LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlp erio d e Drucksache 16/ 2530 02. 07. 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Geplante Realisierung des Projekts Windpark Losheim-Britten (Saarland) innerhalb des Naturparks Saar-Hunsrück – 2 Die Kleine Anfrage 1667 vom 10. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: In meiner Kleinen Anfrage 1467 (Drucksache 16/2236) hatte ich unter anderem die Landesregierung um Antwort auf meine Frage Nr. 6 gebeten, ob die Landesregierung bereit sei, aufgrund der länderübergreifenden Auswirkungen das angestrebte Verwaltungs- streitverfahren der Ortsgemeinde Greimerath als Musterprozess anzuerkennen und die Verfahrenskosten einschließlich des ggf. er- forderlichen Revisionsverfahrens zu übernehmen. Darüber hinaus hatte ich die Frage aufgeworfen (Frage Nr. 7), ob die Landesregierung insgesamt bereit sei, die juristischen Bemühun- gen der Ortsgemeinde Greimerath um Wahrung ihrer Rechte und Schutz ihrer Belange vor rechtswidrigen Beeinträchtigungen durch die saarländische Gemeinde Losheim in der beantragten Form zu unterstützen. In der Beantwortung meiner vorgenannten Kleinen Anfrage teilte die Landesregierung mit Datum vom 17. April 2013 zu meinen Fragen 6 und 7 mit, dass einerseits eine entsprechende Anfrage bzw. Antrag der Ortsgemeinde Greimerath vom 7. März 2013 bis- her nicht vorläge, andererseits dieser Antrag mit Datum vom 21. März 2013 durch das Ministerium des Innern, für Sport und In- frastruktur abgelehnt wurde! Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es sich bei dem angestrebten Streitverfahren gegen die Bauleitplanung „Windpark Britten“ zwar vordergründig um einen konkreten Fall handelt, das Verfahren dennoch aber von grundsätzlich erheblicher Be- deutung für eine größere Zahl von an der Landesgrenze liegenden kommunalen Gebietskörperschaften oder für das Land selbst sein dürfte (wenn nein, bitte konkrete Darlegung und Begründung)? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik, dass es kein abgestimmtes Verfahren gäbe, wenn Windkraftanlagen an der Lan- desgrenze errichtet würden und sichergestellt werden müsste, dass solche Planungsverfahren zukünftig auf rechtlich belastbare und sichere Füße gestellt werden müssten, um teilweise massive Konflikte zwischen benachbarten Kommunen künftig zu ver- meiden (bitte Darlegung)? 3. Teilt die Landesregierung weiterhin die Auffassung, dass durch eine abschließende gerichtliche Klärung sich in derartigen Fällen zukünftig erhebliche Konfliktpotenziale zwischen Gebietskörperschaften auf beide Seiten der Landesgrenze vermeiden ließen (wenn nein, bitte Begründung)? 4. Ist die Landesregierung bereit, aufgrund der länderübergreifenden Auswirkungen der geplanten Maßnahme das angestrebte Ver- waltungsstreitverfahren der Ortsgemeinde Greimerath, entsprechend dem neuen Antrag der Ortsgemeinde Greimerath vom 13. Mai 2013, als Musterprozess anzuerkennen und die Verfahrenskosten einschließlich des ggf. erforderlichen Revisionsverfahrens zu übernehmen? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. 5. Ist die Landesregierung insgesamt bereit, die juristischen Bemühungen der Ortsgemeinde Greimerath um Herbeiführung einer Rechtssicherheit in der beantragten Form zu unterstützen? Wenn ja, wie konkret? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juli 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 3 und 4: Nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) in Verbindung mit Nummer 4.1.1.2 der Verwaltungsvorschrift über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock (VV-AStock) vom 2. Juli 2004 (MinBl. S. 295) können Streitverfahren als Musterprozess an- erkannt werden, wenn die strittige Frage für eine größere Zahl kommunaler Gebietskörperschaften oder für das Land von erheb- b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. August 2013