210309_IFG_BK_Anhänge_Sept.2020,2

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J>l.1c Büsken, Melanie Von:                                        Vietmeyer, Christian <CVietmeyer@wsm-net.de> Gesendet                                    Donnerstag, 24. September 2020 09:45 An:                                         Braun, Helge Ce:                                         Schmidt, Claudia Betreff:                                    Sorgfaltspflichtengesetz Anlagen:                                    Präsidenten-Brief SorgfaltspflichtenG_20200924.pdf Sehr geehrter Herr Bundemlnister Prof. Dr. Braun, angefügt übersende ich Ihnen ein Schreiben unseres Präsidenten Dr. Hubert Schmidtzum geplanten Sorgfaltspflichtengesetz mit der dringenden Bitte um Beachtung. Es würde niemandem auf der Welt nützen, wenn die Be.triebe mit unerfüllbaren Pflichten belastet würden. Nur kluge, in der unternehmerischen Praxis umsetzbare Regeln können zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation führen. Mit freundlichen Grüßen ( '.Christian Vietmeyer LLM. Syndilcusre~tsanwalt Hauptgeschäftsführer ,         1 fws•i WSM Wirtschaftsyerband Stahl- BK'inl 1 1 2 Büro Chef BK ! '»-   4 1 5 1 6 1 7 und Metallverarbeitung e.V.                                                 Ani.: Uerdinger Straße 58 - 62 4047.4   Dü.sseldo·• +49 21195786!1                                                      2 4, SEP. 2020 +49 211957868 cvietmever@wsm-net.de                              JB'.'zK                   0  Bear-?11. r\Di. www.wsm-net.de                                      OVcwm                    D 'iermin O s:eilungt.amr.e _ _ ~.::pia OAE z:,s 6-f                  K111-t l>if '1) µ r ➔ ~c~              t   tu.,,,, d w    a_..;_ ( a..,u . 2 22 ./ 2.)   22? -    '¾':      9-&fl 11,(,\ ""J.0/!j 22:Z-65010-L; -023/1012020 Hauptregislratur Bundeskanzler~ml
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J         BK'in      1 Büro Chef BK 3      4 An!.: 5        6      7 2 5. SEP. 2020 ba' z, K. _ _ _ _ D Bcamw. Am.                   _ __ -□ Votum _ _ _ _              D Termin               / ::) 'Z~J. O  Steliccgcanme _ _ ~ople               3 q@f        .ß 19 Wirtschafts           ve~"._d Srah/• □ AE                         □              1               b, und Meto11vemmeitung e.V. ll\W!JS;i.MM~•:.1UJie!f!rd!iJinJggieer[JS;l!trarm\~~~~~~-!El!iimF;;,';;;:'f./,_,~..51-'nilf       1 !.&a..,ldorl • Ho=n Herrn Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun /{1/f):j -'""'~                                                            ~- Chef des Bundeskanzleramts                                     ~'2Ci ~ Willy-Brandt-Straße 1                                                                •               Präsident 10557 Berlin                                                                       't!.'1.           Dr. Hubert Schmidt Uerdinger Straße 58-62 ~CA/4..t. c{ C-<--< a.,· {            -ife:rt/~11<                    40474 Düsseldorf 681111 CU<. 22i ✓                                                           Telefon (0211) 98 78 ,/                                            ~ia/~~                              Telefax (0211) 98 78 68 Dr.Schmldt@wsm-net.de 2) /\1,L -) ?-{,,(_                                                                                         http:/lwww.wsm-net.de 24.09.2020 2)  222- ~ 5   „       ,cr;::J- ?   1/4<..   3.0{!} Geplantes nationales Sorgfaltspflichtengesetz j       .   }          . ,ti1 ,'\ {..,r-(.([j-C/"l Sehr geehrter Herr Bundesminister,                                                                   "?vt lve     I.A,, S   Je. "l l--{;) CC, die Verbesserung der Menschenrechtslage entlang globaler Lieferkelten ist das Kernanliegen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte, kurz NAP. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des jüngsten NAP-Monitorings wird aktuell der Rahmen für ein nationales Gesetz zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen diskutiert. Uns liegt der ,Entwurf für Eckpunkte eines Bundesgesetzes über die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten (Sorgfaltspflichtengesetz)" vom 10.3.2020 vor. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen mit diesem Brief die Sichtweise der deutschen Stahl und Metall verarbeitenden Industrien zum Thema erläutern. Zunächst möchten wir herausstellen, dass die in unseren Mitgliedsverbänden organisierten Unternehmen, oftmals KMUs, sich ausdrücklich zum Leitbild der Nachhaltigkeit mit den drei Säulen Soziales, Ökologie und Ökonomie bekennen. Für Unternehmen unserer Branche heißt nachhaltiges Wirtschaften, ökonomischen Erfolg ökologisch und sozial verantwortlich zu gestalten und für auftretende Zielkonflikte Lösungen zu finden. Wir sind davon überzeugt, dass die Einhaltung der Menschenrechte Grundvoraussetzung nachhaltigen Wirtschaftens                               ,         ist. Bereits heute ist festzustellen, dass viele Branchen das Thema Nachhaltigkeit über sektorspezifische Initiativen, Programme etc. fokussieren. Um der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung über global vernetzte Lieferketten gerecht zu werden, rücken seit e1mgen Jahren vermehrt Nachhaltlgkeltsanforderungen, u.a. mit dem Schwerpunkt .Menschenrechte", in den Fokus der Lieferketten. Davon sind auch die Unternehmen der Stahl und Metall verarbeitenden Industrien in hohem Maße betroffen, sodass sich seit Jahren viele Unternehmen mit dem Thema beschäftigen. Deshalb möchten wir die Aussage des NAP unterstreichen, dass deutsche Unternehmen bereits heute • weltweit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Anhebung von Umwelt- und Sozialstandards" leisten. Mitglied im Bundesverband der Deutsche 222-651H0-Li-0231 l012020 Hauplregislr~lur Bundeskan%leraml
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Ein derzeit diskutiertes Sorgfaltspflichtengesetz wird umfangreiche direkte, aber auch indirekte Verpflichtungen für Unternehmen nach sich ziehen. Auch die Unternehmen der Stahl und Metall verarbeitenden Industrien Deutschlands - zur Branche gehören ca. 5.000 überwiegend mittelständische Industriebetriebe mit durchschnittlich. 100 Mitarbeitern - wären von den Anforderungen massiv betroffen, selbst wenn sie di.e gesetzliche Größenschwelle nach der Anzahl der Arbeitnehmer (500) unterschreiten würden. Denn die Pflichten würden in den Lieferketten weitergegeben werden und auf diesem Wege letztlich auch kleinere Unternehmen treffen. Die Erfüllung der Anforderungen würde somit auch auf die Schultern von KMUs verlagert; dies muss im gesamten Prozess hin zu einem möglichen Bundesgesetz mitgedacht werden. Insofern sollte eine transparente und ergebnisoffene Analyse auch dieser indirekten Auswirkungen vor allen weiteren Überlegungen vorgenommen werden. Beispielsweise könnten dabei auch die Erfahrungswerte bereits etablierter Regelungen unserer EU-Nachbarn (z.B. das in Frankreich etablierte Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten) Berücksichtigung finden. Die mitte.lständisch geprägten Unternehmen unserer Branche verarbeiten (z.B. pressen, stanzen, schmieden, ziehen, sintern, drehen, biegen) Stahl und Nichteisenmetalle. Vorgelagerte Prozesse, wie die Gewinnung von Rohstoffen (Stichwort .Mining") und die Erzeugung von Stahl und Nichteisenmetallen aus Rohstoffen liegen nicht im Einflussbereich der Verarbeiter von Stahl und Nichteisenmetallen. Die Unternehmen der Branche haben keine Einflussmöglichkeiten auf die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards in anderen Ländern. Insbesondere die geringe Marktmacht gegenüber Lieferanten, wie den großen Stahlkonzernen, beschneidet den Einfluss der Unternehmen in erheblichem Maße. Gleiches gilt auch mit Blick auf.die Kundenindustrien z.B. aus dem Automobil- und dem Maschinenbau (Stichwort .Sandwich-Position"). Vor einer finalen Beschlussfassung von möglichen Eckpunkten im Bundeskabinett müssen aus Sicht der Stahl und Metall verarbeitenden Industrien folgende Punkte bedacht werden: Nur direkte Zulieferer in den Blick nehmen - Wesentlichkeitsanalyse stärken Viele Industrieunternehmen sind in globale Wertschöpfungsnetzwerke eingebunden und haben viele Lieferanten und Kunden in Deutschland, Europa und in der Welt. Das macht u.a. den Erfolg der deutschen Industrie aus. Gerne können wir Ihnen beispielhaft Unternehmen aus dem Mitgliederkreis nennen. Eine ständige Überprüfung aller Lieferanten ist schlichtweg nicht leistbar. Ebenso wenig ist es möglich, den Einsatz der eigenen Produkte nach dem Verkauf dauerhaft zu prüfen. Eine Beschränkung der Sorgfaltspflichten nur auf die wesentlichen Lieferanten und diejenigen, zu denen direkte vertragliche Verbindungen bestehen (TIER-1 ), ist unbedingt erforderlich. Es können nur solche Pflichten auferlegt werden, die auch tatsächlich in der täglichen unternehmerischen Praxis erfüllbar sind. Hier muss über bürokratiearme, risikobasierte Ansätze mit klaren Wesentlichkeitsschwellen bei größtmöglicher Rechtssicherheit nachgedacht werden. Haftungsrisiken vermeiden Eine Schadenersatzhaftung würde unkalkulierbare Risiken bergen und darf nicht vorgesehen werden. Eine Ausgestaltung als Haftung bei Verletzung einer „Bemühungspflicht" käme einer scharfen Gefährdungshaftung unter Außerachtlassung des Verursacherprinzips gleich bei maximaler Rechtsunsicherheit. Mittelständische Betriebe würden in den Fokus einer .Klageindustrie" geraten, bei der sich Klägeranwälte Ansprüche massenhaft abtreten lassen und vor deutschen Gerichten einklagen. Die Unternehmen müssten diese Risiken mit viel Aufwand versichern. Es ist sehr wahrscheinlich, dass gerade Mittelsländler diese Risiken und den Aufwand nicht tragen werden und sich aus Geschäftsbeziehungen zurückziehen würden, was einem Quasi~ Boykott gleichkommen würde. Mitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BOI)
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Deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen -Alleingänge vermelden Auch wenn der NAP und die Regelung im Koalitionsvertrag eindeutig sind, so besteht gerade jetzt während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die vielversprechende Möglichkeit, das Thema der Verbesserung der Menschenrechtslage entlang globaler Lieferketten auf EU-Ebene zu adressieren, da die damit einhergehenden politischen Ziele besser auf der Gemeinschaftsebene erreicht werden können: Ein von allen EU-Mitgliedstaaten getragener Gedanke der Verbesserung der Menschenrechtslage entlang globaler Lieferketten wäre ein Ziel, das gleichzeitig auch dem Harmonisierungsgedanken rechtlicher Anforderungen und somit der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der gesamten EU Rechnung tragen würde. Bereits heute haben einige EU-Mitliedstaaten gesetzliche Regelungen mit Menschenrechtsbezug erlassen. Dieses heterogene Gesamtbild an einzelstaatlichen Regelungen mit den unterschiedlichsten Maßnahmen gilt es zu harmonisieren. Aus diesem Grund ist das Vorhaben im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft nur zu unterstützen: Schaffung eines EU-Aktionsplans zur .Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten, der menschenrechtliche, soziale sowie ökologische Standards und Transparenz fördert. Weitere einzelstaatliche Lösungen würden selbst innerhalb europäischer Lieferketten zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führen und schlussendlich eine Gefahr für den gemeinsamen Binnenmarkt darstellen. Wenn ·trotzdem ein Bundesgesetz verabschiedet wird, muss dieses zuminde.st eine Auslaufklausel enthalten, nach der das Gesetz außer Kraft tritt, sobald eine EU-weite Regelung kommt. Auch möchten wir darauf verweisen, dass die EU-Kommission bereits im Juli dieses Jahres eine Roadmap .Sustainable corporate governance" veröffentlicht hat und eine weitere öffentliche Konsultation dazu nun ansteht. Dies zeigt, dass auf EU-Ebene das Thema fokussiert wird. Auf Bürokratiearmut und Rechtssicherheit achten - Keine Mehrfachbelastungen Herzstück des Eckpunktepapiers von März 2020 Ist die Verpflichtung zur Einführung eines Risikomanagementsystems zur Aufdeckung von Menschenrechts- und anderen Verletzungen. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Anforderungen an das Risikomanagementsystem bereits im Gesetz klar und eindeutig definiert werden und nicht durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe der Interpretation überlassen bleiben. Sichere Regionen wie z.B. Europa und nur schwer zu konkretisierende Sachverhalte (z.B. Umweltschutz) sollten von vornherein von einer Prüfungspflicht ausgenommen werden. Klare, konkrete und vor allem einfache Regelungen, die praktikabel sind, können den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen minimieren und für die notwendige Rechtssicherheit sorgen. Doppelregelungen und Mehrfachbelastungen der Industrie sind vor dem Hintergrund der momentanen Situation und bereits heute bestehender gesetzlicher Regelungen unbedingt zu vermeiden. So regelt die EU-Verordnung zu Konfliktrohstoffen den Handel mit Rohstoffen und zielt explizit auf die Einhaltung von Menschenrechten ab. Die europäische CSR-Richtlinie verpflichtet wiederum bestimmte Unternehmen dazu, in ihrem Lagebericht Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenzulegen. Vor diesem Hintergrund ist zu bezweifeln, ob ein Mehr an Nachhaltigkeit und Transparenz In globalen Lieferketten durch ein Mehr an gesetzlicher Regulierung notwendig ist. Vielmehr sollten existierende gesetzliche Regelungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.                         · Die Nutzung von entwicklungs- und außenhandelspolitischen Instrumenten sind weitere wichtige Ansätze, die es zu verfolgen gilt. Mitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
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Sehr geehrter Herr Bundesminister, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Braun, Menschenrechte sind nicht verhandelbar und gehen alle an. Auch Unternehmen der globalen Lieferketten sind gefordert Verantwortung zu übernehmen. Es geht dabei in jeglicher Hinsicht aber um eine Verantwortung mit Augenmaß. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen und für weiterführende Diskussionen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Hubert Schmidt (Präsident) Mitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BOI)
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Büsken, Melanie Von:                                        Eggelmann, Susanne <Eggelmann@wvmetalle.de> Gesendet                                    Donnerstag, 24. September 2020 10:07 An:                                         Braun, Helge Ce:                                         Schiweck, Sebastian Betreff:                                  · Sorgfaltspflichtengesetz Anlage~:                                    2020_09·24_BM Braun_Sorgfaltspflichtengesetz.pdf Sehr ge~hrter Herr Bundesminister, als Anlage e.rhalten Sie ein Schreiben unseres Präsidenten Roland Leder und unserer Hauptgeschäftsführerin Franziska Erdle zurn Thema Sorgfaltspflichtengesetz mit der Bitte um Beachtung. Freundliche Grüße Kind regards Büro Chef BK Susanne Eggelmann Assistenz Hauptgeschäftsführung /1)   BK'in  1    2          4    " 6 Ani.: Assistant to Director General Wirtschaftsvereinigung Metalle e.v.                                    2 4. SEP. 2020 Wallstraße 58/59 10179 Berlin Tel.: +49 (30) 72 6:Z 07·1 :Z5 E-Mail: eggelmann@wvmetalle.de Facebook Twitter Flickr youtube ScCUA. f 1VS ➔ "2V,.,i,Acl w1.ovi'/                 222. ./ Au ➔        ~/_,( v'
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WVMETALLE WVMetallo • Wallstraße 58/59 • 10179 Berßn                                                      Roland Leder Herrn                                                                                           030726207- Prof. Dr. Helge Braun                                                                           leder(§lwvmetalle.de ·Bundesminister für besondere Aufgaben                                                           ~.09,Z0Z0 und Chef des Bundeskanzleramtes Bundeskanzleramt · 11012 Berlin Sorgfaltspflichtengesetz Sehr geehrter Herr Bundesminister, ':"'ir schreiben Ihnen hinsichtlich des Sorgfaltspflichtengesetzes, das zurzeit in der Bundesregierung ,diskutiert wird. Die deutsche Nichteisen (NE)-Metallindustrie ist sich ihrer verantwortlichen Stellung in der Rohstofflieferkette bewusst und engagiert sich schon lange in Initiativen wie der Aluminium ·stewardship Initiative, der Responslble Minerals initiative oder der Metals Alliance for Responsible Sourcing (MARS). Die aus diesem Engagement resultierenden praktischen Erfahrungen mit der Thematik möchten wir gerne in die Diskussion um das Sorgfaltspflichtengesetz einfließen lassen. Unsere Unternehmen stehen am Anfang der Wertschöpfungskette und tragen damit die Hauptlast des beabsichtigten Gesetzes. Gleichzeitig verfügen unsere Firmen über eine.geringe Marktmacht am internationalen Rohstoffmarkt, was die Durchsetzungsfähigkeit nationaler Regeln erschwert. Aus den genannten Gründen begrüßen wir die vom BMWi vorgeschlagene Begrenzung auf den direkten Zulieferer. Gleichzeitig sollte das Gesetz die Frage berücksichtigen, ob die Anforderungen überhaupt auf den Zulieferer übertragen werden können (Einwirkungsmöglichkeit). Letztlich konnte eine Wesentlichkeitsanalyse einen Kompromiss darstellen. Dabei prüfen Unternehmen nur diejenigen Zulieferer, die einen wesentlichen Einfluss auf die Rohstoffbeschaffung des Unternehmens haben. Diese Vereinfachung würde den bürokratischen Mehraufwand für unsere mittelständisch geprägte Branche erheblich reduzieren. Die Fokussierung auf die Menschenrechte begrüßen wir ausdrücklich. Eine Ausweitung auf andere Bereiche würde von dem Ziel der Regelung ablenken, konkrete Verbesserung vor Ort zu erzielen. Die Größenschwelle sollte sich im Hinblick auf ein level playing field an den europäischen Nachbarstaaten WinsehaftsVerelnlgung Metaft. •· V.        BOro BrOssel                               Steuemummer 27/820/59568 Wallstraße 58/59 • 0-10179 Berlin          Hous1f0f German Business                   USHD, DE119355753 Telefon +-49 30 72.6 207 -100              Rue Mari& de Bourgogne 58 • B-1000 Brüssel IBAN: OE441004 ocoo oaoo :3894 00 T...1„1...,. +~'J ? 1:;l'l.?10.'ZA:        RIC: COBA0EFFXXX info@wvmetalle.de- • www.wvmetalle.de 222-651'1)0-Li-073/11121'121'! Hauplr-egislratur- Bundeskar,zler--:tml
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t. / 2 WVMETALLE orientieren. Diesbezüglich empfehlen wir, die Schwellen des französische Loi de vigliance zu verwenden. Diese liegen bei national 5.000 und international 10.000 Mitarbeitern. Der risikobasierte Ansatz ist das beste Verfahren, das es bei der Einhaltung von Sorgfaltspflichten gibt. Jedoch passen dazu keine harten Haftungsregeln. Auch bei einer vorbildlichen Umsetzung der Sorgfaltspflicht kann kein Unternehmen für die gesamte Lieferkette seiner Produktion eine Garantie abgeben. Daher könnte eine Haftung für etwaiges Fehlverhalten von Unternehmen, zu denen unsere Firmen zum Teil gar keine Geschäftsbeziehungen haben, diese vor große Schwierigkeiten stellen. Bereits bestehende branchenbezogene Initiativen sollten genauso berücksichtigt werden wie die Besonderheiten der verschiedenen Branchen. Die Produktion und Verarbeitung von NE-Metallen zeichnet sich durch einen besonders hohen Recycling-Anteil aus. Allerdings ist es metallurgisch nicht mehr möglich, den Ursprung zu bestimmen, wenn ein Metallerz einmal eingeschmolzen wurde. Um das Recycling nicht zu behindern, sollte es bei Sekundärrohstoffen besondere Regel.n geben. Die EU- Konfliktrohstoffverordnung gibt hier ein gutes Beispiel. Sollten Sie weitere Beispiele aus unserer Industrie oder Anmerkungen zu Kompromisslösungen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Freundliche Grüße Roland Leder                                             Franziska Erdle Präsident WVMetalle                                      Hauptgeschäftsführerin
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-1) +i- . ~ - b ~ ScC"U.                                                                     1          ec,µ,,of_tM~l 2) t22- ?es..                               ~ Layher. ~ ?IM.. ....,1AO                                                                       Mehr möglicr- Das Ge,Ust System. rBliröde'r· 8Url7fc.::-:·a~zJerln _ 5Kinl1         2J3j,>,:>f6l                                 1 \Nr,:                            1 h,I.: 2 9. SEP. 2020 Whfm ! VbnC.n#I &,ep KG- f'pdll;II .tO- 743§1 999119" Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Bundeskanzleramt Willy-Brandt-Sir. 1 10557 Berlin Eibensbach, 24. September 2020/TD • Mld Bearbeltetvon:- Telefon: 07135 ~ Telefax: 07135/70--- E-Mail: -@layher.com Gesetzesinitiative Sorgfaltspfllchtengesetz Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Dr. Merkel. mit großer Sorge verfolgen wir die geplante Gesetzesinitiative der Herren Bundesminister Hubertus Heil und Dr. Gerd Müller. die Unternehmen für ihre Lieferketten in die Pfticht und in die Haftung nehmen soll. Aus diesem Grund haben wir unsere Bedenken schliftlich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gesendet. Daraufhin wurde uns mitgeteilt, dass die Grundsatzentscheidung für ein Sorgfallspffichtengesetz bereits gefallen ist und derzeit die konkrete Umsetzung zwischen den Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für wirtschaftliche Zusammena!beit und Entwicklung und für Wirtschaft und Energie verhandelt wird. Mit diesem so genannten Sorglaltspflichtengesetz sollen deutsche Unternehmen dafür verantwortlich und haftbar . gemacht werden, dass Lieferanten im Ausland über die gesamte Wertschöpfungskette soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Die Ziele Ihrer Amtskollegen, menschenwürdige Arbeit und den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen weltweit durchzusetzen, ~nden uns.ere grundsätzliche Zustimmung. Wir, die Firma Layher, sind der weltweit führende Hersteller von Systemgerüsten, wir sind ein Familienunternehmen in der dritten Generation, das mit 1.200 Mitarbeitern ausschließllch In Deutschland an einem Standort im Landkreis Heilbronn produziert. Die Gesellschafter zeichnen eine hohe Verbundenheit mit der Region Heilbronn aus. Alle Investitionen und somit alle Arbeitsplätze sind bisher ausschließlich in Deutschland geschaffen worden. Auch das anstehende neue Werk mit einem Investitionsvolumen von 100 Mio. EUR soll im Landkreis Heilbronn umgesetzt werden und schafft in der Endausbaustufe 250 neue A!beitsplätzel Wie Sie sehen, nehmen wir, als erfolgreiches Famiflenuntemehmen, die soziale Verantwcrtung innerhalb der Sozialen Marktwirtschaft sehr ernst, bitte werden auch Sie als Bundeskanzlerin Ihrer Verantwcrtung genecht und stellen Sie derWirtscilafl, insbesondere dem Mittelstand, und den Familienunternehmen, verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Verfügung. Wir sehen mit der geplanten Gesetzesinitiative die Exlstenz unseres Uniernehmens und damit auch die Existenz der Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter gefährdet Wllheb Layhcr OmltH      rt Ca l<6   Fostfach40                               WillllHrn Lsy~.er GfJ'lbH & Co KG                       GeschiÜ!sführ!.r              Es geltan aussi:tuiel!:ltcll llfl!:l!fe Gerüsra Tribünen Leitern             74361 f.1.,,lin...,n- ►ihPfH'.......,    4,,.~,, .. ;.:~1.. o.....;.,..,,..".;..i.• ..:,.--~.-   ...,_,.. "ri!tian Ba~.rtlohm  Allgemeinen Geschäfubedingunge,i Oe1.1s,                                                                                                       :öcklein          Oiese findel'I Sie unter: OchsanbacMr Str.a:ße se                                                                                                                                             ,g:b,layher..com 74363 GiJglißg&ti.fiMnsbach          r,o;, 222-65010-l i-023112/2020 O!utschland                          Talab.   Mauplr"'efislr-atur Bund-A<;kanzleramt                                                                                 8ankvl!!rbindu11iJen,und Ansehriftan E-Ma,                                                                                                                           unserer Niederlassungen WWN                                                                                                                            und Auariif&rtmgslage, lllnmtig.
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Layher. ~ Mehr möglich Oas Gefüst S'Ystem, Seite 2 zum Schreiben an Frau Bundeskanzlerin Merkel vom 24. September 2020 Wir sind aber auch der Auffassung, dass politische Ziele durch die Politik umgesetzt werden müssen und nicht durch die Wirtschaft. Uns dafür in Verantwortung zu nehmen, dass aus deutscher Sicht unsoziale oder umwelt- schädliche Vorgehensweisen unserer Lieferanten im Ausland vorhanden sind, die sich aber aufBasis der im Ausland geltenden Regelungen gesetzkonform verhalten, erachten wir für falsch und nicht zielführend. Wir verarbetten jährlich ca. 133.000 t Stahl, ca. 10.000 t Aluminium und ca. 8.500 t Zink. Wir beziehen ca. 7.100 unterschiedliche Materialien bei ca. 1.330 unterschiedlichen Lieferanten weltweit Durth die Einhaltung der hohen Sozial- und Umweltstandards in Deutschland leisten wir bereits einen wesentlichen Beitrag, unsere Welt besser zu machen! Wir übernehmen bereits, wie viele andere deutsche und europäische Familienunternehmen auch, soziale und ökologische Verantwortung. Es ist uns unmöglich, übef die gesamte Wertschöpfungskette bis zur Gewinnung von Rohstoffen in Drittländern soziale und Umweltstandards durchzusetzen. Wir haben keinen Einfluss darauf, wie z.B. Elseneiz in Brasilien, China oder Russland abgebaut wird. Diese politische Vorstellung . geht an der wirtschaftlichen Realität vollständig vorbei! Durch ein solches Vorgehen gefährdet die deutsche Polltik Arbeitsplätze in Deutschland, denn Grundlage unserer Wettbewerbsposition ist, dass wir qualitativ hochwertige Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen weltweit anbieten können. Die Umsetzung der geplanten Gesetzesinitiative führt unweigerHch zu einem wetteren Aufbau von Stabsteilen und somit zu einer Verschlechterung der ohnehin bereits enorm belasteten Kostensituation im internationalen Wettbewerb. Wir müssen bereits Zusatzkosten für Stabsteilen wie Brandschutzbeauftragte, Umweltschutz- und Störfallbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte und Energiemanagementbeauftragte, Exportkontrollbeauftragte sowie auch 4 freigestellte Betriebsräte im Unternehmen kompensieren. Die Wettbewerbsfähigkeit der Firma Layher geht verloren und wertvolle Arbeitsplätze, die auch unter Sozial- und Umweltstandards dem Ziel der Gesetzinitiative entsprechen, werden · gefährdet. Dieser Schuss geht nach hinten los! Wir erzielen ca. 70 % unseres Umsatzes im Ausland und stehen im internationalen Wettbewerb. Wir sehen in diesem deutschen Alleingang nicht nur einen erheblichen Rückschritt hinsichtlich eines hannonisierten europäischen Regelwerks, sondern auch eine Wettbewerbsveizerrung und eine Benachteiligung deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich. Nationale Alleingänge von Deutschland führen nach unserer Übeizeugung dazu, dass andere Nationen diesem Beispiel folgen und ebenso von europäischen Lösungen absehen und somit der europäische Gedanken unwiderruflich verloren gehl Wir als deutscher Hersteller von Systemgerüsten stehen vor dem Problem, dass bei einer fehlenden europäischen Regelung andere europäische Gerüsthersteller zukünftig Im Wettbewerbsvorteil stehen und somit zulasten der Arbeltsplätze in Deutschland Marktanteile gewinnen. Darüber hinaus stehen wir nicht nur mit europäischen, sondern auch mit Wettbewerbern aus Drittländern im internationalen Wettbewerb. Wir müssen befürchten, dass Insbesondere Kunden in unseren internationalen Märkten dadurch verursachte Mehrkosten für Gerüstmaterial nicht akzeptieren und zukünftig Investitionsentscheidungen zugunsten von Gerüstherstellem aus Drittländern ausfallen. Daraus resultiert unweigerlich, dass die Finna Layher nicht weiter wachsen und massiv Marktanteile verlieren wird. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Umsetzung kurzfristig zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führt. Unsere Kunden werden dann zukünftig Gerüstmaterial nicht mehr bei Layher in Deutschland kaufen. WiliuJlm t.yh8t G111bH & Co KG Posi!ach   40              , W,!he1m l.&yher Gmbl--' 1: Ce KG         ß~~h~                   es ieiwl auS3Clllit:Glich _unsere Gerüste ~ribt.'<.ell Letrarn   74361 Güghnget1-E Densbach   Amc$9e1.1cht. RegistergiHlcht St1.ttga11 Wolf Ctitmian Bahrbohm  "-llgemeinen Gesdtäftsbedfr.gu~en. Othsenbllcher S1raße 58 Deutwtilarid                 HRA 310227                               Sle!an Stöcklein        ();m findet. Sitl uner: 74363 GiJgling11n-Eib.lnsbacn  Telefon (07135) 70-0         Persönlich tlaftl!r.de Genllsdiifterlr                           agb,llyllor.co111 Deu~land                       Telefax (07135)79-2~         Wilhelm layher B!t!!iligungs•Gmbll                               8anfflfbind1.111gen und Anschriften E-M.ail info@;layhe; com     Am1Sgefic:m, Re:g~tergerlci'ot Stuttgart                         unserer NHJderfeulJ"91tt1 W'NW.lavMr.~                 HRB 320119                                                       und AuM1truf19$1itller umseitig
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