Anlage3BeantragteDokumente.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen in Bezug auf BfR und Glyphosat-Gutachten“
Von: .
‚Gesendet: Donnerstag, 11.April 2019 16:50
An: . : Abteilungsleiter 1:
Ca. “ ; Referat 114; \
Betreff: wo: E-Mail-Anfrage des Büros der Büridestagsabgeordneter
Beiliegende Doppelkopfvorlage schicke ich maBu Zeichnung. .
Referat 713 legt die LV parallel’ AL 7 vor. Wegen Eilbedürftigkeit setze ich Herrn UAL i.V (derzeit abwesend) cc, °
‘Wenn Sie ‚grundsätzliche Änderungswünsche. haben, rege: ich an, direkt auch AL7 zu kontaktieren. dä offenbar auch:
auf der AMK über das Vorgehen gespröchen. würde.
viele Grüße
‚Version i1# ..
Anforderungen 04
BIR Urhäherrecht WG: Bitte Vermerk WEDER A. MDR.
Anforderung... . ‘Verfahrenswe... bzw. BIR 7. 0.
"Berichte BfR vom 5.4., 11.4! und Antwortentwurf’
05.04.2019.paäf :
Referatsleiter
Referat 114
Justitiariät, Koordinierung IFG. und Bürokratieabbau
"Bundesministerium für Ernährung und. r
Landwirtschaft
Wilheimstrasse 54, 10117 Berlin
Telefon: 0049(0)30 18. 22300
Von: im Auftrag'von Referat'114 -Gesendat: ‘Freitag, 12. April 2019'08:25. An: . 04 Persönl..Referent St Dr. Aeikens ce Referat 114; Abteilungsleiter 1; Referat 713; Referat 312; Abteilungsleiter 7:. x Unteräbteilungsleiter 71 .. Betreff:. "114 713 LV StS 'Urheberrechtsstreit BfR / Arfrage Beillegende LV ist von AL 1 und-AL;7 gezeichnet. Grüße. "Anforderungen 04. . BIR Urheberrecht WG: Büte Vermerk, WE: BIR /.MDR. Anforderung.p... Verfahrenwe... bzw. BER 4.0; "Berichte BfR vom 5.4., 11.4. und Antwortentwurf: an Referatsleiter. Referat: 114. Justitiariat, Koordinierung IFG und Bürokratieabbäu. Bundesministerium für Ernährung und \ £ Landwirtschaft _ " Wilhelmstrasse 54, 10117 Berlin Telefon: 0049(0)30 18 529 m
Abteilung: 1und? Gesch, Zeichen: 114-05213/0020 713-32013/0051 Referatsleiter/-in: ut. 'Mitarbeiter-ie: BB. Herrn Staatssekretär mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung Gutachten des BfR zu Glyphosat; Urheberrechtsstreit Anlagen: 4 I. Sachverhalt 1. Sie, Herr Staatssekretär, haben um Stellungnahme zur beiliegenden Prösheberichter — 4 | O0 Datum: 11.4.2019 Haurit Angefordert am: 04.04.2019 Vorzulegen bis: 11.04.2019 Termin am: Durchschrift an: o fester. Verteiler und Bedienung variabler Verteiler durch: Fachreferat. .. [[] eingeschränkter Verteiler (innere Angelegenheit /: . interne Meinungebildung). DI Peisonalanigelegenheiten ! persönlicher" Inhalt . StV-EL Referat 611 für EL- " Referenten/-innen AL 1, AL 3, AL 7, UAL 11, UAL3j, UAL 71,312, 122 u Ra stattung i in.der FAZ vom 4.4. 2019 über einen Urheberrechtstreit des BfR mit: ‚einem Nützer der Plattform „, FragDenStaat“ gebeten: 2. Im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt haben Sie außerdem um Prüfung gebe- :ten zur Möglichkeit einer V’erfährensweise, in solchen Fällen keine Unterlagen zu versenden, sondern lediglich Akteneinsicht i in den Behördenräumen zu gewähren. 3. DasBüro der EIER, (Die Linke) hatte sich an das BR ge- wandt mit der. Frage „Was ist das spezifische Interesse des BR, die, Verbreitung ei- "nes Dokuments, dessen Zugang jedem über das .IFG offensteht, über die Geltendma- Däteinäniei 118 1A S08 Urhsheriechitrerng, ‚antekzt gehriderik 13,042019.0833 zeitig
SEITE 2VONE chung von ücheberrechtlichen Ansprüchen zu erschweren?“ BfR bittet um einen Hinweis, ob eine- Beantwortung durch BfR erfolgen soll. Hintergrund: Das BR führt bereits seit: dem Jahr 2015-einen Rechtsstreit gegen den MDR, der in Haupt- sache noch nicht entschieden ist. Streitgegenstand ist die Veröffentlichung zum Download : im’ Internet eines Gutachtens: zu Glyphosat durch den MDR (@‚Addendum I“) sowie:einer Zu- sammenfassung dieses, Gutachtens. Das BR Hatte diese beiden Texte damals nicht veröf- fentlicht, weil sie Gegenständ des seinerzeit noch nicht abgeschlossenen eufopäischen. Ge- nehmigungsverfahrens für ‚Glyphosat waren. Das ;Addendüm T“ wurde im Herbst 2015 durch. die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA veröffentlicht. Somit sind sämtliche fachlichen Schlussfolgerungen des Gutächtens öffentlich zugänglich. Im einstweilisen Ver: fügung sverfahren. wurde i in zwei Instanzen (LG Köln und OLG Köln) zugunsten des BfR entschieden. dass die Veröffentlichung: nicht oline Zustimmung der BfR erfolgen: durfte, Die Zusammenfassung des Gutachtens hatte das BER Infolge eines Arkksze nach. dem Infor- : ‚mätionsfreiheitsgesetz (IFG) dem Projektmanager der Plattform. „FragDenStasi“ übermittelt ‘und dabei ausdrücklich auf das Urheberrecht des BfR: hingewiesen. Nachdem „FragDen- Staat“ die Zusammenfassung dennoch veröffentlicht. hatte, erwirkte das te das BfR am 19, März 2019 eine einstweilige Untersagungsverfügung des LG Köln. “FragDenStaat“ hat angekündigt, dägegen Widerspruch einzureichen’ sowie eine negative Feststellungsklage gegen das BfR beim LG Berlin erhoben. Zudem startete „FragDenStaat“ die Kampagne, »#Zensurheberrecht verlindern — ‚Gutachten selbst anfragen!“, A infolge derer über ca. 37.000 (Std:: 8.4.2019) standardisierte IFG-Anträge an das BfR gestelit-wurden mit dem Begehren des Zugangs zu der‘ Zusammenfassung. Das BfR hat im beiliegenden Bericht vom 5.4.2019 zum Sachverhalt Stellung genommen. ÜUnterdes sind’sechs IFG-Anfragen zum selben Thema beim BMEL eingegangen; hierzu er-- folgt zeitnah eine gesonderte LV. . Stellungnahme Zul: Rechtlich steht das Urheberrecht &iner Behörde dem Informätionszuoan ang nach IFG in aller. Regel nicht ‚entgegen. Hierzu hat das BVerwG i in einer Grundsatzentscheidung, über den In- formationszugang' zu einerh Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages 2015 festgestellt, dass.es einer Behörde i in aller Regel versagt sei, ein bestehendes eigenes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsrechte zu wenden.
SEITE 3VÖNG Hinsichtlich der Weiterverwendung von Informationen machen BMEL. sowie - soweit be- kant - andere Ressorts nur selten, Urheberreöhte.g gegen die Veröffentlichung amtlicher I- formationen. durch Dritte. geltend, Dies liegt zum einen daran, dass zumindest das Kammer- gericht Berlin in einem vom BMI geführten einstweiligen Verfügungsverfahren den Urhe- berrechtsschutz für: ‚einen. ministerialen Vermerk: ‚mangels- Schöpfungshöhe verneint hat.. Zum: anderen dürfen im Anwendungsbereich des Informationsweiterverwendungsgesetz (IW: G) Informationen öffentlicher Stellen grundsätzlich weiterverwendet werden. Esist deshalb in der Regel auch nicht zulässig, IFG-Bescheide mit.einschränkenden Nebenbe- stimmungen‘ hinsichtlich der "Weiterverwendüng der Informationen zu versehen (wenn dies. nicht z. B..zum Schutze der Interessen Dritter eiförderlich. ist). Nach Auffassung der Bundesregierung: kann es aber Fälle geben, i in.denen Nutzungsrechte des: Bundes bestimmte Formen: der Weiterverwendung (insbesondere die Veröffentlichung) ausschließen. ‚n- diesem Sinne. ‚hatte die ‚BReg.auch zuletzt. ‚parlamentarische. ‚Anfragen im Zusammenhang. mif: dem Vorgehen:des BR beantwortet, Für wissenschaftliche Einrichtungen wie. das BR hat das ‚Urheberrecht und insbesondere das Recht, über die Veröffentlichung der wissenischaftlichen, Werke ‚seiner Mitarbeiter selbst zu entscheiden); allerdings eine, grundsätzliche ‚Bedeutung. Rechtlich ist-auch die Urheber- rechtsfähigkeit.der wissenschaftlichen Gutachten’ des BfR: (im Vergleich ; zu tministerialen - ‘Vermerken).leichter zu begründen. Zudem ist das-BfR als wissenschaftliches Institut vom: Anwendungsböreich des IWG ausgenommen. Für das BR geht es bei dem Rechtästreit vor allem um Gtundsatzfragen des Tirhobeiseshin h Dabei bestätigen das LG und das OLG Köln (im: Verfahren BfR/MDR) unter Bezugnahme auf die: ‚einschlägige Rechtsprechung, des BGH im Grundsatz die Position. des BR. Der Rechtsstreit‘ berührt: Fragen eines- Vorlagebeschlusses des BGH vom 1.6, 2017 zum EuGH. Im Zuge der- Veröffentlichung der sogenannten’ „Afghanistan, Papiere“. fragte der - ‚BGH u.a., in welcher Weise bei der Auslegung des E iehereohi die EU- Grundrechtecharta (GRCh) zu berücksichtigen s sei.? Der: Generälanwalt beim EuGH vertrat ‚in.seinen: Schlussanträgen ' vom 25. 10.2018 die ‚Auffässung,, dass der Staat die Rechte: der. In- ‚formationsfreiheit und.der freien Meinungsäußerung. ‚aus der GRCh und der ‚Europäischen Menschenrechiskonvention nur äufgrund: von Interessen des Gemeinwohls beschränken ! Insbesondere lasse die dutch das Urhebergesetz (UrhG) umgesetzte. EU-Urheberrechtsrichtlinie keine ‚allgemeine “ Interessenabwägung:zwischen den betroffenen Grundrechten zu. Denn’die ‚Ausschließlichkeitsrechte des Urhebeis ‚und-die Ausnahmen ’in der Er Uniebeareehtaricheiinle undi im. Eee: seien bereits- das Ergebnis der vom "Richtlinien- ‚geber vorgenommenen Abwägung: .“ Dabei'begehrt-der BGH insbesondere Klärung.v ‚vom EuGH, ob- die Grundrechte der. Informationsfteihejt (Art. 11 EU-GRCh) Ausnahmen der. ausschlieBlichen Rechte der Urheber außerhalb der Regelungen der EU- Urheberrechtsrichtlinie, rechtfertigen könnten.
SEITEAVONG könne. Es ist möglich, dass der EuGH hier eine grundsätzliche Entscheidung über die Reichweite des Urheberrechts staatlicher. Einrichtungen treffen wird. Das BIR wendet sich i in dem’ Verfahren gegen ..FragDenStaat“ nicht o gesen eine Berichter- stattung über die Inhalte des (Gutachtens, sondern will - wie bereits im Verfahren, gegen den MDR - den ‘Umfang seiner ausschließlichen Nutzungsrechte klären. Eine Veröffentlichung der Zusammenfassung des Gutachtens durch das BfR zum jeizigen Zeitpunkt würde.sich nachteilig auf die’ Rechisposition: der‘ BfR in den Gerichtsverfahren auswirken, dä die Texte dann als amtlich veröffentlichte Werke ihren urheberrechtlichen Schutz verlieren würden. Das BR ist nach dem. ‚Gesetz über die Errichtung eines Bundesinstituts für Risikobewertung bei.der- Unterrichtung der Öffentlichkeit auf seinen Tätigkeitsgebieten über Risiken gesund- heitlicher Art sowie sonstige fewonnene, Erkenntrüsse und Arbeitsergebnisse: nur.der °. Rechtsaufsicht durch: BMEL unterworfen? Bei der Beurteilung der Zweckinäßigkeit der In- . formations-und Publikationsstrategie sowie Geltendmachung von Urheberrechtsverstößen i in (den oben genannten Tätigkeitsgebieten ist. das BfR weisunesunabhäneig. Primär dient diese besondere Regelung für das BfR der Sicherstellung der Unabhängigkeit ‚bei der Risikobewertung und bei der. Information der Öffentlichkeit vor dem Einfluss-der übergeordneten Behörde (BMEIL). Im gegebenen Fall ist es aber das BfR. Selbst, das’der. Veröffentlichung einer vom BfR erstellten Zusammenfassung dureh Dritte widerspricht. Es ist.deshalb durchaus in Einklang: mit dem BfR-Gesetz zu sehen, wenn die Abteilung 3 den. ‚aktuellen Fall zum Änlass nimmt, diese: Frage.im Grundsatz mit dem BfR zu erörtern. Die Erörterung. soll auf der Ebene Abteilungsleiter 3 I BfR-Präsident im Rahmen des Präsiden- tenjahresgespräches oder des Jöur-fixe erfolgen. ‚Hintergrund ist die Sorge der Abteilung 3, dass die massive Kritik auch in der als gernäßigt: zu sehenden. Presse geeignet ist, die Glaubwürdigkeit des BiR'in weiten. Teilen der: Öffentlichkeit nachhaltig zu beschädigen. Die. wissenschäftliche Risikobewertung bildet das: ünersetzliche Fundament des nationalen ‚und europäischen Regelwerks zum ‚gesundheitlichen. Verbraucherschutz. Dem zu beobach- tenden Vertrauensverlust i in.die Glaubwürdigkeit der Risikobewertung soll innerhalb der EU mit mehr. Transpärenz begegnet werden (Sog. „EU-Transparenzverordnung‘‘). Dieses Ziel - vor Augen stellt sich die Frage, .ob- - unabhängig von der rechtlichen Bewertung - das Han- "deln des:BfR im: ‚gegebenen Fall zielführend ist. Zu2. Der Informatioriszugang, nach dem IFG erfolgt grundsätzlich durch Ask Akteneinsicht oder:in sonstiger Weise. ‚Begehrt der Antragsteller. eine bestimmte Art des Informationszu- ° Im Gegensatz zur Fachaufsicht, die der Recht- und Zweckmäßigkeitskontrolle dient, beschränkt.sich die- Rechts- aufsicht auf die Prüfung, ob die Behörde rechts- und ermessensfehlerfrei gehandelt hat.
"SEITE SVONG gangs, so darf die Behörde nur aus wichtigem Grund davon abweichen. Im BMEL werden IFG- „Anfrageni in der. Regel schriftlich bzw. elektronisch beantwortet. Die Akteneinsicht vor Ort erfolgt nur in ‚Ausnahmefällen, da sie den Verwaltungsaufwand i in der Regel eher er- höht, Für: die Akteneinsicht sind dann. ausreichende zäumliche, sachliche-und zeitliche Mög- lichkeiten zur Verfügung zu stellen. Der Antragsteller muss beaufsichtigt werden und kann sich gründsätzlich Notizen machen‘ oder Ablichtungen und Ausdrucke durch Behördenmit: arbeiter ‚fertigen lassen. Bei IF G-Anfragen über die Internetseite „FragDenStaat“. wird standardmäßig. um eine. Be- antwortung per E-Mail gebeten. (Im vorliegenden Fall wurde von allen Antragstellern die . Weitergabe-der persönlichen Daten von vorneherein auf‘ Veranlassung der Plattform. auspe- schlossen: Damit ist eine Bearbeitung durch beauftragte Externe nicht möglich.) Das- BfR möchte aus. Transparenzgrlinden, wenn dies realisierbar ist, über eine IT-Lösung ‚allen derzeit ca. 37.000 Antragstellern Einsicht gewähren, Angedacht wird die automatisier- te Erfassung aller per E-Mail gestellten Anträge, der Erlass einer 'Allgemieinverfügung und die. Gewährung eines zeitlich befristen ‚Zugriffs auf eine Internetseite mit einem vorher ver- gebenen Passwort. Nur wenn dies technisch nicht. möglich ist, erwägt das BfR die Prüfung anderer Alternativen. Hier käme es in: Betracht, Einsicht zu gewähren, durch die Auslage der Zusammenfassung in einem Raum. Die hohe Zahl'der Anträge spricht dafür, dass das BfR von der begehrten Art’des Zugangs abweichen darf, da’ ‚(der andernfalls. erhöhte .Verwäl- - tungsaufwand ein „Wichtiger Grund“ im Sinne des IFG sein kann. Zu 3. Es.wird empfohlen, ‚dass das BfR gfündsttzlich alle Anfragen zum Thema und zu seinem weitereri Vorgehen selbst beantwortet, zumal das BR i insoweit nicht Weisungen des BMEL unterworfen ist. BMEL sollte auf entsprecheride Anfragen auf diesen Sachverhalt hinwei- SEN. BfR: sollte daher gebeten werden, auch die ‘Anfrage aus.dem Büro von et EEE selbständig zu beantworten. BfR hat am 11.4:2019 den ‚beiliegenden Anfwort- entwurf vorab zur Kenntnis übermittelt, i in dem es die Gründe für sein’ Vorgehen fachlich und-rechtlich nachvollziehbar darlegt. BfR beabsichtigt, die Antwort am Montag, den 15:4.2019 zu versenden. II. Vorschlag
SENESVONS EEE rent .n Erörterung’ des Sachverhalts mit-BfR durch AL.3 iRd Jahresgesprächs oder jourfixe W
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