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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „RWE-Antrag zum Abpumpen des Grundwasser im Tagebau Hambach“
Sümpfungserlaubnis Hambach: Erläuterungsbericht 62 rechtlicher Basis und entsprechend des Bergschadensrechts getroffen. Die Kosten für diese Ersatzmaßnahmen werden – abzüglich der ersparten Selbstkosten des Betroffenen – vom Antragsteller übernommen. Sofern keine Abfindungsregelung möglich oder gewollt ist, kom- men hierbei grundsätzlich folgende Maßnahmen in Betracht: - Zahlung von Mehrförderkosten, soweit die betroffenen Brunnen ausreichend tief sind und ein Weiterbetrieb der Fassungsanlagen möglich ist, - Vertiefung oder Neubau tieferer Brunnen, ggf. verbunden mit einem zusätzlichen Bau von Aufbereitungsanlagen, - Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung mit Übernahme der Bezugskosten abzüglich der ersparten Selbstkosten, - Anschluss an Sümpfungsgalerien, ggf. verbunden mit einem zusätzlichen Bau von Aufbereitungsanlagen. Die durchgeführten Ersatzmaßnahmen sind langfristig angelegt und können in der beste- henden Form auch zukünftig fortgesetzt werden, da die zu erwartenden zukünftigen Auswir- kungen auf die Grundwasserverhältnisse bei den bekannten Grundwassernutzern im Rah- men der umgesetzten Ersatzmaßnahmen bereits berücksichtigt wurden und grundsätzlich nicht zu gänzlich neuen Beeinträchtigen führen. Vielmehr wird es bis auf wenige tagebauna- he Brunnen nur zu graduellen Veränderungen durch relativ gering absinkende Grundwas- serspiegel kommen. Wie sich die Grundwasserabsenkung konkret auf die Ersatzmaßnah- men auswirken wird, hängt vom Einzelfall ab. So sind zum Beispiel mögliche Beeinträchti- gungen im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch geeignete Maßnahmen auszugleichen, um die aktuelle und zukünftige Trinkwasserversorgung des jeweiligen Was- serversorgungsunternehmens sicherzustellen. Hierzu zählt auch die Entwicklung von lang- fristigen Wasserversorgungskonzepten, die gemeinsam mit den Wasserversorgern, dem Erftverband und den Wasserbehörden stattfindet. Vom Bergbautreibenden werden jeweils rechtzeitig Verhandlungen mit den Betroffenen auf- genommen, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Wegen der meist unterschiedlichen Gegebenheiten und vielfältigen Lösungsmöglichkeiten ist eine langfristige Vorhersage der anzusprechenden Lösung im Einzelfall weder erforderlich noch sinnvoll. Bei Betrachtung des durch die bergbaubedingte Grundwasserabsenkung beeinflussten Ge- biets kann über die Notwendigkeit von Ersatzmaßnahmen für nachfolgende Bereiche und einige wesentliche Wassergewinnungsanlagen für den Betrachtungszeitraum der Sümp- fungserlaubnis folgendes ausgesagt werden: Im Zentrum und im nördlichen Bereich der Erft-Scholle sind für die Wassergewinnungsanla- gen Glesch, Paffendorf, Sindorf, Türnich, Dirmerzheim und Titz in den vergangenen Jahren keine relevanten Beeinflussungen der Wasserstände zu verzeichnen gewesen. Im Geneh- migungszeitraum sind ebenfalls keine durch die Sümpfung des Tagebaus Hambach beding- ten wesentlichen Einschränkungen an den einzelnen Förderstandorten zu erwarten.
Sümpfungserlaubnis Hambach: Erläuterungsbericht 63 Im Bereich der südlichen Erft-Scholle wurde beispielsweise zur vorsorglichen Absicherung der Wasserförderung eines öffentlichen Wasserversorgers (87.030 A1) bereits in den ver- gangenen Jahren eine Teilförderung aus einem tieferen Grundwasserhorizont mit einem neuen Brunnen umgesetzt. Dort ist ebenfalls zukünftig nicht mit wesentlichen Einschränkun- gen zu rechnen. Im Bereich der linksrheinischen Kölner Scholle wirken sich bergbaubedingte Grundwasser- standsabsenkungen während des Betrachtungszeitraumes nur in geringem Umfang auf das obere Grundwasserstockwerk aus. Wesentliche Einschränkungen der heute bekannten För- derstandorte sind daher im Genehmigungszeitraum nicht zu erwarten. Zurzeit bestehen aufgrund von Bergschadensersatzregelungen bereits diverse Lieferverträge mit Industriebetrieben und öffentlichen Wasserversorgern. 11. Überwachung von Entwässerungsmaßnahmen und wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sowie ihrer Auswirkungen 11.1. Überwachung der Sümpfungswasserentnahme- und -einleitmengen Die Überwachung der Grundwasserentnahme- und -einleitmengen zur sicheren Betriebsfüh- rung sowie die Eigen- wie die Fremdüberwachung werden unter Hinweis auf entsprechende Betriebspläne und bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse dargestellt. Sümpfungswasserentnahmemengen Jeder einzelne Brunnen wird hinsichtlich seiner Messdaten (z.B. Fördermenge, Druck) sowie der korrespondierenden Innen-Wasserspiegel im Brunnen überwacht und die Daten werden in einer Datenbank gespeichert. Daneben werden wichtige Betriebsdaten (wie Stillstandzei- ten, summarische Fördermengen) erfasst, so dass eine lückenlose Funktionskontrolle hin- sichtlich des wasserrechtlichen Benutzungstatbestandes sichergestellt ist. Im Ableitungssys- tem und an den Einleitstellen finden gemäß Betriebsplanauflagen zusätzliche Qualitäts-, Mengen- und Druckmessungen statt, um den Betriebszustand, die Betriebssicherheit und den Verbleib der geförderten Grundwassermengen erkennen und ggf. Steuerungsmaßnah- men einleiten zu können. Die wichtigsten Betriebsdaten des Ableitungssystems und der Ein- leitstellen in die Vorfluter werden automatisch und kontinuierlich an die Betriebsüberwachung der Wasserwirtschaft (Bowa) gemeldet. Die Betriebsüberwachung der Bowa ist mit qualifiziertem Fachpersonal besetzt, das nach festgelegten Betriebsanweisungen die notwendigen Steuerungsmaßnahmen durchführt. Damit ist die Betriebssicherheit der wasserwirtschaftlichen Anlagen hinsichtlich des Schutzes der Umwelt sowie der Mitarbeiter und übrigen Betriebsanlagen jederzeit gewährleistet.
Sümpfungserlaubnis Hambach: Erläuterungsbericht 64 Sümpfungswassereinleitmengen Das Sümpfungs- und Grubenwasser aus dem Tagebau Hambach wird derzeit über fünf Lei- tungen abgeführt. - Die Rurleitung leitet einen Teil des Wassers in Richtung Rur ab. An der Einleitstelle Selhausen wird das Wasser gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 27.121984 mit Nachtrag vom 29.03.2000, Az.: h 2-7-4-10, eingeleitet. Der größte Teil des Wassers aus dem Tagebau Hambach wird über die Finkelbachleitung und die Wiebachleitungen I bis III nach Osten, in Richtung Erft, abgeführt. Das in diesen vier Leitungen abgeleitete Wasser wird teilweise als Kühlwasser für die Kraft- werke, zur Eigennutzung und zur Ersatzwasserversorgung verwendet oder in die Vorfluter Erft und Kölner Randkanal eingeleitet. - Die Einleitungen in die Erft erfolgen zum einen an den Einleitstellen Thorr, VK Boh- lendorf und VK Paffendorf (Noteinleitstelle) gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 08.12.2015, Az.: 61.h 2-7-2014-3. Zum anderen erfolgt eine Einleitung in die Erft über den Kanal Brömme gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 30.12.2010, Az.: 61.h 2-7-1999-1. - Die Einleitung von Sümpfungs- sowie Grubenwasser aus dem Tagebau Hambach in den Kölner Randkanal erfolgt gemäß der wasserrechtliche Erlaubnis der Bezirksre- gierung Arnsberg vom 20.07.2007 (Az.: 86.h 2-7-2005-1-) am Auslauf des Villestol- lens bei Frechen-Königsdorf. An den vorgenannten Einleitstellen werden die jeweiligen Wassermengen kontinuierlich ge- messen, an die Betriebsüberwachung der Bowa geleitet und dort aufgezeichnet. Die Men- genmesseinrichtungen an den Einleitstellen werden entsprechend den Vorschriften der Her- steller sowie gemäß dem Stand der Technik betrieben und unter Beachtung der vom Herstel- ler vorgeschriebenen zeitlichen Abständen auf Messgenauigkeit geprüft und ggf. instandge- setzt oder ersetzt. 11.2. Überwachung der Grundwasserabsenkung und ihrer Folgen Die Entwässerungsmaßnahmen für den Tagebau Hambach werden grundsätzlich so betrie- ben, dass für das jeweilige Absenkungsziel nur das geringstmögliche Vorratsvolumen an Grundwasser entnommen wird. Die Auswirkungen auf wasserwirtschaftliche und ökologische Schutzgüter werden somit auf ein Minimum reduziert, in Teilbereichen ist eine Beeinträchti- gung aber unvermeidbar. Daher werden die aktuellen Entwicklungen und die Auswirkungen der sümpfungsbedingten Grundwasserabsenkung mittels zahlreicher Grundwassermessstel- len großräumig überwacht und schon heute regelmäßig im Rahmen verschiedenster Berich- te an die zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden übermittelt. Die Erläuterung der Grundwasserverhältnisse im Rheinischen Braunkohlenrevier erfolgt im Zusammenhang mit
Sümpfungserlaubnis Hambach: Erläuterungsbericht 65 der Darstellung der Auswirkungen der Grundwasserentnahme durch die Entwässerungs- maßnahmen des Braunkohlenbergbaus in dem im 3-jährigen Turnus erscheinenden so ge- nannten Revierbericht. Daneben sind weitere Berichte wie die Wasserwirtschaftlichen Sach- verhalte Tagebau Hambach (6-jährig) und der Feuchtgebietsbericht Erft-Scholle (3-jährig) für den Untersuchungsraum relevant. Zukünftig sollen die Ergebnisse der Berichterstattung auch in ein behördliches, wasserwirt- schaftlich-ökologisches Monitoring für den Tagebau Hambach einfließen. Ein grundlegendes Konzept für ein solches Monitoring ist gemäß Nebenbestimmung 1.3.3.1.4 des 3. Rahmen- betriebsplans Hambach den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. Die Überwachung der Sümpfungsauswirkungen wird im Rahmen eines systematischen Mo- nitorings zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle, Steuerung und Bewertung von wasserwirt- schaftlich und ökologisch relevanten Größen im Einflussbereich des Tagebaus Hambach erfolgen. Entsprechend erstreckt sich der Untersuchungsraum für das zukünftige Monitoring Hambach auf die Erft-Scholle und die linksrheinische Kölner Scholle (siehe Kapitel 3). Im Monitoring ist eine Beteiligung folgender Stellen denkbar: MULNV, LANUV, Bezirksregie- rung Arnsberg, Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Düsseldorf, Geologischer Dienst NRW, Wald und Holz NRW, Kreise, Gemeinden, Erftverband, Wasserversorger, Naturschutz und weitere Träger öffentlicher Belange. Hinsichtlich der Entscheidungsstruktur und Arbeitsweise des Monitorings Hambach wird empfohlen, übergeordnet eine Arbeitsgruppe einzurichten, in der die aus dem Monitoring Inden bekannte Arbeitsgruppe (AG) sowie die Koordinierungs- und Entscheidungsgruppe (KEG) gebündelt werden. Sofern Entscheidungen im Rahmen des Monitorings anstehen, können diese im Vorfeld angekündigt werden. Die fachlichen Themen können bei Bedarf in adhoc-Unterarbeitsgruppen bearbeitet werden, da diese Vorgehensweise sich im Rahmen des Monitorings Inden bewährt hat. Im Sinne eines Frühwarnsystems sollen im Monitoring ggf. negative Entwicklungen erkannt und das Risiko einer Schädigung der Schutzgüter vermindert werden. Die Aufgabe und übergreifende Projektziele des Monitorings sind daher: - Festlegung von Umweltstandards / Zielen - Beurteilung der Situation Soll / Ist - Gerichtete Umweltbeobachtung, mit dem Ziel der frühzeitigen Erkennung bzw. früh- zeitigen Prognose ggf. auftretender bergbaubedingter Zielabweichungen - Prüfung der Erfordernis und im Bedarfsfall der Eignung und Wirksamkeit von gegen- steuernden Maßnahmen - Erstellung zeitnaher und nachvollziehbarer Informationen über die wasserwirtschaft- lich-ökologische Entwicklung im Einzelnen (monitoringinterne Fachberichte) und einer
Sümpfungserlaubnis Hambach: Erläuterungsbericht 66 allgemeinverständlichen Darstellung im Gesamtzusammenhang (Jahresbericht; Struktur in Anlehnung an das Monitoring Inden) - Dokumentation Das Monitoring für den Tagebau Hambach wird im Wesentlichen in eine Konzeptions- und in eine Durchführungsphase zu unterteilen sein. In der Konzeptionsphase steht die Planung des Monitoringsystems, d. h. der Methoden, Umweltstandards, Beobachtungsroutinen und Beobachtungssysteme, im Vordergrund. Schwerpunkte der nachfolgenden Durchführungs- phase werden die Beobachtung, Beurteilung und Bewertung der Informationen sein. Zwi- schen den beiden Phasen besteht ein fließender Übergang und eine dauerhafte Rückkopp- lung. Dabei können grundsätzlich die folgenden Arbeitsfelder Bestandteil des Monitorings sein: - - - - Grundwasser Feuchtgebiete / Natur und Landschaft Oberflächengewässer Wasserversorgung Die Arbeitsfelder stehen vielfach in einem engen inhaltlichen und räumlichen Bezug zuei- nander, so dass einzelne Beobachtungsgrößen für mehrere Arbeitsfelder von Bedeutung sind. Hierbei ist die Monitoringkulisse insbesondere für die Arbeitsfelder der Feuchtgebiete und Oberflächengewässer im Rahmen der Konzeptionsphase des Monitorings noch im De- tail zu definieren. Für die Erarbeitung der Antragsunterlagen fand beispielsweise gemeinsam mit den Fachbe- hörden und basierend auf einer von dem Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raum- planung (IVÖR) durchgeführten Vegetationskartierung eine Abgrenzung der im Untersu- chungsraum gelegenen Feuchtgebiete statt. Inwieweit diese in das Monitoring übernommen werden und in welchen Feuchtgebieten vegetationsökologische Dauerbeobachtungsflächen eingerichtet werden können, wird Gegenstand der späteren Abstimmungen sein. Für die fünf bereits im Rahmen des Monitorings Inden bzw. Garzweiler betrachteten Feuchtgebiete wird empfohlen, diese weiterhin in den bestehenden Monitoringarbeitskreisen vollumfänglich zu berücksichtigen und nicht in das Monitoring Hambach zu übertragen (Knechtstedener Busch, Scherresbruch, Waldfläche „Am Bruch“, Rurdriesch, Mersheimer Bruch, siehe Tabelle 2 in der UVS). Für die Konkretisierung der Kulisse der Oberflächengewässer ist von Bedeutung, dass die zu beobachtenden Oberflächengewässer einen grundwasserbürtigen Abfluss aufweisen, mit ihrem unterirdischen Einzugsgebiet im Grundwasserabsenkungsbereich des Tagebaus Hambach liegen und für die Wasserwirtschaft und/oder für Natur und Landschaft als bedeut- sam angesehen werden. Sowohl das Erhaltungsziel als auch die Überwachungsmethode werden für jedes einzelne Gewässer im Rahmen des Monitorings festgelegt. Nach der erfolgten Konzeptionsphase besteht die Möglichkeit, das Monitoring Hambach mit
Sümpfungserlaubnis Hambach: Erläuterungsbericht 67 dem Monitoring Inden zusammenzuführen. Spätestens nach Auskohlung des Tagebaus In- den ist die räumliche Beobachtung, Kontrolle und Bewertung der wasserwirtschaftlich und ökologisch relevanten Größen in der Rur-Scholle mit dem Monitoring Hambach sinnvoll zu bündeln. 12. Sümpfungswassernutzung und Wasserbilanz 12.1. Entwicklung der Nutzungsmengen Das Sümpfungswasser wird für folgende Zwecke genutzt: - Direkte Sümpfungswassernutzung: Abgabe an eigene Betriebe (Brauchwasser und Immissionsschutzwasser), Abgabe an fremde Betriebe (u. a. Ersatzwasser), Ökowasser, Kühl- und Brauchwasser für Kraftwerke - Einleitungen - Indirekte Sümpfungswassernutzung: Stützung der Erft, Kraftwerksentnahmen - Wärmenutzung Die Entwicklung der Nutzungsmengen wird, unterteilt nach den o. g. Nutzungszwecken, ge- meinsam mit der Bilanzdifferenz nachfolgend erläutert. Die tabellarische Darstellung der Sümpfungsmengen in Verbindung mit dem Vergleich der Nutzungsmengen ist in Kapitel 12.2 aufgeführt. Direkte Sümpfungswassernutzung Abgabe an eigene Betriebe Die Eigenversorgung dient zur Deckung des Bedarfs an Feuerlösch- und Immissionsschutz- wasser für den Tagebau Hambach sowie Kühl- und Brauchwasser für die Veredelungsbe- triebe. Insgesamt ist in den nächsten Jahren aufgrund der weiteren Vertiefung des Tagebaus Hambach von einem leichten Anstieg der Abgabemenge für eigene Betriebe auszugehen. Abgabe an fremde Betriebe Für diese Nutzungsart wird mit keinen wesentlichen Veränderungen gerechnet, so dass auf Basis der aktuellen Abgabemengen ca. 12 Mio. m³/a für Trink- und Brauchwasserversorgun- gen angesetzt werden, die direkt aus dem Sümpfungswasseraufkommen zu decken sind.
Sümpfungserlaubnis Hambach: Erläuterungsbericht 68 Ökowasser Für ökologische Zwecke werden im Auswirkungsbereich des Tagebaues Hambach in der Erft-Scholle zur Bespannung kleinerer Oberflächengewässer ca. 2 Mio. m³/a Sümpfungs- wasser in die Gewässer Ellebach und Fließ an den fünf Weihern eingeleitet. Des Weiteren sind im Rahmen des MURL-Konzeptes für den Tagebau Garzweiler I an verschiedenen Stel- len des Gewässersystems der Norf Teilmengen aus dem Sümpfungswasserdargebot der Erft-Scholle bereitzustellen. Diese Mengen werden aus den Brunnen der AC-Galerie ent- nommen, im Wasserwerk Paffendorf aufbereitet und im Bereich der Kölner Scholle an den Einleitstellen am Knechtstedener Wald, Nievenheimer Bruch, Stommelner Bach und am Schwarzen/Gohrer Graben eingeleitet. Die zu berücksichtigenden Mengen an Ökowasser werden bis zum Jahr 2030 aufgrund der beschriebenen wasserwirtschaftlichen und ökologi- schen Auswirkungen als weitgehend konstant angesehen. Kühlwassernutzung Maßgebend für den jährlichen Kühlwasserbedarf der Kraftwerksblöcke sind die nachfolgend aufgelisteten Rahmenbedingungen: - die klimatischen Randbedingungen - das Maß des Kühlwasser-Recyclings (Eindickung) - die Frischwasserqualität - die Einleitparameter für die Abschlagwässer aus dem Kühlwasser-Kreislauf - die installierte Kraftwerksleistung - die jährliche Ausnutzung und die effektive Leistung - das installierte Kühlverfahren - die innerbetriebliche Wasserwirtschaft Bei Zugrundelegung der heutigen Anforderungen ergibt sich folgender Kühlwasserbedarf, der mit Sümpfungswasser gedeckt wird. Dabei stellen die im folgenden verwendeten Zahlen Jahresmittelwerte dar. Die Wasseraufbereitung im Kraftwerk Niederaußem wird per Drucklei- tung mit bis zu 65 Mio. m³/a Sümpfungswasser aus dem Tagebau Hambach beliefert, wel- ches im Wesentlichen zu Kühlzwecken verwendet wird. Davon wurden 2015 rund 7,6 Mio. m³/a an das Kraftwerk Neurath übergeleitet. Beginnend mit dem 01.10.2017 werden insgesamt fünf 300-MW-Blöcke an der Nord-Süd- Bahn schrittweise bis zum 01.10.2019 gemäß § 13g EnWG für jeweils 4 Jahre in die Sicher- heitsbereitschaft überführt, die anschließend endgültig stillgelegt werden. Mittelfristig ist es vorgesehen, die frei werdenden Sümpfungswasser- und Aufbereitungskapazitäten dann in- tensiver zur Direktversorgung des Kraftwerks Neurath zu nutzen. Demgegenüber kann im Falle eines Abrufs der Blöcke in der Sicherheitsbereitschaft durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) auch eine zeitgleiche Inbetriebsetzung der Blöcke erforderlich werden, so dass die maximale Kapazität der Wasseraufbereitung sehr kurzfristig abgerufen werden kann.
Sümpfungserlaubnis Hambach: Erläuterungsbericht 69 Einleitungen Die Aufteilung der Einleitmengen in die Vorfluter wird im Einzelnen insbesondere in den Ein- leitgenehmigungen für die Einleitungen von überschüssigen Sümpfungswässern in die Erft (Einleitstellen Bohlendorf und Thorr, Az.: 61.h2-7-2014-3), Rur (Einleitstelle Selhausen, Az.: h2-7-4-10) und Randkanal (Az.: 86.h2-7-2005-1) dargelegt und richtet sich nach der Entwick- lung der Sümpfungswassermengen. Daneben gibt es noch kleinere Einleitungen wie bspw. Über den Kanal Brömme oder das Überschusswasser der Wasserwerke Paffendorf und Gle- sch. Indirekte Sümpfungswassernutzung Stützung der Erft Entsprechend einer Ausarbeitung des Erftverbands (Gesamtkonzept Erft – Abfluss der unte- ren Erft aus dem Jahr 2004) beträgt die sümpfungsbedingte Mindestwasserführung in der Erft 3 m³/s bzw. rund 95 Mio. m³/a. Ein Teil der Sümpfungswassereinleitung in die Erft ist daher als Kompensation zur Stützung der Erft anzusehen. Kraftwerksentnahme Die Erftentnahme zur Versorgung der Kraftwerke Frimmersdorf und Neurath beläuft sich derzeit auf rund 32 Mio. m³/a. Der temporäre Rückgang der verfügbaren Wassermenge aus dem Tagebau Garzweiler ist in den steigenden Infiltrationswassermengen zum Erhalt der Feuchtgebiete u. a. im Naturpark Schwalm-Nette-Tal begründet. Entsprechend wird voraus- sichtlich die notwendige Wasserentnahme aus der Erft für die Versorgung der Kraftwerke entlang der Erftschiene zunächst weiter ansteigen. Beginnend mit dem 01.10.2017 werden insgesamt fünf 300-MW-Blöcke an der Nord-Süd-Bahn schrittweise bis zum 01.10.2019 ge- mäß § 13g EnWG für jeweils 4 Jahre in die Sicherheitsbereitschaft überführt und anschlie- ßend endgültig stillgelegt. Durch die Überführung der Blöcke in die Sicherheitsbereitschaft wird der Anstieg der erforderlichen Wasserentnahme etwas verlangsamt. Demgegenüber kann im Falle eines Abrufs der Blöcke in der Sicherheitsbereitschaft durch die Bundesnetza- gentur (BNetzA) auch eine zeitgleiche Inbetriebsetzung der Blöcke erforderlich werden, so dass die maximale Kapazität der Wasseraufbereitung sehr kurzfristig abgerufen und eine entsprechend hohe Entnahme aus der Erft erforderlich werden kann. Wärmenutzung Das geförderte Sümpfungswasser hat ein relativ hohes geothermisches Potenzial ≥ 20 °C an einigen Ableitungsstrecken des Tagebaus Hambach. Dieses wird im Rahmen diverser innovativer und ökologischer Einzelprojekte energetisch genutzt:
Sümpfungserlaubnis Hambach: Erläuterungsbericht Pumpenwerkstatt Elsdorf Agrotherm Elsdorf Forum Terra Nova Erftverband Nahwärmeversorgung Bergheim (Kreishaus und Schule) Neubaugebiet Quellenpark (geplant) - - - - - - 12.2. 70 Sümpfungswasserbilanz In der Sümpfungswasserbilanz werden in Fünfjahresschritten die Grundwasserentnah- memengen für die bergbauliche Grundwasserabsenkung mit den o. g. verschiedenen Nut- zungsmengen gegenübergestellt. Tabelle 4 zeigt die Entwicklung der einzelnen Teilmengen und Summen im Betrachtungszeitraum bis 2030 nach heutigen Erkenntnissen. Tabelle 4: Sümpfungswasserbilanz. 2015 (KJ) 2020 2025 2030 Tagebaubereich 313 362 417 410 Erft-Galerien 30 26 26 26 Summe Wasserhebung 343 388 443 436 Abgabe an eigene Betriebe (außer KW Versorgung) -13 -15 -15 -15 Abgabe an fremde Betriebe -12 -12 -12 -12 Ökowasser -8 -8 -8 -8 Kraftwerke Niederaußem, Neurath -65 -75 -75 -75 Summe -98 -110 -110 -110 Einleitung in Vorfluter 245 278 333 326 Stützung Erft -95 -95 -95 -95 Erftentnahme Kraftwerke 32 32 20 20 Summe -63 -63 -75 -75 Überschuss 182 215 258 251 [Angaben in Mio m³/a] Grundwasserentnahme Direkte Sümpfungswassernutzung Indirekte Sümpfungswassernutzung 12.3. Wasserhaushaltsbilanz Die wasserhaushaltliche Bilanzierung des Grundwasserkörpers enthält die folgenden Bilanz- glieder:
Sümpfungserlaubnis Hambach: Erläuterungsbericht - - - - - 71 Grundwasserneubildung Grundwasserentnahmen Randströme Oberflächengewässer Grundwasservorratsänderung In Fünfjahresschritten wird die Wasserhaushaltsbilanz ausgehend von den Prognoserech- nungen des Grundwassermodells bis zum Jahr 2030 tabellarisch aufgestellt (Tabelle 5). Tabelle 5: Wasserhaushaltliche Bilanz (Mio. m³/a). Bilanzierungsgruppe 2015 2020 2025 2030 Grundwasserneubildung 271 258 258 258 -243 -243 -243 -243 -311 -362 -417 -410 Randströme 177 207 207 212 Oberflächengewässer 83 83 83 81 Grundwasservorratsänderung -23 -57 -112 -102 Grundwasserentnahme Entnahmen öffentlich/industriell (inkl. Erft-Galerien) Entnahmen Tagebaubereich (Sümpfung) Die Grundwasserneubildung wird modellseitig innerhalb des Prognosezeitraums mit 100 % und somit einem konstanten Wert von 258 Mio. m³/a angesetzt. Auch der Grundwasserzu- strom aus Oberflächengewässern zeigt für den Zeitraum bis 2030 weitgehend konstante Mengen. Die Grundwasserentnahmen im Untersuchungsraum setzen sich aus den öffentlichen und industriellen Entnahmen sowie aus den Sümpfungsmaßnahmen für den Tagebau Hambach zusammen. Für den Zeitpunkt 2015 werden mit dem Grundwassermodell Sümpfungsmen- gen von 311 Mio. m³/a berechnet (ohne Erft-Galerien). Aufgrund des weiteren Einfallens der Lagerstätte steigen diese Hebungsmengen bis zum Jahr 2025 auf 417 Mio. m³/a an. Nach Durchschreiten des tiefsten betrieblichen Liegenden werden die Grundwasserentnahmen des Tagebaus Hambach das Maximum im Jahr 2030 bereits überschritten haben und auf 410 Mio. m³/a zurückgehen. Neben der bergbaulich bedingten Grundwasserentnahme sind auch die öffentliche und industrielle Entnahme in einer Größenordnung von 243 Mio. m³/a für das Gesamtwasserdargebot des Untersuchungsraums von wesentlicher Bedeutung. Im Grundwassermodell werden diese Entnahmemengen i. d. R. konstant fortgeführt und gehen entsprechend den Prognose der Wasserhaushaltsbilanz ein. Gemäß der Simulationsergebnisse des Grundwassermodells, werden sich die Randströme im Untersuchungsraum, analog zu den steigenden Hebungsmengen für den Tagebau Ham-