LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperio de Drucksache 17/ 403 zu Drucksache 17/158 11. 07. 2016 Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/158 – Beratungsleistungen der KPMG im Zusammenhang mit der Privatisierung des Flughafens Hahn Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/158 – vom 17. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: In der gemeinsamen Sondersitzung des Innenausschusses, des Wirtschaftsausschusses sowie des Ausschusses für Haushalt und Finanzen hat ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erklärt, die KPMG habe aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Pläne der Interessenten nicht bewerten dürfen. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Inwieweit hat die KPMG im Auftrag der Landesregierung ggf. außerhalb oder nach Abschluss des Bieterverfahrens die einzelnen Bieter und/oder deren Konzepte bzw. Geschäftsmodelle geprüft oder bewertet? 2. Zu welchem Ergebnis haben diese Prüfungen gegebenenfalls geführt? 3. Welche Leistungen hat KPMG im Einzelnen für die Landesregierung erbracht (bitte einzeln auflisten)? 4. Welche schriftlichen Gutachten, Expertisen, Berichte etc. hat sie der Landesregierung in schriftlicher Form vorgelegt (bitte ein- zeln auflisten)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde 2012 als Transaktionsberater beauftragt. Wesentliche Gegenstände des Auf- trags waren die Vorbereitung und Durchführung einer Markterkundung und in diesem Zusammenhang die Analyse von Modellen zur Weiterentwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn sowie die Begleitung des Landes bei der Vorbereitung und Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung der notwendigen Verfahrensunterlagen für das Aus- schreibungsverfahren, die Steuerung eines internationalen, transparenten Bieterverfahrens, die Erstellung und Zusammenführung der notwendigen Unternehmensdokumentationen sowie Organisation und Abwicklung der Due Diligence (insbesondere Daten- raum) für ausgewählte Bieter, die Beantwortung von Bieterfragen, die Beratung bei der Vertragsgestaltung und Unterstützung bei Bieterverhandlungen, die betriebswirtschaftliche Beratung bei der Vertragsgestaltung, die regelmäßige Abstimmung der Ver- fahrensunterlagen und -stände mit der Europäischen Kommission, die informelle Vorabstimmung einer Notifizierung von Betriebsbeihilfen durch die Europäische Kommission auf Basis des Businessplans des präferierten Bieters sowie die laufende Unter- stützung des Auftraggebers bei der Vorstellung des Ausschreibungsverfahrens in Gremien des Landes. Rechtberatungsleistungen werden durch die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht. Hierzu zählt die rechtliche, insbe- sondere EU-beihilferechtliche und vergaberechtliche Beratung des Landes im Zusammenhang mit der Restrukturierung der FFHG und der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens. Ergänzt wird die Aufgabe durch die Einrichtung und Organisation eines virtuellen Datenraums. Darüber hinaus erfolgten drei Beauftragungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Über- wachung der Liquiditätsentwicklung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH im Zusammenhang mit den Gesellschafterdarlehens- verträgen. Die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde im August 2015 zudem mit der Durchführung einer Integrity Due Diligence des auszuwählenden Bieters mit entsprechender Berichterstattung beauftragt. Dabei handelt es sich um eine Prüfung auf Gesetzesver- stöße und Bonitätsrisiken auf der Grundlage zugänglicher Quellen. In China waren dies u. a. das „Business Credit Information Search System of Enterprises in China der State Administration of Industry and Commerce” (BICSS-SAIC) und die “Shanghai State Administration for Industry & Commerce” (Shanghai AIC) sowie zahlreiche Datenbanken, u. a. des National Bureau of Corruption Prevention of China, der Insurance Regulatory Commission China sowie der Securities Regulatory Commission. Zusätzlich wurden bezüglich etwaiger Tätigkeiten in Deutschland u. a. Handelsregister, Bundesanzeiger- und Creditreform- b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016