Anlage3evb_it_systemvertrag_Impfnachweis
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ausschreibung zu digitalem Impfpass“
EVB-IT Systemvertrag Seite 20 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ 4.8 Schulung 4.8.1 Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart: 2 Lfd. Anzahl Art der Inhalt der Schulung Schu- Ort Maximale Sofern im Pau- Nr. der Schulung lungstage Anzahl schalfestpreis* ent- Schu- (NZ/AD/M pro Schu- Teilneh- halten, keine An- 1 lungen P/S) lung mer pro gabe notwendig Schulung Betrag Ge- pro samt- Schulung preis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Summe 1 NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung 2 Von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichender Ort der Schulung Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. . Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
EVB-IT Systemvertrag Seite 21 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ 4.8.2 Schulungsunterlagen Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: 1 Lfd. Nr. Schulung (hier Schulungsunterlage EXP Menge lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) 1 2 3 4 5 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird statt des nicht aus- schließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. . 4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen Die in Nummer 4.8.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. 4.9 Dokumentation Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Spra- che / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: bis zum zu liefern. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
EVB-IT Systemvertrag Seite 22 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Do- kumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Do- kumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Doku- mentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen. Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” im Gesamtsystem ab- zulegen. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr.1. 4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 4.10.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. 1. 4.10.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt 4 Euro. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. 5 Systemservice Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Auf- rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen: 5.1 Arten von Systemserviceleistungen 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, er- stellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. wiederherzu- stellen. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System- AGB wiederherzustellen. 4 Wird nach Zuschlagserteilung eingetragen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
EVB-IT Systemvertrag Seite 23 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ gemäß Anlage Nr. wiederherzustellen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
EVB-IT Systemvertrag Seite 24 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ 5.1.1.1 Störungsmeldung 5.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr. . 5.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse: Name/Firma: Bundesministerium für Gesundheit Organisationseinheit/Abteilung: Referat 523 Postanschrift: Rochusstraße 1, 53123 Bonn Telefon: Fax: E-Mail: 523@bmg.bund.de Web-Adresse: gemäß Anlage Nr. . 5.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* Wiederherstellungszeit* in Stunden in Stunden Betriebsverhindernder Mangel 1 <4 Betriebsbehindernder Mangel 4 < nächster Arbeitstag Leichter Mangel Nächster Arbeitstag <3 Arbeitstage Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden. 5.1.1.3 Servicezeiten Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
EVB-IT Systemvertrag Seite 25 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag Uhrzeit Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr 5.1.1.4 Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. . 5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen des Gesamtsystems des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden Sys- temkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. zu vermeiden. zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. . Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
EVB-IT Systemvertrag Seite 26 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ 5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoft- ware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind: Lfd. Nr. Lfd. Nr. Überlassung aller verfügbaren Programm- Zeitpunkt der Leistung aus aus stände* Nummer Nummer 4.3.1 4.4.1 Patches*, Upgrades* Releases/ Versi- Auf Anforderung Unverzüglich, Updates* onen* des Auftraggebers sobald ver- fügbar 1 2 3 4 5 6 7 Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer ge- mäß Anlage Nr. . Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. . Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbe- dingungen in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programm- stände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungs- rechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden. 5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Ge- samtsystems dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems folgendem Datum jeweils für die Dauer von Monaten für die Dauer von mindestens Monaten (Mindestvertragsdauer) für die in Anlage Nr. 1 vereinbarte Dauer zu erbringen. 5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Ergänzend zu Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkün- digungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. vereinbart. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
EVB-IT Systemvertrag Seite 27 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ 5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 5.4.1 Vergütung Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. 5 6 Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis* beträgt Euro . Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal Euro. Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal Euro. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das Ge- samtsystem wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal Euro vereinbart. Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) (hier die relevanten Num- mer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. . 5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) jährlich (zahlbar bis zum ) einmalig zum gemäß Anlage Nr. 5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 5.5.1 Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicever- einbarung gemäß Anlage Nr. . 5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.3 EVB-IT System-AGB vereinbaren die Parteien eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr. . 5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maß- nahmen zu dokumentieren. 6 Weitere Leistungen nach der Abnahme 6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme 6.1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des 5 Wird nach Zuschlagserteilung eingetragen = „B) Preis für den Betrieb pro Monat (in den ersten 8 Monaten“ gem. Preisblatt. 6 Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
EVB-IT Systemvertrag Seite 28 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB. 6.1.2 Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf Verlangen des Auftraggebers die in Ziffer 3.1.1 Nummer 2 der Anlage 1 genannten Leistungen bei der Bereitstellung elektronischer Signaturverfah- ren zu erbringen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers, auf Beauftragung mit der Bereit- stellung entsprechender Leistungen. 6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 6.2.1 Leistungsumfang 6.2.1 Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr.1. 6.2.2 Der Pauschalfestpreis für Leistungen nach Ziffer 6.1.2 beträgt abweichend von Ziffer 6.2.1. Euro. 6.2.2 Vergütung Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme be- 7 trägt Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemservice- leistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Preis innerhalb der Preis innerhalb der Preis innerhalb der Bezeichnung Zeiten gemäß Zeiten gemäß Zeiten gemäß Lfd. Nr. der Personalkate- Nummer 7.2.1 Nummer 7.2.2 Nummer 7.2.3 gorie je Stunde je Tag je Stunde je Tag je Stunde je Tag 1 2 3 4 5 6 7 8 Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 7 Wird bei Bedarf nach Zuschlagserteilung eingetragen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
EVB-IT Systemvertrag Seite 29 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr 7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr 7.2.3 Während sonstiger Zeiten Wochentag Uhrzeit Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . 7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . 7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. . Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013