Einstellung bei der Polizei

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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlp erio d e Drucksache 17/    1083 zu Drucksache 17/848 23. 09. 2016 Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD) – Drucksache 17/848 – Einstellung bei der Polizei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/848 – vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag ist zu lesen: „[...] werden wir die derzeitig bereits auf höchstem Niveau befindlichen Einstellungszahlen bei den Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern auf 500 Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr anheben und so einen hohen Personalbestand sichern.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Einstellungszahlen in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015? 2. Wie hoch waren die Zahlen derjenigen, welche aus den Einstellungsjahrgängen dann später in die Laufbahn der Polizei tatsäch- lich übernommen wurden? Hier bitte auch angeben, wie viele der in den letzten Jahren eingestellten Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter a) während der Ausbildung gekündigt haben, b) während der Ausbildung entlassen wurden, c) die Ausbildung nicht bestanden haben und d) wie viele Anwärterinnen und Anwärter studieren, bereinigt um eigene Kündigungen und Entlassungen, aktuell in den noch laufenden Studiengängen? 3. Wie hoch ist die prognostizierte Durchfallquote in Prozent? 4. Wie hoch ist die prognostizierte Ausfallquote in Prozent unter Berücksichtigung von eigenen Kündigungen, Entlassungen und nicht bestanden Prüfungen? 5. Wie viele Polizeibeamte sind in den aus der ersten Frage angegebenen Jahreszahlen nach der Ausbildung aus dem Polizeidienst ausgeschieden? Bitte hier unterscheiden, ob das Pensionsalter erreicht wurde oder ob andere Gründe vorlagen. Hier bitte die Zahl angeben, welche das Pensionsalter tatsächlich erreicht haben. Die freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit ist hier nicht gefragt. 6. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erreichen in den Jahren 2016 bis 2025 das Pensionsalter und scheiden demnach aus dem aktiven Polizeidienst aus? Die Zahl derjenigen, welche ihren aktiven Dienst freiwillig verlängern, kann hier außer Acht gelassen werden. Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Einstellungszahlen seit dem Kalenderjahr 2006 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahr        Einstellungen              Jahr      Einstellungen 2006             301                   2011            397 2007             302                   2012            353 2008             326                   2013            443 2009             355                   2014            450 2010             357                   2015            475 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Oktober 2016
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Drucksache 17/        1083                                                            Landtag Rheinland-Pfalz – 17. Wahlperiode Zu Frage 2: Nach Mitteilung der Hochschule der Polizei ergibt sich aus der folgenden Tabelle die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für den Polizeidienst der jeweiligen Einstellungsjahrgänge sowie die Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter, die während der Ausbildung auf eigenen Antrag entlassen wurden (a), die aus dienstlichen Gründen entlassen wurden (b) oder das Ziel der Ausbildung nicht erreicht haben (c). Abweichungen in Bezug auf die Anzahl der Einstellungen ergeben sich durch Anwärte- rinnen und Anwärter, die das Studium unterbrochen und ggf. in einem späteren Studiengang fortgesetzt haben. Eine retrograde Differenzierung dieser Fälle in Bezug auf das Einstellungsjahr ist nicht möglich. Einstellungs-       Absolventinnen (a)                    (b)                  (c) jahrgang         und Absolventen 2006                     *)                     *)                     *)                   *) 2007                    270                      6                      6                  20 2008                    305                      7                      4                  10 2009                    315                      8                      5                  25 2010                    316                      6                      7                  23 2011                    346                    13                     14                   23 2012                    316                      8                    12                   21 2013                     –                     14                       5                  38 2014                     –                     10                       5                  31 2015                     –                     11                       1                  36 *) Da die Polizeipräsidien bis einschließlich des Kalenderjahres 2006 Einstellungsbehörden waren, sind die Zahlen nicht mehr ermittelbar, da keine diesbezügliche Daten vorgehalten werden. In den aktuell laufenden Studiengängen (d) befindet sich nach Mitteilung der Hochschule der Polizei die folgende Anzahl von Anwärterinnen und Anwärtern: Studiengang              Anzahl der Studierenden                Unterbrecher 10. Bachelorstudiengang 188                               2 (Oktober 2013) 11. Bachelorstudiengang 218                               1 (Mai 2014) 12. Bachelorstudiengang 182                               2 (Oktober 2014) 13. Bachelorstudiengang 230                               4 (Mai 2015) 14. Bachelorstudiengang 223                               6 (Oktober 2015) 15. Bachelorstudiengang 249                               1 (Mai 2016) Summe                             1 290                              16 Zu den Fragen 3 und 4: Im Rahmen der Personalplanung wird der aus der langjährigen Entwicklung bei den Diplomstudiengängen (Einstellungen bis 2008) ermittelte Durchschnittswert der Studienausfälle von zehn Prozent zugrunde gelegt. Hierbei erfolgt keine Differenzierung nach den Gründen des Ausscheidens. Seit Einführung der Bachelor-Ausbildung in 2009 ist tendenziell eine leichte Steigerung der Aus- fallquote zu verzeichnen. 2
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Landtag Rheinland-Pfalz – 17. Wahlperiode                                                                  Drucksache 17/ 1083 Zu Frage 5: Dem Ministerium des Innern und für Sport liegen keine retrograden Daten über die Anzahl aller Abgänge aus dem Polizeidienst seit 2006 vor. Für die Personalplanung werden lediglich die zukunftsorientierten Daten erfasst. So basieren alle Planungen auf dem erhobenen Personalbestand und den prognostizierten Abgängen. Dabei bedient sich die zuständige Fachabteilung lediglich in Bezug auf die unvorhergesehenen Abgänge retrograder Daten, um diese Abgänge als arithmetisches Mittel in die Personalplanung miteinzubeziehen. Unter Zugrundelegung der Stärkemeldungen der Polizeibehörden und -einrichtungen ergeben sich zumindest für die letzten Jahre folgende Abgangszahlen aus dem Polizeidienst, unabhängig davon, aus welchem Grund die Polizeibeamtinnen und -beamten ausgeschieden sind: Kalenderjahr          2010             2011            2012           2013              2014            2015 Abgänge               – 253            – 397          – 323           – 300            – 325            – 347 Zu Frage 6: Ausweislich der durch die Polizeibehörden und -einrichtungen gepflegten Daten des Integrierten Personalmanagementsystems (IPEMA) wird in den kommenden Jahren die in nachfolgender Tabelle aufgeführte Anzahl von Polizeibeamtinnen und -beamten die besondere Altersgrenze für den Polizeidienst erreichen. Das IPEMA differenziert in der hierfür heranzuziehenden Versor- gungsprognose nicht zwischen Fällen, die die besondere Altersgrenze für den Polizeidienst erreichen, den Ruhestand auf eigenen Antrag hinausgeschoben haben oder auf Antrag vorzeitig in den Ruhestand treten. Aktuell haben 22 Beamtinnen und Beamte den Eintritt in den Ruhestand auf 2016 und 183 Beamtinnen und Beamte auf das Kalender- jahr 2017 oder später hinausgeschoben. Da gemäß der beamtenrechtlichen Regelung der Beginn des Ruhestandes bis zu dreimal um jeweils längstens ein Jahr hinausgeschoben werden kann, ist eine verlässliche Aussage zur endgültigen Dauer der Hinausschiebung nicht möglich. Vor diesem Hintergrund stellen sich die prognostizierten Abgangszahlen durch Ruhestandsversetzung wie folgt dar: Jahr                      2016     2017     2018   2019    2020    2021    2022     2023    2024    2025 Ruhestandsabgänge         122*)     435     327     348     350    269      257     308      265     231 *) Im Kalenderjahr 2016 sind lediglich die Beamtinnen und Beamten benannt, die noch in den Ruhestand treten werden. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär 3
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