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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vergabeunterlagen zur Beschaffung der Drei-Jahres-Lizenz für Brockhaus-Online“
Auszahlung mit SAP (Eingangsrechnung) Mittelbindungsnummer Aktenzeichen: .412- Haushaltsjahr 2020 Haushaltsstelle: Kapitel 05 300 Titel 633 62 ■ Sachkonto (10-stellig): 7419000000 Kostenstelle (10-stellig): 1570010015 PSP-Element (bei Anschaffungen, Förder programmen, Tränsfermitteln, Drittmitteln),: Empfangsberechtigter: Name: LVR-Zentrum für Medienberatung Straße: Bertha-von-Suttner-Platz 1 (Geschäftspartner - GP): PLZ, Ort: 40227 Düsseldorf. GP-Nr. (falls bekannt): 10 0 0 0 9 3 2 9 Bankverbindung: IBAN: DE84 3005 0000 0000 0600 61 Institut: HeLaBa BIC: WELADEDDXXX Betrag: 1.605.000,00 € Fälligkeit It. Rechnung: sofort ggf. Skontosatz: Bei Einräumung eines Skontoabzugs bitte die Anordnung vordringlich bearbeiten!!! ggf. Skontofälligkeit: Inventarnummer: (bei investiven Buchungen) ggf. Referenz zu gebuchter Mittelbindung (Festlegung): Begründung der Zahlung: 1. Hausleitungsvorlage v. 02.12.20. (ReNr. + Datum, KdNr., 2. Mittelanforderung MB v.21.12.2020 Verwendungszweck) . Kassenzeichen: 91590000072377 Rechnerisch richtig:..... .... ____ „ -Sachlich richtig: / , l - 22.12.2020 RAdan Tornau 22.12.2020 MR’in Tanja Reinlein Datum/Narne-M'Druckbuchstaben/Unterschrift Datum/Name in Druckbuchstaben/Unterschrift Auszahlungsanordnung gefertigt und in SAP gebucht: Anordnungs-Nr.
ABI./S S17 26/01/2021 1/5 38981-2021-DE Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:38981-2021:TEXT:DE:HTML Deutschland-Köln: Unterrichtssoftwarepaket 2021/S 017-038981 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber 1.1) Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen Postanschrift: Hermann-Pünder-Str. 1 Ort: Köln NUTS-Code: DEA2 Köln Postleitzahl: 50679 Land: Deutschland E-Mail: julia.kramer@lvr.de Telefon: +49 221-809-3565 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: http://www.lvr.de Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp 1.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde 1.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand 11.1) Umfang der Beschaffung 11.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Kauf von Landeslizenzen für das Produktpaket Brockhaus Service (Brockhaus-Online-Nachschlagewerk inklusive Jugendlexikon und Kinderlexikon; Online-Kurs) Referenznummer der Bekanntmachung: VI-2021-0001 11.1.2) CPV-Code Hauptteil 48190000 Unterrichtssoftwarepaket 11.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag 11.1.4) Kurze Beschreibung: Es sollen Landeslizenzen für den interaktiven digitalen Lerncontent der digitalen Brockhaus Enzyklopädie beschafft werden. Die Angebote werden allen nordrhein-westfälischen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt. 11.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein 11.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) 26/01/2021 S17 1/5 https://ted.europa.eu/TED
ABI./S S17 26/01/2021 2/5 38981-2021-DE Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR 11.2) Beschreibung 11.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 80420000 E-Learning 11.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN 11.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Land Nordrhein-Westfalen steht vor der Herausforderung, die mit der Corona-Pandemie verbundenen bestehenden und geplanten weitergehenden Einschränkungen des Präsenzunterrichts durch Bereitstellung digitaler Lerninhalte zu kompensieren, und so den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen des Distanz-Unterrichts sicherzustellen: Hierfür wird dringend barrierefreier digitaler Lerncontent benötigt, der möglichst viele Fächer und Altersstufen abdeckt und auch für „Lernanfänger“ geeignet ist. ' Die digitale Enzyklopädie Brockhaus ist in allen Altersstufen und Schulformen einsetzbar und kann in allen Unterrichtsfächern sowie fächerübergreifend eingesetzt werden. Sich zeichnet sich insbesondere aus durch: — Das Brockhaus Online-Nachschlagewerk umfasst Enzyklopädie, Jugendlexikon und Kinderlexikon und ist mit mehr als 190 000 Artikeln und ca. 300 000 erklärten Begriffen der umfassendste fachlich, — Verbindung der Enzyklopädie mit Lernvideos, interaktiven Übungsaufgaben und Probeklausuren, sowie einem umfassendem Trainingsangebot für Schülerinnen und Schüler und der Möglichkeit der Einsehbarkeit der Lernerfolge für Lehrkräfte, — Passgenaue Ausrichtung des Online-Kurs-Angebots auf die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“, das Landeskonzept zur Umsetzung dieser Strategie und den Medienkompetenzrahmen des Landes NRW. Das Produktpaket Brockhaus Service enthält nicht nur den umfassendsten lexikalischen Bestand im deutschsprachigen Raum, sondern stellt neben den umfassend aufbereiteten allgemeinbildenden Themen vor edlem schulrelevante und altersgerechte Themen zur Verfügung, die sich an den inhaltlichen Änforderungsbereichen der Lehrpläne orientieren. Neben Informationstexten, Bildern, Grafiken und Karten enthält das Brockhaus Online-Nachschlagewerk auch Audio- und Videodateien. Die Inhalte sind so aufbereitet, dass sie sich speziell an Kinder und Jugendliche richten. Das integrierte Lernwerkzeug sorgt für einen barrierefreien Zugang. Die Vorlesefunktion und diverse Texteinsteliungen ermöglichen eine bessere Lesbarkeit von Texten, eine gezielte Förderung der Lesekompetenz und eine Unterstützung bei Lese- und Rechtschreibschwäche. Die Übersetzungsfunktion (Vorlesefunktion in 60 Sprachen) unterstützt das Leseverständnis von Schülerinnen und Schülern und verbessert die Sprachkenntnisse. Die oben genannten Komponenten und die Bereitstellung von Videos, Audios und Bildern macht das Online-Nachschlagewerk auch zu einem qualitativ hochwertigen Angebot für Lernanfänger und schwächere Schülerinnen und Schüler. Der Online-Kurs „Richtig Recherchieren“ besteht aus sieben Modulen, mit welchen folgende Kompetenzen vermittelt werden: — Suchen in verschiedenen digitalen Umgebungen, — Identifizieren von relevanten Informationsquellen, — Analysieren, interpretieren und kritisches Bewerten von Informationen und deren Quellen, — Berücksichtigen und Beachten der Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte in Informationsmedien Texten, Bildern, Audio- und Videomaterialien, — Verstehen und Reflektieren von Fakten und medialen Meinungen. Das Brockhaus-Service-Paket wurde aufgrund seiner Alleinstellungsmerkmale ausgewählt. 11.2.5) Zuschlagskriterien Preis 26/01/2021 S17 2/5 https://ted.europa.eu/TED
ABI./S S17 26/01/2021 3/5 38981-2021-DE 11.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein 11.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein 11.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV. l) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Die Vergabe ist ohne vorherige Bekanntmachung zulässig, da gern. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Durch diese freiwillige Ex-ante- Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt des Europäischen Union bekundet die Vergabestelle ihre Absicht zum Vertragsschluss. Der AG beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen. Die Bekanntmachung gibt Namen und Kontaktdaten des öffentlichen AG und des künftigen Auftragnehmers an, beschreibt den Vertragsgegenstand und begründet die Entscheidung der Vergabestelle, den Auftrag ohne förmliches Vergabeverfahren zu vergeben. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Ein förmliches Vergabeverfahren ist entbehrlich, da das Produktpäket Brockhaus Service Alleinstellungsmerkmale aufweist, die bereits unter Ziffer 11.2.4) aufgeführt wurden. Der AG stellte aufgrund einer umfassenden aktuellen Markterkundung fest, dass kein anderes Programm über alle geforderten und benötigten Merkmale verfügt und auch keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen bestehen. Einzige Vertriebsstelle von Brockhaus in Deutschland ist die NE GmbH, München (vgl. V.2.3). Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Nr. 2 lit. b und Abs. 6 VgV liegen damit vor. IV. l. 3) Angaben zur Rahmenvereinbarung IV. l. 8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV. 2) Verwaltungsangaben Abschnitt V: Auftraqsverqabe/Konzessionsverqabe Auftrags-Nr.: 1 V. 2) Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V. 2.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 20/01/2021 2. 2) V. Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V. 2.3) Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs 26/01/2021 S17 3/5 https://ted.europa.eu/TED
ABI./S S17 26/01/2021 4/5 38981-2021-DE Offizielle Bezeichnung: NE GmbH Postanschrift: Rosental 4 Ort: München NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 80331 Land: Deutschland Internet-Adresse: www.brockhaus.de Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1 500 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 500 000.00 EUR V. 2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI .3) Zusätzliche Angaben: Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Entscheidung über den Erwerb eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss. Der Vertragsabschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. VI. 4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI .4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-ZNachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Ort: Köln Postleitzahl: 50667 Land: Deutschland Vl.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Ort: Köln Postleitzahl: 50667 Land: Deutschland Vl.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer Rheinland ist zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber dienen. Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, 26/01/2021 S17 4/5 https://ted.europa.eu/TED
ABL/S S17 26/01/2021 5/5 38981-2021-DE den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Vl.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Ort: Köln Postleitzahl: 50667 Land: Deutschland VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 21/01/2021 26/01/2021 S17 5/5 https://ted.europa.eu/TED