AntragaufErweiterungderBeleihungdesDeutschenApothekerverbandese.V.DAV-hierCorona-Schutzmasken-Verordnung-SchutzmV
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente aus Anfrage von WDR/NDR/SZ zu Masken“
Antrag auf Erweiterung der Beleihung des DAV DAV a Antrag auf Erweiterung der Beleihung des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) gemäß $ 20a Absatz 1 ApoG zur Umsetzung der Abwicklung der einmaligen Erstattungsbeträge für Dezember 2020 (Masken-Pauschalen) im Rahmen der pandemiebedingten Ausstattung von besonders gefährdeten Personengruppen mit Schutzmasken gemäß $ 20i Absatz 3, Satz 2,Nr.1c) undNr. 2 SGB V i.V.m. der Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SchutzmV). Der DAV beantragt die Beleihung zum 15.12.2020. Antragsteller Deutscher Apothekerverband e. V. Heidestraße 7 10557 Berlin im Folgenden DAV genannt 1. Vorbemerkungen Im Rahmen weiterer pandemiebedingter Schutzmaßnahmen und der damit geplanten Ausstattung besonders gefährdeter Personengruppen mit Schutzmasken im Dezember 2020 sowie der damit verbundenen finanziellen Abwicklung der Auszahlung der sogenannten Masken-Pauschalen an die Apotheken wurde mit Datum vom 15.12.2020 die Rechtsverordnung „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SchutzmV)“ erlassen. Hierbei wurde im $ 5 SchutzmV festgelegt, dass die Abwicklung der Auszahlungen an die Apotheken über den DAV / Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) erfolgen soll, da dort die erforderlichen Stamm- und Bankverbindungsdaten sowie weitere Abwicklungsdaten (Rx-Packungsabgemengen der Apotheken) vorliegen sowie notwendige Bearbeitungsprozesse implementiert und entsprechende Erfahrungen in der Abrechnungsabwicklung mit Apotheken vorhanden sind, die eine zeitnahe Umsetzung gewährleisten. Dies vorausgeschickt wird hiermit die Erweiterung der Beleihung des DAV gemäß $ 20a Absatz 1 ApoG zur Umsetzung des 85 i.V.m. 8& 7 Abs. 1 und $ 9 Absatz 3 SchutzmV über den nach $ 18 Absatz 1 Satz 1 ApoG errichteten Fonds beantragt. 2. Anmerkungen zur Beleihung Aus Sicht des Antragstellers sollte eine Erweiterung der Beleihung folgende klarstellende Regelungen beinhalten: verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum 15.12.2020 Klassifizierung intern Gültig ab Status final Dokumentname | Antrag auf Erweiterung der Beleihung zur Masken-Pauschale - V 1.0 —- 20_12_15.docx © DAV e.V. Seite 1 von 3
Antrag auf Erweiterung der Beleihung des DAV DAV a 2.1 Aufgaben des Beliehenen Insbesondere Bearbeitung und Erstellung der Sammelrechnung für die anspruchsberechtigten Apotheken an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), Vereinnahmung der vom BAS gezahlten Beträge und deren Verteilung an die anspruchsberechtigten Apotheken nach Abzug der Verwaltungskosten, Erlass und die Vollstreckung der notwendigen Verwaltungsakte (Bewilligungs-/Auszahlungs-, Änderungs-, Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide), Widerspruchsbearbeitung gemäß $ 73 Absatz 1, Satz 2 Nr. 2 VwGO i. V. m. $ 19 Absatz 2 Satz 3 bis 9 ApoG, vorübergehende Anlage der Finanzmittel, Berichtswesen und Kommunikation mit den Anspruchsberechtigten hinsichtlich der verfahrensrechtlichen und -technischen Abwicklung des 8 5 der SchutzmV. 2.2 Befugnisse des Beliehenen Im Beleihungsbescheid sollte darüber hinaus klargestellt werden, dass der Beliehene im Rahmen der Sicherstellung der Mitwirkungspflichten die genannten Überwachungs- und Durchsetzungsbefugnisse auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Inhabers einer Erlaubnis nach 8 2 ApoG sowie Dritten, soweit diese auskunfts- und nachweispflichtig sind, geltend machen kann, der Beliehene als Widerspruchsbehörde im Sinne des & 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 VwGO ist und 8 19 Absatz 2 Satz 3 bis 9 ApoG entsprechend gilt, die für die Umsetzung des $ 5 der SchutzmV anfallende apothekenbezogene Verwaltungskosten-/ Abwicklungspauschale von der gemäß $ 18 Absatz 2 Satz 2 ApoG über die vom NNF festgesetzten einmaligen Masken-Pauschale abzugsfähig ist und der Beliehene ermächtigt und verpflichtet wird, die Mitwirkungspflichten nach $ 20a Absatz 2 Satz 3 und 4 ApoG zu überwachen und durchzusetzen. 2.3 Befristung der Beleihung Die Laufzeit des Beleihungsbescheides ist im Grundsatz auf die Laufzeit der SchutzmV zuzüglich einer angemessenen Frist, die zum Abschluss der Aufgabenerfüllung durch den Beliehenen erforderlich ist, befristet. verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum 15.12.2020 Klassifizierung intern Gültig ab Status final Dokumentname | Antrag auf Erweiterung der Beleihung zur Masken-Pauschale - V 1.0 — 20_1 2_15.docx © DAV e.V. Seite 2von 3
Antrag auf Erweiterung der Beleihung des DAV DAV a Ferner sollten klarstellend jedoch weitere faktische Beendigungsgründe benannt werden; z. B. = Auflösung des Beliehenen, = schriftlicher Antrag des Beliehenen auf Beendigung der Beleihung zuzüglich einer angemessenen Frist zum Abschluss der Aufgabenerfüllung durch den Beliehenen. Berlin, | i Thomas Dittrich verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum xx.xx.2020 | Klassifizierung intern Gültig ab Status draft Dokumentname | Antrag auf Erweiterung der Beleihung zur Masken-Pauschale - V 1.0 — 20_xx_xx.docx © DAVe.V. Seite 3 von 3