. Wichtige Meilensteine sind die Jahre 2022, 2030 und 2038. Bis 2022 soll die installierte Kohlekraftwerksleistung von 42,5 Gigawatt im Jahr 2017 auf dann 30 Gigawatt reduziert worden sein, bis 2030 soll diese weiter auf 17 Gigawatt reduziert worden sein, bis spätestens 2038 soll die 108
Kohleverstromung beendet werden. Flankiert werden soll der Kohleausstieg über weitere Maßnahmen im Bereich der Energiewirtschaft. Für die von diesem Strukturwandelprozess am meisten betroffenen Regionen wer- den darüber hinaus Vorschläge für eine nachhaltige und in die Zukunft gerichtete Strukturentwicklungspolitik vorgelegt Aus Sicht der Bundesregierung ist der nun auf breiter gesellschaftlicher Basis gefun- dene Kompromiss ein großer Fortschritt für mehr Klimaschutz und für eine nachhal- tige Entwicklung. Entsprechend arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck an der Umsetzung der Empfehlungen: Am 22. Mai 2019 hat die Bundesregierung ein Eck- punktepapier vorgelegt, welches den breiten gesellschaftlichen Konsens zum Kohle- ausstieg in Hinblick auf die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission in ein konsistentes wirtschaftliches Entwicklungspapier überführt. Die Eckpunkte sehen vor, dass der Bund bis spätestens 2038 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro für die Wei- terentwicklung der bisherigen Braunkohlereviere in der brandenburgischen und säch- sischen Lausitz, in Nordrhein-Westfalen westlich von Köln und in Sachsen und Sach- sen-Anhalt um Leipzig und Halle zur Verfügung stellt. Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sol- len eine Unterstützung erhalten. Die Kommission bestand aus insgesamt 28 stimmberechtigten Mitgliedern, die sich unter anderem aus Umweltverbänden, Gewerkschaften, Wirtschafts- und Energiever- bänden, den betroffenen Regionen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammensetzte. Die Zusammensetzung der Kommission zeigt, dass es der Bun- desregierung ernst ist bei ihrem Anliegen, wichtige gesellschaftliche Akteure zusam- menzubringen und eine im Konsens getragene Übereinkunft zu Beendigung der Koh- leverstromung zu erzielen. Energiewende Die Bruttostromerzeugung in Deutschland lag im Jahr 2018 ersten Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen zufolge bei rund 650 Terawattstunden. Davon entfielen etwa je 35 Prozent auf die Verstromung von Kohle und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, etwa 13 Prozent auf Erdgas- und knapp 12 Prozent auf Kernkraftwerke. 109
Diesen Schätzungen zufolge ist von einem weiter zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix in Deutschland auszugehen. So hat der Anteil erneuerbarer Energien (EE) am Primärenergieverbrauch die Marke von 13 Prozent im Jahr 2018 übersprungen haben. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromer- zeugung hat mit einem Wert von 35 Prozent ebenfalls deutlich zugelegt. Auch stieg der Anteil von Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf etwa 38 Prozent. Durch den Einsatz der Erneuerbaren Energien konnten 184 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente vermieden werden. Im Bereich der Windenergie an Land wurde laut dem aktuellen Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht) der Zubau aus dem Jahr 2016 von 4,2 Gigawatt netto mit einem Zubau von knapp 5 Gigawatt netto im Jahr 2017 nochmals übertroffen und damit, wie auch im Jahr 2016, der gesetzliche Ausbaupfad deutlich überschritten. Im Jahr 2018 betrug der Nettozubau bei Wind an Land 2.3 Gigawatt (brutto: knapp 2.5 Gigawatt). Dies ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 2013. Ende 2018 war damit eine Netto-Gesamtleistung von knapp 53 Gigawatt installiert. Neben dem beschleunigten Ausbau an geeigneten Landstandorten und dem Ersatz alter, kleinerer Anlagen durch moderne und leistungsstärkere Anlagen – dem so ge- nannten „Repowering“ – kommt dem Ausbau der Windenergie auf See (Offshore- Windenergie) eine wachsende Bedeutung zu. Ende des Jahres 2018 waren in Deutschland gut 6,5 Gigawatt Offshore-Windleistung am Netz; davon knapp 300 Megawatt noch ohne Netzeinspeisung. Auch hier zeigen erste Schätzungen, dass sich der Ausbautrend konsequent fortsetzt und bis 2020 mit einem voraussichtlichen Zubau von 7,7 Gigawatt zu rechnen ist. Im Fall der photovoltaischen Stromerzeugung konnte der Arbeitsgruppe Erneuer- bare-Energien-Statistik (AGEE-Stat) zufolge mit knapp 1,5 Gigawatt Zubau im Jahr 2016 eine leichte Trendwende nach Jahren sehr geringer Ausbauzahlen eingeleitet werden. Diese hat sich laut dem aktuellen EEG-Erfahrungsbericht im Jahr 2017 fort- gesetzt, beziehungsweise mit einem Zubau von knapp 1,7 Gigawatt verstärkt. Im Jahr 2018 betrug der Zubau knapp 3 Gigawatt und liegt damit erstmals seit Jahren über dem Ausbaupfad des EEG von 2,5 Gigawatt. Insgesamt betrug die installierte Leistung der Photovoltaikanlagen in Deutschland Ende 2018 gut 45 Gigawatt. 110