Anlage3evb_it_systemvertrag_Impfnachweis

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EVB-IT Systemvertrag                                                                             Seite 20 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ 4.8       Schulung 4.8.1     Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart: 2 Lfd.    Anzahl         Art der         Inhalt der Schulung          Schu-          Ort   Maximale    Sofern im Pau- Nr.        der       Schulung                                     lungstage               Anzahl  schalfestpreis* ent- Schu-      (NZ/AD/M                                      pro Schu-              Teilneh-   halten, keine An- 1 lungen          P/S)                                         lung                 mer pro    gabe notwendig Schulung Betrag       Ge- pro       samt- Schulung       preis 1         2             3                      4                     5            6        7          8          9 Summe 1 NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung 2 Von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichender Ort der Schulung Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr.                    . Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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EVB-IT Systemvertrag                                                                             Seite 22 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Do- kumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Do- kumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Doku- mentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen. Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” im Gesamtsystem ab- zulegen. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr.1. 4.10      Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 4.10.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. 1. 4.10.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt 4 Euro. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal                Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von                 Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)               einzusetzen. 5    Systemservice Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Auf- rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen: 5.1       Arten von Systemserviceleistungen 5.1.1     Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, er- stellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer                   lfd. Nr.         wiederherzu- stellen. folgender Systemkomponenten* aus Nummer                      lfd. Nr.     gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System- AGB wiederherzustellen. 4 Wird nach Zuschlagserteilung eingetragen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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EVB-IT Systemvertrag                                                                           Seite 28 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB. 6.1.2 Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf Verlangen des Auftraggebers die in Ziffer 3.1.1 Nummer 2 der Anlage 1 genannten Leistungen bei der Bereitstellung elektronischer Signaturverfah- ren zu erbringen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers, auf Beauftragung mit der Bereit- stellung entsprechender Leistungen. 6.2       Sonstige Leistungen nach der Abnahme 6.2.1     Leistungsumfang 6.2.1 Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr.1. 6.2.2 Der Pauschalfestpreis für Leistungen nach Ziffer 6.1.2 beträgt abweichend von Ziffer 6.2.1. Euro. 6.2.2     Vergütung Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme be- 7 trägt          Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemservice- leistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal                   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von                 Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)               einzusetzen. 7        Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 7.1      Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Preis innerhalb der Preis innerhalb der    Preis innerhalb der Bezeichnung             Zeiten gemäß           Zeiten gemäß        Zeiten gemäß Lfd. Nr.      der Personalkate-          Nummer 7.2.1           Nummer 7.2.2        Nummer 7.2.3 gorie je Stunde je Tag je Stunde je Tag je Stunde            je Tag 1                  2                  3          4           5            6  7             8 Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 7.2       Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 7 Wird bei Bedarf nach Zuschlagserteilung eingetragen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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EVB-IT Systemvertrag                                                                      Seite 29 von 44 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______ Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: 7.2.1      Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag                                                Uhrzeit bis                           von                       bis        Uhr bis                           von                       bis        Uhr von                       bis        Uhr 7.2.2      Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag                                                Uhrzeit bis                           von                       bis        Uhr bis                           von                       bis        Uhr von                       bis        Uhr 7.2.3     Während sonstiger Zeiten Wochentag                                                 Uhrzeit Samstag                                                    von                        bis        Uhr Sonntag                                                    von                        bis        Uhr Feiertag am Erfüllungsort                                  von                        bis        Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.                    . 7.3       Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.                    . 7.4       Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 7.4.1     Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.                   . Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013
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