Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                       Seite 107/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                      FaP-Pkt Euro      FV 113300 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen     ( B- 1)  5,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713010 113301 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen     ( B- 1) 10,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713010 113302 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen     ( B- 1) 15,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713010 113303 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen     ( B- 1) 20,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713010 113304 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen     ( B- 1) 25,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713010 113320 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen     ( B- 1)  5,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713011 113321 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen     ( B- 1) 10,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713011 113322 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen     ( B- 1) 15,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713011 113323 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen     ( B- 1) 20,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713011 113324 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen     ( B- 1) 25,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713011 TBNR           Bemerkungen
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Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen - § 14 StVO                                Seite 108/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                      FaP-Pkt Euro      FV 114100 Sie gefährdeten +) beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteilneh-   ( B- 1) 10,00 mer. § 14 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 64 BKat 114106 Sie schädigten +) beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer. ( B- 1) 25,00 § 14 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 64.1 BKat; § 19 OWiG 114112 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend ( B- 1) 15,00 abzusichern. Dadurch kam es zu einer Verkehrsstörung *). § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65 BKat; § 19 OWiG 114118 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend ( B- 1) 25,00 abzusichern. Es kam zum Unfall. § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65.1 BKat ; § 19 OWiG 114124 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu       ( B- 1) 15,00 sichern *). § 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65 BKat TBNR          Bemerkungen 114112         *) Art der Verkehrsstörung angeben 114124         *) Unterlassene Sicherheitsvorkehrung angeben
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Liegenbleiben von Fahrzeugen - § 15 StVO                                             Seite 109/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                                     FaP-Pkt Euro      FV 115000 Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vor- ( B- 1) 30,00 schriftsmäßig ab. § 15, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 115006 Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht   ( B- 1) 30,00 vorschriftsmäßig. § 15, § 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 115012 Sie machten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vor-   ( B- 1) 30,00 schriftsmäßig kenntlich. § 15, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 115600 Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit    B- 2  40,00 den vorgeschriebenen Sicherungsmitteln ab und gefährdeten +) dadurch andere. § 15, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG 115601 Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit    B- 1  50,00 den vorgeschriebenen Sicherungsmitteln ab. Es kam zum Unfall. § 15, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG 115606 Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht     B- 2  40,00 mit der vorgeschriebenen Lichtquelle und gefährdeten +) dadurch andere. § 15, § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG 115607 Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht     B- 1  50,00 mit der vorgeschriebenen Lichtquelle. Es kam zum Unfall. § 15, § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG TBNR          Bemerkungen
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Abschleppen von Fahrzeugen - § 15a StVO                                               Seite 110/ 0 TBNR   Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro      FV 115100 Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebe- ( B- 1) 20,00 nen Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt. § 15a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat 115106 Sie fuhren beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegenge-    ( B- 1) 20,00 bliebenen Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein. § 15a Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat 115112 Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein.         ( B- 1)  5,00 § 15a Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 68 BKat 115118 Sie schleppten mit Ihrem Fahrzeug ein Kraftrad ab.                    ( B- 1) 10,00 § 15a Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 69 BKat TBNR          Bemerkungen
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Warnzeichen - § 16 StVO                                                                Seite 111/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro      FV 116000 Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen.                                ( B- 1)  5,00 § 16 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 116006 Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen.                                ( B- 1)  5,00 § 16 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 116100 Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch andere. ( B- 1) 10,00 § 16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat; § 19 OWiG 116106 Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen und belästigten dadurch andere. ( B- 1) 10,00 § 16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat; § 19 OWiG 116112 Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs nicht    ( B- 1) 10,00 das Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116118 Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das ( B- 1) 10,00 Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116124 Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs          ( B- 1) 10,00 nicht das Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116130 Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das ( B- 1) 10,00 Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßen- verkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116136 Sie schalteten missbräuchlich das Warnblinklicht ein.                  ( B- 1)  5,00 § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 72 BKat 116142 Sie gaben Schallzeichen ab, die aus einer Folge verschieden hoher Töne ( B- 1) 10,00 bestanden. § 16 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat TBNR          Bemerkungen
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Beleuchtung - § 17 Abs. 1, 2 StVO                                                      Seite 112/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro      FV 117100 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu  ( B- 1) 10,00 benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. § 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117101 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu  ( B- 1) 15,00 benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten und gefähr- deten +) dadurch andere. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117102 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu  ( B- 1) 35,00 benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117106 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw.     ( B- 1) 10,00 verschmutzt. § 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117107 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw.     ( B- 1) 15,00 verschmutzt. Sie gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117108 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw.     ( B- 1) 35,00 verschmutzt. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117112 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen.    ( B- 1) 10,00 § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat; § 19 OWiG 117113 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen     ( B- 1) 15,00 und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117114 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. Es ( B- 1) 35,00 kam zum Unfall. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117118 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit    ( B- 1) 10,00 geringem Abstand vor Ihnen fuhr. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat; § 19 OWiG 117119 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit    ( B- 1) 15,00 geringem Abstand vor Ihnen fuhr und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117120 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit    ( B- 1) 35,00 geringem Abstand vor Ihnen fuhr. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117124 Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die    ( B- 1) 10,00 vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat TBNR           Bemerkungen
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Beleuchtung - § 17 Abs. 1, 2 StVO                                                      Seite 113/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro      FV 117125 Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die    ( B- 1) 15,00 vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.1 BKat; § 19 OWiG 117126 Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die    ( B- 1) 35,00 vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.2 BKat; § 19 OWiG 117130 Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die Straße mit durchgehender aus-     ( B- 1) 10,00 reichender Beleuchtung versehen war. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat 117131 Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die Straße mit durchgehender aus-     ( B- 1) 15,00 reichender Beleuchtung versehen war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.1 BKat; § 19 OWiG 117132 Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die Straße mit durchgehender aus-     ( B- 1) 35,00 reichender Beleuchtung versehen war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.2 BKat; § 19 OWiG TBNR          Bemerkungen
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Beleuchtung - § 17 Abs. 2a, 3 StVO                                                     Seite 114/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro      FV 117136 Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht.    ( B- 1) 10,00 § 17 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat 117137 Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht     ( B- 1) 15,00 und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 2a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.1 BKat; § 19 OWiG 117138 Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht.    ( B- 1) 35,00 Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 2a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.2 BKat; § 19 OWiG 117142 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.                    ( B- 1) 10,00 § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117143 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten +)  ( B- 1) 15,00 dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117144 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall. ( B- 1) 35,00 § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117148 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine       ( B- 1) 10,00 Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117149 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine       ( B- 1) 15,00 Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117150 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine       ( B- 1) 35,00 Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117154 Sie fuhren am Tage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab-    ( B- 1) 25,00 blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 75 BKat 117155 Sie fuhren am Tage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab-    ( B- 1) 35,00 blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 75.1 BKat; § 19 OWiG 117600 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab-      B- 3  40,00 blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen er- heblich behindert war. § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat TBNR          Bemerkungen
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Beleuchtung - § 17 Abs. 2a, 3 StVO                                                     Seite 115/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro      FV 117601 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab-     B- 3   50,00 blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG 117602 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab-     B- 3   60,00 blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG TBNR          Bemerkungen
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Beleuchtung - § 17 Abs. 4, 5, 6 StVO                                                   Seite 116/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro      FV 117160 Sie stellten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Fahrzeug      ( B- 1) 20,00 unbeleuchtet auf der Fahrbahn ab. § 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 77 BKat 117161 Sie stellten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Fahrzeug      ( B- 1) 35,00 unbeleuchtet auf der Fahrbahn ab. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG 117166 Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug (mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtge-    ( B- 1) 20,00 wicht) oder Anhänger auf der Fahrbahn, ohne es/ihn durch eigene Licht- quellen zu beleuchten. § 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 77 BKat 117167 Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug (mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtge-    ( B- 1) 35,00 wicht) oder Anhänger auf der Fahrbahn, ohne es/ihn durch eigene Licht- quellen zu beleuchten. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG 117172 Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug an der Stelle, die von der Straßenbe-   ( B- 1) 20,00 leuchtung nicht ausreichend beleuchtet wurde, ohne das Fahrzeug auf zugelassene Weise kenntlich zu machen. § 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 77 BKat 117173 Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug an der Stelle, die von der Straßenbe-   ( B- 1) 35,00 leuchtung nicht ausreichend beleuchtet wurde, ohne das Fahrzeug auf zugelassene Weise kenntlich zu machen. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG 117178 Sie ließen Ihr Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen.          ( B- 1) 20,00 § 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 77 BKat 117179 Sie ließen Ihr Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen. Es kam   ( B- 1) 35,00 zum Unfall. § 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG 117184 Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer.                     ( B- 1) 10,00 § 17 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117185 Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer und gefährdeten +)   ( B- 1) 15,00 dadurch andere. § 17 Abs. 6, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117186 Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer. Es kam zum Unfall.  ( B- 1) 35,00 § 17 Abs. 6, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG TBNR          Bemerkungen
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