AntragaufErweiterungderBeleihungdesDeutschenApothekerverbandese.V.DAV-hierCorona-Schutzmasken-Verordnung-SchutzmV

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Antrag auf Erweiterung der Beleihung des DAV DAV a

Antrag

auf Erweiterung der Beleihung des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) gemäß $ 20a Absatz 1 ApoG zur
Umsetzung der Abwicklung der einmaligen Erstattungsbeträge für Dezember 2020 (Masken-Pauschalen) im Rahmen
der pandemiebedingten Ausstattung von besonders gefährdeten Personengruppen mit Schutzmasken gemäß $ 20i
Absatz 3, Satz 2,Nr.1c) undNr. 2 SGB V i.V.m. der Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung
einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SchutzmV). Der DAV beantragt die Beleihung zum 15.12.2020.

Antragsteller

Deutscher Apothekerverband e. V.

Heidestraße 7
10557 Berlin

im Folgenden DAV genannt

1. Vorbemerkungen

Im Rahmen weiterer pandemiebedingter Schutzmaßnahmen und der damit geplanten Ausstattung besonders
gefährdeter Personengruppen mit Schutzmasken im Dezember 2020 sowie der damit verbundenen finanziellen
Abwicklung der Auszahlung der sogenannten Masken-Pauschalen an die Apotheken wurde mit Datum vom
15.12.2020 die Rechtsverordnung „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit
dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SchutzmV)“ erlassen.

Hierbei wurde im $ 5 SchutzmV festgelegt, dass die Abwicklung der Auszahlungen an die Apotheken über den
DAV / Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) erfolgen soll, da dort die erforderlichen Stamm- und
Bankverbindungsdaten sowie weitere Abwicklungsdaten (Rx-Packungsabgemengen der Apotheken) vorliegen sowie
notwendige Bearbeitungsprozesse implementiert und entsprechende Erfahrungen in der Abrechnungsabwicklung mit
Apotheken vorhanden sind, die eine zeitnahe Umsetzung gewährleisten.

Dies vorausgeschickt wird hiermit die Erweiterung der Beleihung des DAV gemäß $ 20a Absatz 1 ApoG zur
Umsetzung des 85 i.V.m. 8& 7 Abs. 1 und $ 9 Absatz 3 SchutzmV über den nach $ 18 Absatz 1 Satz 1 ApoG errichteten
Fonds beantragt.

2. Anmerkungen zur Beleihung

Aus Sicht des Antragstellers sollte eine Erweiterung der Beleihung folgende klarstellende Regelungen beinhalten:

 

 

 

 

 

 

 

 

verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum 15.12.2020
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2.1 Aufgaben des Beliehenen

Insbesondere

Bearbeitung und Erstellung der Sammelrechnung für die anspruchsberechtigten Apotheken an das
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS),

Vereinnahmung der vom BAS gezahlten Beträge und deren Verteilung an die anspruchsberechtigten
Apotheken nach Abzug der Verwaltungskosten,

Erlass und die Vollstreckung der notwendigen Verwaltungsakte (Bewilligungs-/Auszahlungs-, Änderungs-,
Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide),

Widerspruchsbearbeitung gemäß $ 73 Absatz 1, Satz 2 Nr. 2 VwGO i. V. m. $ 19 Absatz 2 Satz 3 bis 9
ApoG,

vorübergehende Anlage der Finanzmittel,

Berichtswesen und

Kommunikation mit den Anspruchsberechtigten hinsichtlich der verfahrensrechtlichen und -technischen
Abwicklung des 8 5 der SchutzmV.

2.2 Befugnisse des Beliehenen

Im Beleihungsbescheid sollte darüber hinaus klargestellt werden, dass

der Beliehene im Rahmen der Sicherstellung der Mitwirkungspflichten die genannten Überwachungs- und
Durchsetzungsbefugnisse auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Inhabers einer Erlaubnis nach 8 2 ApoG
sowie Dritten, soweit diese auskunfts- und nachweispflichtig sind, geltend machen kann,

der Beliehene als Widerspruchsbehörde im Sinne des & 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 VwGO ist und 8 19
Absatz 2 Satz 3 bis 9 ApoG entsprechend gilt,

die für die Umsetzung des $ 5 der SchutzmV anfallende apothekenbezogene Verwaltungskosten-/
Abwicklungspauschale von der gemäß $ 18 Absatz 2 Satz 2 ApoG über die vom NNF festgesetzten
einmaligen Masken-Pauschale abzugsfähig ist und

der Beliehene ermächtigt und verpflichtet wird, die Mitwirkungspflichten nach $ 20a Absatz 2 Satz 3 und 4
ApoG zu überwachen und durchzusetzen.

2.3 Befristung der Beleihung

Die Laufzeit des Beleihungsbescheides ist im Grundsatz auf die Laufzeit der SchutzmV zuzüglich einer

angemessenen Frist, die zum Abschluss der Aufgabenerfüllung durch den Beliehenen erforderlich ist, befristet.

 

 

 

 

 

 

 

 

verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum 15.12.2020
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Ferner sollten klarstellend jedoch weitere faktische Beendigungsgründe benannt werden; z. B.

= Auflösung des Beliehenen,
= schriftlicher Antrag des Beliehenen auf Beendigung der Beleihung zuzüglich einer angemessenen Frist zum

Abschluss der Aufgabenerfüllung durch den Beliehenen.

Berlin,

| i Thomas Dittrich

 

 

 

verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum xx.xx.2020 |

 

 

 

 

 

 

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